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VW Preiserhöhung zum 28.05.2009

Themenstarteram 25. Mai 2009 um 5:35

Hallo,

wichtige Information für alle unentschlossenen, was den Neuwagen angeht.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Gruß

GMD

Die unverbindliche Preisempfehlung der Volkswagen PKW Modelle wird durchschnittlich um 0,95% angehoben.

Ausgenommen von der Maßnahme sind die neuen Modelle Polo, Golf Plus, Golf GTI und GTD sowie der bereits bestellbare und ab Herbst erhältliche neue Golf Variant.

Außerdem werden die Preise für Mehrausstattungen um durchschnittlich 1,9% angehoben.

Ebenfalls ausgenommen von dieser Maßnahme sind die Modelle Polo, Golf Plus und der neue Golf Variant.

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12 Antworten
am 25. Mai 2009 um 20:16

Hallo,

also alle Bestellungen bis 28.05.2009 sind mit den alten Preisen weiterhin rechtswirksam?

am 25. Mai 2009 um 21:46

Aloha

Ich würde mich gerne an die Frage von golfsaar ranhängen.

Ich habe Anfang April für einen Touran unterschrieben, der voraussichtlich erst im Oktober kommt. Der Onkel vom VW-Autohaus hat zwar noch was gesagt, von wegen 4 Monate Preisbindung o.ä. Aber erstens habe ich da schon weg gehört und zweitens habe ich im entsprechenden Vertrag keinen Passus gefunden (habe ihn aber auch nicht hier und muss ihn zu Hause nochmal genau durchlesen).

Also die konkrete Frage:

Muss ich jetzt mindestens 0,9% tiefer in die Tasche greifen oder bin ich mit meiner Vertragsunterschrift vom April safe.

Wenn Du keine Extras mitbestellt hast, dann bleibt es bei den 0,95%.

Wenn Du Mehrausstattungen mitbestellt hast, dann verteuern sich diese zusätzlich um durchschnittlich 1,9%.

Die Preisbindung gilt 4 Monate und die ist ja bei Auslieferung im Oktober verstrichen.

Momo

Zitat:

Original geschrieben von Momo7

Die Preisbindung gilt 4 Monate und die ist ja bei Auslieferung im Oktober verstrichen.

Das halte ich jetzt aber mal für ein Gerücht. Eine Preisbindung gibt es für Angebote, d.h. das Angebot wird für die genannte Frist mit den genannten Konditionen aufrecht gehalten. Ein bereits geschlossener Vertrag ist aber fest. Da tut sich nichts mehr.

MfG

Zitat:

Original geschrieben von pamic

Zitat:

Original geschrieben von Momo7

Die Preisbindung gilt 4 Monate und die ist ja bei Auslieferung im Oktober verstrichen.

Das halte ich jetzt aber mal für ein Gerücht. Eine Preisbindung gibt es für Angebote, d.h. das Angebot wird für die genannte Frist mit den genannten Konditionen aufrecht gehalten. Ein bereits geschlossener Vertrag ist aber fest. Da tut sich nichts mehr.

MfG

Da sollte man aber mal in die AGBs gucken, unter welchen Umständen ein wirksamer Vertag zustande kommt. Ich habe schon von Autohäusern gehört, bei denen eine schriftliche Bestätigung des Auftrages für ein Zustandekommen des Vertrages nötig ist, oder aber die Auslieferung des Wagens ;)

Gruß,

tottesy

Zitat:

Original geschrieben von tottesy

Da sollte man aber mal in die AGBs gucken, unter welchen Umständen ein wirksamer Vertag zustande kommt. Ich habe schon von Autohäusern gehört, bei denen eine schriftliche Bestätigung des Auftrages für ein Zustandekommen des Vertrages nötig ist, oder aber die Auslieferung des Wagens ;)

Ich bin jetzt von einem zustandegekommenen Vertrag ausgegangen (geschlossen = abgeschlossen = zustande gekommen).

Richtig ist, das es auf dem Weg dahin gemeinhin der Bestätigung bedarf (sozusagen die Unterschrift des Anbieters). Aber auch das geht nur mit den festgehaltenen Konditionen. Alternativ bleibt nur noch der negative Bescheid, d.h. es kommt kein Vertrag zustande.

Das wäre ja auch noch toller: Unterschrieben ist Preis X, aber der Anbieter kann da X+Y draus machen, ohne das der Kunde etwas dagegen tun kann.

MfG

P.S.: Es reicht ja schon, daß praktisch immer der Vorbehalt technischer Änderungen an der Ware mit im Kaufvertrag steht.

am 26. Mai 2009 um 14:23

Hallo,

außerdem besteht für mich persönlich auch die Frage, was man für eine Gegenleistung der Preiserhöhung erhält? Was wird anders für das MJ 2010, wenn man z. B. kein Xenon bestellt hat....

Man kann das noch einsehen, wenn es Verbesserungen gibt.

Ich telefoniere jetzt noch mit meinem Händler, also laut VW Hotline gibts die Preiserhöhung wegen dem Modelljahreswechsel 2010.

Da ich im März bestellt habe und meiner im Juni gebaut wird, werde ich auch betroffen sein.

In meiner Bestellung steht 2 % Preiserhöhrung zu Lasten meiner Person - dies hatten wir damals vorsichtshalber eingetragen.

Ich werde mich nochmal melden und die Ergebnisse posten.

Zitat:

Original geschrieben von pamic

Zitat:

Original geschrieben von tottesy

Da sollte man aber mal in die AGBs gucken, unter welchen Umständen ein wirksamer Vertag zustande kommt. Ich habe schon von Autohäusern gehört, bei denen eine schriftliche Bestätigung des Auftrages für ein Zustandekommen des Vertrages nötig ist, oder aber die Auslieferung des Wagens ;)

Ich bin jetzt von einem zustandegekommenen Vertrag ausgegangen (geschlossen = abgeschlossen = zustande gekommen).

Richtig ist, das es auf dem Weg dahin gemeinhin der Bestätigung bedarf (sozusagen die Unterschrift des Anbieters). Aber auch das geht nur mit den festgehaltenen Konditionen. Alternativ bleibt nur noch der negative Bescheid, d.h. es kommt kein Vertrag zustande.

Das wäre ja auch noch toller: Unterschrieben ist Preis X, aber der Anbieter kann da X+Y draus machen, ohne das der Kunde etwas dagegen tun kann.

MfG

P.S.: Es reicht ja schon, daß praktisch immer der Vorbehalt technischer Änderungen an der Ware mit im Kaufvertrag steht.

Eben, wie ich lernen durfte, reicht halt ein vom Autohaus erstellter "Bestellschein" (ich nannte es vor kurzem noch Vertrag), der vom Käufer unterschrieben wurde, nicht aus. Es ist noch eine schriftliche Bestätigung des Autohauses nötig, um einen Vertrag zustande/wirksam werden zu lassen. Jedenfalls nach den AGBs, die da zur Anwendung kamen. Das kann natürlich von Autohaus zu Autohaus variieren.

Gruß,

tottesy

am 26. Mai 2009 um 16:05

Hallo,

so, habe mit meinem Händler nochmal gesprochen. Da ich im März bestellt habe und das Auto wohl noch im Juni zugelassen wird, bleibe ich innerhalb dieser 4-Monats-Regelung und somit ohne Preiserhöhung.

Ich kann aber erst wirklich dran glauben, wenn das Auto auch beim Händler steht....

am 26. Mai 2009 um 18:04

Erst mal vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Wirklich super.

Auf der anderen Seite entnehme ich daraus, dass mein schönes neues Auto, nachdem ich den Aufwuchs bei Grundausstattung und Extras neu berechnet habe, mal eben 284,05€ mehr kosten wird.

Schimpfwort, Fluch, Fäkalwort

Weil die solange brauchen muss ich mehr Geld bezahlen.

Der Rest ist Sprachlosigkeit.

MFg und nochmals Dank. Ihr habt mir den Tag versaut.

Hallo,

in der Leasingrate sind es dann bestimmt 1 EUR pro Monat oder? Bei einem Fox der bar gezahlt wird, kann ich es schon verstehen, aber bei einem Phaeton im Leasing sollte dieser Wert doch nicht spürbar sein oder?

Gruß,

spohl

am 27. Mai 2009 um 17:39

Man befrage lieber nicht die Allgemeinheit, sondern einen Rechtsgelehrten.

Ich würde jedenfalls nach Vertragsunterzeichnung keine Erhöhung akzeptieren.

Das wäre ja noch schöner, wenn der Hersteller durch absichtliche Verzögerungen einen Gewinn erwirtschaften würde.

peso

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