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VW Versicherung: Definition mechanische Bauteile?

Themenstarteram 23. Januar 2017 um 0:02

VW Garantieversicherung.

Nach der Vollversicherung gibt es (bei mir) nach 4 Jahren eine Funktionsgarantie.

Das Gehäuse der Kurbelwellenentlüftung hatte einen Riß und damit traten kondensierte Öldämpfe aus. D.h. Öltropfen, die entlang des Motos außen über die Ölwanne dann auf dem Pflaster landeten. Die Einreichung bei der VW Versicherung durch den Händler wurde abgelehnt. Bei meinem Telefonat mit der Versicherung wollte man mir weiß machen, dass es sich nicht um ein mechanisches Bauteil handelt und damit nicht versichert ist. Mein Protest nützte nichts. Zur schriftlichen Stellungnahme der Versicherung legte ich Widerspruch ein. Eine Kopie schickte ich an den VW Kundendienst. Mein Schreiben an VW Kundendienst wurde mit einem Telefonat beantwortet, dass man mir nicht helfen könne. Mein Widerspruch an die Versicherung wurde wieder mit einer Ablehlung festgelegt. Es handelt sich weder um ein elektrisches noch mechanisches Bauteil.

Es gibt in den Garantiebedingungen keine Auflistung von mechanischen Bauteilen. Mein Händler kann mir offenbar nicht helfen, auch wenn er kein Verständnis für die Ablehnung hat. Ein TÜV Prüfer sagt mir, dass das natürlich ein mechanische Bauteil ist, aber Ablehnung bei VW Versicherung ist nicht ungewöhnlich.

Wie findet Ihr das?

Beste Antwort im Thema

doof

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doof

Wird man dann wohl per Gericht entscheiden müssen, ob mechanisches Bauteil oder nicht. Hast du eine Verkehrsrechtschutz? Dann würde ich da mal anklopfen...

Als mechanisches Bauteil werden sicherlich nur die Bauteile gelten, die in Bewegung sind. Also so Dinge wie Behälter, Gehäuse, etc. wohl eher nicht.

Ich zitieren mal Wikipedia: "Mechanik ist die Lehre von der Bewegung von Körpern sowie den dabei wirkenden Kräften."

In der Physik unterscheidet man zwischen dynamischer und statischer Mechanik. Ganz so einfach kann es sich die Garantieversicherung also schonmal nicht machen.

 

Also ich würde, je nach Schadenshöhe, eine Feststellung per Gericht in Erwägung ziehen.

Ich würde ein mechanisches Bauteil als ein sich bewegendes Teil definieren, im Unterschied zu einem statischen Bauteil.

Aha. Dann wird der Kolbenring zwar ersetzt, aber die Bearbeitung des beschädigten Zylinders ist nicht versichert. :D Ach ja ...

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 23. Januar 2017 um 11:32:44 Uhr:

Aha. Dann wird der Kolbenring zwar ersetzt, aber die Bearbeitung des beschädigten Zylinders ist nicht versichert. :D Ach ja ...

Da der Zylinder durch den bewegenden Kolben beschädigt wurde wahrscheinlich schon.

Aber man kann jetzt hier viel raten was die Versicherung nun als "mechanisches Teil" definiert hat und was nicht, im Zweifelsfall müsste das die Versicherung einem ja sagen können.

Themenstarteram 23. Januar 2017 um 11:37

Danke für Eure Hinweise. Ich hatte der Versicherung auch geschrieben, dass ein Riß im Motorblock, aus dem langsam Öl entweicht, wohl versichert ist.

Wenn ich mir die Vertragsbedingungen online downlade, finde ich noch einen interessanten Hinweis:

http://...versicherungsombudsmann.de/.../index.html

Also eine Schlichtungsstelle für Versicherungsdiskrepanzen.

Vielleicht hat damit schon einer Erfahrungen gemacht.

am 23. Januar 2017 um 11:41

Die "VW-Versicherung" hat auch bei mir einmal versucht einen unverschuldeten Schaden nur teilweise zu übernehmen, obwohl die Polizei den Schaden aufgenommen hatte und die Schuldfrage unstrittig war und versucht viele Abstriche zu bei der Schadensregulierung zu machen.(ein bei der dieser Versicherung versichertes Fahrzeug hat meinen vorschriftsmäßig geparktes Fahrzeug gerammt und erheblich beschädigt

Auch hier half letztlich nur mein Allheilmittel, das sich bei Auseinandersetzungen mit Versicherungen (und Behörden) bestens bewährt hat:

Name des Gesprächs-"Partners" nachfragen und gegeben falls buchstabieren lassen, mit der Begründung, diesen für folgende juristische/gerichtliche Auseinandersetzungen zu benötigen.

Der "VW-Versicherung" hatte ich sogar mit Strafanzeige (Verdacht von Betrug u.a.) gedroht, wonach sie wenige Tage später "eingelenkt" und kommentarlos bezahlt haben!

Hat diese Garantieversicherung hier überhaupt etwas mit der VW-KFZ-Versicherung zu tun?

am 23. Januar 2017 um 17:05

Nein.

Garantieversicherungen finden öftermals (mangels Alternative) den Weg in das Kfz-Versicherungsforum. Genauso wie Schilderungen zu Schadenfällen, Fragen zur Kfz-Steuer usw...

Wenn man das Forum "Kfz-Versicherung" nicht wie vermutlich gemeint interpretiert sondern eben wörtlich als ein Forum für Versicherungen (jeglicher Couleur) für eben Kraftfahrzeuge versteht, würde die Garantieversicherung sogar noch hereinpassen.

Im Gegensatz zu diversen Fragen zu Schadenfällen, die bereits hier geschildert und teilweise umfangreich beantwortet worden sind.

Vielleicht etwas undeutlich geschrieben von mir. Mein Einwand bezog sich auf diesen Kommentar:

 

Zitat:

@Oldkalli schrieb am 23. Januar 2017 um 12:41:54 Uhr:

Die "VW-Versicherung" hat auch bei mir einmal versucht einen unverschuldeten Schaden nur teilweise zu übernehmen, obwohl die Polizei den Schaden aufgenommen hatte und die Schuldfrage unstrittig war und versucht viele Abstriche zu bei der Schadensregulierung zu machen.(ein bei der dieser Versicherung versichertes Fahrzeug hat meinen vorschriftsmäßig geparktes Fahrzeug gerammt und erheblich beschädigt

Auch hier half letztlich nur mein Allheilmittel, das sich bei Auseinandersetzungen mit Versicherungen (und Behörden) bestens bewährt hat:

Name des Gesprächs-"Partners" nachfragen und gegeben falls buchstabieren lassen, mit der Begründung, diesen für folgende juristische/gerichtliche Auseinandersetzungen zu benötigen.

Der "VW-Versicherung" hatte ich sogar mit Strafanzeige (Verdacht von Betrug u.a.) gedroht, wonach sie wenige Tage später "eingelenkt" und kommentarlos bezahlt haben!

am 24. Januar 2017 um 8:52

Ok, danke, Herr Schulmeister

Bitte an den Admin: Meinen betreffenden Beitrag bitte löschen.

Danke und schönen Tag noch

am 24. Januar 2017 um 16:54

Auch dieser Post von Dir hat nichts mit dem Thread zu tun. Gibt es einen Grund warum Du hier Bedarf hast das Forum vollzumüllen?

Gruß

Schulmeister 2.0

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