VW Versicherung: Definition mechanische Bauteile?
VW Garantieversicherung.
Nach der Vollversicherung gibt es (bei mir) nach 4 Jahren eine Funktionsgarantie.
Das Gehäuse der Kurbelwellenentlüftung hatte einen Riß und damit traten kondensierte Öldämpfe aus. D.h. Öltropfen, die entlang des Motos außen über die Ölwanne dann auf dem Pflaster landeten. Die Einreichung bei der VW Versicherung durch den Händler wurde abgelehnt. Bei meinem Telefonat mit der Versicherung wollte man mir weiß machen, dass es sich nicht um ein mechanisches Bauteil handelt und damit nicht versichert ist. Mein Protest nützte nichts. Zur schriftlichen Stellungnahme der Versicherung legte ich Widerspruch ein. Eine Kopie schickte ich an den VW Kundendienst. Mein Schreiben an VW Kundendienst wurde mit einem Telefonat beantwortet, dass man mir nicht helfen könne. Mein Widerspruch an die Versicherung wurde wieder mit einer Ablehlung festgelegt. Es handelt sich weder um ein elektrisches noch mechanisches Bauteil.
Es gibt in den Garantiebedingungen keine Auflistung von mechanischen Bauteilen. Mein Händler kann mir offenbar nicht helfen, auch wenn er kein Verständnis für die Ablehnung hat. Ein TÜV Prüfer sagt mir, dass das natürlich ein mechanische Bauteil ist, aber Ablehnung bei VW Versicherung ist nicht ungewöhnlich.
Wie findet Ihr das?
Beste Antwort im Thema
doof
25 Antworten
Ganz einfach: Klage und Strafanzeige androhen, dann verarschen die dich nicht mehr. Als wir noch Kunde bei VW waren hat es nur so funktioniert, und wenn es eben vor Gericht muß, auch gut, dann macht man die eben vor Gericht fix.
rzz
Wenn doch alles im Leben nur so einfach wäre wie
Zitat:
(...), dann macht man die eben vor Gericht fix.
ein fixer Gedanke 🙂
...wo kein Kläger, da kein Richter (und damit kein Urteil und kein Recht bekommen).
genau darauf spekuliert nämlich der "freundliche VW Partner" bzw dessen Vers.
rzz
Zitat:
@guruhu schrieb am 24. Januar 2017 um 20:10:10 Uhr:
Wenn doch alles im Leben nur so einfach wäre wie
Zitat:
@guruhu schrieb am 24. Januar 2017 um 20:10:10 Uhr:
Zitat:
(...), dann macht man die eben vor Gericht fix.
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Ist ja alles schön richtig, nur leider ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Das Prozesskostenrisiko trägt man erstmal selbst und ich weiß, welche der beiden Streitparteien den längeren Atem hat.
erst von Gericht gehen, dann sachverständlich klären, ob es tatsächliche ein mechanisches Bauteil ist
=
erst Reden, dann denken.
die Sache ist doch denkbar einfach. Die Versicherung bestreitet doch garnicht, das ein Schadenereignis eingetreten ist und dass dieses sogar versichert wäre, wenn nicht eben ausgeschlossen. Du musst jetzt nur noch darlegen, dass das Bauteil doch ein mechanisches ist.
Wo hast das Problem? Das sollte jeder Sachverständige kurz und knapp beantworten können.
Wenn Du ganz pfiffig bist, schreibst Du jetzt sogar VW an (nicht VW-Versicherungsdienst) und fragst die, ob es sich um ein mechanisches Bauteil handelt. Schreibe ihn, dass ein Garantiegeber die Garantieleistung mit der Begründung ablehnte. Mal sehen was kommt. :-)
Einfach den gesunden Menschenverstand walten lassen und seine Rechte kennen. So habe ich bisher jeden Prozess gewonnen.
rzz
Zitat:
@guruhu schrieb am 24. Januar 2017 um 21:21:16 Uhr:
Ist ja alles schön richtig, nur leider ist man vor Gericht und auf hoher See in Gottes Hand. Das Prozesskostenrisiko trägt man erstmal selbst und ich weiß, welche der beiden Streitparteien den längeren Atem hat.
ja, ein guter Gedanke bei VW nachzufragen, ob es ein mechanisches Bauteil ist. Allerdings vermute ich, dass sich die freundliche Dame von VW nicht festgelegt hätte. Wichtiger scheint mir noch, dass in den Garantiebedingungen viele Schäden ausgeschlossen sind, aber keinen den ich mit den Ölabscheider (Kurbelgehäuseentluftungdeckel) in Verbindung bringen kann.
Die Reparaturkosten sollen 140€ sein, es wurde repariert, aber ich habe noch keine Rechnung bekommen. Ich werde da nachhaken, um nicht z.B. nach 3 Monaten die Rechnung zu bekommen, dann wird es vielleicht immer schwieriger der Protest durchzusetzen.
Für 140€ Schaden einen Prozess mit völlig unklarem Ausgang anzuzetteln, der noch dazu ein Vielfaches an Kosten verursachen würde (selbst die Selbstbeteiligung einer etwaigen Rechtsschutzversicherung dürfte oftmals höher liegen) ist finanzielles Harakiri.
Meine ganz klare Meinung: 140,- zahlen. Über VW ärgern, den nächsten Wagen von einer anderen Marke kaufen und vorher die Garantiebedingungen lesen.
Zitat:
@phaetoninteressent schrieb am 24. Januar 2017 um 17:54:51 Uhr:
Auch dieser Post von Dir hat nichts mit dem Thread zu tun. Gibt es einen Grund warum Du hier Bedarf hast das Forum vollzumüllen?Gruß
Schulmeister 2.0
Werter Herr Versicherungsexperte!😁
In dem Thread geht es um eine Versicherungsfrage, oder sehe ich das falsch?
Und darum, dass sich wieder einmal eine "Versicherung" aus der Verantwortung ziehen will, oder?
Und da in diesem Forum gefühlt jedes zweite Thema sich mit Versicherungsproblemen/Fragen und zahlungsunwilligen Versicherungen beschäftigt, besteht hier offensichtlich auch ein großes Interesse, oder?
Und das gerade deutsche Versicherungsunternehmen bekanntlich mehr durch (teils unverschämte) Beitragserhöhungen und "wir buchen ab" Mitteilungen glänzen, als durch schnelle und seriöse Schadensabwicklungen, kann ja auch nicht bestritten werden, oder?
Das die deutsche "Versicherungs-Industrie" (ich nenne sie einmal so), sowohl vom Gesetzgeber als auch von (weisungsgebundenen!!) Richtern und Gerichten regelrecht verhätschelt wird, geben selbst deren Vorstandstagen - öffentlich -, in den Medien - zu („Deutschland bietet Versicherungsunternehmen den besten Nährboden“ u.ä.)!
Das Versicherungen ihren (sogenannten) "Partnern" (Versicherungsnehmern) mit riesigen und bestens ausgebildeten Fachjuristischen Abteilungen entgegen treten, müsste Ihnen als Innendienstler ebenfalls nicht unbekannt sein, oder?
................ und da sie selbst bei einer Versicherung beschäftigt sind, sollte Ihnen das genau so geläufig sein, wie dem unbedarften (stillen) Leser Ihre Reaktion(en)!!
Guter Mann, ich gehe auf die 70 zu und habe schon so einiges mit "Versicherungen" erlebt, was nicht unbedingt unter die Rubrik "Seriös" fällt und aus meiner früheren Tätigkeit ist mir auch bekannt, das deutschen Versicherungsunternehmen nicht nur ganze Straßenzüge, sondern bereits ganze Orts, oder Stadtteile gehören!
Und wenn wir heute schon so weit sind, das selbst Verbrauerschützer dazu raten, Versicherungen nur bei großen Schäden in Anspruch zu nehmen, weil immer mehr Versicherungsunternehmen dazu übergehen, dem "Partner" schon nach dem ersten Schaden zu kündigen und dieser dann oft nur durch Horror-Beiträge einen neuen Versicherungs- "Partner" findet!
Solche Szenarien resultieren aus intensiver "Lobbyarbeit", was man in seriöseren Ländern auch schon mal als Korruption bezeichnet, Gelle!
Sie sollten sich vielleicht etwas zurück halten mit Ihren Missfallenskundgebungen, wenn Tipps und Ratschläge zum Umgang mit zahlungsunwilligen "Versicherungen" gegeben werden, auch wenn Ihnen das nicht passt ….. wer im Glashaus sitzt……..!!
Und das dieser Beitrag auch wieder nichts mit dem eigentlichen Thema zu tun hat (wie übrigens auch Ihre letzten Beiträge!) ist mir bekannt und damit, das Sie den Beitrag wieder als Müll bezeichnen, damit kann ich gut leben 😉😉…………………. also besser Füße stillhalten lieber Herr Versicherungsexperte und vielleicht einmal darüber nachdenken, ob es in Ordnung ist "Partner" nur als Melkkühe (oder notwendiges Übel) zur "Rücklagenbildung" zu sehen (auch wenn eine Lobbyistische Politik das (derzeit noch) unterstützt!!😠😠
Zitat:
@holgol schrieb am 25. Januar 2017 um 00:31:02 Uhr:
Die Reparaturkosten sollen 140€ sein, es wurde repariert, aber ich habe noch keine Rechnung bekommen. Ich werde da nachhaken, um nicht z.B. nach 3 Monaten die Rechnung zu bekommen, dann wird es vielleicht immer schwieriger der Protest durchzusetzen.
Für 140 Euro würde ich kein Fass aufmachen.
Für mein Verständnis ist die Kurbelwellengehäuseentlüftung bzw. das Gehäuse nämlich auch kein mechanisches Bauteil.