VW bzw. Borbet Exor eintragen?
Hey,
Ich habe mir Vw Exor oder auch genannt Borbet Exor felgen mit der Reifenkombination 205 40 17
zugelegt für meinen Polo 6r
Die Felgen sind eigentlich polo 9n3 Felgen
Kba 45176
Verbaut sind am auto Tieferlegungsfedern von H und R
Va 30mm ha 45 mm mit einer Abe für serien reifen räder kombination
Nun wäre meine Frage, ob ich die Felgen per einzelabnahme oder auch einfach so eintragen muss
Wie viel mich das kostet
Und Ob ich sie überhaupt eingetragen bekomme
Lg
20 Antworten
Zitat:
@AudiJunge schrieb am 13. April 2023 um 19:53:25 Uhr:
Steht dein Fahrzeug im Teilegutachten bzw. der ABE der Felge drin ?
Nein
Gutachten etc nichts ist vorhanden da es nichts zu den Felgen gibt, da es eigentlich oem Felgen für den polo 9n3 Gti sind
Zitat: „ Nun wäre meine Frage, ob ich die Felgen per einzelabnahme oder auch einfach so eintragen muss
Wie viel mich das kostet
Und Ob ich sie überhaupt eingetragen bekomme“
Der Mitarbeiter Deiner Prüfstelle wird Deine Frage in allen Punkten beantworten.
Guten Morgen,
wird ne 21er Einzelabnahme, da deine Federn nur eine ABE für die Serien Rad-/Reifenkombination besitzen.
Wenn es Borbet Felgen sind, sind es Zubehörfelgen und diese müssen, wenn auch andere Fahrwerkskomponenten geändert wurden, in Kombination eingetragen werden.
Und wenn dein Auto nicht im Gutachten aufgeführt sein sollte, solltest du dir wenigstens über Borbet eine Traglastbescheinigung einholen.
Bitte auch dran denken, dass danach deine Zulassungsbescheinigung Teil II geändert werden muss.
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Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 14. April 2023 um 09:43:29 Uhr:
Der Mitarbeiter Deiner Prüfstelle wird Deine Frage in allen Punkten beantworten.
Um die Frage zu beantworten braucht man wesentlich mehr Informationen. Sowohl über das Auto (Fahrzeugschein), die Felgen (sind es jetzt OEM oder Zubehörrader? KBA-Nummer oder Teilenummer?) als auch über das Fahrwerk (mindestens die KBA-Nummer).
Ohne diese Informationen ist es stochern im Nebel, da macht es keinen Unterschied ob man hier im Forum oder in einer Prüfstelle fragt...
Och, dass jemand der zu einer Prüfstelle fährt, um einen Anbaufall zu besprechen, die erforderlichen Papiere dabei hat, das habe ich unterstellt. ;-)
Oh, diese Anrufe kommen mir bekannt vor...
Die bekommen dann gesagt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um deren Wunsch und Vorgang bearbeiten zu können.
Wer sich irgendwelche Komponenten erhökert und glaubt, dass es ausreichend und klug ist, sich im Nachhinein mit der Möglichkeit der Legalisierung zu befassen, lernt Dinge fürs Leben...
Zitat:
@Ferrero123 schrieb am 14. April 2023 um 10:09:19 Uhr:
Bitte auch dran denken, dass danach deine Zulassungsbescheinigung Teil II geändert werden muss.
Im Teil II wird nichts geändert, da dort keinerlei dieser Daten und Änderungen steht.
Zitat:
@hk_do schrieb am 14. April 2023 um 10:32:44 Uhr:
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 14. April 2023 um 09:43:29 Uhr:
Der Mitarbeiter Deiner Prüfstelle wird Deine Frage in allen Punkten beantworten.Um die Frage zu beantworten braucht man wesentlich mehr Informationen. Sowohl über das Auto (Fahrzeugschein), die Felgen (sind es jetzt OEM oder Zubehörrader? KBA-Nummer oder Teilenummer?) als auch über das Fahrwerk (mindestens die KBA-Nummer).
Ohne diese Informationen ist es stochern im Nebel, da macht es keinen Unterschied ob man hier im Forum oder in einer Prüfstelle fragt...
Oem felgen mit der kba 45176
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 14. April 2023 um 12:58:16 Uhr:
Oh, diese Anrufe kommen mir bekannt vor...Die bekommen dann gesagt, welche Voraussetzungen zu erfüllen sind, um deren Wunsch und Vorgang bearbeiten zu können.
Wer sich irgendwelche Komponenten erhökert und glaubt, dass es ausreichend und klug ist, sich im Nachhinein mit der Möglichkeit der Legalisierung zu befassen, lernt Dinge fürs Leben...
Die Felgen sind noch nicht drauf
Wollte nur mal fragen nh
Zitat:
@Siggi1803 schrieb am 14. April 2023 um 14:24:37 Uhr:
Im Teil II wird nichts geändert, da dort keinerlei dieser Daten und Änderungen steht.
Jein.
Da gibt es auch das Feld 17.
Das sollte zwar eigentlich (aus eben diesem Grund) heute leer sein, bisweilen steht da aber ein "K" drin.
Wenn dann im Teil I Daten geändert werden, muss zu mindestens nach der reinen Lehre auch im Teil II ein "A" ins Feld 17, also ein neuer Teil II ausgestellt werden. Das wäre sogar unabhängig davon, ob die Änderung auf Grundlage einer 19(3) oder 19(2) durchgeführt wurde. (bei einer reinen Felgen-19(3) muss allerdings der Teil I i.d.R. nicht sofort geändert werde)
Ganz wild wird es natürlich dort, wo für die 19(2) die Schlüsselnummern zu 2.2 genullt werden. Dann muss in jedem Fall ein neuer Teil II erstellt werden...