Das Problem ist nur, dass dieser Mangel nur immer mal wieder auftritt und vor allem mit einem riesen zeitlichen Abstand. Und die DEKRA würde circa 1000€ nehmen, was aber wenn die nichts finden?
Ich finde es auch genial, dass man sagt neue Kupplung einbauen. Aber ich sehe dort keinen Mangel um die Kupplung komplett auszuwechseln.@Drahkke schrieb am 29. April 2018 um 17:31:51 Uhr:
Zitat:
@golfnordost schrieb am 29. April 2018 um 17:27:47 Uhr:
Ich habe ihm bereits mehrere E-Mails geschrieben und telefoniert. Ab jetzt nur noch über die Geschäftsführung, aber die interessiert sich nicht für mein Problem.
Am 24.5. wäre die 6 Monatsfrist erreicht, sonst jetzt mal eine andere Werkstatt aufsuchen von VW?
So knapp vor dem Fristablauf solltest du auf jeden Fall den Rechtsweg einschlagen, um diesen Trumpf nicht aus der Hand zu geben. Sollte ein Gutachten erforderlich sein, dann sollten dessen Kosten auch in die Forderung gegen den Händler eingebracht werden.
Einen Werkstattwechsel empfehle ich in diesem Fall nicht, da der Händler in diesem Fall u. U. argumentieren könnte, daß du ihm keine Chance zur Nachbesserung gegeben hast.