W124 Dieselmotor in einen Benziner einbauen
Hallo.
Auf der Suche nach einem 124er mit mindestens einem 250er Dieselmotor in Silber oder Almandinrot, etwas Ausstattung, Schaltgetriebe und ohne Rost ist mir aufgefallen, daß die Diesel meist fertiger sind was die karosserie betrifft.
Entweder rostig oder sehr teuer und selten.
Benziner hingegen gibt es viel mehr, sie haben weniger km und auch mal einige Extras.
Die Diesel haben oft nicht mal vorne eFH, hinten so gut wie nie, Stoff Karo ist auch sehr selten....
Der Dieselmotor hat ja relativ wenig Elektronik, was einen Motor / Getriebewechsel von einem Schlachtfahrzeug ja schon vereinfachen würde.
Da ich auch eine H Zulassung für die Zukunft anstrebe, ist das ein No-Go für H Zulassung, wenn ein anderer Motor verbaut ist?
Ich habe auch schon durchgerechnet, der Kauf von 2 Fahrzeugen kostet ja auch was, aber ich könnte mir das Auto so zusammenbauen wie ich es gerne hätte.
Von Schlachtfahrzeug würde ich alle relevanten Teile übernehmen (Bremsen, Motor, Getriebe, Antiebsstrang)
Ob Tank und Kraftstoffleitungen gleich sind, weiß ich noch nicht, vermutlich hat der Benziner seine Pumpe am Tank, ich habe aber noch nie am Benziner geschraubt, dafür aber an Dieseln....
Gruß Jack
Beste Antwort im Thema
Wenn Du RICHTIG Ahnung von der Materie, sehr viel Zeit und Platz hast, dann ist es denkbar. Trotzdem wirst Du auf diesem Weg unterm Strich nie im Leben etwas sparen. Der Grund dafür liegt in der Basis, die- sofern sie wirklich gut ist - mittlerweile nicht mehr für kleines Geld zu bekommen sein wird. Egal ob Benziner oder Diesel.
Auch wenn die Innenraumelektik des "Empfängers" im Prinzip unangerührt bleiben kann, so wirst Du ab Armaturenbrett bis zum Kühler im Prinzip ALLES tauschen müssen. Und natürlich den Antrieb bis zur Hinterachse, da Benziner, Diesel, Automatik, Schalgetriebe, Automatik und HA-Übersetzung nicht zwangsläufig untereinander mischbar sind.
Sollte man soetwas wirklich durchziehen, so kann ich aus früheren Erfahrungen nur dazu raten beide Fahrzeuge nebeneinander zu stellen, den Empfänger auszubeinen und dann alles 1:1 aus dem Schlachter umzubauen. Und das Ganze in Vollzeit und am Stück, denn wenn man die Dinger nicht im Schlaf zerlegen und zusammenbauen kann gibt es sonst in 95% der Fälle Probleme, da man nach dem Zerlegen oder ausschlachten über die Zeit sehr gerne Details vergißt und der Zusammenbau zum Problem wird. Beim /8 und sogar noch beim 123 war ein Umbau noch fast Ponyhof, die Kisten waren aber halt noch fast komplett analog, da waren am Ende ein paar Kabel vom Benziner über, das hat nicht gestört. Dieselantriebsstrang vom Motor bis zum Diff reinwerfen, Starterzug und Glühwendel verlegen, vier Kabel nach Vorlage verdrahten und das Ding hat sich geschüttelt und fur los. Das kannst Du beim 124 vergessen.
NOCH gibt es gute und brauchbare 124, wenn auch nicht mehr so viel und so häufig wie noch vor 5 Jahren. Daher würde ich mir mit Geduld und ggf. etwas mehr Geld ein entsprechend gutes Auto suchen, was Deinen Vorstellungen entspricht und dann lieber Geld unn Zeit in Instandhaltung und Reparatur stecken. Der Aufand für einen wirlich vernünftigen Umbau isteht in meinen Augen in keinem Verhältnis zu Zeit und Kosten. Gerade auf lange Sicht gilt wie mmer, das bessere Auto ist der bessere Kauf. Meine Meinung.
19 Antworten
Moin Moin !
Zitat:
Nein. Bei Schadstoffklassen und Sicherheitssystemen gibt es da eine andere Regelung. Da ist klar und Deutlich im Gesetz geschrieben, dass bei einer Änderungsabnahme sich diese nicht verschlechtern dürfen.
Das ist falsch , so ein Gesetz gibt es nicht.
Zitat:
Selbst wenn es dass Auto original ohne Kat gab, ist deiner mit Euro 1 G Kat ausgeliefert worden, dann kannst du keinen anderen Motor eingetragen bekommen als einen Eura 1 G Kat Motor, mindestens
Gleich doppelt falsch! Ein Motor hat keine Schadstoffeinstufung , sondern nur das komplette Fzg.
Zitat:
Ist die Karre mit nem Airbag ausgeliefert worden, muss das Airbagsystem drinnen sein und funktionieren. Ein Rückbau ist nicht möglich (Eintragungsfähig / TÜV fähig), auch wenn der Airbag sonderausstattung war
Auch falsch !
Du hattest es schon einmal bei der Schadstoffklasseneinstufung richtig geschrieben , aber genau so verhält es sich bei allen Dingen:
Es sind immer die Anforderungen gültig , die das Fzg bei seiner EZ erfüllen musste!
Und wenn du ein Fzg mit Benzinmotor EZ 1990 hättest, das schon D4 als Schadstoffklasse hätte ,(was damals noch nicht möglich war) , könntest du das Fzg so umbauen , das nur noch die Schadstoffklasse "01" übrig bliebe, mehr war 1990 nicht gefordert.
Ist doch auch völlig logisch: Man stelle sich vor , jemand hat ein Fzg von 1990 , Abgasschlüssel 01 , und irgendwann , weil er das Fzg als Oldtimer ewig erhalten und fahren möchte , rüstet er einen Kaltlaufregler nach , womit das Fzg auf den Abgasschlüssel 30 kommt. Damit fährt er einige Jahre, dann geht der Regler kaputt, neue sind nicht mehr lieferbar. Deiner glücklicherweise falschen Meinung nach müsste er das Fzg nun verschrotten , weil das defekte System ja nicht mehr entfernt werden dürfte. Damit würde er dafür bestraft , dass er einige Jahre mehr für die Umwelt getan hat ., als vorgeschrieben war. Sein Nachbar dagegen, der das gleiche Fzg besitzt, aber immer die Kosten für die Nachrüstung gescheut hat , dürfte weiterfahren.
MfG Volker
Und wenn der Serienmäßige Krafstoffdruckregler kaputt geht und NML ist, was machst Du dann?
Euro 2 Umrüstung ist defekt und NML
Kraftstoffdruckregler ist defekt und NML
Wo ist der Unterschied?
Teil NML = Pech gehabt, lass Dir was einfallen
Nachträgliche Umrüstung oder Umbau defekt = Rückrüstung auf technischen Stand der Baureihe problemlos. Und hierbei zählt nmW nicht das Datum der Ez sondern das Datum der ABE für das Baumuster beim KBA, idR also früher.
Bestes Beispiel dafür sind nachgerüstete Sicherheitsgurte in Fahrzeugen aus der Zeit vor Einführung der herstellerseitigen Einbaupflicht zum 1.1.1974. NIEMAND musste Gurte nachrüsten sofern das Auto <1974 war, viele haben es aber getan. Wurden vom Hersteller zB bereits 1971 Gurte ab Werk im Serienzustand verbaut, dann müssen sie auch heute noch vorhanden sein. Wurde das Auto aber vor 1974 ohne Gurte ab Werk geliefert und sie später nachgerüstet, dann KANN man sie heute legal entfernen, da dies dem Serienzustand ab Werk entspricht.
Und falls es jemanden interessiert: die allg. Gurtpflicht für die Vordersitze galt ab 1976 . Seitdem MÜSSEN Gurte vorne immer angelegt werden, sofern im Fahrzeug vorhanden. Gleiches wurde dann später auf die hinteren Gurte ausgeweitet.
Bzgl. meiner Darstellung "Euro 1 Motor / Euro 2 Motor" ist es natürlich genau genommen richtig, dass im PKW die Schadstoffeinstufung anders als im NFZ für das ganze Auto gilt. Ich habe dass nur "vereinfacht" dargestellt...
Bezüglich der Rückrüstung vorhandener Sicherheitssysteme gibts beim TÜV ne interne Dienstanweisung. Bei uns wie gesagt geht dass nicht, sowas wie Airbag austragen, auch wenn er Sonderausstattung war...
Zitat:
Teil NML = Pech gehabt, lass Dir was einfallen
Jap.
Zitat:
Und hierbei zählt nmW nicht das Datum der Ez sondern das Datum der ABE für das Baumuster beim KBA, idR also früher.
Das würde mich stark wundern, weil Zulassungsvorschriften alle nach Erstzulassung gehen und nicht nach ABE Datum...
Zitat:
Bestes Beispiel dafür sind nachgerüstete Sicherheitsgurte in Fahrzeugen aus der Zeit vor Einführung der herstellerseitigen Einbaupflicht zum 1.1.1974. NIEMAND musste Gurte nachrüsten sofern das Auto <1974 war, viele haben es aber getan. Wurden vom Hersteller zB bereits 1971 Gurte ab Werk im Serienzustand verbaut, dann müssen sie auch heute noch vorhanden sein. Wurde das Auto aber vor 1974 ohne Gurte ab Werk geliefert und sie später nachgerüstet, dann KANN man sie heute legal entfernen, da dies dem Serienzustand ab Werk entspricht.
Für Sicherheitsgurte gibt es etwas umfangreichere Nachrüstpflichten, was unter anderem auch davon abhänig ist, ob ab Werk Anschlagspunkte vorhanden waren, etc.
Zitat:
Und falls es jemanden interessiert: die allg. Gurtpflicht für die Vordersitze galt ab 1976 . Seitdem MÜSSEN Gurte vorne immer angelegt werden, sofern im Fahrzeug vorhanden. Gleiches wurde dann später auf die hinteren Gurte ausgeweitet.
Das ist falsch.
Die Gurtpflicht findest du im §21a STVO, Absatz 1 Satz 1.
Zitat:
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein;
Wenn der Sicherheitsgurt im Fahrzeug nachgerüstet ist aber nicht vorgeschrieben ist, gibt es keine Pflicht sich an zu schnallen. Ich hab das Thema bereits ein paar Mal durchexerziert, weil man meinte mich in Oldtimern mit Nachgerüsteten, nicht vorgeschriebenen Anschnallgurten unangegurtet abkassieren zu wollen.
Ähnliche Themen
Moin Moin !
Zitat:
Und hierbei zählt nmW nicht das Datum der Ez sondern das Datum der ABE für das Baumuster beim KBA, idR also früher.
Nein , es zählt immer das Datum EZ. Erst in letzter Zeit gab es ein paar Änderungen ,bei denen die Erteilung der BE massgeblich war, das betraf aber nur zukünftige Neufzge, so z.B. ABS-Pflicht für alle Motorräder ab EZ 2017 , jedoch schon ab 2016 für neue Typen.
Zitat:
Wurden vom Hersteller zB bereits 1971 Gurte ab Werk im Serienzustand verbaut, dann müssen sie auch heute noch vorhanden sein
Falsch!
Zitat:
Wenn der Sicherheitsgurt im Fahrzeug nachgerüstet ist aber nicht vorgeschrieben ist, gibt es keine Pflicht sich an zu schnallen.
Ja , das gibt immer lustige Diskussionen mit gefühlt 90% aller Polizisten!
Ist eine genauso unausrottbare falsche Auffassung wie das "Verfallsdatum" von Verbandkästen , das es genausowenig gibt.
MfG Volker