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Wallbox in WEG Tiefgarage

Mercedes GLC C253
Themenstarteram 6. November 2016 um 8:31

Hallo,

bei mir kommt demnächst ein Mercedes GL C Hybrid ins Haus. Jetzt stellt sich die Frage wie ich eine Wallbox für meinen TG Stellplatz installiert bekomme. Die TG ist Gemeinschaftseigentum und ich muss mir eine Genehmigung über die Eigentümerversammlung besorgen. Soweit so klar.

Die TG befindet sich unter einem Bürogebäude. Insofern gibt es für mich keinen eigenen Zähler. Das müsste alles erst installiert werden. Und ich evaluiere so nebenbei die technische Machbarkeit ob das überhaupt machbar ist.

Gibt es hier im Forum Teilnehmer die mit ähnlichen Schwierigkeiten einen TG Stellplatz mit einer wohl Box ausgestattet haben? Ich bin an jeder Meinung und jeder Informationen interessiert.

Grüße

Kartoffel Barbosa

Beste Antwort im Thema

Gegen bestimmte Formen der Abzocke (falsch dimensionierte Lösung) hilft kein Vergleichsangebot, wenn du die gleiche Leistung verlangst.

Mal als Vergleich: Wenn du 2 Kinder zum Kindergarten fahren willst, und der eine bietet den 9-Sitzer-Bus mit Chauffeur an, dann kostet das Summe x. Dann holst du noch ein Angebot ein für einen "9-Sitzer-Bus mit Chauffeur" und das kostet auch ungefähr Summe x + delta. Klingt beides gleich => keine Abzocke.

Die eigentliche Erkenntnis kann darin liegen, dass sowieso immer ein öffentlicher Bus zum Kindergarten fährt und du brauchst nur 2 Fahrscheine für die Kids. Von den Anbietern (private Fahrunternehmen) wird dich aber keiner auf die öffentliche Infrastruktur hinweisen. Insofern braucht es eine Beschreibung deines Problems (GLC PHEV laden in der TG), nicht der Lösung (11kW AC als Wallbox da hinziehen lassen).

Und bis zum nächsten Auto ist es doch noch lange hin, wenn der GLC PHEV jetzt neu ist. 10 Jahre, oder so? Bis dahin verbaust du dann locker nen Induktivlader. Oder aber man konnte die Synergie mit anderne Baumaßnahme nutzen und das beträchtlich günstiger realisieren.

Und zukunftssicher ist in so einer TG als Gemeinschaftseigentum sowieso nur etwas, das den Bedarf mehrerer Abnehmer berücksichtigt: also z.B. 10 Ladeplätze nahe am Verteilerkasten, dickes Kabel drüber, Unterverteilgung drunter, Abrechnung drauf, Lastmanagement drauf, passend zum Hausanschluss, 10 Endpunkte. Und eine vertragliche Einigung unter den Wohneigentümern, sich die Ladeplätze zu überlassen (Parkplatztausch), wenn einer sein Auto auf PHEV/BEV wechselt. Sowie eine Kostenverteilung für alle auszumachen.

Das was du da vorhast (11 kW für dich allein vermutlich am Stromkreis deiner Wohnung, ach so, nein mit weiterer Abnahmestelle und damit Zähler, das kann sinnvoll sein für einen getrennten Tarif später), sehe ich als vorpreschende Einzellösung, naja dann halt zu dicken Kosten. Kommt der nächste angekleckert, zahlt der wieder 5000 EUR, das ist doch nicht effizient.

Wenn du schon was "zukunftssicheres" willst, dann sollte das was sein, wo du den Ladestand von deiner Wohnung aus verfolgen kannst. Für PHEV ist das fast egal, für ein BEV aber nicht.

Und in einer TG funktioniert typisch der Uplink des Autos (LTE, UMTS) nicht, so kann der auch nicht in seine Cloud beim Hersteller kommunizieren, wo es eine Hersteller-App abgreifen würde. Also brauchst du was zur Säule: WLAN, PLC, Ethernet, irgendwas.

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Zitat:

@Handschweiß schrieb am 30. Oktober 2021 um 11:53:12 Uhr:

 

... Es würde sofort ein Beschluß gefaßt, daß die Elektriker-Planung nicht anerkannt wird, sondern ich einen von der WEG bestimmten Planer nehmen muß, der dann die ganz große möglichst teure Lösung plant, die ich zahlen muß. ...

Das wäre ein Verstoß gegen geltendes Recht! Das ist kein Ablehnungsgrund im Sinne des Gesetzes.

Einziger Ablehnungsgrund ist laut Gesetz wenn das "...geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden...". Damit ist gemeint, wenn Du bspw. Mauern einreißen lassen müsstest oder Kabel über andere Leute Stellplätze legen willst.

Einen anderen Planer zu verlangen ist kein Absagegrund.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 30. Oktober 2021 um 11:53:12 Uhr:

[...] sondern ich einen von der WEG bestimmten Planer nehmen muß, der dann die ganz große möglichst teure Lösung plant, die ich zahlen muß. Ziel ist nicht Förderung, sondern Verhinderung.

Hallo zusammen und @Handschweiß ,

der gesetzliche Hut ist groß genug, um die Interessen beider Seiten unter den Wohnungseigentümern zu vereinen:

Zitat:

Wemog § 20 Bauliche Veränderungen

(1) Maßnahmen, die über die ordnungsmäßige Erhaltung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgehen (bauliche Veränderungen), können beschlossen oder einem Wohnungseigentümer durch Beschluss gestattet werden.

(2) Jeder Wohnungseigentümer kann angemessene bauliche Veränderungen verlangen, die

1. dem Gebrauch durch Menschen mit Behinderungen,

2. dem Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge,

3. dem Einbruchsschutz und

4. dem Anschluss an ein Telekommunikationsnetz mit sehr hoher Kapazität

dienen. Über die Durchführung ist im Rahmen ordnungsmäßiger Verwaltung zu beschließen.

(3) Unbeschadet des Absatzes 2 kann jeder Wohnungseigentümer verlangen, dass ihm eine bauliche Veränderung gestattet wird, wenn alle Wohnungseigentümer, deren Rechte durch die bauliche Veränderung über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinaus beeinträchtigt werden, einverstanden sind.

(4) Bauliche Veränderungen, die die Wohnanlage grundlegend umgestalten oder einen Wohnungseigentümer ohne sein Einverständnis gegenüber anderen unbillig benachteiligen, dürfen nicht beschlossen und gestattet werden; sie können auch nicht verlangt werden.

Zitat:

Ende

Damit wird dein Recht, eine bauliche Veränderung für das Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge zu verlangen begrenzt durch das Recht der übrigen Eigentümer, nicht unbillig benachteiligt zu werden. Das soll heißen, die heutige Ausgestaltung der Einzel-Maßnahme muss so erfolgen, dass es allen anderen Eigentümern entweder zeitgleich oder zeitversetzt möglich sein wird, mittels baulicher Veränderung das Laden elektrisch betriebener Fahrzeuge zu verlangen.

Konkret solltest du einen Wallbox-Hersteller auswählen, der in seinem Sortiment Lastmanagement-Hardware für min. 100 Ladepunkte anbietet, die damit nach und nach installiert werden können.

Auf Grund ähnlicher Erfahrungen und Anforderungen im Rahmen ordnungsgemäßer Verwaltung habe ich den Hersteller Schneider electric ausgewählt und einen ersten Ladepunkt installieren lassen. Die mit dem Hausanschlusskasten zur Verfügung stehende Anschlussleistung wird zu jedem späteren Zeitpunkt mittels Erweiterung durch den Einsatz von Lastmanagement-Hardware nicht an ihre Grenzen gebracht.

https://www.se.com/ch/de/download/document/Preisliste-EVerlink-CHD/

Lass dich nicht von einer Hausverwaltung in Bockshorn jagen, die willfährig einer jeden Mehrheit zu Kreuze kriecht und stelle einen konkreten Antrag, der den Anschluss am eigenen Stromzähler vorsieht.

Denn du setzt damit ein "Login" in Bezug auf Konzeption und Lieferantenauswahl.

LG, Walter

Sehr gut Walter, danke Dir.

Noch eine Frage, hast Du dann selbst diese Firma beauftragt, einen Kostenvoranschlag und die Realisierung zu machen oder hat das die Hausverwaltung gemacht?

Hallo zusammen und @Handschweiß ,

für die Realisierung habe ich einen Antrag zur nächsten ordentlichen Eigentümerversammlung gestellt, denn über die Durchführung ist im Rahmen einer Eigentümerversammlung zu entscheiden. Ohne einen Beschluss ist die Installation nicht rechtens.

Inhaltlich habe ich den Antrag wie folgt formuliert:

Nach Inkrafttreten des WEMoG am 01.12.2020 beabsichtigen wir, in der Sammelgarage eine Wallbox/Ladestation für E-Autos errichten zu lassen und bitten gem. WEMoG zu verfahren und ggfs. über unseren Antrag während der nächsten Eigentümerversammlung abstimmen zu lassen.

Wir bitten diesbezüglich um eine Information, ob und wie dieser Ablauf konform zu unseren Informationspflichten gegenüber den Miteigentümern und zu den Rechten und Mitwirkungspflichten der Eigentümerversammlung ablaufen kann.

Nach WEMoG kann die Eigentümerversammlung unseren Antrag in der Regel nicht ablehnen, sondern nur über die Ausgestaltung der Maßnahme entscheiden.

Wir bitten Sie, uns über evtl. Pflichten gegenüber den Miteigentümern zu informieren."

Im Beschluss wurde die Ausgestaltung der Maßnahme wie folgt festgelegt: Obergrenze in EURO für die Wallbox-Hardware und Vorgabe für die Fähigkeit zur Einbindung in eine ggfs. nachzurüstende Lastmanagement-Hardware für x Ladepunkte. Keine Vorgaben hinsichtlich eines Konzeptes für das Lastmanagement, keine Festlegungen für ein bestimmtes Fabrikat und kein bestimmter Installateur.

Die parallel verlaufende Suche nach einer geeigneten Wallbox und einem Elektriker mit Expertise lief ohne Zeitdruck zeitgleich mit dem KfW-Antrag Zuschuss 440 für einen Ladepunkt im November 2020 an. Die Eigentümerversammlung fand Anfang Mai 2021 statt. Die bis dahin erfolgte Inaugenscheinnahme des dafür geöffneten Hausanschlusskastens (HAK) durch den Netzversorger war zwar nicht notwendig, jedoch informativ über die vorhandene Absicherung. Die Installation der Wallbox erfolgte Anfang Juni 2021 und den Zuschuss von der KfW haben wir Anfang Juli 2021 erhalten.

Zum Schluss hänge ich als Erfahrungswert noch eine Information zum Thema "Lastmanagement Konzept zur Messung im ungezählten Bereich" der Firma TMH an, der noch eine besondere Bedeutung für die Realisierung und Funktion von Lastmanagement zukommt, denn ... :

Zitat:

... Insbesondere im Umfeld von Mehrparteienhäuser entsteht beim Aufbau von Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge oft die Notwendigkeit eines Lade- und Energiemanagementsystems. Dieses dient der intelligenten Verteilung der verfügbaren Ladeleistung, bei gleichzeitiger Berücksichtigung der verfügbaren Anschlussleistung. Dabei muss es insbesondere sicherstellen, dass die dem Zählerschrank der Ladeinfrastruktur vorgeschaltete Hausanschlusssicherung zu keinem Zeitpunkt überlastet wird.

Eine gesammelte Erfassung des aktuellen Leistungsbezugs ist aufgrund der Parallelschaltung der einzelnen Hauszähler im gemessenen Bereich meist nicht möglich. Daraus resultiert die Notwendigkeit, im ungemessenen Bereich eine sogenannte Messwandler-Zählung zu realisieren. Die Zulässigkeit einer Messung im ungezählten Bereich ist allerdings Sache des jeweiligen Netzbetreibers und wird häufig als erste Reaktion nicht genehmigt.

Abgrenzung

Lastmanagement, Lade-/Energiemanagement vs. intelligente Steuerung siehe:

https://www.motor-talk.de/.../...-ladeinstallationen-t6804989.html?...

LG, Walter

Frage: Ist der Fördertopf nicht mittlerweile leer?

Gruß

Ja, für Neuanträge. Bereits bewilligte Anträge können innerhalb der Fristen installiert und abgerechnet werden.

am 6. März 2022 um 17:27

Zitat:

@kartoffel911 schrieb am 6. November 2016 um 09:31:57 Uhr:

Hallo,

bei mir kommt demnächst ein Mercedes GL C Hybrid ins Haus. Jetzt stellt sich die Frage wie ich eine Wallbox für meinen TG Stellplatz installiert bekomme...

Post #1 von 2016

Zitat:

@kartoffel911 schrieb am 19. August 2021 um 14:25:23 Uhr:

Hola die Waldfee. Da hängt sie nun die Wallbox. Um das Ding habe ich mich 5 Jahre lang bemüht. Kosten lagen bei knapp 3500 Euro. Abzüglich Förderung also 2600 Euro. Hätte ich die kleine Alfen Box (rechts) genommen wäre ich bei 2000 gelandet.

Dieser Post ist von 2021 und da hing die Box endlich in der TG, aber noch ohne Strom.

Und ta-taaa kaum ist 2022 und ich lade zum ersten mal mein BEV in der eigenen TG auf. Seit letzter Woche haben die Stadtwerke das ok für den Zähler gegeben.

Ganz große Gratulation!

 

Mehr kann man dazu kaum sagen. Echt, gratuliere!

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