VW Golf VII (Getriebe- oder Kupplungsschaden)

Moin Moin liebe Gemeinde,
ich habe ein größeres Problem.
Ich habe im November einen Golf 7 von einem VW Händler gekauft (war ein Leasingrücklaufer). Hatte im November knapp 102.000km auf der Uhr, jetzt knapp 120.000km.

Wagen ist natürlich scheckheftgepflegt und auch sonst in einem ordentlichen Zustand.

Vor 6 Wochen ist mir dann etwas unangenehmes passiert. Ich hatte eine lange Strecke gefahren auf der Autobahn bei starker Belastung aber nicht übertrieben oder mit häufigen Kupplungsvorgängen.

Circa 10km nach der Autobahn , auf der Landstraße ist mir dann aufgefallen dass sich die Gänge nur noch mit viel Kraft einlegen lassen. Ich habe darauf hin den ADAC informiert und wurde in eine VW Werkstatt geschleppt. Dort angekommen hieß es nur "Schaltseile einstellen". Jetzt einige Wochen danach hatte ich es (fast identisch) wieder, lange Strecke - starke Belastung, aber diesmal ließen sich die Gänge gar nicht mehr einlegen. Auch das Kupplungspedal war in dem Moment schwergängiger als sonst. Motor abgestellt, einen Moment gewartet und es ging wieder ohne Probleme.

Die Werkstatt sagt nun , Kupplung defekt, ich solle nun ca.1500,-€ zahlen, ich habe einen befreundeten DEKRA Gutachter gebeten mal eine Runde mit dem Wagen zu fahren, er konnte nichts feststellen, der bekannte Vorführeffekt, er kann sich einen Kupplungsschaden nicht vorstellen, da sonst permanent dieses Problem auftreten würden.

Habt ihr vielleicht eine Idee, denn ich möchte die Reparatur nicht in Auftrag geben, da der Wagen erst vor einigen Monaten gekauft wurde, auch der Anwalt ist unschlüssig und der Verkäufer stellt sich quer. Kosten für ein Gutachten circa 1000,-€.

Zwei Fragen nun an euch:

1.) Meint ihr ich kann weiterfahren ohne zu großen Schaden anzurichten, jetzt keine langen Strecken!

2.) Habt ihr eine Idee und ist es normal die Schaltseile nach 100000km nachzustellen?

DANKE und einen schönen Sonntag euch!

Beste Antwort im Thema

a) Zum Autohaus fahren und schriftlich die Instandsetzung einfordern (inkl Fehlerbschreibung) und die Abgabe dieses Schreibens quittieren lassen. Damit ist der 24.5. dann kein großes Risiko mehr. Ob die Diagnose bzw. Lösung (Kupplung neu) das ganze trivial macht ist nicht sicher. Es gibt durchaus die Sichtweise, dass die Kupplung ein Verschleißteil ist und dann ist das ganz alleine dein Thema.

b) Keine andere Werkstatt arbeiten lassen. Vorher definitiv den Anwalt einschalten.

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Zitat:

@golfnordost schrieb am 29. April 2018 um 17:12:30 Uhr:


...der Verkäufer stellt sich quer.

Hast du ihn schon auf seine Gewährleistungspflicht hingewiesen?

Ja aber er meint er hätte mir ein Fahrzeug ohne Schaden übergeben und möchte nichts machen!

Zitat:

@Drahkke schrieb am 29. April 2018 um 17:15:14 Uhr:



Zitat:

@golfnordost schrieb am 29. April 2018 um 17:12:30 Uhr:


...der Verkäufer stellt sich quer.

Hast du ihn schon auf seine Gewährleistungspflicht hingewiesen?

Zitat:

@golfnordost schrieb am 29. April 2018 um 17:17:02 Uhr:


Ja aber er meint er hätte mir ein Fahrzeug ohne Schaden übergeben und möchte nichts machen!

Dir ist auch bewußt, daß hier in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf eine Beweislastumkehr gilt, d.h., daß der Händler

beweisen

muß, daß der Schaden zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht vorlag?

Ich habe ihm bereits mehrere E-Mails geschrieben und telefoniert. Ab jetzt nur noch über die Geschäftsführung, aber die interessiert sich nicht für mein Problem.

Am 24.5. wäre die 6 Monatsfrist erreicht, sonst jetzt mal eine andere Werkstatt aufsuchen von VW?

Zitat:

@Drahkke schrieb am 29. April 2018 um 17:25:43 Uhr:



Zitat:

@golfnordost schrieb am 29. April 2018 um 17:17:02 Uhr:


Ja aber er meint er hätte mir ein Fahrzeug ohne Schaden übergeben und möchte nichts machen!

Dir ist auch bewußt, daß hier in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf eine Beweislastumkehr gilt, d.h., daß der Händler beweisen muß, daß der Schaden zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht vorlag?
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Zitat:

@golfnordost schrieb am 29. April 2018 um 17:27:47 Uhr:


Ich habe ihm bereits mehrere E-Mails geschrieben und telefoniert. Ab jetzt nur noch über die Geschäftsführung, aber die interessiert sich nicht für mein Problem.
Am 24.5. wäre die 6 Monatsfrist erreicht, sonst jetzt mal eine andere Werkstatt aufsuchen von VW?

So knapp vor dem Fristablauf solltest du auf jeden Fall den Rechtsweg einschlagen, um diesen Trumpf nicht aus der Hand zu geben. Sollte ein Gutachten erforderlich sein, dann sollten dessen Kosten auch in die Forderung gegen den Händler eingebracht werden.

Einen Werkstattwechsel empfehle ich in diesem Fall nicht, da der Händler in diesem Fall u. U. argumentieren könnte, daß du ihm keine Chance zur Nachbesserung gegeben hast.

Das Problem ist nur, dass dieser Mangel nur immer mal wieder auftritt und vor allem mit einem riesen zeitlichen Abstand. Und die DEKRA würde circa 1000€ nehmen, was aber wenn die nichts finden?
Ich finde es auch genial, dass man sagt neue Kupplung einbauen. Aber ich sehe dort keinen Mangel um die Kupplung komplett auszuwechseln.

@Drahkke schrieb am 29. April 2018 um 17:31:51 Uhr:

Zitat:

@golfnordost schrieb am 29. April 2018 um 17:27:47 Uhr:


Ich habe ihm bereits mehrere E-Mails geschrieben und telefoniert. Ab jetzt nur noch über die Geschäftsführung, aber die interessiert sich nicht für mein Problem.
Am 24.5. wäre die 6 Monatsfrist erreicht, sonst jetzt mal eine andere Werkstatt aufsuchen von VW?

So knapp vor dem Fristablauf solltest du auf jeden Fall den Rechtsweg einschlagen, um diesen Trumpf nicht aus der Hand zu geben. Sollte ein Gutachten erforderlich sein, dann sollten dessen Kosten auch in die Forderung gegen den Händler eingebracht werden.

Einen Werkstattwechsel empfehle ich in diesem Fall nicht, da der Händler in diesem Fall u. U. argumentieren könnte, daß du ihm keine Chance zur Nachbesserung gegeben hast.

Ich hatte so einen ähnlichen Fall mit einem Renault Laguna mit 2,2 L Diesel.Meine Kupplung wurde damals während der Garantie nach schon 80000 Km getauscht.Schon beim losfahren aus der Werkstadt kam die Kupplung fast ohne Spiel und ich würgte die Kiste laufend ab.Der Meister sagte,das schleift sich noch ein.Nach ca. 200 Km gingen die Gänge immer schwerer und dann gar nicht mehr.Die Werkstatt holte sich das Auto und entlüftete Die Kupplung.Nach 100 Km selbes Spiel,bis ein Monteur im Intranet bei Renault nachschaute.Hier stand,das beim 2,2 L Diesel die Schwungscheibe immer mit gewechselt werden muß.Die kostete alleine schon 1000 Euro.Wenn die Kiste 1 bis 2 Stunden stand,dann konnte man auch wieder schalten,aber nicht lange.Vieleicht ist bei dir auch was mit der Schwungscheibe im argen.Mit der Gewährleistung ist nicht so einfach,weil Kupplung ist ein Verschleißteil.Ich weiß nicht wie es bei einem Schwungscheibendefekt aussieht.

Hinweis:

Wenn Du selber ein Gutachten erstellen würdest, hat dieses vor Gericht keine Beweiskraft und Du bleibst auf den Kosten des Gutachten sitzen. Ein Gutachten muss das Gericht beauftragen, damit die Kosten vom Gegner als Vorkasse gedeckelt sind.

@golfnordost
Da dir das Autohaus nicht entgegenkommen ist (ohne Wertung ob OK oder nicht), sehe ich keinen Grund, warum du dort den Wagen reparieren lassen musst. Hinzu kommt noch, dass das Autohaus in einem Interessenkonflikt steht, Ist es ein Fehler, der auf Verschleiß zurückzuführen ist, braucht das Autohaus die Kosten nicht zu übernehmen. Die Fehlersuche könnte also in diese Richtung gehen, eben weil es ein schwieriger Fehler ist und er nicht immer auftritt und man daher auch auf Verdacht tauschen muss.

Ich empfehle dir, dem Autohaus eine Frist von 14 Tagen zu setzen, in der sie das Fahrzeug zu reparieren muss. Teile auch mit, dass du nach Fristablauf dir vorbehältst, den Wagen in einer anderen Werkstatt reparieren zu lassen und die entstehenden Kosten bei Bedarf beim Autohaus einfordern wirst.

So hast du Fakten geschaffen, dass dein Anspruch nicht nach dem 25.5. verloren geht und du kannst eine andere Werkstatt hinzuziehen, ohne dass das Autohaus dadurch aus dem Schneider ist.

Hast du eine Rechtschutzversicherung? Wenn ja, lasse dich von einem Anwalt beraten. Oft bieten die Versicherungen auch die Möglichkeit ein Gespräch mit einem Hausanwalt zu führen. Diese Beratung ist kostenlos und auch die Selbstbeteiligung wird nicht angegriffen.

Bist du im ADAC? Auch dann ist manchmal eine kostenlose anwaltliche Beratung möglich.

Gruß

Uwe

Ließen/lassen sich die Gänge bei Motor aus einlegen? Kann sein das es der Kupplungsgeber oder Nehmerzylinder ist, oder evtl nur ein Flüssigkeitswechsel (Bremsflüssigkeit) reicht. Das würde sich aber am Kupplungspedal durch größeres Spiel bemerkbar machen.

a) Zum Autohaus fahren und schriftlich die Instandsetzung einfordern (inkl Fehlerbschreibung) und die Abgabe dieses Schreibens quittieren lassen. Damit ist der 24.5. dann kein großes Risiko mehr. Ob die Diagnose bzw. Lösung (Kupplung neu) das ganze trivial macht ist nicht sicher. Es gibt durchaus die Sichtweise, dass die Kupplung ein Verschleißteil ist und dann ist das ganz alleine dein Thema.

b) Keine andere Werkstatt arbeiten lassen. Vorher definitiv den Anwalt einschalten.

Zitat:

@Drahkke schrieb am 29. April 2018 um 17:25:43 Uhr:


Dir ist auch bewußt, daß hier in den ersten sechs Monaten nach dem Kauf eine Beweislastumkehr gilt, d.h., daß der Händler beweisen muß, daß der Schaden zum Zeitpunkt des Kaufs noch nicht vorlag?

Tja schön wärs, wenns immer so einfach wäre.
Aber dann wäre eine Heerschar von Rechtsanwälten und Gutachtern beschäftigungslos.

Die sind tatsächlich in diesem Fall arbeitslos, weil das keine echte Arbeit ist. Jeder Richter wird die verklagte Partei anschauen und fragen ob das deren Ernst ist.

Einfach hart und bleiben und klar machen, dass man kein Zugeständnis machen wird.

Du meinst bei einem "Schaden" dessen Symptom spradisch ("nach starker Belastung"😉 mal auftauchte, nachdem das Fahrzeug 18.000km lang in Käuferhand funktionierte?
Dessen Symptom ein berufsmäßiger Gutachter offenbar nicht feststellen konnte, der also vielleicht gar nicht reproduzierbar feststellbar ist (vielleicht auch nicht für den Verkäufer)?
Der (sofern er besteht) an einem klassischen Verschleissteil (der Kupplung) besteht?
An dem eine andere Werkstatt bereits (erfolglos?) herumgedoktert hat?

Na viel Spaß dabei!
(Und zur Vermeidung von Enttäuschungen besser nicht zu hohe Erwartungen hegen)

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