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Restwert zu niedrig eingeschätzt, Auto aber schon verkauft

Themenstarteram 7. Januar 2008 um 14:27

Hallo,

hoffe jemand kann mir helfen. Ich hatte einen nichtverschuldeten Verkehrsunfall. Laut Gutachten hatte das Fahrzeug einen Restwert von 1800 €. Ich habe das Fahrzeug daraufhin für 1850 € verkauft. Nun erfahre ich, das die Versicherung (Allianz) mit dem Gutachten nicht einverstanden ist und hat den Restwert auf 2870 € geschätzt. Somit bekomm ich rund 1000 € weniger.

Nun meine Frage: Kann ich dagegen nichts tun, ich kann doch nichts dafür, das der Gutachter falsch geschätzt hat oder wie auch immer der das berechnet hat. Muss ich jetzt selber für diese Summe aufkommen?

Vielen Dank schonmal.

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22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von cascadeure

Hallo,

 

hoffe jemand kann mir helfen. Ich hatte einen nichtverschuldeten Verkehrsunfall. Laut Gutachten hatte das Fahrzeug einen Restwert von 1800 €. Ich habe das Fahrzeug daraufhin für 1850 € verkauft. Nun erfahre ich, das die Versicherung (Allianz) mit dem Gutachten nicht einverstanden ist und hat den Restwert auf 2870 € geschätzt. Somit bekomm ich rund 1000 € weniger.

 

Nun meine Frage: Kann ich dagegen nichts tun, ich kann doch nichts dafür, das der Gutachter falsch geschätzt hat oder wie auch immer der das berechnet hat. Muss ich jetzt selber für diese Summe aufkommen?

 

Vielen Dank schonmal.

Keine Panik.

 

Brauchst du nicht.

 

Teile der Versicherung mit, dass du dein Fahrzeug bereits für diesen Betrag veräußert hast. Am besten reichst du den Kaufertrag in Kopie mit ein (bist aber dazu nicht verpflichtet)

Schwärze aber die Käuferdaten. Es geht die Versicherung überhaupt nichts an, wer  DEIN  Fahrzeug  gekauft hat.

 

Du kannst dich auf den Restwert deines Sachverständigen berufen, dafür hast du Ihn ja beauftragt. Wenn die Versicherung dann immer noch rumzickt, soll die sich an deinen Sachverständigen wenden......

 

Wenn das nicht funzt, melde dich hier mal.

 

Gruß Delle

Themenstarteram 7. Januar 2008 um 14:43

Danke für die schnelle Antwort. Den Sachverständigen kann ich nicht erreichen, die Versicherung sagt dazu einfach nur " zu hoch eingeschätzt"

Zitat:

 

Original geschrieben von cascadeure

Danke für die schnelle Antwort. Den Sachverständigen kann ich nicht erreichen, die Versicherung sagt dazu einfach nur " zu hoch eingeschätzt"

Du meinst sicher zu niedrig. Ist der Sachverständige noch im Urlaub oder was ist da los? :confused:

 

Wie schon geschrieben, reiche den Kaufvertag bei der Versicherung ein und sag denen einfach, dass du dich zwischenzeitlich schlau gemacht hast und somit weist, dass die Versicherung hier nicht im Recht ist. Wenn das alles nichts bringt, musst du anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen.......

 

Themenstarteram 7. Januar 2008 um 15:00

Der soll im Urlaub sein bis nächste Woche. Ok werd ich machen, vielen Dank.

gibt es noch Probleme, melde dich ....

Hallo Casadeure,

Zitat:

hoffe jemand kann mir helfen. Ich hatte einen nichtverschuldeten Verkehrsunfall. Laut Gutachten hatte das Fahrzeug einen Restwert von 1800 €. Ich habe das Fahrzeug daraufhin für 1850 € verkauft. Nun erfahre ich, das die Versicherung (Allianz) mit dem Gutachten nicht einverstanden ist und hat den Restwert auf 2870 € geschätzt. Somit bekomm ich rund 1000 € weniger.

Die Allianz-Versicherung hat Dein Fahrzeug mit Sicherheit in sogenannte Restwertbörsen im Internet gestellt. Vermutlich wurden noch die Bilder Deines Sachverständigen hierzu genutzt.

Dieses Vorgehen widerspricht den eindeutigen BGH-Urteilen. Die von den Versicherungsgesellschaften über die Restwertbörsen erzielten Höchstgebote für Unfallfahrzeuge bilden keinen Restwert.

Der Restwert von Deinem Sachverständigen basiert auf dem regionalen Markt. Nur dieser regionale Markt ist für die Restwertfindung von Bedeutung.

Ich empfehle Dir gleich einen geeigneten Fachanwalt für Verkehrsrecht zu nehmen. Ohne dessen Unterstützung wird Dir die Allianz-Versicherung den hohen Restwert in Abzug bringen.

mfg HCING

Das ist richtig.

Man darf das Fahrzeug zu dem Preis verkaufen, welchen der Sachverständige auf dem regionalen Markt als Restwert ermittelt hat.

Der Geschädigte muss keinesfalls selbst nach höheren Restwertgeboten recherchieren, sondern kann sich auf das Gutachten seines Sachverständigen verlassen.

Und richtig gepostet wurde bereits: Es gibt BGH-Rechtsprechung, welche ausdrücklich den regionalen Markt und nicht die Restwertbörsen als massgeblich für die Ermittlung des Restwertes als relevant betrachtet.

 

Sollte alles eigentlich auch der gegnerischen Versicherung bekannt sein!

Weise darauf hin, sollte dir ein höherer Restwert in Anrechnung gebracht werden, so hilft nur noch der Gang zum Anwalt und ggf. eine Klage.

Soweit sollte es jedoch nicht kommen, da die Versicherung, wie gesagt, eigentlich die herrschende Rechtslage auch kennen sollte.

Zitat:

Original geschrieben von twelferider

Soweit sollte es jedoch nicht kommen, da die Versicherung, wie gesagt, eigentlich die herrschende Rechtslage auch kennen sollte.

Die kennt sie auch, mit Sicherheit ;)

 

Ich meine mal, die wird nach meinem Vorschlag an den TE hier auch einlenken....:cool:

Schön dumm, wenn Sie es nicht täte..... :D

am 8. Januar 2008 um 20:34

Die Versicherer wissen vieles...aber lassen es meiner eigenen Erfahrung nach, immer darauf ankommen

Wehrt sich nur ein kleiner Teil, hat es sich schon gelohnt

Zitat:

Zitat:

Original geschrieben von SemmelMV6

Die Versicherer wissen vieles...aber lassen es meiner eigenen Erfahrung nach, * immer darauf ankommen

 

Wehrt sich nur ein kleiner Teil, hat es sich schon gelohnt

 * da fehlt das Wörtchen nicht

 

meine Erfahrung .... ;)

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