W220: Spiegelglas rausgefallen
Ich war mit meinem W220 in der Waschanlage. Dabei wurde durch die Bürsten das Spiegelglas des rechten Außenspiegels herausgerissen. Leider gab's auch noch kleine Kratzer in der Tür da das Glas zunächst noch an den Kabeln der Spiegelheizung hing. Das Kunststoffteil des Spiegelglases sowie die Aufnahme im Gehäuse sind nach wie vor unversehrt, das Glas natürlich gebrochen. Der Waschanlagenbetreiber sieht keine Schuld bei sich, da dies wohl ein Einzelfall sei und demnach die Ursache beim Spiegel liege. Jetzt habe ich von anderer Stelle gehört, dass der Verlust von (intakten) Spiegelgläsern praktisch nie vorkommt ...außer bei Mercedes-Beifahrerspiegeln. Je nach Einstellung zum Fahrer hin schaut die Außenkante das Glases soweit aus dem Gehäuse heraus, dass die Bürsten hinter das Glas kommen und es herausreißen können.
Kennt jemand das Problem? Kann man auf Grund eines konstruktiven Mangels bei DC Ansprüche geltend machen?
7 Antworten
das glaube ich kaum.
in waschanlagen wird schon mal grundsätzlich darauf hingewiesen das man abstehende teile entfernen muss.
das gilt auch für spiegel. schließlich hast den ja du so weit verstellt das er raus hängt, dann musst ihn halt vor dem waschen reinfahren.
und zum schluss kannst immer noch die spiegel als ganzes einfahren.
für was gibts denn die ganze elektronik wenn man sie nicht benutzt?
du kannst einen verbesserungsvorschlag an mercedes schicken- das für vergessliche S klasse fahrer eine automatic eingerichtet wird, die erkennt wenn der wagen in die waschstraße gefahren wird und vollautomatisch die spiegel anklappt 😁
Mir ist einmal das Glass des Fahreraussenspiegels (ML 500 W163) einfach so während der Fahrt rausgefallen (ist Gottseidank auf den Drähten hängengeblieben). Bei Mercedes meinten die auch das gabs noch nie.
HAllo,
mein Beifahrerspiegel steht auch genausoweit raus auf der einen Seite also fast bis über den Rand des rechten Spegelgehäuses jedoch klappe ich die Spiegel immer an(hab da traumatische Erfahrungen machen dürfen😁).
Aber um hier ein wenig zu helfen, weil viele das wirklich nicht wissen, mit dem Aktenzeichen X ZR 133/03 wurde der Rücken des Waschanlagen-VErbrauchers gestärkt.
Soll heißen einen Großteil der AGbs über Haftungsausschluss von Spiegeln o.ä darf der Waschanlagenbetreiber nicht generell ausschließen.
Wenn ihr einen Waschnalagenschaden sofort beim Betreiebr der Anlage anzeigt und Zeugen habt sehe ich keine Probleme warum der Betreiber den Schaden nicht begleichen sollte.
Das andere Problem von DC Geld zu bekommen ist ja etwas schwerer und macht kaum Sinn denn man müsste aufwändigst einen Konstruktionsfehler nachweisen.
Das einzige was tröstlich ist das der rechte Ausenspiegel nicht autom. abblendbar ist und somit relativ billig im Zubehör sein sollte🙂
mfg freddykl
Zitat:
Original geschrieben von Freddykl
... und somit relativ billig im Zubehör sein sollte
Relativ gesehen schon: 129,67 Euro (nur das Ersatzglas).
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wäre immer noch nicht geklärt wieso du nicht die spiegel anklappst.
die S klasse ist nun mal nicht nur lang, sondern auch sehr breit, so breit das sie ja auch nur knapp in die normale waschanlage passt, und die spiegel schon erheblich! über die einfahrschienen hängen. das weis man eigentlich als S klasse fahrer, ansonsten sieht man es.
genau aus dem grund gibts ab dem W140 elektrisch anklappende außenspiegel.
urteil war nur zurückverweisung
moin moin,
pressemitteilung des bundesgerichtshofes zu dem von freddykl zitierten urteil:
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"Der für das Werkvertragsrecht zuständige X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat zwei Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Betreibers einer Autowaschanlage für unwirksam erklärt, mit denen der Betreiber seine Haftung für außen an der Karosserie angebrachte Teile auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränken und sich auch für sämtliche Folgeschäden – unabhängig von der Art des unmittelbaren Schadens – von leichter Fahrlässigkeit freizeichnen wollte.
In dem zugrundeliegenden Fall benutzte der Kläger die Waschanlage der Beklagten mit seinem Mercedes S 500 L, der zwei anklapbare Seitenspiegel hatte. Beim Einfahren in die Waschstraße waren die Spiegel äußerlich unbeschädigt. Nach Beendigung des Waschvorgangs zeigte der Kläger der Beklagten an, daß der rechte Seitenspiegel im Gelenk beschädigt war und die Zierleiste der Beifahrertür im Drehradius des angeklappten Spiegels gelegene Kratzer aufwies. Der Kläger ließ die beschädigten Fahrzeugteile ersetzen. Nach der Reparatur benutzte er die Waschanlage der Beklagten erneut. Anschließend meldete er ein gleichartiges Schadensbild wie beim ersten Mal. Er ließ den Schaden wiederum reparieren. Der Kläger verlangt die Reparaturkosten, den Nutzungsausfall für die Reparaturdauer und eine Unko-stenpauschale ersetzt. Die Beklagte beruft sich demgegenüber unter anderem auf folgende in ihren AGB enthaltene Haftungsbeschränkungsklauseln:
„Eine Haftung für die Beschädigung der außen an der Karosserie angebrachten Teile, wie z.B. Zierleisten, Spiegel, Antennen, sowie dadurch verursachte Lack- und Schrammschäden, bleibt ausgeschlossen, es sei denn, daß den Waschanlagenunternehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.“
und
„Folgeschäden werden nicht ersetzt, es sei denn, daß den Waschanlagenunter-nehmer eine Haftung aus grobem Verschulden trifft.“
Aus der Überlegung heraus, daß die Benutzer der Waschanlage berechtigterweise eine Reinigung ihrer Fahrzeuge ohne Beschädigung erwarten, hat der Senat entschieden, daß diese Freizeichnungsklauseln unwirksam sind, weil sie die Kunden entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen benachteiligen (§ 9 Abs. 1 AGBG; jetzt § 307 Abs. 1 BGB).
Der Senat hat die Sache zur weiteren Aufklärung, ob die Schäden am Fahrzeug des Klägers durch den Waschvorgang entstanden sind und ob gegebenenfalls die Beklage ein Verschulden trifft, an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Urteil vom 30. November 2004 – X ZR 133/03"
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also es war nur eine zurückverweisung, aber eine solche, die einem halben sieg gleichkommt.
im übrigen schließe ich mich dieselschraube an, warum klappst du die spiegel bloss nicht ein?
Hallo,
und danke für die Ergänzung 🙂
Ich wollte hier auch keine Rechtsberatung geben, ist sowieso verboten hab ich gelesen?!?, sondern nur anregen das www zu durchsuchen😉
Wenn man den Schaden auch nicht sofort anzeigt hat man ohne Anwalt kaum eine erweiterte Chance auf Schadenüberhahme seitens des Betreibers.
Was mir aber gegen den Strich geht , denn manchmal vergesse auch ich das Einklappen oder die Spiegeldreiecke sind so dreckig das da mal eine Bürste drüber muss,ist das wenn ich mit ausgestellten Spiegeln in eine Waschanlage einfahre ich auch mit ausgestellten Spiegeln rausfahre ohne das hierdurch ein Scahden entsteht. Ich zahle gutes Geld für einen guten Service und wenn ich für die 13,-€ kein anspruchsvolles Ergebnis erhalte lasse ich auch ein 2. kostenloses Mal das Auto waschen.
Soll mir mal bitte ein Richter begründen, dass meine Serienaußenspiegel NICHT zu meinem Auto gehören.
Wenn ich mir das jetzt so überlege klappe ich die Spiegel NIE MEHR an 😉 und werde statt dessen, wie Don Quichotte, gegen das Unrecht kämpfen😁.
Das andere Problem mit dem Konstruktionsfehler wird aber sicher äußerst schwer nachzuweisen sein und steht ja in keiner Relation zu dem Scahden.
nächtliche Grüße