Wandlung - Berechnung & Vorgehen
Nach langem Hadern läuft es wohl nun aufgrund eines nicht behebbaren Problems auf eine Wandlung hinaus...
Um nun die Berechnung meiner Benutzung vorab einschätzen zu können, suche ich händeringend nach Erfahrungswerten bzw. einer Berechnungsformel für die gefahrenen Km. Zudem ist interessant zu wissen, welchen Preis man bei der Berechnung zu Grunde legen muss.
Danke für die Antworten vorweg.
32 Antworten
Die (1000km) soll pro Gefahrene Tausendkilometer lauten, ich habe meinen auch 8 Monate und ca. 8Tkm Gefahren. Der Wertverlust hält sich in Grenzen. Ist deiner Neu oder Gebraucht gekauft?
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen mit Wandlung im Audi Universum' überführt.]
Ah, sorry - falsch verstanden
Meiner war ein Vorführer, also gebraucht - wo die Lage glaube ich völlig anders ist...
Ich bin mit meinem aber total glücklich
Mich interessiert das Thema nur
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen mit Wandlung im Audi Universum' überführt.]
Also ich habe mittlerweile schon 2 Fahrzeuge gewandelt, einmal A6 und einen Porsche. Wie schon einmal hier erwähnt ist eine Rückanwicklung nach dem 2. gescheiterten Nachbesserungsversuch möglich...teils auch schon eher.
Aber prinzipiell ist es so laut dem BGB §440.
Die Abrechnung für die Nutzung ist immer abhängig von der veranschlagten Gesamtlaufleistung des Fahrzeuges. Bei einem 3.0 TDI liegt diese teils bei 300-350.000km.
Wo diese jetzt bei einem reinen E-Auto liegt und in dem Falle dem Etron 55 weiß ich nicht.
Auf jedenfalls ist die Nutzungsgebühr weit aus günstiger als der „Wertverlust“ bei einem Verkauf.
Was auch noch wichtig ist zu wissen, bei einer Rückabwicklung entscheidet der Händler ob er dem zustimmt oder nicht. Oft heißt es vom Händler, nein der Hersteller möchte noch dieses und jenes probieren etc. Für euch zählt aber nur der mit dem ihr einen Vertrag hat und das ist euer Händler und somit könnt ihr auch nur Forderungen dem Händler gegenüber gültig machen.
Die Händler wollen sich natürlich rückversichern und stimmen der Wandlung erst zu wenn der Hersteller das ok gibt, aber das ist nicht das Problem des Antragsstellers.
Auf jedenfalls alles schriftlich mit Einschreiben etc. alles gut dokumentieren.....Probleme/Defekt am besten mit Foto/Video, Datum etc.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen mit Wandlung im Audi Universum' überführt.]
Also ich habe meinen E tron55 Edition One nun gewandelt 4/19 22000 km habe die 0,66 % je 1000 km abgezogen bekommen. Und auch noch für Kratzer am Schlüssel ca. 200 € Krater an Felge 250 € Bordstein Kratzer Felge vorne 1450 € Delle an Zierleiste 800 € usw usw. Was soll man da sagen. Fahrzeug wurde bezahlt und neu gekauft.
Würde mich mal Intresieren ob es da hier bessere Angebote gab wie die 0,66 %
Ach ja Wandlung wegen ca. 7 Reperaturen von Spiegel, Heckleuchte, Spaltmaße, Wassereinbruch durch Dach usw.
Grüße
und viel Glück mit dem Etron.
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen mit Wandlung im Audi Universum' überführt.]
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meine Erfahrungen und die von anderen sind hier beschrieben
[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Erfahrungen mit Wandlung im Audi Universum' überführt.]
Ich wandle gerade meinen e-tron nach einigen Problemen und einem bis heute nicht funktionierenden Nachtsichtsystem. Die 0,66% sind völlig indiskutabel. Der e-tron ist nicht mit einem Polo zu vergleichen, der eine geringe zu erwartende Laufleistung hat und entsprechend niedrig berechnet wird.
Zugrunde gelegt wird übrigens der gezahlte und nicht der Listenpreis. Bei mir wird er mit 0,45% berechnet und dann auf den Nettopreis. Insofern bin ich zufrieden. Es ist dann aber auch stark abhängig von Eurem Freundlichen!
Wie schaut es bei Jahreswagen aus?
Gleiche Berechnung?
Zitat:
@PocketRocket1 schrieb am 19. März 2021 um 07:02:09 Uhr:
Ich wandle gerade meinen e-tron nach einigen Problemen und einem bis heute nicht funktionierenden Nachtsichtsystem. Die 0,66% sind völlig indiskutabel. Der e-tron ist nicht mit einem Polo zu vergleichen, der eine geringe zu erwartende Laufleistung hat und entsprechend niedrig berechnet wird.
Die 0,66% sehe ich auch aus sehr "händlerfreundlich". Das bedeutet im Umkehrschluß, dass das Auto eine Gesamtlebensdauer von nur 150.000km hätte. In den gängigen Urteilen (meist verbunden mit dem Dieselskandal) wird meist von 200.000 - 250.000 km ausgegangen. Was dann 0,5% bzw. 0,4% entsprechen würde. Aber man liest oft, dass die Händler mit 0,66% in die Verhandlungen einsteigen. Bzw. das von Vielen gar nicht verhandelbar gesehen wird.
Die 0,66% würde ich sofort nehmen. Das wären keine 6000 Euro.
Interessant, bei einer Wandlung im erträglichen Zeit Fenster werden also nur die gefahrenen KM abgezogen, Zeitwert egal ? wow...
Danke für euer Erfahrungen
Bei mir wird es nicht mehr zur Wandlung kommen.
Habe den Wagen zum guten Preis noch verkauft.
Klar mit Wandlung hätte man nochmal paar 1000 gespart aber ich wollte ihn jetzt einfach los sein. Das undichte Schiebedach hat mich nur noch genervt.
Hoffe der ID4 wird besser :-)
Und was sagt der Käufer zu dem undichten Dach?
Der will das mit Audi klären.
War ein großer Händler und dass das Dach nach Reparatur immer noch undicht ist hab ich ihm gesagt.
Vermutlich kann der auch mehr Druck machen als eine Privatperson.
Dann ist das für Dich eine gute Lösung. Prima. Das freut mich. Was holst Du Dir jetzt?
Sehr wahrscheinlich den ID4.