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VW Mobilitätsgarantie - was stimmt?

VW
Themenstarteram 20. Februar 2014 um 6:35

Hallo,

da ich meinen Golf immer regelmäßig zum VW-Service gefahren habe wenn der Serviceplan oder mein Auto danach verlangt hat war ich immer der Meinung, dass im Fall einer Panne immer durch VW geholfen bekomme.

Jetzt war ich mal wieder bei einem VW-Händler um nach einem Service-Termin zu fragen und dann sagte der mir folgendes:

Die Mobilitätsgarantie gilt nur für 40.000 km oder 2 Jahre (TDI, bei LongLife) je nachdem was zuerst eintritt.

In der Regel verlangt das Auto auch in dem Rahmen danach.

Stimmt das? Oder habe ich da was falsch verstanden?

Ich war immer der Meinung das wenn ich wie oben beschrieben vorgehe es egal ist ob ich 45.000 km in einem Intervall gefahren bin oder weniger.

Ich habe kein konkretes Problem, will nur wissen ob man sowas auch mit beachten muss damit man im Pannenfall nicht das böse Erwachen hat.

Danke im Voraus für eure Infos!

Gruß

meinereiner

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18 Antworten
am 19. September 2016 um 22:36

Hallo Gemeinde, ich häng mich mal mit hier ran...

Folgendes: Ich hab heut nach ca. 40 km Landstraße und danach ca. 15km Autobahn mit Tempomat "150" einen herben Schlag im Motorraum vernommen und bin dann ohne Schub ausgerollt. Ergebnis war eine abgerissene Schraube der Halterung von den Injektoren der Zylinder 1 und 2. Beide Injektoren haben sich aus dem Kopf gedrückt (siehe Bild). Ich hab über die VW-Hotline im Rahmen der Mobi-Garantie einen Abschlepper bestellt und dieser hat seine Arbeit auch bestens erledigt.

Der große Rückschlag kam im DEIN VW-Autohaus in Pasewalk.

Zur INFO: wir haben den 2.0 Tdi Cross Touran im Januar 2016 bei einem freien Händler als Leasingrückläufer gekauft. Dieser Händler hat seinerseits noch einen Ölwechsel vorgenommen und diesen im VW-Serviceheft mit Stempel vermerkt.

Und genau dieser Stempel wird mir jetzt zum Verhängnis. Der Service-Mitarbeiter in Pasewalk hat gleich abgeblockt, die Mobilitätsgarantie ist erloschen mit dem Stempel des freien KFZ-Services, wo wir das Fahrzeug gekauft haben. Ich habe ihm freundlich freundlich versucht zu erklären, dass es sich lediglich um einen Ölwechsel gehandelt hat und dieses seit 2009 auch mit dem VermerK "laut Hersteller" ohne Probleme bei einer freien Werkstatt möglich sein sollte. Hat nichts genutzt.

Wir haben dann über den Schutzbrief unserer Versicherung einen Leihwagen bekommen und auch die Abschleppkosten sind bezahlt und konnten nach 3Stunden unsere Heimreise fortsetzen.

Was mach ich jetzt? Auto steht in Pasewalk, der Service-Guru will mir den ganzen Motor zerlegen auf der Suche nach einer Kupferdichtung von den Injektoren. Wieso reißt eine Schraube bei ca. 78400 km ab, welche die Injektoren halten soll.

Grüße Hardy

Das die Mobilitätsgarantie erlischt wenn du den Service in der freien Werkstatt machen lässt ist aber korrekt.

Das ist das gleiche als wenn du den Serviceintervall überziehst.

Für alles andere bei deinem Problem erstellst du lieber ein neues Thema im Touran Forum das ist hier wohl etwas Offtopic.

ich habe eine Frage zur VW Mobilitätsgarantie. Ich bin mit meinem Touran liegen geblieben und habe dann VW Notruf getätigt, wurde dann zur nächsten VW Werkstatt geschleppt, mußte dann mit Taxi zum Hotel gebracht werden und am nächsten Morgen wieder zur VW Werkstatt. Die VW Werkstatt hat alle Quittungen eingesammelt und nach VW geschickt.

Jetzt sollen mir nur 50% der Kosten erstattet werden!!! Die Erstattung läuft aber über die VW Werkstatt.

Will der sich jetzt 50% in die eigene Tasche stecken?

Der Händler bekommt glaube ich nur 50% ersetzt und muss den Test aus eigener Tasche zahlen.

 

Wenn der vorher nichts davon erzählt hat und auch keine Unterschrift von dir über diese Kosten hat würde ich nichts bezahlen ggf. nochmal VW kontaktieren was die dazu sagen.

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