Wandlung oder nicht ? Bitte um Beratung
Hallo an alle,
bin seit Juni diesen Jahres Besitzer eines Vectra Caravan, 1.9 CDTI, manuelle Schaltung. Habe jetzt 11.000 km auf dem Tacho und stehe vor folgendem Problem. Die Schaltung vom 1. in den 2. und vom 2. in den 3. Gang war von Anfang an nicht optimal. Wenn kalt, dann sehr schwergängig und geräuschvoll, so als ob das Getriebe nicht richtig syncronisiert oder die Kupplung nicht richtig trennt. Wenn warm. dann besser, aber noch lange nicht gut. Schnelles Schalten ist nicht möglich. Beim Anfahren an Steigungen ärgere ich mich jedes mal. Mal eben irgendwo hinein schlüpfen, verkneife ich mir auch schon.
Letzte Woche hatte der FHO seinen ersten Versuch. Schaltung eingestellt und Getriebeöl wurde kontrolliert ?!?
Keine Änderung. Morgen fahre ich das zweite mal hin. Falls wieder kein Erfolg sichtbar,was würdet ihr machen ? Auf Rückabwicklung drängen ? Wäre ja bei 11.000 km noch annehmbar.
Auf Gertriebetausch einlassen ?
Wenn Rückabwicklung, wird der Vectra noch gebaut ? Wenn ja, wirds besser?
Ich will eigentlich nicht die Marke wechseln, da ich ansonsten mit dem Auto super zufrieden bin.
Will aber auch nicht einer der ersten "Tester" des Insignia werden.
Bitte um Hilfe !
MfG Frank
Beste Antwort im Thema
Übrigens, nach aktueller Rechtssprechung, dürfte die Laufleistung beim Rücktritt unerheblich sein. Folgt man dem EUGH, sind bei einem Rücktritt von einem Verbrauchsgüterkauf aufgrund eines Sachmangels die gezogenen Nutzungen nicht herauszugeben.
Davon ab: Ich würde Deinem freundlichen Opelhändler folgendes klarmachen:
(1) Es besteht zwischen Dir und ihm ein Kaufvertrag.
(2) Er hat Dir ein sachmangelfreies Produkt zu beschaffen.
(3) Deiner Meinung liegt ein Sachmangel vor. Dein FOH konnte ihn in 2 Nachbesserungsversuchen nicht beheben.
(4) Was ein Reiseingenieur sagt ist völlig LATTE! Was das Beweissicherungsverfahren vor Gericht bringt, ist ausschlaggebend!
(5) Verweise auf die EUGH-Entscheidung, wonach er keinen Cent vom Kaufpreis für die 11.000km einbehalten darf.
Ich denke das sollte Deinem FOH richtig Beine machen. Suche das Gespräch mit dem dortigen Chef mit genau den Argumenten, noch bevor der ReiseIng. kommt.
67 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Franki42
Es bewegt sich was.....Die Konditionen der Nutzungsentschädigung muss noch verhandelt werden.
Frank
Hallo,
erstmal Glückwunsch, dass sich was bewegt. Nutzungsentschädigung muss vom Kunden jedenfalls dann nicht (mehr) gezahlt werden wenn er ein neues Auto im Austausch erhält. Das wird dein Anwalt aber auch selber wissen.
Gruss
Mhmmm, das was Vectoura und Co Schreiben ist sachlich falsch.
Das EuGH Urteil und die Bestätigung seitens des BGH gingen um eine Sache aus dem Haushalt, soll im Klartext heißen :
Artikel defekt -> wurde reklamiert -> Quelle kann das Gerät weder tauschen noch instand setzen -> biete dem Käufer ein Neugerät an -> Verkaufer will hier eine
Zuzahlung erzwingen -> rechtlich nicht haltbar, da Quelle kein gleichwertiges Gerät liefern oder das Defekte reparieren kann.
Gezogene Leistungen sind noch immer zurück zu gewähren, egal bei welcher Sache. Es muss jedoch 2x eine Nachbesserung im Rahmen der Gewährleistung durchgeführt worden sein.
Wenn nach Ablauf der 2jährigen Gewährleistung der Rücktritt vom Kaufvertrag seitens des Käufers erklärt werden sollte, ist man auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
Ich kann gerne am Montag genaueres dazu sagen.
Die Gewährleistung kann gehemmt werden, die Garantie jedoch nicht.
Persönlich finde ich es immer wieder lustig, wieviele von uns ( mich eingeschlossen ) mit nur einem Ohr hinhören und dann der Meinung sind, man darf eine Sache 2 Jahre lang nutzen ohne das ein Nutzwertabzug stattfindet.
Auch ein RAe möchte das Geld in seine Kasse kommt und so erzählt er seinem Mdt. gerne mal was von Himmel.
@TE,
Man sollte immer versuchen sich mit dem Händler zu einigen, ist einfach und viel effizienter als seine Nerven zu strapazieren. 😉
Ich kann gut nachvollziehen was du durchgemacht hast, aber wenn es eine Win Win Situation für beide ist, kann man
recht gut schlafen denke ich.
Deine Ausführung widerspricht evident dem Urteil des BGH (VIII ZR 200/05) aber auch der Richtlinie zum Verbrauchsgüterkauf. Demnach hat der Verkäufer eben keinen Anspruch auf Wertersatz für die Nutzung bei Nachlieferung. Heißt: Wird dem Threadersteller ein neues Fahrzeug angeboten, als Ersatz für sein jetziges, muss er keinen Wertersatz leisten. Tritt er hingegen vom Kaufvertrag zurück, hat der Verkäufer Anspruch auf Wertersatz.
Nur warum sollte der Threadersteller zurücktreten? Nach § 439 Abs. 1 Alt. 2 hat er einen Anspruch auf Nachlieferung eines mangelfreien Sache (also eines neuen Fahrzeugs). Bislang haben sich die Händler auf § 439 Abs. 4 BGB zurückgezogen und in dem Fall Nutzungsersatz gefordert. Dieser § verstößt gegen EU-Recht und wird in absehbarer Zeit entfallen und bis dahin nach höchstrichterlicher Rechtsprechung auch entsprechend behandelt. Bliebe noch der § 439 Abs. 3 BGB - auf den wird sich ein Autohaus jedoch kaum zurückziehen können (das wird einem jeder Spruchkörper am Landgericht um die Ohren hauen als Autohaus).
Richtig, wenn er eine neue Sache erhält, ist kein Nutzwert abzuziehen, aber wenn er den Rücktritt verlangt ( Geld zurück ), dann ist die gezogene
Leistung in Abzug zu bringen.
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Es ist geschafft !
Erst mal, die Aussage von J.M.G. ist richtig. Ersatzlieferung = keine Nutzungspauschale
Rückabwicklung = Nutzungspauschale
Der Anwalt meinte, diese Regelung ist momentan meistens nur gerichtlich durchsetzbar, da sich verständlicherweise jeder Verkäufer dagegen sträubt.
Da meine Verhandlungsgespräche nach Einschalten des Anwalts sehr konstruktiv und auf einer sachlichen Ebene geführt wurden, will ich die Geschichte jetzt auch nicht bis aufs letzte ausreizen.
Vom zeitlichen Faktor mal ganz abgesehen.
Habe meinem Händler den Vorschlag gemacht, wir teilen uns die Nutzungskosten. Als Grundlage nehmen wir 0,4% des Kaufpreises.
Nach längerem Rechnen, willigte er ein. Ich stelle kommenden Freitag meinen Vectra auf den Hof und er hält mich bis zur Neulieferung mit einem kostenlosen Ersatzwagen mobil. Vorteil für ihn: keine weiteren Kilometer und Vermarktung beginnt sofort. Wer den wohl kauft ?
Da ich den Insignia unterm Strich mit 22,6 % Abschlag bekomme, kann ich mit der Lösung leben.
Danke an alle für die ausführliche Diskussion !
Frank
Na dann,
herzlichen Glückwunsch.
Grüsse joebär
Schön, dass Einigung mölich war 🙂!!
Auch von mir Glückwünsche für die recht faire Lösung. Kann man nur noch hoffen, dass Du mit Deinem neuen Wagen mehr Glück hast.