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Wandlung - Berechnung & Vorgehen

Audi e-tron GE
Themenstarteram 16. September 2020 um 10:59

Nach langem Hadern läuft es wohl nun aufgrund eines nicht behebbaren Problems auf eine Wandlung hinaus...

Um nun die Berechnung meiner Benutzung vorab einschätzen zu können, suche ich händeringend nach Erfahrungswerten bzw. einer Berechnungsformel für die gefahrenen Km. Zudem ist interessant zu wissen, welchen Preis man bei der Berechnung zu Grunde legen muss.

Danke für die Antworten vorweg.

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32 Antworten

Zitat:

@PocketRocket1 schrieb am 16. September 2020 um 12:59:48 Uhr:

Nach langem Hadern läuft es wohl nun aufgrund eines nicht behebbaren Problems auf eine Wandlung hinaus...

Um nun die Berechnung meiner Benutzung vorab einschätzen zu können, suche ich händeringend nach Erfahrungswerten bzw. einer Berechnungsformel für die gefahrenen Km. Zudem ist interessant zu wissen, welchen Preis man bei der Berechnung zu Grunde legen muss.

Danke für die Antworten vorweg.

Eine Wandlung wird (nach meinem Wissen) über den Händler bei dem du gekauft hast auf Basis des tatsächlich bezahlten Preises, minus einer Nutzungsgebühr pro Monat abgewickelt. Eine übliche Leasingrate wäre sicherlich ein guter Anhaltspunkt für die Nutzungsgebühr. Aber ist natürlich alles Verhandlungssache und ein erfahrener Anwalt kann sicherlich nicht schaden.

Themenstarteram 16. September 2020 um 12:52

Ok, danke. Meines Wissens nach wird es jedoch nicht nach Zeit sondern gefahrenen Km berechnet und dazu dann ein Faktor X herangezogen. Nur den versuche ich gerade herausfinden...

Mal so Interessehalber, warum willst du den Wandeln?

Themenstarteram 16. September 2020 um 15:04

Grundsätzlich werde ich auf erneut auf einen etron wechseln. Nur gibt es seit Auslieferung einen Defekt den man nicht in den Griff bekommen hat

Zitat:

@PocketRocket1 schrieb am 16. September 2020 um 14:52:47 Uhr:

Ok, danke. Meines Wissens nach wird es jedoch nicht nach Zeit sondern gefahrenen Km berechnet und dazu dann ein Faktor X herangezogen. Nur den versuche ich gerade herausfinden...

Da gibt es Variablen in dieser Berechnung. Die erwartete Gesamtlaufleistung spielt eine Rolle und da differenziert die Rechtsprechung in Kategorien wie Kleinwagen, Mittelklasse, Oberklasse. D.h. je höher die zu erwartende Gesamtlaufleistung ist, desto relativ geringer der Nutzungsersatz (bei gleichem Kaufpreis). Für Oberklasse Fahrzeuge wird da gerne mal von 250k bis 300k km Gesamtfahrleistung ausgegangen. Ob der Händler diesen Ansatz in seiner Abrechnung auch nehmen wird bei einem reinen Elektrofahrzeug ist durchaus eine spannende Frage.

Es gibt da Rechner als Hilfmittel, z.B. hier: https://www.ps-verkehrsrecht.de/.../

Gruß

Das Problem ist hier, dass die Händler sehr oft mit einem sehr hohen Faktor in die Verhandlungen gehen. Damit die Nutzungspauschale hoch ausfällt. Man liest öfter von 0,67% pro 1000km (entspricht 150.000km "Lebensdauer"). Gerichtlich wurde aber schon in verschiedenen Fällen eine deutlich höhere Lebensdauer festgelegt. In den meisten Urteilen die ich kenne gehen Gerichte von 200.000 bis 250.000 km aus. Das entspricht einem Faktor von 0,5 bis 0,33% pro 1000km. Irgendwo da würde ich mein Ziel ansetzen.

Wie das vorhergehende Post es schon beschrieben hat, ist die einzige Variable die angenommene Lebensdauerleistung des Fahrzeuges. Die aktuelle Rechtssprechung geht bei einem 3 Liter Diesel , z.B Touareg, Cayenne etc. Von 300 bis 500 tsd km aus. Das sollte auch für den Etron gelten.

Errechnet wird das Ganze mit dem Brutto Listenpreis zzgl Extras wie Winterräder, usw... geteilt durch Lebensdauer Km x gefahrene Km. So einfach ist es.

Der Händler wird versuchen dich auf möglichst wenige Lebensdauer Km runter zu ziehen, Folgekonditionen und anderes in das Angebot zu packen. Das sind Verschleierungstaktiken.

Hart bleiben, keine Vermischung zulassen. Neues Auto, neues Spiel.

Themenstarteram 17. September 2020 um 7:51

Danke für die Antworten!

Ist hier eigentlich der Händler derjenige, welcher diesen Faktor vorgibt? Meiner sagte mir nämlich dass er auf Antwort aus Ingolstadt wartet. Die Zusage der Wandlung habe ich bereits

Zitat:

@PocketRocket1 schrieb am 17. September 2020 um 09:51:06 Uhr:

Danke für die Antworten!

Ist hier eigentlich der Händler derjenige, welcher diesen Faktor vorgibt? Meiner sagte mir nämlich dass er auf Antwort aus Ingolstadt wartet. Die Zusage der Wandlung habe ich bereits

Der Händler wird das sicher versuchen vorzugeben. Es ist nur eben so, dass im Gesetz zwar das Recht zur Wandlung geregelt ist und auch das gezogene Nutzungen angerechnet werden müssen, aber eben nicht die Details wie so etwas zu berechnen ist.

Deshalb gab es zu diesem Thema immer wieder Streit zwischen Parteien einer Wandlung. In solchen Fällen müssen dann die Gerichte in den Verfahren dazu eine Linie finden, ggf. mit der Hilfe von Sachverständigen. Und da haben sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung eben bestimmte "Leitlinien" zur Berechnung herausgebildet. Da es immer wieder Besonderheiten des Einzelfalls zu berücksichtigen gilt, kann der BHG vermutlich nicht einfach eine feste Berechnungsgrundlage vorgeben mit einer exakt gleichbleibenden Formel. Denn es ist eben ein Unterschied ob ich z.B. mit 30.000 km einen Renault Twingo wandele oder einen VW Golf oder einen Audi Q7 TDI.

Ein Twingo erreicht im Schnitt vielleicht 150k km bevor er ausgemustert wird, einfach weil Kleinwagen im Schnitt kleine Jahresfahrleistungen haben. Der Golf schafft im Schnitt vielleicht 200k KM und der Q7 300k km. So hätte ich zum Zeitpunkt der Wandlung bei 30k km theoretisch schon 20% der Lebenslaufleistung des Twingo verbraucht, 15% vom Golf und nur 10% des Q7.

Von daher sollte man die Vorstellung des Händlers wie die Nutzungsentschädigung berechnet wird immer kritisch prüfen.

Wenn man beim selben Händler ein neues Fahrzeug bestellt sollte eigentlich ein Entgegenkommen gesetzt sein.

 

Wenn der dann hart und unnachgiebig verhandelt würde ich mein neues Auto im Zweifel woanders bestellen.

Hallo Etron Freunde,

Nachdem der Eine oder Andere hier von Montags - Etrons berichtet, würde ich gerne mehr über eure Erfahrungen zum Thema Wandlung im VW/Audi Konzern erfahren.

Die Eckpunkte sind ja so weit nichts Neues - nach 3 Erfolglosen Reparatur Versuchen, bei Problemen die die Nutzung des Fahrzeugs einschränken, kann gewandelt werden. (?)

Zur Abrechnung der bereits gefahrenen KM gilt üblicherweise die Formel

Kaufpreis : zu Erwartende Gesamtlaufleisung x gefahrene KM

Bei einem Fahrzeug mit einem Kaufpreis von rund 100t€ würde ich als Laie von mindestens 250tkm Laufleistung ausgehen.

Sagen wir also Kaufpreis 100.000 : 250.000 x 10.000 gefahrene KM --- wäre ein Abzug von 4.000€

Das kommt mir aber extrem wenig vor - alleine der Wertverlust beim losfahren vom Händler liegt deutlich höher.

Dazu kommt, dass viele Fahrzeuge geleast sind - wie sieht es mit der Rückabwicklung /Auflösung von Leasingverträgen aus?

Beim Rauskaufen aus dem Leasingverträgen werden üblicherweise die Zinsen+ Beatbeitungsgebühren der gesamten Laufzeit verrechnet, also gerade zu Beginn der Laufzeit extrem teuer...

Könnten Geschädigte hier ihre Erfahrungen teilen?

Wie siehts mit Gerichtsentscheiden aus, wie lange ist der Streit zu erwarten?

Vielen Dank für eure Erfahrungen,

LG,Oliver

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen mit Wandlung im Audi Universum' überführt.]

Danke für den Faden. Das Problem was ich bei meinem sehe ist jedenfalls dass der Händler einerseits natürlich seine Versuche bekommen soll, andererseits sind meine Probleme sagen wir wetterabhängig.

Heißt wenn es jetzt wärmer sind sind die Fehler erstmal weg (?) und der Händler sieht es als gelöst an. Dann kommen sie in 6-8 Monaten wieder und dann? Neue Runde?

Wäre es 100% reproduzierbar wäre es etwas anderes.

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen mit Wandlung im Audi Universum' überführt.]

Zitat:

@oliver1867 schrieb am 18. März 2021 um 11:33:13 Uhr:

Hallo Etron Freunde,

Vielen Dank für eure Erfahrungen,

LG,Oliver

Hallo Oliver,

ich habe meinen ET55 wegen Poltern an der Vorderachse Gewandelt, es ist schon nach zwei Fehlgeschlagenen versuchen möglich!

1. den Händler mit einer Rücknahmefrist in Verzug setzen,

2. wenn keine Reaktion des Händlers Anwalt einschalten (kosten muß der Händler tragen da in Verzug),

3. Außergerichtlich ist die Berechnungsbasis Kaufpreis x 0,66% x Gefahrene (1000km) Kilometer,

4. Dauer der Abwicklung ca. 6-8 Wochen.

LG Michael

 

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen mit Wandlung im Audi Universum' überführt.]

Danke Michael,

Bei dir wars ja eher kurzfristig und wendige KM, nach einem 1/2 Jahr und 5-10t km wirds wohl schwieriger, da en gewisser Wertverlust durch das Baujahr entsteht - denk ich mir zumindest

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen mit Wandlung im Audi Universum' überführt.]

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