W222 S63 AMG Motorschaden?

Mercedes S-Klasse W222

Schönen Sonntag.

Beste Antwort im Thema

Sorry aber ich glaube du hast mehr als nur einen normalen Dachschaden. Was für ein vergleich. Im Gegensatz zu deinen Ansichten zu deiner Frau und Tochter, sind meine Frau und meine Tochter keine Gebrauchsgegenstände..... sowas wie verleihen in deinem Sinne kenne ich nicht.... deine vorlieben habe ich nicht , aber schön, dass du deine Frau und Tochter verleihst... hoffentlich kriegst du sie dann immer frisch gewaschen und sauber zurück. In dem Sinne. Adieu.....

Zitat:

@W220_Harz schrieb am 20. Januar 2019 um 14:47:14 Uhr:



Zitat:

@BigBlockV10 schrieb am 20. Januar 2019 um 13:35:08 Uhr:



Zu meiner Person und meinem Fahrprofil mit dem AMG. Ich habe den Wagen seit Freitag artgerecht gefahren. Eigentlich immer auf Randale! Sonst brauche ich keinen AMG. Vollgas und vmax überall, wo es zulässig war. ...

Ich kann den wagen treten wie ich will. Das Management vom Motor lässt dies zu bis zu einer gewissen drehzahl... das habe ich gemacht.

Der Verleiher hat mir zu keiner Zeit gesagt, gezeigt oder mich belehrt, wie ich auch im kalten Zustand mit dem Wagen umzugehen habe. ...
Er meinte, das ist nicht umsonst ein AMG. Viel spass damit.

... da sage ich mal, "Oh Herr Gott lass Hirn regnen."

Zum Thema ausleihen und mit fremden Sachen umgehen?
Dann leih uns mal deine Frau/Tochter aus, und WIR treten mit Vollgas
und knallen auch mit der rum und am Montag bekommste die dann wieder.

Mal schauen wie du dann reagierst.

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Zitat:

[War mit dem 550i von meinem Vater gestern bei ZF dortmund............

Man, geht's noch?

LOL

Genau. Seiner hat 408ps meiner 449ps

Zitat:

@ayariyi schrieb am 20. Januar 2019 um 15:22:36 Uhr:


@W220_Hatz 4

Was hat das mit seiner Familie zu tun?Wer gibt dir das recht sowas zu schreiben?Das ist eine absolute Frechheit.Bitte an MOD zu reagieren.

... es ging rein um das Ausleihen und das umgehender fremder Sachen.

Wenn Ihr das mit der Familie im falschen Hals bekommt kann ich nichts dafür.
Man man man, was für eine Frechheit.

Dennoch war der Vergleich voellig unpassend. Ein Mensch ist kein Gegenstand!!!!

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Ausleihen von Sachen!!!!!!!
Nicht von Lebewesen!!!
Also das ist eindeutig was du von dir gegeben hast und dafür gibt es keine Erklärung, nur eine ENTSCHULDIGUNG!!!

Können wir bitte jetzt das Thema schliessen?!? Mods können es gerne zu machen. Hier kommen einige idioten auf komische Ideen mit frauenverleihen etc... zuhälterei... will mit sowas moralisch verwerflichem nichts zu tun haben. Bitte schliessen.

Zitat:

@Bamberger_1 schrieb am 20. Januar 2019 um 14:37:01 Uhr:


@Blau Baer hast du Glück wo immer du wohnst. Bei uns haust die Polizei nur in Büros und fährt zwischen Büro und Doughnut Shop hin und her. Bei Anzeige, kommt entweder nichts oder "wir konnten den Verursacher nicht ausfindig machen. Haben Sie vielleicht Adresse, Telefonnummer und ein genaue Beschreibung der Person, am besten mit Namen und Geburtsdatum...." Dann lässt man das in Zukunft auch sein.

Das Folgende ist nur zur kurzen / auszüglichen allgemeinen Erläuterung und stellt keine Rechtsbeatung dar:
Nun, (Straf-)Anzeigen kann man auch online erstatten (in einigen / allen Bundesländern?!). Das geht dann erst einmal an die Staatsanwaltschaft. Die Polizei sind Hilfsbeamte der Staatsanwaltschaft und müssen dann tätig werden, wenn die Staatsanwaltschaft das anordnet. Wenn die Staatsanwaltschaft zu früh einstellt (wg. angeblich mangelndem öffentlichen Interesse o. ä.), hilft hier Beschwerde (sogenannte Vorschaltbeschwerde) bei der Generalstaatsanwaltschaft. Dann sollte man aber am besten gebenüber der Strafanzeige noch weiter Fakten haben, damit die Generalstaatsanwaltschaft tätig wird.
DAS VORGENANNTE GILT JETZT ERST EINMAL FÜR STRAFTATEN.

Ordnungswidrigkeiten sind noch etwas anderes. Aber auch hier muss die Polizei oder ggf. sonstige Behörden tätig werden. Sonst kann man mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde und ggf. (bei deren Zurückweisung) mit einer Rechts- und Fachaufsichtsbeschwerde reagieren.
Um in der Sache eine andere Entscheidung zu erhalten ist i. d. R. ein Widerspruch erforderlich. Ich erspare mir jetzt hier, die Sachverhalte genau rechtlich auseinanderzunehmen.
Das ist zwar lästig und man macht sich damit keine Freunde... da aber viele "öffentliche Institutionen" heute... hilft es nichts!!!
Spätestens beim 2-3 Fall weiß die Polizei oder andere Behörden wie man "drauf ist" und was bei Nicht- Tätigwerden folgt.

Viele Grüße
Jörg H. und Blau Bär

Zitat:

@BigBlockV10 schrieb am 20. Januar 2019 um 19:20:13 Uhr:


Können wir bitte jetzt das Thema schliessen?!? Mods können es gerne zu machen. Hier kommen einige idioten auf komische Ideen mit frauenverleihen etc... zuhälterei... will mit sowas moralisch verwerflichem nichts zu tun haben. Bitte schliessen.

... das spiegelt meine Vermutung nur, das du anscheinend nur eine 10W Birne bist.

Wie die mehrfache persönliche Beleidigungen.
Komm mal klar mein Bubb.

Es war nirgends von Zuhälterei die rede.
Wenn DU und noch 1-2 Leute was im falschen Hals bekommst, zeigt das nur auf,
wie dreckig deine/deren Gedanken sind.
Warum nur muss es immer gleich um s** gehen.
Leute kommt mal klar und überlasst Euer Hirn das denken und nicht das Stück Fleisch in der Hose.

Frauen "ausleihen" ist ein reines Dienstleistungsgewerbe wie z.B. Reinigungskraft.
Einer zahlt dafür das jemand anderes was macht.

Also Leute, geht mit der Bravo unter eurer Bettdecke und schaut auch Bilder an.

Von mir aus kann der Thread geschlossen werden.

Bravo? Wie kommt man in dem Alter auf Bravo? Ach du grüne neune.. Pädophilie ?????? Jetzt ist der Zeitpunkt erreicht, wo wir dieses Thema schliessen sollten. Das ist alles moralisch nicht mehr vertretbar. Ich will mit sowas dreckigem nichts zu tun haben....

Diese ganze Verleiherei ist absoluter Mist!
Zeitarbeit = Menschenverleih ist sehr kritisch zu sehen. Ich könnte Euch hier belegbare Beispiele aus der Praxis bringen, dass Ihr umfallen würdet.
Frauen, Autos, Motorräder, Pferde und Klaviere soll man nicht verleihen. Das wußte vor 100 Jahren schon mein Großvater, daher oben meine Anmerkung mit der erheblichen Risikoprämie.
Beim Leasing ist das Nachmietgeschäft das Thema...

Viele Grüße
Jörg H. und Blau Bär

Zitat:

@BigBlockV10 schrieb am 20. Januar 2019 um 20:33:58 Uhr:


Bravo? Wie kommt man in dem Alter auf Bravo? Ach du grüne neune.. Pädophilie ?????? Jetzt ist der Zeitpunkt erreicht, wo wir dieses Thema schliessen sollten. Das ist alles moralisch nicht mehr vertretbar. Ich will mit sowas dreckigem nichts zu tun haben....

ROFL

Allgemeinbildung null?
6 setzen.

Wie kann man nur von der Zeitung Bravo auf Pädophilie kommen?

Ich bin dann mal raus, weil mir hier, durch den TE-Troll, das Niveau echt langsam lästig wird.

bb

Alder! Issch fass das mal zusammen:
Ich leihe mir für ein Wochenende einen W 222 S 63 AMG aus. Die Selbstbeteiligung wurde auf EUR 5.000 gesetzt. Warum??? Weil ich mir vielleicht einen W 220 S 63 AMG finanziert kaufen will (gebraucht teurer als neu!!! Siehe hier im Forum von echten AMG-Spezialisten). Der Wagen wird artgerecht gefahren – (Zitat) immer auf Randale! Dann habe ich ihn kalt voll angeschrotet. Nun ist Ende mit dem Motor. Verstehen tue ich das gar nicht. Ich bin doch so toll. AMG ist doch so toll. Das kann doch gar nicht sein. Ich habe bestimmt keine Schuld. Schuld sind immer die Anderen / das Auto, der Verleiher etc.
Danke! Mehr brauche ich nicht. Nochmal zurück ins Kinderzimmer!

[Je höher die Motorleistung, desto höher die Anforderungen an die Reife (ich sage jetzt einmal nicht in welcher Hinsicht alles) und die Verantwortung. Für AMG: Das Verständnis für die Hochleistungsmotoren, den Geldbeutel und den sinnvollen Einsatz, was wohl das schwierigste für viele ist]

Bei einem mindestens 13,5 Jahre alten S 63 AMG sind EUR 5.000,- gar nichts.

Viele Grüße
Jörg H. und Blau Bär

Spätestens wenn der Verleiher diesen Beitrag hier sieht, wirst Du einen Teil der Kaution nicht zurück bekommen.
Es wäre der erste Sportwagenverleih den ich kenne, der in seinen AGB´s nicht den ordnungsgemäßen Umgang mit seinen Fahrzeugen fordert.

@blau Baer
Dir empfehle ich sich einzulesen in das Thema „Legalitätsprinzip“ und „Opportunitätsprinzip“ bevor du hier zum besten gibst wer wozu verpflichtet ist.
Mit freundlichen Grüßen

Ich kenne einen Fall (nicht persönlich, aber definitiv wahr) aus dem Ausland, bei dem ein M157 auseinander geflogen ist, weil die betreuende Niederlassung zwar immer Ölwechsel in Rechnung gestellt, aber nie tatsächlich etwas gewechselt hat 😁
Ob das konzeptionell hierzu einen Zusammenhang haben könnte, kann ich aber nicht beurteilen.

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