Zitat:
@rtur schrieb am 24. März 2022 um 14:01:46 Uhr:
BGB § 437
Rechte des Käufers bei Mängeln
Ist die Sache mangelhaft, kann der Käufer, wenn die Voraussetzungen der folgenden Vorschriften vorliegen und soweit nicht ein anderes bestimmt ist,
1. nach § 439 Nacherfüllung verlangen,
2. nach den §§ 440, 323 und 326 Abs. 5 von dem Vertrag zurücktreten oder nach § 441 den Kaufpreis mindern und
3. nach den §§ 440, 280, 281, 283 und 311a Schadensersatz oder nach § 284 Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen.
Somit wäre wohl eine Minderung begründbar.
Delikat wird das ganze, wenn ein guter Anwalt Schadensersatz für vergebliche Aufwendungen (Werkstattrechnungen, Wegekosten,Verdienstausfall für Werkstattbesuche, ...) oder auch für einen erhöhten Verbrauch in der Kaltlaufphase ins Spiel bringt.
Preisminderungen sind in vielen anderen Bereichen üblich, für mich persönlich bleibt da ein Nebengeschmack nach einer nachträglichen Preisminderung des Verkaufspreises....
Wie meinst du das mit dem Nebengeschmack?
Da mir das Autohaus jetzt nicht mehr Antwortet, werde ich wohl zu einem Anwalt müssen. Ich bin dafür zwar absolut nicht der Typ, aber so stehen lassen kann ich das jetzt auch nicht.
Da sich das Problem bei mir nur im Winter in der Kaltlaufphase im Leerlauf zeigt, gehe ich fast von diesem AGR / NOX Dieselupdateproblem aus. Das Auto läuft ja schon seit 50tkm mit dem Fehler. Wenn es warm ist, zeigt es den Fehler nicht. Der Fehler ist nur direkt nach dem Motorstart im Leerlauf und verschwindet nachdem man ca. 1km gefahren ist. Beim Fahren merke ich nichts.