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wann bekomme ich mein geld nach nem unfall ?

Themenstarteram 27. Dezember 2007 um 12:55

hi , weiss gar nicht ob das hier rein gehört aber schreib ma drauf los :

Also mir ist die vorfahrt genommen worden und da hat es gekracht , mein auto ist schrott (Kadett e gsi ) .

Dann bin ich in die werkstatt meines vertrauens abgeschleppt worden , und hab nen gutachter angerufen(von der DEKRA) , der mir ein gutachten für mein auto erstellt hat.

das gutachten hab ich jetzt bekommen und da steht drin :

reperaturkosten :5250 Euro

Wiederanschaffungswert :2400 euro

restwert: 100 euro

Umbaukosten:119 euro

wiederbeschafungsdauer:12 tage

Nun die frage es ist am 14.12.2007 passiert und heute ist der 27.12.2007 wann bekomme ich den das geld und wieviel ist das ?

Und wie ist das mit den feiertagen zwischen unfall und heute ?

Hoffe ihr könnt mir Helfen

MfG Mario

Beste Antwort im Thema

@elbfuerst

Da immer wieder die Diskussion mit den alten Threads aufkommt, würde mich mal interessieren ob du bewusst oder unbewusst auf einen über 10 Jahre alten Beitrag geantwortet hast.

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Da die Reparaturkosten den Wert des Fahrzeuges bei weitem übersteigen, ist an deinem Fahrzeug ein klarer Totalschaden eingetreten.

Welche Ansprüche du hast, liest du am besten in den FAQ Versicherungen (in meiner Signatur anklicken) nach.

Wenn sich von der gegnerischen Versicherung noch niemand bei dir gemeldet hat und du ausserdem in der Schadenregulierung unerfahren bist, empfehle ich dir einen Rechtsanwalt mit der Abwicklung des Schadens zu betrauen (die örtliche Anwaltskammer hilft gern bei der Suche - ein Fachanwalt für Verkehrsrecht ist hier von Vorteil).

 

Die Anwaltskosten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen.

Themenstarteram 27. Dezember 2007 um 13:33

kann ich bei der gegnerischen versicherung nachfragen in wie weit das schon bearbeitet ist ?

Denn ich muss am 07.01.2008 auf lehrgang für eine woche und ohne die kohle für mir ein neues auto zu kaufen ist das ja echt sch... .

MfG

Zitat:

Original geschrieben von mario161282

kann ich bei der gegnerischen versicherung nachfragen in wie weit das schon bearbeitet ist ?

"wir" hier im forum können dir gewiss KEINE auskunft geben, auf welchem papierberg bei sachbearbeiter xy deins chreiben liegt! :p

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von mario161282

kann ich bei der gegnerischen versicherung nachfragen in wie weit das schon bearbeitet ist ?

"wir" hier im forum können dir gewiss KEINE auskunft geben, auf welchem papierberg bei sachbearbeiter xy deins chreiben liegt! :p

Aber kann ja sein, dass es da bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Fristen gibt, bis wann die Zahlung zu erfolgen hat. Wenn die Schuldfrage klar ist, muss ja die HP vom Unfallgegner einspringen und ihm den Schaden bezahlen. Bekommst ja glaub ich Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert.... wieso soll ein oller Kadett noch 2400 EURO wert sein? :D

Aber wir wären nicht in Deutschland, wenn man ohne großen Aufwand sein Geld innerhalb 3-4 Werktagen auf seinem Konto haben würde ;)

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Aber kann ja sein, dass es da bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Fristen gibt, bis wann die Zahlung zu erfolgen hat.

*looooooooool*

sowas wäre wünschenswert...

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Wenn die Schuldfrage klar ist, muss ja die HP vom Unfallgegner einspringen und ihm den Schaden bezahlen.

und sowas kann sich über monate hinziehen....

bis die polizei dann mal die akte freigegeben hat...bis diese bei der versicherung ist...bis die versicherung dies dann bearbeitet hat.....usw.....

 

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

Original geschrieben von MickyX

Wenn die Schuldfrage klar ist, muss ja die HP vom Unfallgegner einspringen und ihm den Schaden bezahlen.

und sowas kann sich über monate hinziehen....

bis die polizei dann mal die akte freigegeben hat...bis diese bei der versicherung ist...bis die versicherung dies dann bearbeitet hat.....usw.....

Dann nimmt man einen kurzfristigen Kredit in Schadenshöhe um sich einen fahrbaren Untersatz zu besorgen.

Wenn die Versicherung so viel zeit mit dem Regulieren hat, darf sie auch die Zinsen für den Kredit gleich mit regulieren :)

Gruß,

Joschi

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Dann nimmt man einen kurzfristigen Kredit in Schadenshöhe um sich einen fahrbaren Untersatz zu besorgen.

so?

beispiel:

harz4 empfänger hat eine arbeit gefunden (für die er ein auto benötigt!), und am ersten arbeitstag fährt ihm einer auf dem hinweg zur arbeit in sein ~700€ auto.....ich glaube erstens nicht das der harz4 empfänger einfach mal so 700€ aus der geldbörse zieht und sich beim nächsten händler ein neues auto kauft, und zweitens glaube ich auch nicht, dass eine bank dem harz4 empfänger einen kredit zuteilt....

von den schufa-belastungen die dadurch für weitere investitionen usw. entstehen mal ganz abgesehen! (und das betrifft nicht nur harz4 empfänger!)

und bis die bank den kredit bewilligt, dauert das auch bis das geld auffm konto ist durchaus mal 5-10tage.....

Hallo Magirus,

beim Thema Harz 4 kann ich nicht mitreden.

Bei meiner Hausbank kann ich 2,4 K€ noch am selben Tag mitnehmen.

Sobald die Versicherung zahlt wird der Kredit abgelöst. das hat dann noch einen positiven Effekt bei der Schufa.

Mit der Meldung "kein Eintrag" wird man manchmal doch blöd angeschaut und nach Hause geschickt.Mit pünktlich bezahlt oder vorzeitig abgelöst wird am Schalter schon mal gefragt ob es denn nicht ein Tausender mehr sein soll.

Verrückte Bankenwelt.

Gruß,

Joschi

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Sobald die Versicherung zahlt wird der Kredit abgelöst.

und dann viel spaß dabei, bei der versicherung die dir angefallenen gebühren sowie zinsen usw. einzutreiben...

spätestens wenn die dann einen schrieb schicken vonwegen "...aber bei unserer hausbank.....viel billiger....ihre bank viel zu hohe gebühren....wiederspruch..." kannste schonmal nen anwalt beauftragen und dich auf ein paar weitere monate ohne geldausgleich freuen (für die dann im übrigen auch wieder zinsausfälle geltend gemacht werden können)....

Das Spielchen habe ich mit der H** aus C. schon durch.

Da die Schuldfrage geklärt war und der Anwalt von Anfang an im Boot saß ( war seine Idee mit dem Kredit ) war der Schriftverkehr teilweise sehr witzig zu lesen.

Themenstarteram 29. Dezember 2007 um 8:39

Zitat:

Original geschrieben von MickyX

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

"wir" hier im forum können dir gewiss KEINE auskunft geben, auf welchem papierberg bei sachbearbeiter xy deins chreiben liegt! :p

Aber kann ja sein, dass es da bestimmte gesetzlich vorgeschriebene Fristen gibt, bis wann die Zahlung zu erfolgen hat. Wenn die Schuldfrage klar ist, muss ja die HP vom Unfallgegner einspringen und ihm den Schaden bezahlen. Bekommst ja glaub ich Wiederbeschaffungswert abzgl. Restwert.... wieso soll ein oller Kadett noch 2400 EURO wert sein? :D

Weil es kein 0 8 15 kadett war sondern mit viel geld und zeit umgebaut , da find ich 2400 sogar noch zuwenig

MfG Mario

Über den Daumen sagt man ca. 3-5 Wochen sollte man der Versicherung Zeit geben. Ich persönlich finde, dass das bei Bagatellschäden unter 1000,-EUR viel zu lange ist. Nach 3Wochen würde ich dann doch mal schriftlich nachfragen, wie der Bearbeitungsstand ist. Bei schwammigen Aussagen der Versicherung, dann bitte höflichst anmerken, dass man scih nun einen Rechtsbeistand zu Hilfe nimmt. Das zieht manchmal, dass auch Versicherung das Kostenersparnisprinzip beachten müssen. Dann hätten die im jeden Fall die RA Kosten auch noch an der Backe. Nur ist zur Vorsicht geraten. Manche Gerichte haben auch schon die Kosten eines RA auf den Geschädigten abgewälzt, da man eine Frist von drei Wochen einhalten müsste, um der Versicherung genug Zeit für die Bearbeitung zu geben.

@elbfuerst

Da immer wieder die Diskussion mit den alten Threads aufkommt, würde mich mal interessieren ob du bewusst oder unbewusst auf einen über 10 Jahre alten Beitrag geantwortet hast.

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