W639 111CDI Drehzahl bis max 3000Umin
Hi,
ich habe nach dem Ölwechsel Probleme mit der Drehzahl (111CDI w639).
Machmal dreht er nicht mehr über 3000Umin.
Bei Ölstandskontrolle, habe ich festgestellt, das etwa 2-3 mm zuviel ÖL über Max-Anzeige herrausragt.
vorher lief es gut.
Kennt sich jemand damit aus?
MfG
10 Antworten
Hi, ich hab den 120CDI gefahren und hatte das gleiche Problem:
Es ist der sogenannte Notlauf, dann dreht er nicht höher. Bei mir kam er bei 70.000 km und es war irgendein Schlauch undicht. Hat mich nicht so genau interessiert, weils in der Garantiezeit war.
Danach alles perfekt, der Fehler kam nie wieder, bei 140.000 km hab ich ihn abgegeben.
2-3 mm über Max macht nichts. Wenn es zuviel ist, bekommst du ne Meldung im KI: 'Ölstand reduzieren' oder so ähnlich.
Hast du denn keine Garantie mehr?
Fehlerspeicher auslesen lassen.
Es gibt zu viele Möglichkeiten als das man so etwas sagen könnte.
Das ist zu 90% ein Unterdruckproblem.
Irgend ein Schlauch ab oder durchgescheuert.
Unterdruck ist eine von vielen Möglichkeiten!
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Hi,
danke ertmalmal .
Ich war am 08.04-2009 bei Mercedes in Berlin Spandau.
Sie haben den Fehler ausgelesen.Ich wurde von einer netten Serviceberaterin aufgeklärt.
Nach Ihrer Meinung sei der Stellmotor defekt. Diese kostet ca.140,-€ + Einbau ca. 500,-€
Fehlersuch ohne Arbeit hätte 70,-€ gekostet.
Aber Sie hätten das Teil erstmals nicht da.
Ich habe einen Termin am 9.04.2009 für 16:00 Uhr bekommen.Um ca. 19:00 war der Wagen fertig, ich sollte in das Glashaus neben an, an der Kasse bezahlen (538,-€) und bekam anschlißend den Schlüssel.
Im Auto leuchtet noch die Motorkontroll Leuchte.
Ich ging rei und erzähle es, darauf hin wurde das Auto noch einmal reingebracht.
ca. 20min später kam die Serviceberaterin zu mir und sagte, das der Fehler immer noch da ist.
und erklärt mir das Sie es vorher nicht wissen konnten.
Der Motorsteller steuert vier klappen eine davon soll kapput sein, diese kostet ca. 250,-€ + ca. 450,-€ Arbeit netto.
Sie muss vorher aber mit Ihrem Cheff reden wie man mir das anrechnen will.
Ich sollet erstmal nach Ostern anrufen und Fragen.
Habe vorher noch 538,-€ für nichts bezahlt.
Ich denke wenn ich es geregelt habe wird es mein letztes Besuch bei Mercedes gewesen sein (Werkstatt).
Mein Auto ist Bj.: 12.2004 W639CDi 111 und 62TKM 80KW
Ich habe es vor ca. 2monate von Privat gekauft.
Die Verkäuferin gab mir die Rechnung noch vom damaligen Vertragshändler in Oberhause.
Garanie ist ende Feb.2009 abgelaufen.
Kann mir jemanden einen Rat geben?
Danke
Also so geht das nicht!!!😠 Wenn der Fehler nach wie vor vorhanden ist, darf die Werkstatt allerhöchstens etwas für Fehlersuche berechnen, keinesfalls für Teile und Arbeit für den Einbau derselben.
Du verlangst schriftlich dein Geld zurück (abzüglich der Kosten für die Fehlersuche) und setzst eine Frist für die Rückzahlung.
Stellt die Werkstatt sich quer, nimmst du dir zunächst einen Anwalt und gehst, wenn er das auch empfiehlt, zur Kfz-Innungs-Schiedsstelle. Ansonsten, weil der Fall so klar ist, empfiehlt der Anwalt möglicherweise auch gleich den Gang vor Gericht.
Du brauchst dich in diesem Fall mit gar keinen Kompromissen abzufinden. - Wer einen Fehler nicht behebt, darf höchstens die Fehlersuche abrechnen, nichts anderes!!!!!
[Ich: ehemals Vito 120 CDI, und gar nicht begeistert von der Zweiklassengesellschaft 'Mercedes-PKW' und 'Mercedes-Nutzfahrzeuge'😠]
Das glaub ich einfach nicht.
Heute (12.04.2009) habe ich einen großen Kratzer an der Stoßstange entdeckt.
Wurde sogar mit Lackstift bearbeitet.
Vorher 100% nicht gewesen.
Mal sehen was man mir am Dienstag dazu erzählt.
...vermutlich, dass du dich mit deinem 'LKW' nicht so anstellen sollst...
Wie gesagt, hör mit dem passiven Warten auf die Werkstatt und mit Kompromissverhandlungen auf, und stell eindeutige klare Forderungen: zunächst mündlich, und wenn du siehst, dass man dir fadenscheinig ausweicht, dann schriftlich mit Fristsetzung!
Und noch was: Ab sofort verhandelst du nicht mehr mit dem Serviceberater xy oder gar der Dame an der Kasse, sondern nur noch mit dem Werkstattleiter und wenn du mit dem nicht weiter kommst, dem Niederlassungsleiter! ...denn die werdens auch sein, die später auf den Brief deines Anwalts reagieren müssen.
Mit Anwalt geht aber keine Schiedsstelle der Kfz-Innung mehr. Den kostenfreien Weg (Kfz-Innung) sollte man sich vorher nicht verbauen.
Und Anwälte sehen auch alles nur aus ihrer Sicht (Geschäft), d.h. nicht, daß ein Anwalt da unbedingt etwas Positives bringt.
Nächster Ratschlag, immer einen Zeugen mitnehmen.
Nach Möglichkeit niemand aus der Familie aber jemand der etwas Ahnung von Kfz und allgemeinem bürgerlichen Recht hat.
Dann weiter ein Protokoll über die ganzen Hergänge aufstellen, wann was beauftragt , wie reagiert und was für ein Ergebnis festgestellt wurde.
Das möglichst umgehend von der Werkstatt bestätigen lassen, denn in ein paar Tagen / Wochen wird sich dort jeder rausreden, wenn etwas Negatives auf die zukommt.
Sollten die das nicht schriftlich bestätigen, natürlich nur sachliche und fachlich richtige oder allgemein ausgedrückte Sachverhalte, dann um Bestätigung der ausgehändigten Durchschrift bitten und eine Kopie dort lassen.
Bei weitergehenden Fehlversuchen und unkorrekter Ausführung, Auftrag abbrechen, schriftliche Stellungnahme anfordern über den gesamten Hergang von Werkstattseite aus und letztmalig schriftlich mit Terminsetzung zur sofortigen und umfassenden Beseitigung auffordern.
Ohne positives Ergebnis gibt es keinerlei Zahlung irgendwelcher Versuche oder Fehlersuche.
Sollte keine konstruktive Schadensbehebung oder ernsthafte Änderungen der Arbeitsweise feststellbar sein, das Fzg. in dem hingebrachten Zustand ohne Kostenübernahme zurückfordern, mit dem Hinweis, eine andere Fachwerkstatt mit der Ausführung zu beauftragen.
Parallel dazu eine Stellungnahme der regionalen Mercedes-Kunden-Niederlassung anfordern, über den Hergang und die Abläufe in der betreffenden Vertragswerkstatt und eigene Abläufe wenn nötig schildern..
Alles immer aus der Sicht einer sich abzeichnenden Eskalation.
Bei Entgegenkommen der Werkstatt die Angebote von fachlicher Seite prüfen lassen und erst bei Klarheit entscheiden.
Der Gang zum Anwalt ist der letzte Schritt wenn gar nichts mehr geht, und selbst der sollte wohl überlegt sein.
Denn mit einer zusätzlichen Instanz (RA) ist das Problem auch nicht aus der Welt, und zusätzliche Kosten entstehen nochmal.
Die Auftragserteilung war aber als Grundlage des ganzen Aufwandes aber sicher auch klar formuliert und schriftlich verankert wurden?
Hi,
danke für die ganzen Infos.
Ich habe gleich nach Ostern den Wagen hingebracht und den Schaden bemängelt.
Nach Überprüfung teilten Sie mir am Telefon, das Sie den Schaden beseitegen werden,
das soll aber kein Geständnis sein, das Sie es verursacht haben.
Die Reparatur wurde vollendet und der Schaden wurden beseitigt.
Ich sollte aus Kulanz keinen weiteren Geldbetrag bezahlen.
Am Ende war alles OK
Danke nochmals