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Wahrscheinlich mit einer Säule in einem gesicherten Parkhaus zusammen gekommen ....

Themenstarteram 27. März 2021 um 1:26

Hallo ....

War heut auf Dienstreise und musste in ein Parkhaus fahren. Das Dienstauto war ein kombi und normalerweise fahr ich einen Kleinwagen. Jetzt stand ich im Parkhaus und wollt losfahren hab aber dann ein Satz nach hinten gemacht und war erstmal verwirrt. Bin dann kurz ausgestiegen und sah die säule relativ nah. Aber an der säule war nichts also dachte ich "puh zum glück net berührt." Jedenfalls denk ich dass .... Beim Auto hab ich nicht wirklich geschaut, da ich auch einfach nur nach Hause wollte. Als ich dann wieder zurück ankam und mir doch etwas Gedanken machte, schaute ich doch mal richtig nach und bemerkte etwas weiße farbe... mir ist dann erstmal die kinnlade runtergefallen und jetzt mach ich mir natürlich Gedanken. Der Firma hab ich das schon gemeldet, dass ich wahrscheinlich mit einer Säule geknutscht habe, jedenfalls der person die da war. Jetzt ist die Sache die ... das waren gesicherte Parkplätze..... was soll ich da tun ? Soll ich einfach abwarten und schauen ob ich mir unnötig gedanken gemacht habe und des wahrscheinlich von jemanden anderen war oder sollte ich mich vllt mal schnell noch im parkhaus melden und meine Daten durchgeben? Bin etwas ratlos und ich hätte wohl einfach meine Daten geben sollen, aber in dem Moment dachte ich ich hätte nur das auto nicht richtig bedient. Besonders weil auch nichts gepiept hat... hoffe ihr könnt mir da vllt helfen ...

Und bitte keine Vorwürfe ... ich weiß, was ich da getan hab, war sehr dumm... falls es schlecht ausschaut... was kann mir den so passieren ?

Greetings

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39 Antworten

@Gurkengraeber

uhu110 hat das allgemein forumuliert und nicht auf diesen Fall bezogen. So habe ich ihn zumindest verstanden.

Egal, mein Beitrag ist so oder so nicht falsch, auch wenn man, in dem hier diskutierten Fall (Parksäulenrammer) die Polizei noch vor Ort informiert, kommt auf einen kein Strafverfahren wegen unerlaubten Entfernen vom Unfallort zu. Diesen Irtum von Rasanty habe ich nur richtig gestellt.

 

Gruß

Uwe

Genau das "allgemein formulieren" mein ich ja...

Aber egal, meine Meinung kennt der TE, ob es nun ein Troll war oder nicht. Bin damit raus :)

Bei dieser subjektiven und wahrscheinlich lückenhaften Unfallschilderung kann es sein, dass noch ganz andere Sachen unbemerkt geblieben sind und die Spur der Zerstörung noch viel, viel größer ist...

Hallo, Rasanty,

Du hast meinen Beitrag entweder nicht richtig gelesen oder nicht richtig verstanden.

Wenn ein Fahrzeuglenker eine Berührung mit einem anderen Fahrzeug oder mit einem Gegenstand (Mauer, Pfeiler oder was auch immer) hatte und dann, noch vor Ort, die Polizei informiert, weil der Verfügungsberechtigte (Fahrzeughalter, Fahrer, Eigentümer) nicht erreichbar ist, kann er dabei gar nicht wegen einer Straftat zur Anzeige gebracht werden (es sei denn, er ist betrunken gefahren oder ähnliches).

Bei einem Parkplatzrempler oder so einem Fall, wie beim TE, liegt also schlimmstenfalls eine Verkehrsordnungswidrigkeit vor.

In den meisten Fällen bleibt es, wenn die Polizei informiert wird, entweder bei einer mündlichen oder einer gebührenpflichtigen Verwarnung und nur, wenn eine bedeutende Owi als Unfallursache vorliegt, kommt es zu einer Bußgeldanzeige, aber selbst diese ist immer noch besser als eine Strafanzeige wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort.

Diese wird aber erst dann erstattet, wenn man sich unerlaubt vom Unfallort entfernt und nicht, wenn man vom Unfallort aus die Polizei informiert und mit dieser alles Weitere klärt.

Hallo, Gurkengraeber,

auch für Dich noch einmal, auch, wenn Du es vielleicht nicht verstehen willst: Der Unfallverursacher hat nicht zu entscheiden, ob ein Schaden entstanden ist und darf sich somit nicht einfach so vom Unfallort entfernen.

Es mag ja sein, dass Du nach einem Zusammenstoß mit einem Pfeiler keinen Schaden erkennst, aber wenn z. B. ein Gutachter oder ein Statiker es anders sieht, kann Deine Fahrerlaubnis ganz schnell Geschichte sein, von den Regressforderungen mal ganz zu schweigen.

Fälle wie diese haben wir schon oft genug gehabt, wenn z. B. LKW mit zu hoher Ladung Brücken beschädigt haben und einfach weitergefahren sind, weil deren Fahrer keinen Schaden erkannt haben.

Viele Grüße,

Uhu110

Ich hatte den Beitrag von Uhu etwas unglücklich zitiert. Damit wurde der Sinn verdreht. Sorry.

Für mich war der Beitrag etwas verwirrend. Er lässt etwas Interpretationsspielraum.

Grundsätzlich rate ich unabhängig von Uhus Beitrag davon ab die Polizei für derartige Schadenereignisse zu bemühen.

Ja, es ist aber ein deutlicher Unterschied ob ein LKW (ein Fahrzeug mit entsprechend Masse und Geschwindigkeit) eine Brücke rammt oder ein PKW (mit wenig Geschwindigkeit und wenig Masse) irgendwo dagegen rollt.

Ich habe übrigens auch schon eine Unfallflucht begangen ... bin beim rüclwärts einparken an meinem gemieteten Parkplatz etwas gegen die angrenzende Betonmmauer gekommen. Mal sehen wann der Hang dahinter abrutscht, weil da jetzt etwas grüne Farbe an der Wand ist.

Wir warten mal noch ein bissel, da haben wir hier einen Totalschaden am PKW und eine einsturzgefährdete Tiefgarage.

Also wen an der Säule nicht mal Kratzer oder so sind das geh ich mal davon aus das die auch keine inneren Schäden hat (wenn doch dan würde ich gerne wissen welches Auto das schafft beim Ausparken) :)

Wenn die Säule wirklich kratzer hat und das die einzigen sind (davor frisch gestrichen) würde ich schon was sagen

Gestrichene Betonsäule gegen Kunststoff-Stoßstange. Welcher Schaden, den bei realistischer Betrachtungsweise ein Tiefgaragenbetreiber geltend machen wollte, könnte da entstanden sein? Ein Glas weiße Fassadenfarbe? Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit wird an der Säule überhaupt nichts sichtbar und nur der Farbabrieb an der Stoßstange verblieben sein.

Ich hatte vor vielen Jahren mal einen Vorfall, wo ich vor der örtlichen Post beim rückwärts Ausparken versehentlich leicht den Kennzeichenhalter eines anderen Fahrzeugs berührt haben muss. Jedenfalls war ein kleiner, später per Smart Repair behobener, etwa 3 cm langer Abdruck an der Stoßstange sichtbar, den ich zunächst nicht bemerkt hatte, aber dann später Zuhause. Also fuhr ich zur Unfallstelle zurück - das andere Fahrzeug war natürlich weg. Modell war bekannt, Kennzeichen nicht. Weiter bei der nächsten Polizeidienststelle zur Meldung des Vorfalls erntete ich dann völlig ungläubige Blicke der aufnehmenden Polizistin, was ich wegen so eines kleinen Schadens überhaupt melden wollte, und Aussagen wie "Sie sind mir eine Maus". Der Schaden wurde jedoch aufgenommen und es kam im weiteren Verlauf noch ein Fragebogen, mit dem ermittelt werden sollte, ob ich mich denn wirklich nicht an das andere Kennzeichen erinnern könnte. Ich hatte dazu noch einen Fachanwalt für Verkehrsrecht, der mich in einem anderen Verfahren schon vertreten hatte, telefonisch kontaktiert. Dieser sagte direkt "Ist kein Fall für mich, ich rate Ihnen - schweigen sie jetzt endlich!". :D. Monate später wurde das Verfahren von der Staatsanwaltschaft eingestellt, da ein Geschädigter nicht ermittelt werden konnte.

Was ich damit sagen will: Es mag zwar (theoretisch gesehen) völlig korrekt sein, den Unfall innerhalb von 24 Stunden bei der Polizei zu melden. Aber glaubt ihr im Ernst, irgendein Mitarbeiter eines Tiefgaragenbetreibers würde diesen umgehend feststellen und versuchen anhand der Videoaufnahmen festzustellen, wer das gewesen sein könnte? Dazu kommt, dass solche Aufnahmen ohnehin meist innerhalb von 1-2 Tagen wieder gelöscht werden. Solche Schäden gehören zum typischen Erscheinungsbild einer öffentlichen Tiefgarage. Wird in der Praxis niemals jemand auch nur versuchen nachzuverfolgen. Selbst wenn, bewegen wir uns noch immer im Bereich eines Bagatellschadens, aufgrund dessen nur eine Einstellung des Verfahrens in Betracht käme.

Die Frage hat sich dann wohl erledigt.

Moorteufelchen

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