Wagen behalten oder abstoßen?
Hallo,
da mein Auto seit Juli 2021 abbezahlt ist, frage ich mich schon die ganze Zeit, ob ich den Wagen behalten soll, oder nicht.
Es handelt sich dabei um einen Mitsubishi Lancer 1.6 mit 117PS, Baujahr 2015 und ca. 161tkm auf dem Tacho. Gekauft habe ich ihn anno 2018 mit 47tkm für knapp 11.000€. Bisher waren außer den üblichen Verschleißteilen noch keine großen Reperaturen angefallen, bis vor 3 Wochen.
Vor 3 Wochen fuhr jemand auf mein parkendes Auto, das Gutachten ergab einen Schaden in Höhe von 1746,23€ und einen Wiederbeschaffungswert von 5000€.
Wie würdet ihr das ganze jetzt beurteilen? Das Auto verkaufen, den Schaden reparieren lassen und weiterfahren, oder das Geld auszahlen lassen, billiger irgendwo anders reparieren lassen und dann weiterfahren?
Ich hoffe ihr habt für mich ein paar gute Ratschläge parat.
Einen schönen Sonntag noch!
27 Antworten
Zitat:
@pk79 schrieb am 26. September 2021 um 12:30:19 Uhr:
Ich würde das Geld von der Versicherung auszahlen lassen und den Wagen ohne Reparatur weiterfahren, falls der Schaden für die Betriebssicherheit nicht relevant ist. Bei der geringen Schadensumme vermute ich aber, dass es sich nur um einen kleinen Blechschaden und nichts wildes handelt. Die 1.700,- kannst Du dann besser in die Instandhaltung des Fahrzeugs (Service, Verschleißteile, betriebsrelevante Schäden, etc.) stecken und so das Fahrzeug noch ein paar Jahre fahren.
Und wenn Du den Wagen noch ein paar Jahre weiterfährst, spielt es beim Verkauf keine Rolle, ob er optische Mängel hat, weil er dann sowieso nichts mehr wert ist und in den Export geht.
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Ist auch meine Intention.
Sonst stell' mal ein Foto vom Schaden rein, damit man überhaupt weiss, wovon man hier redet.
Wenn es wirklich nur ein kleiner optischer Mangel ist (ohne daß irgendwas rostet oder nicht mehr funktioniert) ---> das Geld einstecken und nichts weiter machen.
Anwalt - warum? Das ist ein Bagatellschaden!
Ansonsten: hol Dir ein paar Kostenvoranschläge für die Reparatur. Wenn die alle teurer sind wie das, was die Versicherung zahlen will, kannst Du immer noch zum Anwalt gehen.
Verkaufen würde ich das Auto nicht, wenn Du damit zufrieden bist. Fahr ihn lieber bis zum Gehtnichtmehr.
Es sei denn, es besteht der Wunsch nach was anderem. Aber ob Du die geschätzten 5 k € auch bekommen würdest? Der Lancer scheint (nur?) hierzulande nicht sehr beliebt/begehrt zu sein.
Was ein Bagatellschaden ist und was nicht, wird der Gutachter ja wohl wissen und das ist keiner.
Und ja, der Lancer ist nur bei uns so unbeliebt
Reparieren und weiter damit fahren. Das wäre mein Tipp.
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Zitat:
@Marvomat schrieb am 26. September 2021 um 12:22:26 Uhr:
Ist eigentlich nur ein Rempler hinten links an der HeckstoßstangeMeint ihr, wenn ich das über nen Anwalt laufen lassen, wäre das zu übertrieben bei der Summe? Muss ja sowieso die gegnerische Versicherung zahlen.
Die brechen das ja sonst aufs absolute Minimum runter.
Warum Anwalt?? Hast Du jetzt schon Anzeichen, dass der Versicherer sich irgendwie querstellt?
Ich finde es bemerkenswert, dass überhaupt eine Versicherung dafür haftet. Bei Schäden an geparkten Autos verziehen sich die Verursacher ja schon mal gerne ohne ihre Daten zu hinterlassen... 😉
War im Urlaub auf dem Parkplatz des Hotels, er hat sich bei der Rezeption gemeldet und die haben mich informiert. Abends haben wir dann persönlich drüber gequatscht. Mein Gegner sagte gleich von Anfang an klipp und klar, dass es seine Schuld war. Kann passieren.
@mussdassein willst du ewig deinem Geld hinterher rennen und dich persönlich mit der gegn. Versicherung auseinandersetzen?
Lass das ding nach GA reparieren was willst du mit einer nicht fachgerechten Reparatur? Wenn beim Abnehmen der Stoßstange rauskommt das der treffer schlimmer ist als gedacht legst du mit deiner Billig Reparatur vlt sogar noch Geld aus deiner Tasche drauf.
Ansonsten fahr ihn weiter im Wert wird er nicht mehr viel sinken und du kannst was auf Seite packen für den nächsten Wagen
Zitat:
@Marvomat schrieb am 26. September 2021 um 13:31:55 Uhr:
.@mussdassein willst du ewig deinem Geld hinterher rennen und dich persönlich mit der gegn. Versicherung auseinandersetzen?
Also stellt sie sich schon quer. Dann kannst Du natürlich einen Rechtsanwalt beauftragen.
1800 Euro?Hat da eine Fliege gegen geschissen?Das ist heutzutage garnichts.Nimm die Kohle mit und lass den Mitsubishi laufen.Meine Zeros liefen immer problemlos über 300t Km.Der Auspuff ist gern mal schneller durch,weil der nur aus Fischbüchsenblech besteht.Lichtobst hatte auch ein schnelles Ende,aber sonst waren das problemlose Gesellen.
"Warum Anwalt?? Hast Du jetzt schon Anzeichen, dass der Versicherer sich irgendwie querstellt?"
Regelmäßig lässt die Versicherung das Gutachten durch einen externen Dienstleister "überprüfen", genauer gesagt kürzen. Fängt bei den Stundensätzen der Referenzwerkstatt an, die leider nicht mehr aktuell sind und hört bei dem Standardspruche, dass ortsübliche und aufgeführte Verbringungskosten nicht zu erstatten sind, da sie bei einer fiktiven Abrechnung nicht anfallen, noch nicht auf.
Da nutzen auch freundliche Schreiben oder Hinweise auf die Rechtsprechung nichts, da hilft nur eine Klage - und dann wird sofort bezahlt.
Und nun hast du die Wahl, wegen der zu Unrecht einbehaltenen 100/200 € einen Anwalt zu suchen oder es direkt von einem Anwalt regulieren zu lassen.
Also doch rein prophylaktisch.
Da rufe ich gleich einen Bestatter an, weil ich gleich noch weg muss und es könnte ja sein, dass ich dabei zu Tode komme.
Der ganz überwiegende Teil der Schadenfälle wird zur Zufriedenheit der Beteiligten und ohne Rechtsanwalt reguliert.
Aber jeder wie er mag und die Juristen wollen auch leben.
Im passenden Unterforum wurde ja zu dem Unfallschaden auch schon nachgefragt.
Eine Frage zu Kauf-oder Verkaufsberatung kann ich nicht erkennen.
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