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Wagen geht in die Knie

Mercedes CL C215

Mein c215 cl600 geht nachdem ich ihn abstelle innerhalb von 1-4 Tagen komplett runter ,sodass es er mir beim Start anzeigt Achtung Wagen zu tief .

Muss ihn dann hoch und wieder runter fahren ,es funktioniert alles Einwandfrei ,nur das absacken macht mir Sorgen ,wodran liegt das ?

Beste Antwort im Thema

😁😁😁😁😁😁😁

Jeder wie er es verdient! Ich wußte doch, ich hab schonmal von Dir gelesen1 So nen Vogel wie Dich vergessit man nicht...

www.motor-talk.de/forum/clk-verkauf-kein-interesse-m-t5282248.html

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Ich weiß nicht was los ist ,ich hab doch ganz normal gefragt was zu tun ist wenn ich den Wagen behalten möchte ,auch hab ich nirgends gelogen .

Wo auch immer das Problem liegt ,ich bedanke mich für die paar vernünftigen antworten und werde das Forum verlassen ,keine Sorge komme auch nicht wieder ,Entschuldigung.

Ich weis nicht was schlimmer ist, Deine Scheinheiligkeit oder Deine Dreistigkeit?
Du bist der Ahnungslose Unverstandene und alle anderen sind es Schuld😎

Nun,

ich halte mich einfach an den Sachverhalt.

Wenn ein ordnungsgemäßer Vertrag mit dem Händler zustande gekommen ist und der Käufer nicht selbständig ist, greift die Sachmängelhaftung.

Das bedeutet, der Händler muß in dem Fall, wenn er nicht nachweisen kann, daß der Fehler erst nach dem Kauf entstanden ist, das Fahrzeug reparieren. Erst nach 6 Monaten greift die Beweislastumkehr. Normalerweise ist der Gesamtzeitraum auf ein Jahr begrenzt.

Dazu hat er 2 Nachbesserungsversuche, man muß ihm also das Auto bringen (und am besten auf die Finger schauen, denn da wird gerne gepfuscht, da es möglichst billig sein soll).

Wenn man den Wagen ohne Absprache in irgendeine Werksttat bringt, hat man keinerlei Anspruch auf Kostenerstattung.

Ahnungslosen Käufern wird gern angeboten, so einen Schadensfall über eine zusätzlich abgeschlossene Garantieversicherung abzuwickeln, das wird für den Händler dann billiger, für den Käufer durch die Selbstbeteiligung natürlich teurer.

Da für einen Händler das Kostenrisiko durch die gesetzlich vorgeschriebene Sachmängelhaftung bei älteren Autos zu hoch ist (schnell kommen da mal € 5000 und mehr zusammen), werden ältere Fahrzeuge gern durch irgendwelche Tricks verkauft (sprich über andere Namen).

lg Rüdiger:-)

Zitat:

@hotw schrieb am 23. Juni 2015 um 08:08:16 Uhr:


Don't feed the troll!

Du hast 100% recht,

hotw

. 🙂

NUR - was Rüdiger hier schreibt, hat Hand und Fuß - und sollte jemand über eine Suchmaschine oder die Sufu auf diesen Thread stoßen, hat er dann zumindest diese wertvolle Info.

Das ist der selbe Grund, warum ich auch nix gegen "Leichenschänder" habe - die einen Jahre alten Thread oftmals ausgraben, um eine Lösung zu posten! Manche Foristen reagieren ja da oft sehr komisch, ja sogar beleidigend darauf!
Ich finde, wenn ein "offener" Thread, und sei es auch Jahre später, "gelöst" wird - kommt das doch ALLEN zu Gute, die mit diesem Problem vllt. zu kämpfen haben 😉

LG, Mani

Zitat:

@RuedigerV8 schrieb am 23. Juni 2015 um 07:56:27 Uhr:


Dazu hat er 2 Nachbesserungsversuche, man muß ihm also das Auto bringen (und am besten auf die Finger schauen, denn da wird gerne gepfuscht, da es möglichst billig sein soll).

Wenn man den Wagen ohne Absprache in irgendeine Werksttat bringt, hat man keinerlei Anspruch auf Kostenerstattung.

lg Rüdiger:-)

Hallo.

Da gäbe es auch die Möglichkeit, natürlich mit Rücksprache des Verkäufers,
das Auto in eine nähere Werkstatt zu bringen, wenn der Verkäufer zugestimmt hat.
So eine Art Reparatur-Abtrittserklärung.
Somit ist das Auto in eine nahe Werkstatt, und die dortige Rechnung geht dann an den Verkäufer.
WENN er sich natürlich drauf einläßt.
Der Ton macht die Musik und ein vernünftiges sachliches Auftreten.

Mfg

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