Wahrscheinlich mit einer Säule in einem gesicherten Parkhaus zusammen gekommen ....
Hallo ....
War heut auf Dienstreise und musste in ein Parkhaus fahren. Das Dienstauto war ein kombi und normalerweise fahr ich einen Kleinwagen. Jetzt stand ich im Parkhaus und wollt losfahren hab aber dann ein Satz nach hinten gemacht und war erstmal verwirrt. Bin dann kurz ausgestiegen und sah die säule relativ nah. Aber an der säule war nichts also dachte ich "puh zum glück net berührt." Jedenfalls denk ich dass .... Beim Auto hab ich nicht wirklich geschaut, da ich auch einfach nur nach Hause wollte. Als ich dann wieder zurück ankam und mir doch etwas Gedanken machte, schaute ich doch mal richtig nach und bemerkte etwas weiße farbe... mir ist dann erstmal die kinnlade runtergefallen und jetzt mach ich mir natürlich Gedanken. Der Firma hab ich das schon gemeldet, dass ich wahrscheinlich mit einer Säule geknutscht habe, jedenfalls der person die da war. Jetzt ist die Sache die ... das waren gesicherte Parkplätze..... was soll ich da tun ? Soll ich einfach abwarten und schauen ob ich mir unnötig gedanken gemacht habe und des wahrscheinlich von jemanden anderen war oder sollte ich mich vllt mal schnell noch im parkhaus melden und meine Daten durchgeben? Bin etwas ratlos und ich hätte wohl einfach meine Daten geben sollen, aber in dem Moment dachte ich ich hätte nur das auto nicht richtig bedient. Besonders weil auch nichts gepiept hat... hoffe ihr könnt mir da vllt helfen ...
Und bitte keine Vorwürfe ... ich weiß, was ich da getan hab, war sehr dumm... falls es schlecht ausschaut... was kann mir den so passieren ?
Greetings
39 Antworten
Zitat:
@uhu110 schrieb am 27. März 2021 um 14:49:38 Uhr:
Hallo, Gurkengraeber,
Zitat:
@uhu110 schrieb am 27. März 2021 um 14:49:38 Uhr:
Zitat:
@Gurkengraeber schrieb am 27. März 2021 um 13:48:59 Uhr:
Ich kann nur empfehlen den letzten Beitrag komplett zu ignorieren. 🙄
mit welcher Begründung?Viele Grüße,
Uhu110
Der TE hat doch geschaut, an der Säule war nix. Glaubst Du echt die hat einen nicht sichtbaren Schaden unter der Farbe oder was? Das war Plastik auf Beton, und wenn selbst das Auto wenig bis nix hatte, braucht der TE da keinen zweiten Gedanken dran zu verschwenden.
Hallo, Gurkengraeber,
ach so, ja klar.
So mancher Autofahrer, der sich sicher war, dass er keinen Fremdschaden verursacht hat (egal, ob an einem anderen Fahrzeug, an einer Leitplanke, an einer Mauer oder was auch immer) kann Dir das Gegenteil bestätigen, weil es eben doch einen Schaden gab und dem Verursacher daraufhin sogar die Fahrerlaubnis entzogen wurde.
Viele Grüße,
Nachteule
Zitat:
@uhu110 schrieb am 27. März 2021 um 13:21:50 Uhr:
Hier ist es immer ratsam, umgehend die Polizei zu verständigen und mit den Beamten alles Weitere zu klären.
Das ist so ziemlich das Dümmste was man anstellen kann. Ich kann nur davon abraten die Polizei zu informieren. Diese ist für das Strafrecht zuständig, nicht für die Regulierung eines Schadens. Die Polizei kann auch von sich aus die Sache ignorieren. Sie sind per Gesetz dazu verpflichtet bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes auf eine Straftat weiter zu recherchieren und ein Verfahren zu eröffnen. Der Anfangsverdacht aus unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle ist durch den Auftritt eines Beteiligten gegeben. Sobald also ein Fremdschaden festgestellt wird ist die Straftat erfüllt. Und das wird unangenehm. Eine Einstellung des Verfahrens kann nur die Staatsanwaltschaft vornehmen.
Wenn man an einer Schadenregulierung interessiert ist geht man zu. Geschädigten, nicht zur Polizei.
Zitat:
@Rasanty schrieb am 28. März 2021 um 10:13:41 Uhr:
Zitat:
@uhu110 schrieb am 27. März 2021 um 13:21:50 Uhr:
Anders wäre es, wenn Du noch vor Ort feststellst, dass du möglicherweise irgendjemanden geschädigt hast, dies aber selber nicht mit dem möglichen Geschädigten klären kannst.Hier ist es immer ratsam, umgehend die Polizei zu verständigen und mit den Beamten alles Weitere zu klären.
Das ist so ziemlich das Dümmste was man anstellen kann. Ich kann nur davon abraten die Polizei zu informieren. Diese ist für das Strafrecht zuständig, nicht für die Regulierung eines Schadens. Die Polizei kann auch von sich aus die Sache ignorieren. Sie sind per Gesetz dazu verpflichtet bei Vorliegen eines Anfangsverdachtes auf eine Straftat weiter zu recherchieren und ein Verfahren zu eröffnen. Der Anfangsverdacht aus unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle ist durch den Auftritt eines Beteiligten gegeben. Sobald also ein Fremdschaden festgestellt wird ist die Straftat erfüllt. Und das wird unangenehm. Eine Einstellung des Verfahrens kann nur die Staatsanwaltschaft vornehmen.
???
Welches unerlaubte Entfernen vom Unfallort bzw. welche Straftat meinst du, wenn man noch
umgehend vor Ortdie Polizei ruft.
Gruß
Uwe
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Es ist und bleibt einfach Unsinn, wegen diesem Beispiel die Polizei oder auch nur den PH Betreiber zu informieren. Punkt.
Hier werden schon wieder Dinge in den Thread hinein fabuliert, da sträuben sich einem die Nackenhaare. Er hat die Säule leicht berührt, nicht mehr und nicht weniger. Das macht der Säule nicht mehr, als ner Eiche n Strahl Hundepisse.
Meine Güte. V&S vom Feinsten. 😁