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Wandlung / Rückkauf aktuelle Marktlage

VW
Themenstarteram 21. März 2022 um 12:43

Hallo zusammen,

evtl. hat jemand aktuell ein ähnliches Problem und kann mir hier seine Erfahrung mitteilen.

Mein Gebrauchtwagen hat seit dem Kauf und damit 2 Jahre in Problem mit dem Motor. Da trotz mehrfacher Reparatur der Fehler am Auto bleibt wurde mir ein Rückkauf angeboten. Der Rückkaufpreis entspricht ungefähr der Formel für eine Wandlung die man im Internet für Gebrauchtwagen findet. Ich bin relativ viel gefahren in den 2 Jahren. Das Angebot wäre vor Corona akzeptabel gewesen.

Das Problem ist jetzt, dass die Autos eine erhebliche Wertsteigerung hatten. Die Autos sind mit mehr Laufleistung ca. 2000-3000 euro teurer als ich damals bezahlt habe und sogar 7000-9000,- euro teurer wenn ich jetzt ein 2 Jahre jüngeres Fahrzeug mit gleicher Laufleistung wie damals suche.

D.h. den Aufpreis den ich für ein gleichwertiges Auto bezahlen muss steht in keiner Relation.

Ich habe daher eine Preisminderung vorgeschlagen die das Autohaus ablehnt.

Rechtschutz habe ich, die würde einen Autokauf soweit auch abdecken. Allerdings bin ich nicht der Typ um zu einem Anwalt zu gehen, würde aber aufgrund des aktuellen Verhalten des VW-Autohaus davor nicht mehr unbedingt zurück schrecken.

Habt ihr hier Erfahrung?

Danke!

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10 Antworten

Nur dass ich es richtig verstehe: Die von dir vorgeschlagene Preisminderung bezieht sich auf den Kauf eines neuen Autos in dem gleichen Autohaus bzw. bei den gleichen Händler?

Zu dem Grundthema, ist es für mich nicht verständlich, dass ein wohl bekannteste Problem nicht behoben werden kann. Das schreit ja förmlich nach Journalisten, die das gerne vermarkten möchten...

Themenstarteram 21. März 2022 um 14:27

Nein ich möchte das Auto einfach behalten und eine Preisminderung auf meinen ursprünglich bezahlten Kaufpreis, da das Auto nicht mängelfrei ist.

Ich habe einfach in Mobile geschaut. Das günstigste Auto dort ist 4000,- euro teurer als das was mir der Händler für meinen als Rückkauf / Wandlung geboten hat.

Du willst einen Wagen mit Motorproblemen behalten?

Wenn es was optisches wäre könnte ich das verstehen aber trotz Motorproblemen einen Wagen behalten!?

Der Händler kommt wahrscheinlich günstiger weg wen er den Wagen zu den üblichen Konditionen wandelt und dann eben über eine Händlerbörse abstößt. Er ist die Kiste und die Probleme los und aufgrund der Marktlage fährt er damit wohl günstiger als dir einen Preisnachlass zu zahlen.

Rechtlich ist eben nach fehlgeschlagener Reparatur die Wandlung bzw. die Rückgabe vorgesehen. Alles andere ist Verhandlungssache auf das muss sich der Händler nicht einlassen.

Ich sehe da für dich relativ wenig Möglichkeiten, allenfalls könnte man versuchen deine Nutzungsgebühr zu reduzieren aufgrund der aktuellen Marktlage, da müsste aber wirklich mal ein Anwalt drüber gucken und Erfahrungsgemäß steigt da auch die Verhandlungsbereitschaft der Autohäuser wenn ein Anwalt mit im Spiel ist, zumindest wenn die Forderung nicht total überzogen ist.

Generell muss man sagen die aktuelle Marktlage ist eben zum großen teil dein persönliches Pech, damit müssen viele Leben die aktuell ein Auto brauchen ob gewollt oder eben aus Zwang

Themenstarteram 24. März 2022 um 11:08

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 22. März 2022 um 13:32:31 Uhr:

Du willst einen Wagen mit Motorproblemen behalten?

Wenn es was optisches wäre könnte ich das verstehen aber trotz Motorproblemen einen Wagen behalten!?

Was soll ich machen ich hab jetzt nicht so viel Geld um mir ein anders Fahrzeug zu kaufen... Der Motor läuft seit ca. 50tkm bei kalten Temperaturen kurzzeitig und leider auch nicht immer gleich nach dem Kaltstart nicht sauber.

Zitat:

Der Händler kommt wahrscheinlich günstiger weg wen er den Wagen zu den üblichen Konditionen wandelt und dann eben über eine Händlerbörse abstößt. Er ist die Kiste und die Probleme los und aufgrund der Marktlage fährt er damit wohl günstiger als dir einen Preisnachlass zu zahlen.

Das vermute ich leider auch, dass er seinen Schaden auf meine Kosten begrenzen will.

Zitat:

Rechtlich ist eben nach fehlgeschlagener Reparatur die Wandlung bzw. die Rückgabe vorgesehen. Alles andere ist Verhandlungssache auf das muss sich der Händler nicht einlassen.

Woher nimmst du die Information?

Im Internet steht, dass auch eine Preisminderung möglich ist. Gerade auch bei Gebrauchtwagen wo man schwierig ein gleichwertiges Fahrzeug finden kann, ist laut ADAC eine Preisminderung möglich.

Ich habe bereits mit einer Rechtsanwältin der Rechtschutzversicherung telefoniert. Sie sagte mir, ich kann eine Preisminderung durchaus verlangen.

Eine Rückgabe lässt sich im Zweifel Gerichtlich durchsetzen, die Konditionen sind da auch immer Einzelfälle aber es gibt ja übliche Vorgehensweisen an die man sich halten kann.

Das bei gegenseitiger Einigung eine Preisminderung möglich ist habe ich ja nicht ausgeschlossen, aber die Frage ist halt ob sich sowas Notfalls Gerichtlich regeln lässt und zu welchen Konditionen.

Richter sind selten technisch bewandert wie soll der sowas bewerten? Ich stelle mir das sehr schwierig vor was würdest du dir denn als Entschädigung vorstellen? Welchen Schaden hast du durch den Mangel?

Der Schaden ist, dass es so nicht gehört, und einen Fehler bei einem Verkauf angeben muss. Hab ein ähnliches Problem.

Zitat:

@leon_20v schrieb am 24. März 2022 um 13:54:45 Uhr:

Der Schaden ist, dass es so nicht gehört, ich den Fehler bei einem Möglichen Verkauf in Zukunft angeben muss und weniger Geld bekomme als wenn das Auto dieses Problem nicht hätte.

Ob es Folgeschäden geben kann, weiß ich natürlich auch nicht. Das macht mir sorgen.

Damit kann ein Richter aber nix anfangen der braucht zahlen.

Und das ist eben schwierig. Z.B. für einen Neuwagen ist so ein Motor ein erheblicher finanzieller Schaden.

Aber wenn der Wagen wie jetzt 50tkm oder mal 100tkm runter hat ist der Schaden natürlich viel geringer.

Vielleicht fragt der Richter sich auch was daran so schlimm ist wenn man damit 50tkm fahren konnte warum nicht auch noch mal 100tkm usw. usw.

Ist natürlich eine Beschissene Situation, normalerweise wäre die Rückgabe hier ja für den Käufer durchaus von Vorteil, wobei die hohe Laufleistung auch das nicht billig macht.

Das die Marktlage für Neukäufe derzeit so mies ist , ist halt ein anderes Thema.

BGB § 437

Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Somit wäre wohl eine Minderung begründbar.

Delikat wird das ganze, wenn ein guter Anwalt Schadensersatz für vergebliche Aufwendungen (Werkstattrechnungen, Wegekosten,Verdienstausfall für Werkstattbesuche, ...) oder auch für einen erhöhten Verbrauch in der Kaltlaufphase ins Spiel bringt.

Preisminderungen sind in vielen anderen Bereichen üblich, für mich persönlich bleibt da ein Nebengeschmack nach einer nachträglichen Preisminderung des Verkaufspreises....

Themenstarteram 28. März 2022 um 10:46

Zitat:

@rtur schrieb am 24. März 2022 um 14:01:46 Uhr:

BGB § 437

Rechte des Käufers bei Mängeln

Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,

1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,

2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und

3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.

Somit wäre wohl eine Minderung begründbar.

Delikat wird das ganze, wenn ein guter Anwalt Schadensersatz für vergebliche Aufwendungen (Werkstattrechnungen, Wegekosten,Verdienstausfall für Werkstattbesuche, ...) oder auch für einen erhöhten Verbrauch in der Kaltlaufphase ins Spiel bringt.

Preisminderungen sind in vielen anderen Bereichen üblich, für mich persönlich bleibt da ein Nebengeschmack nach einer nachträglichen Preisminderung des Verkaufspreises....

Wie meinst du das mit dem Nebengeschmack?

Da mir das Autohaus jetzt nicht mehr Antwortet, werde ich wohl zu einem Anwalt müssen. Ich bin dafür zwar absolut nicht der Typ, aber so stehen lassen kann ich das jetzt auch nicht.

Da sich das Problem bei mir nur im Winter in der Kaltlaufphase im Leerlauf zeigt, gehe ich fast von diesem AGR / NOX Dieselupdateproblem aus. Das Auto läuft ja schon seit 50tkm mit dem Fehler. Wenn es warm ist, zeigt es den Fehler nicht. Der Fehler ist nur direkt nach dem Motorstart im Leerlauf und verschwindet nachdem man ca. 1km gefahren ist. Beim Fahren merke ich nichts.

Naja der Nebengeschmack drängt sich auf, wenn kein Fehler diagnostizierbar und damit nicht behebbar ist.

Eine Werkstatt, die keinen Fehler findet ist auch nicht gerade das Gelbe vom Ei, aber leider fehlt es oft an klugen Köpfen weshalb sinnlos Teile getauscht werden.

Als Ingenieur gehe ich immer von einer Ursache aus. Aber interesant, dass du das mit einem Update in Verbindung bringst. Vielleicht ist das ein Ansatz zur Lösung?

https://www.motor-talk.de/.../...kstaende-im-ansaugtrakt-t7190937.html

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