VW Garantieverlängerung bei Motorschaden?
Hallo,
rein aus Interesse.
Gehen wir davon mal aus, dass mein Leasing Fahrzeug nach 3 Jahren einen Motorschaden hat, würde VW das als Garantiefall bezeichnen? Ich habe die Garantieverlängerung auf 4 Jahre verlängert.
Gesamte Leasingdauer
15 Antworten
Das kommt druaf an, was hast du für einen Motorschaden (wie ist der entstanden) ?
Bei einem Schaden nach einem Aufsetzschaden mit Loch in der Ölwanne wird man dies wohl nicht über Garantie abwickeln.
Ebenso wenn das Fahrzeug falsch betankt wurde und der Motor wegen falschem Kraftstoff defekt ist.
Hast du die Wartungsvorschriften eingehalten ?
warum sollte ein (nicht selbst verschuldeter) Motorschaden bei einem drei Jahre alten Auto mit vier Jahren Garantie kein Garantiefall sein?!
Zitat:@AudiJunge schrieb am 8. Mai 2025 um 06:24:38 Uhr:
Das kommt druaf an, was hast du für einen Motorschaden (wie ist der entstanden) ?Bei einem Schaden nach einem Aufsetzschaden mit Loch in der Ölwanne wird man dies wohl nicht über Garantie abwickeln.Ebenso wenn das Fahrzeug falsch betankt wurde und der Motor wegen falschem Kraftstoff defekt ist.Hast du die Wartungsvorschriften eingehalten ?
Kein Schaden den ich verursacht, immer richtig getankt E5/E10
Wartungsintervalle immer eingehalten
Was ist denn überhaupt defekt bzw. wie ist das passiert?
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Zitat:
@Flowjob_Reloaded schrieb am 8. Mai 2025 um 10:24:21 Uhr:
Zitat:@AudiJunge schrieb am 8. Mai 2025 um 06:24:38 Uhr:
Zitat:
@Flowjob_Reloaded schrieb am 8. Mai 2025 um 10:24:21 Uhr:
Zitat:
Das kommt druaf an, was hast du für einen Motorschaden (wie ist der entstanden) ?Bei einem Schaden nach einem Aufsetzschaden mit Loch in der Ölwanne wird man dies wohl nicht über Garantie abwickeln.Ebenso wenn das Fahrzeug falsch betankt wurde und der Motor wegen falschem Kraftstoff defekt ist.Hast du die Wartungsvorschriften eingehalten ?
Kein Schaden den ich verursacht, immer richtig getankt E5/E10
Wartungsintervalle immer eingehalten
Hast du jetzt einen Motorschaden 😕
Oder ist das mehr oder weniger eine " Was ... wäre ... wenn " - Anfrage 🙄
Zitat:@Hermy66 schrieb am 8. Mai 2025 um 12:00:47 Uhr:
Hast du jetzt einen Motorschaden 😕Oder ist das mehr oder weniger eine " Was ... wäre ... wenn " - Anfrage 🙄
Was wäre wenn Frage und wenn ich immer Kurzstrecke fahre?
Wie soll der Hersteller dir nachweisen können das du immer Kurztsrecke fährst ?
Ist es jetzt verboten Kurzstrecke zu fahren ?
Zitat:@AudiJunge schrieb am 8. Mai 2025 um 15:22:09 Uhr:
Wie soll der Hersteller dir nachweisen können das du immer Kurztsrecke fährst ?Ist es jetzt verboten Kurzstrecke zu fahren ?
Sieht man doch durch Volkswagen Connect aber könnte das evtl. Verboten sein?
Würde mich da echt wundern
Natürlich ist das ohne Selbstverschulden ein Garantiefall...genau dafür ist die Garantie da, sonst hättest du dir das Geld sparen können...Kurzstrecken sind kein Selbstverschulden...das wäre zb. vorgegebene Wartungsintervalle nicht eingehalten u.ä.
Motorschäden sind bei den aktuellen Motoren sehr selten...wobei wir noch nicht einmal wissen, um welchen Motor es hier konkret geht.
Zitat:
@jw61 schrieb am 8. Mai 2025 um 18:26:53 Uhr:
Motorschäden sind bei den aktuellen Motoren sehr selten..
😁 der war gut !
Mfg Kai
... Hier ist Teil 2 mit Infos zum " Motorschaden " 😉
https://www.motor-talk.de/forum/steuerkette-defekt-t8246471.html
Zitat:
@i need nos schrieb am 8. Mai 2025 um 09:58:59 Uhr:
warum sollte ein (nicht selbst verschuldeter) Motorschaden bei einem drei Jahre alten Auto mit vier Jahren Garantie kein Garantiefall sein?!
Es gibt einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Bei der Garantie muss man nachweisen, dass der Schaden schon bei Auslieferung bestand.
An den TO: Ich würde andersherum argumentieren: Der Motor ist ein wesentliches Bauteil, ohne den Motor ist das Auto nicht mehr nutzbar und je nach Reparaturwert ein wirtschaftlicher Totalschaden. Daher wäre meine Argumentation, dass die Garantiezeit nach Motorwechsel neu zu laufen beginnt, da das Auto in seinem Wesen 'neu' ist. Wahrscheinlich kommt man mit der Argumentation nicht durch, aber hebt die Gespräche mit VW auf ein anderes Level.
Zitat:@Tukaram schrieb am 19. Mai 2025 um 20:26:38 Uhr:
Es gibt einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Bei der Garantie muss man nachweisen, dass der Schaden schon bei Auslieferung bestand.An den TO: Ich würde andersherum argumentieren: Der Motor ist ein wesentliches Bauteil, ohne den Motor ist das Auto nicht mehr nutzbar und je nach Reparaturwert ein wirtschaftlicher Totalschaden. Daher wäre meine Argumentation, dass die Garantiezeit nach Motorwechsel neu zu laufen beginnt, da das Auto in seinem Wesen 'neu' ist. Wahrscheinlich kommt man mit der Argumentation nicht durch, aber hebt die Gespräche mit VW auf ein anderes Level.
Wie soll ich denn beim Motorschaden nachweisen, dass VW daran schuld hat. Es ist doch klar , dass VW daran schuld hat.
Ich halte auch jede Wartungsintervalle ein. Also wo ist es dann meine Schuld?
Zitat:
@Tukaram schrieb am 19. Mai 2025 um 20:26:38 Uhr:
Es gibt einen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung. Bei der Garantie muss man nachweisen, dass der Schaden schon bei Auslieferung bestand.
...
Es ist IMHO genau andersrum...bei Garantie garantiert der Hersteller seine Leistungen, es sei denn, er weist die Verletzung sog. Obliegenheitspflichten (zb. einzuhaltende Wartung, freigegebenes Öl, kein Chip-Tuning etc.) nach.
Bei der Gewährleistung gilt bis zur Beweislastumkehr, das der gewerbliche Gewährleistungsgeber beweispflichtig ist, erst danach der geschädigte Verbraucher.