Wallbox in WEG Tiefgarage
Hallo,
bei mir kommt demnächst ein Mercedes GL C Hybrid ins Haus. Jetzt stellt sich die Frage wie ich eine Wallbox für meinen TG Stellplatz installiert bekomme. Die TG ist Gemeinschaftseigentum und ich muss mir eine Genehmigung über die Eigentümerversammlung besorgen. Soweit so klar.
Die TG befindet sich unter einem Bürogebäude. Insofern gibt es für mich keinen eigenen Zähler. Das müsste alles erst installiert werden. Und ich evaluiere so nebenbei die technische Machbarkeit ob das überhaupt machbar ist.
Gibt es hier im Forum Teilnehmer die mit ähnlichen Schwierigkeiten einen TG Stellplatz mit einer wohl Box ausgestattet haben? Ich bin an jeder Meinung und jeder Informationen interessiert.
Grüße
Kartoffel Barbosa
Beste Antwort im Thema
Gegen bestimmte Formen der Abzocke (falsch dimensionierte Lösung) hilft kein Vergleichsangebot, wenn du die gleiche Leistung verlangst.
Mal als Vergleich: Wenn du 2 Kinder zum Kindergarten fahren willst, und der eine bietet den 9-Sitzer-Bus mit Chauffeur an, dann kostet das Summe x. Dann holst du noch ein Angebot ein für einen "9-Sitzer-Bus mit Chauffeur" und das kostet auch ungefähr Summe x + delta. Klingt beides gleich => keine Abzocke.
Die eigentliche Erkenntnis kann darin liegen, dass sowieso immer ein öffentlicher Bus zum Kindergarten fährt und du brauchst nur 2 Fahrscheine für die Kids. Von den Anbietern (private Fahrunternehmen) wird dich aber keiner auf die öffentliche Infrastruktur hinweisen. Insofern braucht es eine Beschreibung deines Problems (GLC PHEV laden in der TG), nicht der Lösung (11kW AC als Wallbox da hinziehen lassen).
Und bis zum nächsten Auto ist es doch noch lange hin, wenn der GLC PHEV jetzt neu ist. 10 Jahre, oder so? Bis dahin verbaust du dann locker nen Induktivlader. Oder aber man konnte die Synergie mit anderne Baumaßnahme nutzen und das beträchtlich günstiger realisieren.
Und zukunftssicher ist in so einer TG als Gemeinschaftseigentum sowieso nur etwas, das den Bedarf mehrerer Abnehmer berücksichtigt: also z.B. 10 Ladeplätze nahe am Verteilerkasten, dickes Kabel drüber, Unterverteilgung drunter, Abrechnung drauf, Lastmanagement drauf, passend zum Hausanschluss, 10 Endpunkte. Und eine vertragliche Einigung unter den Wohneigentümern, sich die Ladeplätze zu überlassen (Parkplatztausch), wenn einer sein Auto auf PHEV/BEV wechselt. Sowie eine Kostenverteilung für alle auszumachen.
Das was du da vorhast (11 kW für dich allein vermutlich am Stromkreis deiner Wohnung, ach so, nein mit weiterer Abnahmestelle und damit Zähler, das kann sinnvoll sein für einen getrennten Tarif später), sehe ich als vorpreschende Einzellösung, naja dann halt zu dicken Kosten. Kommt der nächste angekleckert, zahlt der wieder 5000 EUR, das ist doch nicht effizient.
Wenn du schon was "zukunftssicheres" willst, dann sollte das was sein, wo du den Ladestand von deiner Wohnung aus verfolgen kannst. Für PHEV ist das fast egal, für ein BEV aber nicht.
Und in einer TG funktioniert typisch der Uplink des Autos (LTE, UMTS) nicht, so kann der auch nicht in seine Cloud beim Hersteller kommunizieren, wo es eine Hersteller-App abgreifen würde. Also brauchst du was zur Säule: WLAN, PLC, Ethernet, irgendwas.
217 Antworten
Zitat:
@MrBerni schrieb am 25. Oktober 2017 um 10:37:53 Uhr:
Soweit ich das gelesen habe eine. Aber eine solche Kabellänge bedingt auch einen entsprechenden Querschnitt.
4mm² für eine 11kW-Ladestation bei der Länge. 4mm² reichten bei 25m Kabellänge bei mir schon für 2*11kW in der Garage. Vom Elektriker installiert.
OK, bin neugierig geworden bei so stark unterschiedlichen Aussagen. 🙂
Habs mal nachgerechnet. Stimmt wohl... Bbei einer Kabellänge von 130m und einer maximalen Anschlussleistung von 400V/16A komme ich bei Kupferkabel auf einen Querschnitt von 5mm. 4mm würde wohl auch gehen... 400V/32A und 25m kommst mit 2,5mm sogar hin.
Aber man sollte den vom VDE vorgeschrieben maximalen Spannungsabfall von 3% nicht unbedingt ausreizen... Damit heizt man nur unnnötig. 🙂 Also lieber was dicker... Aber 16 mm² erscheint mir auch etwas viel...
FORMEL ZUR LEITUNGSBERECHNUNG FÜR DREHSTROM
A = (1,732 * L * I * cos) / (y * Ua)
A = Leitungsquerschnitt
1,732 = Wurzel aus 3
L = einfache Leitungslänge
I = Leiterstrom
cos = Wirkungsgrad
y = Leitfähigkeit
Ua = Spannungsfall
2,5 mm² sind bei 32 A immer zu wenig, völlig unabhängig von der Leitungslänge. Neben dem zulässigen Spannungsabfall von max. 3% muss auch die Tabelle der Verlegarten berücksichtigt werden. Diesse definiert einen Mindestquerschnitt, damit die Temperatur der Isolierung im Rahmen bleibt.
Die Kabel sind übrigens halogenfrei, nicht halonfrei. 🙂
Stimmt das hatte ich ganz ausgeblendet. 😁
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Zitat:
Die Kabel sind übrigens halogenfrei, nicht halonfrei. 🙂
Google gibt Dir recht :-) Der Telekomtechniker hat es aber halonfrei gesagt 😉
Bei einer so langen Leitung wie in unserer TG noetig ware, muss der Kurzschlusstrom noch beruecksichtigt werden. Wenn die Wallbox einen Kurzen hat, muss sicher gesetllt sein dass die Sicherung ausloest und statt dessen nicht das Kabel heizt.
Danke für die Diskussionsbeiträge.
Eine rein elektrisch konforme Ausführung (Leitungslänge, Kurzschluss, Erdung ...) ist ein technisch lösbares Problem.
Infrastruktur und Lastmanagement des Energieversorgers ist die zweite Hürde und die kann nicht immer so wie gewünscht zeitnah zur Verfügung gestellt werden.
Man darf in einer WEG-Garage nicht so einfach Kabel verlegen und Wände durchbohren. Der Brandschutz muss auch bei Wanddurchführungen und den weiteren Elektro-Installationen gewährleistet sein und die WEG muss dem zustimmen sowie die gemeinsame Gebäude-Versicherung informieren. Und dies ist die dritte und größte Hürde die zu nehmen ist, unabhängig sowie auch abhängig von den Kosten.
Seitens des Gesetzgebers ist vor 2018 (oder erst 2020/1, EU?) kein Anspruch auf eine irgendwie geartete Ladestation in WEG-Anlagen möglich, wie er z.B. schon bei Telefon- oder TV/Radio-Anschlüssen besteht.
So lang Energieversorger und Gesetzgeber weiterhin bei privaten Ladestationen den Umstieg auf ein e-Auto vermiesen und ich in meinem näheren Umkreis keine ausreichende Schnellade-Infrastuktur zur Verfügung habe, werde ich weiterhin einen CO2-Erzeuger (Super-Benzin) fahren. Eine e-Prämie von 4.000€ hilft mir da auch nicht weiter. Hatte ursprünglich gedacht, mich relativ kurzfristig mit einem e-Auto mit min. 300km echter Reichweite anfreunden und auch noch komfortabel zu Hause "tanken" zu können. So einen Umstieg werde ich nun leider weit in die 2020er verschieben, mit Hoffnung auf eine umfangreiche Schnellade-Infrastruktur. Meine Abitionen mit eigener Ladestation in einer WEG sind hiermit erst mal obsolete.
In meiner WEG war das gar kein Thema das ich eine 22KW Leitung an meinen Stellplatz gelegt habe, hab in der letzten Versammlung gefragt ob jemand einen Einwand hätte oder vielleicht sich beteiligen will, es hab keine negativ Stimmen und jetzt hab ich an meinem Tiefgaragenstellplatz eine 22kw Steckdose zum laden.
Gruß
Tiguanmaster
Tja wenn halt niemand was dagegen hat und die Arbeiten Sach- und Fachgerecht ausgeführt werden ist das ja auch OK.
Aber wie das halt so ist bei Gemeinschaftseigentum reicht schon ein Bedenkenträger um solche Pläne zu kippen...
Gruß
Noch...das entsprechende Gesetz dazu ist in Arbeit, aber leider immer noch nicht verabschiedet worden:
http://www.fibucom.com/.../...ung-ladestationen-fuer-elektroautos.html
Ah das klingt doch schon mal gut. Und wie sieht das in einem Mietverhältnis aus? Also z.B. Mietwohnung mit zugehörigem Stellplatz unter einem CarPort? Denke mal da wird man sich im Einzelfall mit dem Vermieter einigen müssen oder?
Gruß
Zitat:
@MrBerni schrieb am 23. April 2018 um 16:58:59 Uhr:
Ah das klingt doch schon mal gut. Und wie sieht das in einem Mietverhältnis aus? Also z.B. Mietwohnung mit zugehörigem Stellplatz unter einem CarPort? Denke mal da wird man sich im Einzelfall mit dem Vermieter einigen müssen oder?
Gruß
Da sieht es ähnlich aus. Ist das Gesetz durch, wirst du es "verlangen" können. Allerdings mit der Krux, du hast keinen Einfluss auf die Vergabe und wirst "wahrscheinlich" sofort die ganzen Kosten an der Backe haben. Bei Auszug kannst du auch nichts zurückverlangen.
Ein Fortschritt ist die Anschlussnovelle schon, sofern nicht wieder vom Bund der Haueigentümer und Vermieter kastriert und gekippt wird z.B. durch Stimmenkauf bei der CDU/CSU mit dem Feigenblatt "keinen Zwang zur Elektromobilität" auszuüben.
Rechne dir selber aus, wieviel dabei die deutsche Autolobby "mitberät"
Aber abgesehen davon, eine simple 16A-Steckdose, (die Qualität, die die 16A auch abkann) MUSS in jedem Falle einbaubar sein. Strom im Keller gehört zur Grundnutzungsfähigkeit.
Mehr brauchst du im Regelfall auch nicht. (bei mir wird nur 10A geladen!)
2,3kW *8 Stunden (soviel liegt bei mir mindestens zwischen zwei Schichten) 18,4kWh - kann mein Auto schon gar nicht mehr ! Also 1kW, sprich die Hälfte eines Wasserkochers! würde auch für mich völlig ausreichen!
Du hast allerdings kein Batterieauto, Audi-gibt-Omega. Batterieauto-Besitzer müssen das mal bisschen kritischer überschlagen.
Zitat:
@Audi-gibt-Omega schrieb am 24. April 2018 um 09:03:56 Uhr:
Aber abgesehen davon, eine simple 16A-Steckdose, (die Qualität, die die 16A auch abkann) MUSS in jedem Falle einbaubar sein. Strom im Keller gehört zur Grundnutzungsfähigkeit.
Mehr brauchst du im Regelfall auch nicht. (bei mir wird nur 10A geladen!)
Es geht aber nicht um den Lager oder Nutzkeller sondern um den reinen Fahrzeugabstellplatz und da gehört eine Steckdose keineswegs zur Grundnutzung, da ist das einzige was zur Grundnutzung gehört eine in der Regel befestigte Abstellfäche ausreichender Grösse, die anfahrbar ist und normale PKW-Belastung aushält.
Mehr Anforderungen gibt es nicht, die ein Fahrzeugstellplatz erfüllen muss.
Das Ergebnis für Mietern wird halt sein, dass der Stellplatz dann zunehmend separat vermietet wird, will der Mieter da Extrawünsche die dem Vermieter nicht passen, kann der problemlos unabhängig von der Wohnung gekündigt werden. Für Mietobjekte wie Stellplätze Garagen etc gibt es auch im Gegensatz zu Wohnraum keinen nennenswerten Mieterschutz. Ein - auch vom gleichen Vermieter an den gleichen Mieter - getrennt vermieteter Stellplatz ist unabhängig vom Wohnungsmietvertrag das wird keine "Einheit" - wenn das richtig gemacht wird, was aber sehr einfach ist.
Wer ein E-Auto daheim laden will, sollte also schon eher Wohneigentum haben - im Idealfall ein Haus mit Garage/Stellplatz, schon Teileigentum ist da eher ungünstig - oder alternativ eine Wohnung mieten, in der die Lademöglichkeit schon da ist, gibt es inzwischen auch immer mehr.
Zitat:
@Grasoman schrieb am 26. April 2018 um 01:06:43 Uhr:
Du hast allerdings kein Batterieauto, Audi-gibt-Omega. Batterieauto-Besitzer müssen das mal bisschen kritischer überschlagen.
Kritischer? Naja eher nach Nurätzerverhalten. Brauch ich 60km am Tag zum Pendeln mit evl + 40km Ausflug reichen jene 16kWh und die sind bei 8h locker gesaugt. In der Regel wird sogar mit "Niedrigsttarif" gehen, also nur zwischen 0:00 und 5:00h mit dem "Wasserkocherlader" 2,3kW.
Wie schon erwähnt - für mich ist oft sogar das zuviel 😉
(PV+Wind- Lader)
Zitat:
@Tiguanmaster schrieb am 21. April 2018 um 16:22:55 Uhr:
In meiner WEG war das gar kein Thema das ich eine 22KW Leitung an meinen Stellplatz gelegt habe, hab in der letzten Versammlung gefragt ob jemand einen Einwand hätte oder vielleicht sich beteiligen will, es hab keine negativ Stimmen und jetzt hab ich an meinem Tiefgaragenstellplatz eine 22kw Steckdose zum laden.Gruß
Tiguanmaster
Welcher Kabelquerschnitt und welche Leitungslänge wurde bei dir verlegt,
und was hat es bei dir gekostet?
Und wie ist die Leitung abgesichert?