Wandlung oder nicht ? Bitte um Beratung
Hallo an alle,
bin seit Juni diesen Jahres Besitzer eines Vectra Caravan, 1.9 CDTI, manuelle Schaltung. Habe jetzt 11.000 km auf dem Tacho und stehe vor folgendem Problem. Die Schaltung vom 1. in den 2. und vom 2. in den 3. Gang war von Anfang an nicht optimal. Wenn kalt, dann sehr schwergängig und geräuschvoll, so als ob das Getriebe nicht richtig syncronisiert oder die Kupplung nicht richtig trennt. Wenn warm. dann besser, aber noch lange nicht gut. Schnelles Schalten ist nicht möglich. Beim Anfahren an Steigungen ärgere ich mich jedes mal. Mal eben irgendwo hinein schlüpfen, verkneife ich mir auch schon.
Letzte Woche hatte der FHO seinen ersten Versuch. Schaltung eingestellt und Getriebeöl wurde kontrolliert ?!?
Keine Änderung. Morgen fahre ich das zweite mal hin. Falls wieder kein Erfolg sichtbar,was würdet ihr machen ? Auf Rückabwicklung drängen ? Wäre ja bei 11.000 km noch annehmbar.
Auf Gertriebetausch einlassen ?
Wenn Rückabwicklung, wird der Vectra noch gebaut ? Wenn ja, wirds besser?
Ich will eigentlich nicht die Marke wechseln, da ich ansonsten mit dem Auto super zufrieden bin.
Will aber auch nicht einer der ersten "Tester" des Insignia werden.
Bitte um Hilfe !
MfG Frank
Beste Antwort im Thema
Übrigens, nach aktueller Rechtssprechung, dürfte die Laufleistung beim Rücktritt unerheblich sein. Folgt man dem EUGH, sind bei einem Rücktritt von einem Verbrauchsgüterkauf aufgrund eines Sachmangels die gezogenen Nutzungen nicht herauszugeben.
Davon ab: Ich würde Deinem freundlichen Opelhändler folgendes klarmachen:
(1) Es besteht zwischen Dir und ihm ein Kaufvertrag.
(2) Er hat Dir ein sachmangelfreies Produkt zu beschaffen.
(3) Deiner Meinung liegt ein Sachmangel vor. Dein FOH konnte ihn in 2 Nachbesserungsversuchen nicht beheben.
(4) Was ein Reiseingenieur sagt ist völlig LATTE! Was das Beweissicherungsverfahren vor Gericht bringt, ist ausschlaggebend!
(5) Verweise auf die EUGH-Entscheidung, wonach er keinen Cent vom Kaufpreis für die 11.000km einbehalten darf.
Ich denke das sollte Deinem FOH richtig Beine machen. Suche das Gespräch mit dem dortigen Chef mit genau den Argumenten, noch bevor der ReiseIng. kommt.
67 Antworten
Da hast du ganz einfach Pech gehabt !!!,oder ich Glück !!!
Die dummen Sprüche wie "Stand der Technik"oder nach dem dritten geplatzten Turboschlauch "der ist bestimmt getunt",musste ich mich auch abgeben.Die bei VW sind auch keine Heiligen.
Grüsse joebär
Habe für mich auch entschieden, wenn am Montag in dem Gespräch mit dem Reiseingeneur eine
abschlägige Aussage kommt, schalte ich den Anwalt ein.
Weis jemand, wie sich der Werdegang dann darstellt ? Prinzipiell steht ja Aussage gegen Aussage. Opel sagt, Stand der Technik, ich meine, nicht aktzeptabel. Wer ist letzendlich das Zünglein an der Waage ? Wird ein Gutachter hinzugezogen ? Wenn ja, wer trägt die Kosten ?
Oder werden die von der Rechtsschutz übernommen ?
Das ist jetzt noch so ein wenig meine Angst, auf den Kosten sitzenzubleiben.
Frank
Es wird ein Sachverständiger vom Gericht bestellt. Zunächst hat jede Seite die Kosten der eigenen Beweislast vorzuschießen. Eine, so vorhanden, Rechtschutzversicherung deckt dies jedoch ab. Mehr Informationen kann Dir Dein Anwalt geben.
Zitat:
Original geschrieben von joebär
Das mit den 3 rep.versuchen ist schon richtig,aber lass mal den Anwalt weg.Zitat:
Original geschrieben von Marcus5279
Moin moin. Stand bis vor einer woche vor der gleichen Frage. Hatte anfang des jahres ein Vectra c gekauft. Vor 4 Wochen ging der ärger los er stotterte nur noch und kontrolllampen sprangen an. War 4 mal in der Werkstatt die konnte das problem nicht lösen. Ich habe ihn Heute zurück gegeben. Ein Tip: Anwalt fragen. das habe Ich auch gemacht. Er sagte: man muss 3 mal mit dem gleichen Problem In der werkstatt gewesen sein. Wenn sie es bis dahin nicht geschaft haben, den Fehler zu beheben hast du ein recht auf wandlung,minderrung oder rücktritt vom kaufvertrag. Ziehe auf alle fälle ein Anwalt hinzu. Das habe ich auch gemacht, denn die arbeiten mit allen Tricks. Schade OPEL du hast ein langjährigen großen FAN verloren.Denn du kümmerst dich nicht um die belange deiner Kunden.Das war mein letzter Opel,wollte eigentlich nächstes Jahr den Insigna kaufen jetzt wird es halt ein A6. OPEL verdient kein Geld mehr an mir. SCHADE!!!!!
Versuch es erst mal im guten und wenn du mit 0,4-0,6% wegkommst kannt du froh sein.Lass dir ein Angebot machen.
Kannst dann immer noch zum Advokat rennen.
Hatte ja nen Passat 3c 2,0TDI mit 63 Rep. in 19 Monaten,dachte das wird schon.Aber 1Monat bevor die Garantie ablief hab ich auch Gewandelt.
Alles ohne Anwalt mit 0,45%,mit einmal nachverhandeln.(erstes Angebot seitens VW 0,65%)
Hab aus dem Netz diverse Gerichtsbeschlüsse vorgelegt,dann lief alles wie geschmiert.Grüsse
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Rückabwicklung ist möglich nach dem 2. erfolglosen Reparaturversuch (2. erfolgloser Versuch der "Mängelbeseitigung), allerdings nur bei 2wesentlichen" Mängeln. Das ist auch oft Streitsache, aber ein Gericht klärt das schon.
Neuest Entwicklung bei Rückabwicklung im Sachenrecht (aktueller BGH-Entscheid mit "Signalwirkung"😉...eine "Nutzungsgebühr" für die Nutzung der rückabgewickelten" Sache ist nicht mehr "zwingend"... mehr dazu sagt dir dein (hoffentlich informeirter) Anwalt.
Viele Grüße, vectoura
So, habe heute das zweite Treffen mit dem Reiseing. von Opel gehabt.
Wie schon erwartet, befindet er den Zustand es Autos für aktzeptabel. Meinen Einwurf, ob Opel so gut am Markt positioniert sei, das es auf ein paar Kunden nicht ankommt, ignorierte geflissentlich. Habe mich dann auf keine Diskussion mehr eingelassen, Freigabe der Rechtsschutz geholt und zum Anwalt.
Dieser empfahl mir, ein Schreiben mit Forderung nach Rückabwicklung und einer Fristsetzung von 48 Stunden beim Autohaus gegen Eingangsbestätigung abzuliefern. Persönlich. Habe ich dann prompt getan.
Nach Ablauf der Frist sehen wir weiter.
Die Sache mit der Nutzungspauschale ist momentan noch etwas schwammig. Das Urteil des BGH bezieht sich auf Haushaltsgeräte und ist für KfZ noch nicht geklärt.
Mal schauen, Mittwoch bin ich schlauer. Das ganze nervt gewaltig. habe mir überlegt, morgen mal bei Opel direkt anzurufen und den Sachverhalt einfach mal schildern. Schaden kann es sicher nicht. Vielleicht kommt ja Bewegung in die Sache. So oder so.
Frank
Zitat:
Das Urteil des BGH bezieht sich auf Haushaltsgeräte und ist für KfZ noch nicht geklärt.
Meine Meinung:
Juristen neigen manchmal dazu, einfache Sachverhalte unnötig zu verkomplizieren...oft nicht ohne Grund...
Haushaltsgeräte = Sachen...= Sachenrecht; Haushaltsgerät für 49,00 € gekauft, Sache hat unbehebbare Mängel, nach 2 Reparaturversuchen und 5 Monaten Rückabwicklung , voller Kaufpreis zurück...zumindest bei "normalen" (üblichen) Nutzungsspuren...so sinngemäß BGH, von "Ausnahmen" war da keine Rede und auch nicht davon, warum der Kaufpreis bei einer Rückabwicklung da eine Rolle spielen sollte ...es hätte ja auch ein Haushaltsgerät von Andy Warhol sein können, welches 25.000 € gekostet hat, deswegen ist es trotzdem immer noch eine "Sache".
Und nun Kfz:
Kfz = Sache...= Sachenrecht, Auto für 25.000 € gekauft, Sache hat unbehebbare Mängel, nach 2 Reparaturversuchen und 5 Monaten Rückabwicklung, voller Kaufpreis zurück bei "üblichen" Nutzungsspuren
Was soll passieren? Vor Gericht geht es mit hoher Wahrscheinlichkeit sowieso, die Rechtsschutz zahlt das und der FOH (Opel) geht mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sowieso in die 2. Instanz, eben wegen der vermeintlichen Unklarheit mit der Nutzungsentschädigung. Es könnte so laufen: Alle beteiligten und nicht vom Staat bezahlten Juristen ziehen die Sache eventuell sowieso solange mit Gutachten, Gegengutachten, Beweisanträgen, Einlassungen, Vertagungen und Terminverschiebungen hin, bis alle "ausreichend" Geld verdient haben (BRAGO gilt ja so nicht mehr, nun lohnt es sich wieder...) und letzlich wird NACH Feststellung von mindestens einem tatsächlich vorliegenden Sachmangel (schwerwiegend, nach 2. Mängelbeseitiugungsversuchen nicht abgestellt) alles darauf konzentrieren, dir einen (oft hinkenden) Vergleich (Achtung Falle...Vergleich unbedingt vorher Kostenübernahme aller Kostenpositionen ...Gutschten; Gericht; Gegner...mit Rechtsschutz und Anwalt abklären,...) aufzuschwatzen, vordergründig begründet mit "der Unklarheit", ob man denn nun Nutzungsentgelt zahlen müßte oder nicht...
Auch hier gilt: was soll passieren? Nach bisher geltender Rechtslage gab es eine Spanne von 0,4% - ca. 0,67 % vom Kaufpreis/ 1000 KM Nutzung mit dem Kfz, im "schlechtesten" Fall müßte man also bei 15.000 KM Nutzung und 25.000 € Kaufpreis dann ca. 2500 Euro zahlen, aber : ein BGH-Entscheid wird mal nicht eben so von einem Landgericht oder OLG ignoriert, da sitzen dann schon i.d.R. qualifizierte Leute und wenn der BGH sagt: (sinngemäß) "...das Nutzungsentgelt bei einer "normal" genutzten und dementsprechende Gebrauchsspuren aufweisende Sache nach Rückabwicklung ist nicht statthaft...", dann ist das ein Pfund, mit dem man wuchern kann.
Zieh die Sache durch...meine Meinung.
Viele Grüße, vectoura
@vectoura:
Es gibt zwar die BRAGO nicht mehr, wohl aber das RVG. Auch wenn der Anwalt nach diesem vergütet wird, lohnt sich das "in die Länge-Ziehen" nicht per se. Anders sieht es nur bei Vereinbarung eines Stundenhonorars aus. Das dürfte der TE aber in dem Fall wohl eher nicht mit seinem Anwalt vereinbart haben. Die Verkäufer fahren allerdings häufig eine Verzögerungsstrategie, was wiederum die Anwälte der Käufer dazu bewegt, einem (i.d.R. lukrativeren) Vergleich zuzustimmen. Das RVG-Honorar ist letztlich eine abgestufte zeitunabhängige Pauschalvergütung, welche in Zivilsachen einen etwaigen erhöhten Zeitaufwand nicht berücksichtigt. Zumindest dürfte die Rechtsschutzversicherung sich querstellen, wenn der Anwalt aus diesem Grund über die übliche sog. Mittelgebühr hinauswill. Der versicherte Mandant hat in der Regel auch kein Verständnis dafür, über seine SB hinaus zuzuzahlen. Bleibt für die Anwälte das Ventil Vergleichsgebühr... Entscheidend als Bremser ist allerdings -natürlich- der Verkäufer, der oft auch darauf spekuliert, dass dem (privaten) Käufer das Geld oder die Nerven zum Prozessieren ausgehen.
In der Sache sehe ich ebenso wenig einen rechtlich relevanten Unterschied zwischen Kaffeemaschine und Auto hinsichtlich der Rückabwicklung, da hast du sicher recht.
Gruss
Hallo vectura,
danke für deine ausführliche "Rechtsberatung". Ich fühle mich rechtlich auch auf der sicheren Seite. Kann maximal meine 100€ Selbstbeteiligung der Rechtsschutz oder eben genannte Nutzungsentschädigung zahlen.
Mein Problem wird jetzt sicher ein zeitliches werden.
Bin nicht scharf drauf, dass sich die Sache jetzt über Monate hinzieht. Ich würde sicher bei einem Angebot von 0,5% anfangen zu überlegen.
Aber jetzt warte ich errst mal die nächsten 2 Tage ab und harre der Dinge, die da kommen mögen. Eine Rückzieher werde ich jetzt definitiv nicht mehr machen.
Alternative wäre, Angebot eines Mittbewerbers einholen und dann schauen. Aber dabei wird sicherlich der Aufkaufpreis meines Autos das Hindernis darstellen.
Frank
Hallo an alle,
Zwischenbericht: Habe ja das Schreiben mit der Fristsetzung dem FOH übergeben. Frist verstrich, nichts passiert. Anwalt konsultiert, ich sollte mt einem vorgefertigtem Schreiben beim FOH vorsprechen und die Ablehnung schriftlich bestätigen lassen.
Gestern war ich dort, der Chef war gaerade im Hause. Mit ihm habe ich ein ruhiges, sachliches Gespräch geführt. Dann folgendes: Er meinte, einer Rückabwicklung könne er nicht zustimmen, dann müsse er ja die ganzen Kosten tragen !? Aber über eine Wandlung würde er mit mir reden. Ohne Verkäufer, nur er und ich !???
Er ist ja der Meinung, wenn es zum Rechtsstreit kommt, ist dies eine Sache zwischen der Adam Opel AG und mir. Er selber wäre dann aussen vor.
Ich mussdazu sagen, das Autohaus ist ein 3 Marken Haus, also relativ gross und existiert seit 18 Jahren. Jetzt frage ich mich, ist er blauäugig, hat er so einen Fall noch nicht verhandelt oder einfach nur so daher gesagt ?
Aber sein Angebot mit der Wandlung lässt mich nachdenklich werden. Wenn ich wandeln würde, dann selbe Ausstattung, 1.9 CDTI nur mit Automatik.
Ist die Automatik zu empfehlen ? Habe mit Opel wenig Erfahrung. Falls die Automatik relativ problemlos ist, wäre es für mich auf jeden Fall eine Alternative.
Die Ablehnung vom FOH habe ich übrigens schriftlich bekommen. Muss mich jetzt entscheiden. Denn erst Rechtsstreit anfangen und dann doch wandeln, ist sicherlich nicht der richtige Weg.
Frank
Das ist die übliche Strategie der Fehlinformationen zum einschüchtern. Der weiß ganz genau, wer hier die besseren Karten hat (nämlich Du!).
Bei der Vorgehensweise Deines Anwaltes komme ich allerdings auch ins Grübeln. Bei meiner Anwaltskanzlei brauchte ich mich nach der Beratung um nichts weiter zu kümmern, als meine mündlichen Absprachen und den bisherigen Schriftwechsel und chronologischen Verlauf der bisherigen Abhandlungen abzuliefern. Ab dem Zeitpunkt lief jeglicher Kontakt mit diesem Händler ausschließlich über den Anwalt. Ich würde hier mal besser zusehen, einen auf Garantiefälle und Reklamationen spezialisierten Anwalt einzubeziehen. Ein im Familienrecht super Anwalt muss nicht zwingend in Sachen Verkehrs- und Vetragsrecht genauso gut auf dem Trichter sein...
Außerdem steht eines fest: Dein Vertragspartner in dieser Sache ist nicht Opel Rüsselsheim, sondern der Händler, der in Deinem Kaufvertrag steht. Also auch bei einem Rechtsstreit zur Rückabwicklung (zu dem es seltenst kommen wird) wird der Händler zur Rechenschaft gezogen, nicht Opel Rüsselsheim. Wie Du siehst: eine absichtlich falsche Aussage Deines Händlers.
Was den Fall der "Wandlung" angeht: mit dem Automatik-Getriebe ist die Wahrscheinlichkeit leider sehr hoch, dass Du vom Regen in die Traufe kommst. Lies Dir die unzähligen Threads zur AT5 und AT6 hier im Forum durch.
Hol Dir einen mit AT5/6 und hab Probleme damit. Meinst Du, dieser Händler kommt mit der Automatik im Schadensfall besser klar, als mit dem (dagegen) simplen Schaltgetriebe?
Ich an Deiner Stelle würde die Rückabwicklung bei dieser Angelegenheit vollständig durchziehen (ggf. mit einem spezialisieren Anwalt) und mich parallel nach einem zuverlässigen, kundenorientierten und kompetenten Händler umschauen.
Zitat:
Original geschrieben von SoulOfDarkness
Bei der Vorgehensweise Deines Anwaltes komme ich allerdings auch ins Grübeln. Bei meiner Anwaltskanzlei brauchte ich mich nach der Beratung um nichts weiter zu kümmern, als meine mündlichen Absprachen und den bisherigen Schriftwechsel und chronologischen Verlauf der bisherigen Abhandlungen abzuliefern. Ab dem Zeitpunkt lief jeglicher Kontakt mit diesem Händler ausschließlich über den Anwalt.
Genauso und nicht anders muss es laufen. Die geschilderte Vorgehensweise dagegen ist völlig unüblich, ich würde sogar sagen unprofessionell. Der Anwalt selbst sollte in Kontakt mit der Gegenseite treten. Man muss dir wirklich fast zu einem anderen Rechtsanwalt raten. So macht das nämlich auch auf den Händler nicht den gewünschten Eindruck.
Gruss
Ich zitiere mich mal selbst...geschrieben von mir am 08.Dezember, 19:07 Uhr:
Zitat:
Juristen neigen manchmal dazu, einfache Sachverhalte unnötig zu verkomplizieren...oft nicht ohne Grund...
Es ist doch vielleicht so sein:... Man schaltet einen Anwalt ein. Im Gespräch sind die vom Anwalt am häufigsten verwendeten Worte "könnte", "würde", "sollte", "vermutlich"...usw.
Bekommt "man" nun nach Einschalten eines Anwaltes das , was man wollte , dann sagt man hinterher am Stammtisch: "Ich kenne da einen guten Anwalt...". Bekommt man mit Hilfe des Anwalts nicht, was man erreichen wollte, dann sagt man hinterher: "Mein Anwalt taugt nix".
Mit anderen Worten: Mit den Anwälten ist es wie mit den Handwerkern, Ärzten, Verkäufern; Steuerberatern,...es gibt "gute" und "weniger gute"...nur daß die "guten" schwerer zu finden sind.
Mach dem Anwalt "Druck", das er das "tut", was DU (= zahlender Kunde) MÖCHTEST. Ist er dagegen oder eiert rum, bedanke dich höflich für die bisher angenehme, aber erfolglose Zusammenarbeit und gehe zu einem anderen Anwalt.
Viele Grüße, vectoura
Einen schönen dritten Advent erstmal an alle,
ich muss den Anwalt mal in Schutz nehmen. Die etwas unübiche Vorgehensweise resultiert daraus, dass ich nur von meiner ersten Reparatur beim FOH einen schriftlichen Beleg vorweisen konnte. Bei der zweiten Reparatur habe ich schlichtweg vergessen, den Durchschlag zu verlangen.
Jetzt, nach der Fristsetzung und der schriftlichen Ablehnenung durch den Händler, wird die Vorgehensweise des Anwalts eine andere sein.
Morgen übergebe ich ihm die fehlenden Unterlagen und dann schaun wir mal.
Bin heute gerade mit meiner Frau ca. 350 km gefahren und wir waren uns einig: wenn die Schaltung nicht wäre, ein super Auto. Deswegen sehen wir der ganzen Sache auch mit einem lachenden und einem weinenden Auge entgegen. Aber wie heist es so schön: Irgendwas ist immer !
Frank
Es bewegt sich was.....
Mein Anwalt hatte zur Jahresfrist meinem FOH schriftlich eine Handlungsaufforderung mit Fristsetzung zum 16.01.2009 zukommen lassen.
Umgehend erhielt ich eine telefonische Einladung zu einem klärenden Gespräch.
Angebot. Wandlung zum Insihnia Sports Tourer. Nach zähen Verhandlungen diesen mit 19% Rabatt.
War aber bei meiner Wunschfinanzierung nicht mit meinen Vorstellungen der Ratenhöhe vereinbar.
Ich brachte dann einen Vectra, selbe Ausstattung als Vorführer ins Gespräch. Habe im Internet geschaut, Preis läge so um die 22.000 - 23.000 €.
Allerdings ist es ganz schwer, einen relativ neuen Wagen mit Standheizung zu bekommen. Habe ich jetzt auch und möchte sie nicht mehr hergeben 🙂
Mein favorisiertes Angebot wäre: Vectra 1,9 CDTI, Edition, 50 km, AFL BI - Xenon als wichtigste Komponenten: 23.000 € incl. Zusatzgarantie.
Ich müsste dann noch 1 Satz Winterreifen, Überführung und die Standheizung hinzurechnen.
Gestern erhielt ich dann einen Anruf meines Händlers. Angebot: Insignia ST, CDTI 160 PS, Cosmo ,selbe Ausstattung wie mein Vecci aber mit Standheizung zu den selben finanziellen Konditionen wie mein Vectra.
Habe es noch nicht schriftlich gesehen, aber das wären dann 27.500€.
Ich finde das Angebot i.O. Was meint ihr ?
Die Konditionen der Nutzungsentschädigung muss noch verhandelt werden.
Frank