Wahnsinniger Autofahrer

Hi Leute, hab vor einer Stunde echt den puren Wahnsinn erlebt:

Ich fahre mit meinem 125er Roller, auf dem Sozius meine Freundin, auf einer Landstrasse mit Tempolimit 60. Vor mir fährt ein Auto mit ca. 50-55 km/h. Nachdem weit und breit kein Gegenverkehr in Sicht war, Blinker links und vorbei - dacht ich jedenfalls, als der zu Überholende plötzlich beschleunigt, als ich an ihm schon fast vorbei war. Wie ihr sicher wisst, ist ein 125er Roller mit 2 Personen nicht gerade das schnellste und überholstärkste Gefährt. Ich musste, weil mir das ganze zu gefährlich wurde natürlich wieder hinter ihm einscheren. Als ob das noch nicht genug gewesen wäre, macht er plötzlich eine Vollbremsung (das volle Programm mit ABS und quietschenden Reifen); ich konnte gerade noch rechtzeitig bremsen, sonst wäre ich ihm mit den vollen 60 km/h hinten draufgekracht, und was das für mich und meine Freundin bedeutet hätte, daran will ich gar nicht denken.
Nachdem er wie ein Wilder wieder losfuhr zuckelte er plötzlich (extra um mich noch mehr zu ärgern) 50 km/h vor mir rum. Ich hielt extra etwas mehr Abstand zu ihm, weil mir dieser Autofahrer bereits sehr suspekt und gefährlich vorkam.
Plötzlich bremst er noch unerwarteter ein zweites Mal - so aprupt, dass ich nur durch heftiges Ausweichen sehr knapp einen Aufprall vermeiden konnte, denn mit bremsen allein hätte ich ihn mit Sicherheit gerammt. Zu allem Überfluss schrie er dann auch noch irgendetwas Unverständliches aus dem Fenster, nachdem er mir den Vogel zeigte.

Da meiner Freundin und mir so etwas natürlich noch nie passiert ist, war das für uns ein Riesenschock. Wir haben uns dann seine Autonummer gemerkt und fuhren weiter.
Rechts- ranfahren wollte ich dann auch nicht, denn obwohl er mit Sicherheit körperlich unterlegen war, möchte ich nicht mit solchen Kinderspielchen anfangen und dann selbst das Recht brechen, falls es zu einer körperlichen Auseinandersetzung gekommen wäre, was bei diesem Psychopathen mit Sicherheit nicht auszuschließen gewesen wäre.

Meine Frage an euch ist nun was ihr dazu denkt, ob sich eine Anzeige lohnt, ob jemand von euch schon Erfahrung mit solchen Situationen gemacht hat und oder wie ihr darauf reagiert hättet an meiner Stelle.

Liebe Grüße, motordude

Beste Antwort im Thema

Hallo MOTORDUDE,

ich würde dir in jedem Fall empfehlen eine Anzeige zu machen. Zumal Du ja eine Zeugin hast. In dem Fall liegt eine massive Nötigung und Gefährdung im Verkehr vor. Meiner Meinung nach haben solche Typen im Verkehr nichts zu suchen! Deine Zurückhaltung (rechts ran fahren) war richtig gut. Ich denke die Aussichten sind recht gut. Ich denke der Typ bekommt richtig Probleme mit den Behörden.

Gruß

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Die erste Vollbremsung ist im Falle eines Unfalles nicht belegt und fusst nur auf zwei Zeugenaussagen... wobei die Zeugin als Freundin nicht unbedingt als unabhängig zu werten ist. Somit wird eventuell nur eine Vollbremsung zweifelsfrei zu belegen sein...

Aber von mir aus, beharrt auf euer Recht. Vielleicht muntert die rechtliche Schuldfreiheit die Angehörigen auf der Beerdigung ein wenig auf...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Die erste Vollbremsung ist im Falle eines Unfalles nicht belegt und fusst nur auf zwei Zeugenaussagen... wobei die Zeugin als Freundin nicht unbedingt als unabhängig zu werten ist. Somit wird eventuell nur eine Vollbremsung zweifelsfrei zu belegen sein...

Aber von mir aus, beharrt auf euer Recht. Vielleicht muntert die rechtliche Schuldfreiheit die Angehörigen auf der Beerdigung ein wenig auf...

wieviel Zeugenaussagen sind deiner Meinung den notwendig?

so 20?

30?

die Frage ist wann du kapierst das die 2 Zeugen sich Strafbar machen würden wenn sie Lügen und im Falle eines Schuldspruchs absolut keinen Vorteil hätten? Allein das ist für jedes Gericht Grund genug dem Angeklagten der LÜGEN DARF nicht zu glauben.

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Es muss sich ja nicht immer ein haushohes Hinderhins aufbauen. Ein Ast zum Beispiel. Oder ne tiefe Pfütze oder Schlamm/Dreck auf der Straße.

Wenn jemand derartige Argumente vor'm Richter anbringt, hat er schon verloren. Hier werden bedeutend höhere Anforderung gestellt.

Das Gericht darf nur bei zweifelsfreiem Schuldnachweis einen Schuldspruch abgeben. Bei Zweifeln ist der Angeklagte freizusprechen...

Abgesehen davon gehts hier im Wesentlichen darum, dass der Sicherheitsabstand offensichtlich zu gering war und man einfach mal darüber nachdenken sollte, ob das unbedingt sein muss. Insbesondere wenn man schonmal ausgebremst wurde. Wer dann immer noch nicht genug Abstand hält, um rechtzeitig zum stehen zu kommen, sollte sich wirklich auch mal selbst ein paar Gedanken über sein Verhalten machen...

Völlig unabhängig davon, dass man dem Autofahrer die Fahrerlaubnis entziehen sollte...

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Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Das Gericht darf nur bei zweifelsfreiem Schuldnachweis einen Schuldspruch abgeben. Bei Zweifeln ist der Angeklagte freizusprechen...

richtig zweifelsfrei ist er sobald der Kläger und die Zeugin die gleiche Geschichte erzählen

und schon sind alle Zweifel aus dem Weg geräumt.

Kann ich so sicher leider nicht sagen. Habe im Gegensatz zu dir leider kein Jura studiert...

Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Kann ich so sicher leider nicht sagen. Habe im Gegensatz zu dir leider kein Jura studiert...

ganz so is es auch nicht

aber man war ja schon öfters ma vor Gericht und sieht wies läuft

Es ist ein Irrglaube, daß das Gericht grundsätzlich den 2 Zeugen der Anklage glaubt. Jede Aussage ist gleichwertig. So einen Quatsch wie "der Angeklagte darf lügen" gibt es nicht.
Wenn eine Räuberband gegen einen Polizisten klagt, die alle die selbe falsche Aussage treffen, heißt das noch lange nicht, daß der Polizist verurteilt wird.

Der Typ hat das Leben zweier Personen massiv und vorsätzlich bedroht. Dagegen musst Du selbstverständlich vorgehen, ganz klar. Wenn ich in so einer Situaition wäre und es hätte ein Unfall gegeben, dann kann ich mir vorstellen, daß dieser Fahrer danach ins Krankenhaus käme.

Zitat:

Original geschrieben von Counderman



Zitat:

Original geschrieben von xmisterdx


Kann ich so sicher leider nicht sagen. Habe im Gegensatz zu dir leider kein Jura studiert...
ganz so is es auch nicht

aber man war ja schon öfters ma vor Gericht und sieht wies läuft

Aha, schon mal Leute ausgebremst und angezeigt worden? 😁 *kleiner Scherz*

Auch wenn ich mister dx ja sonst nicht mag 😉 aber hier möchte ich mich ihm doch anschließen.

Mich deucht zudem nach wie vor, die Situation könnte von unserem TE doch etwas einseitig geschildert sein und wir kennen ja nun mal leider nur seine Version der Geschichte.

Wer weiß schon, was unser Kollege mit dicht auffahren usw. alles zur Eskalation beigetragen haben könnte? Abgesehen von den Sprüchen à la ich bin ja stärker etc...

War es nicht vielleicht auch so?: Da hats ne kleine Hatz 😉 gegeben, er hat abgekackt mit der Mofa-Karre, dann haben sie sich ein bißchen fahrtechnisch "gekäbbelt" bzw. er hat sich ggf. von dem Auto n bißchen foppen lassen und weil er letztlich der Verlierer war und Frust schiebt, muss er zumindest das hier mal loswerden.

Ich bin da schon ein bißchen gemein und unterstellend, ich weiß. Naja, aber nochmal: das einer nur wegen eines versuchten Überholmanövers SO asozial reagiert, kann ich mir fast nicht vorstellen. Da gibt man halt Gas, lässt den doofen Mopedheini stehen und gut is (auch verkehrswidrig, klar). Aber den dann noch ZWEIMAL hintereinander ausbremsen? Und nen Vogel/Finger zeigen? hmmm....
...also ICH als Richter (der ich nicht bin) würd da zumindest mal kritisch nachbohren 😉

Zitat:

Original geschrieben von bkj5


Der Typ hat das Leben zweier Personen massiv und vorsätzlich bedroht. Dagegen musst Du selbstverständlich vorgehen, ganz klar. Wenn ich in so einer Situaition wäre und es hätte ein Unfall gegeben, dann kann ich mir vorstellen, daß dieser Fahrer danach ins Krankenhaus käme.

Um Dir als eingegipstem Unfallopfer einen Blumenstrauß ans Bett zu bringen? 😁

Hmmm, dass es noch Menschen gibt, die so positiv denken und trotz solch verkehrswidrigen Verhaltens an das Gute im Menschen glauben können, finde ich wirklich schön. 🙂

Zitat:

Original geschrieben von hardcoreaudi



Zitat:

Original geschrieben von AS60


Hallo
Beid diesem Vorfall handelt es sich nicht nur um eine Nötigung und anschließender Beleidigung im Straßenverkehr, sonder hier greift zusätzlich noch der § 315 c Absatz 2 StGB

(1) Wer im Straßenverkehr
1. ein Fahrzeug führt, obwohl er
a) infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder
b) infolge geistiger oder körperlicher Mängel

nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder

2. grob verkehrswidrig und rücksichtslos

b) falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt,

Gruß Andreas

Soweit können wir nicht gehen m.E. nach.

Der 1. Objektive Tatbestand ist das Führen von Fahrzeugen im öffentlichen Straßenverkehr.
Führen liegt vor, Fahrzeug liegt vor, rechtlich öffentlicher Verkehrsraum liegt ebenfalls vor.
-> Tatalternative in (1) schließe ich aus
-> Tatalternative (2) kommt in Betracht
Es könnte ein Regelverstoß gemäß §315c(1) Nr.2b StGB vorliegen.
Dazu müsste es sich um eine Situation handeln die im Zusammenhang mit dem Überholen steht. Das Verzögern oder Vereiteln des Überholens durch Erhöhung der Geschwindigkeit des Eingeholten ist definitv eine solche Situation.
-> Jetzt muss dieser Verstoß auch noch grob verkehrswidrig oder rücksichtslos sein.
a) Grob verkehrswidrig heißt gesteigerte, über dem Durchschnitt liegende, Missachtung der Verhaltensvorschriften.
b) Rücksichtslos heißt eigensüchtig oder gleichgültig.
Jetzt kommt es stark auf den Sachverhalt an und die Aussagen des Beschuldigten, ob man das unterstellen kann.
Die grobe Verkehrswidrigkeit kriegt man mit dem Verhalten des VT im Straßenverkehr, die Verstöße z.B. das nicht überholen lassen, das mehrfache Abbremsen etc etc
Das rücksichtslose kriegt man nur über eine Aussage raus, ob er sein Ziel über die Sicherheit anderer stellt, oder ob es im Gleichgültig ist was mit anderen passiert.
-> dann ist es ein konkretes Gefährdungsdelikt, sprich es muss eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder beudetende Sachwerte vorliegen.
Auch schwierig, da in der Rechtsprechung z.B. bei einem Überholmanöver in den Gegenverkehr wo der andere VT abbremsen musste und leicht über einen Grünstreifen ausweichen musste, keine konkrete Gefährdung vorlag da er die Situation immer unter Kontrolle hatte. Da kommt es bei dir auch wieder auf die Schilderungen an und auf die Fakten bzgl. Geschwindigkeit, Abstand, Bremsverhalten etc etc.
-> Es muss eine Kausalität zwischen dem falschen Verhalten und der Gefährdung geben. Ich denke das ist eindeutig.

Interessant wird jetzt auch der Subjektive Tatbestand
-> Vorsatz? Schwer bis gar nicht zu beweisen
-> Fahrlässigkeit? Ist Gleichglültigkeit vor der billigenden Inkaufnahme des Gefährdungseintrittes, so kann man unter Umständen von Fahrlässigkeit ausgehen.
-> Rechtswidrigkeit? Schuld? Sachen wie Notwehr, Rücktritt vom Versuch oder sonstige Rechtfertigungsgründe sind denke ich nicht ersichtlich.

==> Für mich liegt hier juristisch gesehen kein 315c vor. Evtl. nen 240 prüfen, aber ein 315c war das nicht.

Ich würde die Person trotzdem anzeigen und Strafantrag stellen (wenn nötig) für alle in Frage kommenden Tatbestände. So deckt man alles ab 🙂

Hallo

Sehe ich ein wenig anders.

Gerade mit der Gefährdung ist es bei der Beteiligung eines

Zweirades

und dem Ausweichen über den Grünstreifen so eine Sache. Bei einem derartigen Sachverhalt gehe ich davon aus, dass hier eine konkrete Gefahr zumindest vorliegen könnte und somit der

Anfangsverdacht des 315 c besteht.

Außerdem bezweifle ich, dass bei dem von dir beschriebenen Ausweichen über den Grünstreifen, selbst bei einem Pkw, keine konkrete Gefährdung bejaht wurde.

Gibts so ein Urteil? Jeder der schon einmal unfreiwillig über den Grünstreifen ausweichen mußte, weiss, dass zumindest er selbst sich bzw. sein Auto als erheblich gefährdet eingestuft hatte. Kommentare des 315 c bejahen sogar die konkrete Gefährdung selbst bei einem zu geringen Sicherheitsabstand.

Mit der Begründung der groben Verkehrswidrigkeit und Rücksichtslosigkeit hätte ich keine Probleme.

Der 315 c ist für den Absatz 2 ein Vorsatzdelikt. Fahrlässig kann nur der Absatz 1 begangen werden. Diese permaneten Wiederholung der Gefährdungsversuche sehe ich als vorsätzliche Handlung. Bei einer einmaligen Vollbremsung kann man noch von Fahrlässigkeit ausgehen,
nicht jedoch bei der vom TE beschriebenen Handlungsweise.

Die eigentliche Intention des Beschuldigten für sein Verhalten läßt sich natürlich , wenn überhaupt, erst durch eine Vernehmung ermitteln.

Ich würde, wie du schon sagtest, sowohl den 315 c als auch den 240 zu Grunde legen. Was dann der Staatsanwalt bzw. der Richter drauß machen, steht sowieso auf einem anderen Blatt.

Aber wie schon gesagt und da sind wir uns ja fast alle einig. Anzeigen ist in diesem Fall Pflicht, ob wegen Nötigung oder Straßenverkehrsgefährdung.

Gruß Andreas

Zitat:

Original geschrieben von downforze94


wie "der Angeklagte darf lügen" gibt es nicht.

aber 5000% gibt es das

oder hast du schonmal von einem Gerichtsurteil gehört bei dem das Strafmaß erhöht wurde weil der Angeklagte nicht die Wahrheit gesagt hat?

bitte um einen Link

Zitat:

Original geschrieben von HerrLehmann1973



Aha, schon mal Leute ausgebremst und angezeigt worden? 😁 *kleiner Scherz*

ne fast totgefahren und danach wurde versucht mich zu verprügeln

blieb aber halt nur beim Versuch

Zitat:

Original geschrieben von Counderman



Original geschrieben von downforze94
wie "der Angeklagte darf lügen" gibt es nicht.

Hört sich zwar komisch an, ist aber wirklich so.

O-Ton eines Richters bei einer Verhandlung, bei der ich als Zeuge war.

"Der Betroffene/Angeklagte darf lügen, sie als Zeuge müssen aber die Wahrheit sagen."

Wie Coundermann bereits sagte: Er darf lügen heißt, dass er dafür nicht bestraft wird, anders als der Zeuge.

Gruß Andreas

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