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Angemeldetes Auto verkauft,meldet nicht um ...

Themenstarteram 15. November 2007 um 18:01

habe vor ca 2wochen mein Auto verkauft,leider hat er es noch nicht umgemeldet.Hab auch schon nen bischen gegoogelt,aber nix richtiges gefunden.Angenommen er meldet es nicht um/ab,versicherung hat ne kopie vom kaufvertrag,zur zulassungsstelle fahr ich morgen mal hin.Frage was kommt da noch auf mich zu?Steuern/versicherung weiterbezahlen bis KFZ endgültig abgemeldet?Hab auch irgendwo gelesen das die Polizei das Auto sucht und die Nmmernschilder abschraubt und dieser amtsvorgang soll was kosten,stimmt das?das auto war ein 5000€-auto also kein Schrottteil.Hatte vor Jahren mal nen Trabbi gehabt,auch angemeldet verkauft,auch nicht richtig drum gekümmert,der lief dann noch 2monate auf meinen nahmen,dann hat er das teil irgendwo abgestellt.hatte damals nen kaufvertrag gemacht den dann der zulassung gezeigt,kam nie mehr was auf mich zu.

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23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von rico73

Hatte vor Jahren mal nen Trabbi gehabt,auch angemeldet verkauft,auch nicht richtig drum gekümmert,der lief dann noch 2monate auf meinen nahmen,dann hat er das teil irgendwo abgestellt.hatte damals nen kaufvertrag gemacht den dann der zulassung gezeigt,kam nie mehr was auf mich zu.

Dann drücken wir Dir mal die Daumen, dass es wieder so glimpflich abläuft.

Eigentlich müsstest du jetzt ja wissen, wie es geht.

Das sollte man wirklich unterlassen ein Auto angemeldet dem Verkäufer zu übergeben...

 

Schließe mich den Wünschen von Madcruiser an.

 

Themenstarteram 16. November 2007 um 18:19

ja schon,aber wozu gibts dann auf sämtlichen kaufverträgen die spalte käufer meldet das auto innerhalb von 5Tagen um?war heute bei der zulassung,die haben auch ne kopie vom kaufvertrag gemacht,der zulassungsmensch meinte,der neue besitzer bekommt per post von seiner zulassung ne aufforderung zur ummeldung,wenn nicht kommt die polizei,steuern brauch ich auch nicht weiter zuzahlen(sind ja pro tag immerhin 60cent)Versicherung ist sowieso erloschen.irgendwie gibt für sowas wohl keine ordentliche regelung.sonst gibts doch in deutschland für jeden Handgriff einen paragraphen.hab bis jetz immer so meine autos moppeds verkauft,gab nie probleme.

Zitat:

Original geschrieben von rico73

 

Versicherung ist sowieso erloschen.

 

Na, wenn du dich da mal nicht täuscht.....

Zitat:

Original geschrieben von rico73

ja schon,aber wozu gibts dann auf sämtlichen kaufverträgen die spalte käufer meldet das auto innerhalb von 5Tagen um?war heute bei der zulassung,die haben auch ne kopie vom kaufvertrag gemacht,der zulassungsmensch meinte,der neue besitzer bekommt per post von seiner zulassung ne aufforderung zur ummeldung,wenn nicht kommt die polizei,steuern brauch ich auch nicht weiter zuzahlen(sind ja pro tag immerhin 60cent)Versicherung ist sowieso erloschen.irgendwie gibt für sowas wohl keine ordentliche regelung.sonst gibts doch in deutschland für jeden Handgriff einen paragraphen.hab bis jetz immer so meine autos moppeds verkauft,gab nie probleme.

Genau, wie kommste darauf, dass die Versicherung erloschen ist, solange dein Versicherer keine Mitteilung vom Straßenverkehrsamt über eine Ab-oder Ummeldung bekommt ist garnichts erloschen, geht ja rein vom Pflichtversicherungsgesetz nicht, dann würde er ja bis zur Ummeldung ohne Versicherungsschutz herumfahren :confused:

Du kannst deinen Versicherer allerdings den Kaufvertrag einreichen & diesen bitten eine Erwerberkündigung auszusprechen..

Hallo,

herzliches Beileid, hatte Anfang des Jahres exakt das gleiche Problem.

Als erstes solltest Du deiner Versicherung sofort den Verkauf mitteilen, die

setzen dann eine 4 - wöchige Frist in gang ( heisst § 29 c Frist ).

Hiermit müssen die dem Käufer Gelegenheit geben, die Versicherung zu

übernehmen.

Erst nach Ablauf dieser Frist ist es dem Versicherer erlaubt, die Zwangsstillegung

zu veranlassen und dass dauert dann auch wieder ein paar Wochen.

Auch wenn die wissen, dass dort Betrug vorliegt, diese Frist müssen

die einhalten!

Das machern die aber erst, wenn die erfahren, dass es da Probleme gibt,

bzw. auf deinen Wunsch hin, von allein passiert da gar nichts!

Auch die Polizei muss einen klaren Fahndungsbefehl von der Versicherung

oder dem Finanzamt haben, ansonsten dürfen die nichts tun!

Das Finanzamt wiederum legt nur still, wenn die Steuern nicht bezahlt wurden,

was aber im Moment Dein und nicht Problem des Käufers ist.

Es sei denn, Du warst klüger als ich und hast den aktuellsten Kaufvertrag

mit sorgfältigst ausgefüllter Empfangsbestätigung nach § 27 StVZO

(einschl. Uhrzeit, Übergabe von Schlüsseln usw. ) benutzt, dann bist Du

steuertechnisch aus dem Schneider.

Weiß nicht, ob Du beim googlen diesen Link gefunden hast, aber hier steht

alles nochmal ganz genau:

http://www.adac.de/Recht_und_Rat/kauf_leasing_miete/gebrauchtwagenkauf/fehlende_ummeldung/default.asp

Auf jeden Fall musst Du dich da tierisch hinterklemmen und erstmal bei der

Versicherung Alarm schlagen, glaub auf keinen Fall, das sich dass von

alleine regelt!!!

Die Zulassungsstelle schickt auch nur ihre Aufforderung raus, der Käufer

schmeisst die in den Papierkorb und das wars dann erstmal. Die Zulassungsstelle veranlasst keine Stillegung, das ist immer die Versicherung oder das Finanzamt und dass landet dann bei der Zulassungsstelle!

Mit der Abmachung, das Auto innerhalb von soundsoviel Tagen umzumelden,

kannst Du ihn später höchstens wegen Betrug verklagen, dass wars auch.

Aber bei solchen Idioten ist sowieso nichts zu holen, sonst müssten die

nicht auf Kosten anderer Leute Auto fahren.

Also, Dir bleibt eigentlich nur, mit dem Vertrag zur Versicherung zu gehen und aufs Einsetzen dieser Frist zu bestehen, ab da läuft dann alles von alleine.

Falls du später doch noch Steuern nachzahlen sollst ( der endgültige Bescheid

kommt erst Wochen nach der Stillegung), musst Du mit der Zulassungsstelle reden.

Bei mir haben die dann das Stillegungsdatum auf den Tag des Verkaufs geändert,

machen aber nicht alle, kann auch nur der Chef der Stelle.

Aber über eins kannst Du Dich auf jeden Fall freuen: Die Zwangsstillegung

kostet den Typ um einiges mehr, als er an Steuer und Versicherung gespart hat!!

Grüße,

John

am 7. Dezember 2007 um 14:09

Holla.

Der John hat es ja schon gut erklärt. Aber er hat leider einen kleinen aber doch recht wichtigen Punkt vergessen.

Mittlerweile ist es so, daß Du in sehr vielen Bundesländern nur noch dann ein Auto anmelden kannst, wenn keine Rückstände bei der KFZ-Steuer von anderen Fahrzeugen, die auf Dich angemeldet waren, offen ist.

D. h.: Sollte bei Deinem verkauften PKW mittlerweile wieder die nächste Jahressteuer anfallen, dann wirst Du kein neues Auto anmelden können.

Was meiner Meinung auch recht sinnvoll ist, ist eine Anzeige bei der Polizei. Ganz einfach aus dem Grund, falls der Käufer bei rot über die Ampel rauscht und Du den Bußgeldbescheid bekommst. Dann kannst Du dem Anhörungsbogen gleich eine Kopie beifügen.

Ciao

F 213

Hallo erstmal

habe ähnliches Problem nur schwerwiegender!

habe mein Auto an meinen "besten" Freund verkauft am 3.10.2007, da es seit 15jahren mein bester Feund war und das alles sehr eilig war habe ich keinen Kaufvertrag gemacht (leider)

nun fährt er immer noch seit fast 3 Monaten auf meine Zulassung rum.

zulassungstelle sagt ohne Kaufvertrag können sie nix machen, habe ihn mehrfach versucht zu erreichen aber er legt immer gleich auf.

Versicherung sagt ohne Abmeldungsbescheid können sie nicht kündigen, ist mir klar

habe Name Adresse usw. was kann ich tun ? Anzeige wegen Diebstahl ?(er hatt den Brief aber es ist noch mein Auto, ich aktueller Halter)

Kaufvertrag hab ich nicht gemacht ,ich gutgläubiger Idiot

ich weiss er versteckt das Auto in der Garage also komm ich an die Kennzeichen nicht ran

hatte ihm noch eine SMS-Frist gesetzt aber ohne Erfolg.

Auto ist auch noch nicht bezahlt.

kann ich das Auto per Anzeige zurückfordern? Laut Brief ist es noch meins

Na, du hast aber einen tollen Freund seit 15 Jahren.

 

Es ist auch nur schwer nachvollziebar, warum du bis dato nicht reagiert hast.

Und nach dem Verkauf hast du nun plötzlich keinen Kontakt mehr zu deinem Freund ?

 

Von jetzt auf sofort vollständig abgebrochen oder wie??

 

Ich weis nicht, ob dein Vortrag hier der ganzen Wahrheit entspricht -wir haben hier schon einige Räuberpistolen erlebt bei MT -  Sorry

 

Aber wenn es stimmt, brauchst du hier einen Rechtsanwalt der dich berät und alles weitere für dich in die Wege leitet.

 

Wir können dir in diesem Fall hier mit Sicherheit nicht helfen.

 

 

 

er hatt mich wochenlang mit Ausreden hingehalten "kein Tüv gekriegt, bin mit dem LKW unterwegs,blabla"

daher hab ich mich dann mal nach seiner Aussage er habe umgemeldet bei der Zulassungstelle informiert und nix wars

habe jetzt die Schnauze voll und denke er hatt jegliche Freundeskulanz überschritten.

daher mein Post da ich jetzt endlich handeln muss

PS: er hatte mir mal für 1nen Monat sein Auto geliehen daher hab ich noch gutgläubig abgewartet

am 16. Dezember 2007 um 18:21

rein rechtlich ist der besitzer vom fahrzeugbrief eigentuemer! egal wer drin eingetragen ist! somit ist dein bester kumpel der eigentuemer.da hast auch vor gericht kaum chancen. glaub mir! wenns mein bester kumpel wære und ich wuesste wo der wohnt........

und du pech hast zahlst noch ne weile fuer. sprech mal bei der polizei vor und schilder den fall

 

gruss

Zitat:

Original geschrieben von Finsbert

er hatt mich wochenlang mit Ausreden hingehalten "kein Tüv gekriegt, bin mit dem LKW unterwegs,blabla"

daher hab ich mich dann mal nach seiner Aussage er habe umgemeldet bei der Zulassungstelle informiert und nix wars

habe jetzt die Schnauze voll und denke er hatt jegliche Freundeskulanz überschritten.

daher mein Post da ich jetzt endlich handeln muss

Gehe ganz schnell zum Rechtsanwalt. Am besten Morgen....

Der leitet auch die strafrechtlich relevanten Dinge in die Wege

 

Gruss Delle

das mit der Polizei werde ich auch morgen tun,.. ich weiss wo der wohnt nur hab ich keinen bock auf "Anzeige wegen schwerer Körperverletzung" da ist mir noch weniger geholfen

Frage? die versicherung ist fällig wenn ich die nicht zahle bzw rückbuche, wird das Auto zwangstillgelegt, (zu meinen Kosten)

dies würde aber sicher die Anwaltskosten unterschreiten oder ?

Zitat:

Original geschrieben von mattalf

rein rechtlich ist der besitzer vom fahrzeugbrief eigentuemer!

 

 Das stimmt so nicht.

 

Eigentumsverhältnisse werden durch Kaufverträge o.ä. geregelt.  Der einfache Besitz des  KFZ- Brief  ist eben kein Eigentumsnachweis.

 

Ein immer noch weit verbreiteter Irrtum.

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