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Eintragen von Zubehörfelgen

Themenstarteram 11. April 2009 um 6:54

Hi, ich hab da mal ne frage, zu der ich nichts gefunden habe.

Ich hab da bei ebay felgen gesichtet, die ein anderer schon auf seinem Mondeo hatte (mit Tüv) Muss ich da nochmal eine ganze Abnahme bezahlen oder lässt sich das irgendwie übertragen? (was kostet der Spaß doch gleich?)

Was kostet die Eintragung, wenn man ne Bescheinigung vom Felgenhersteller hat?

Danke

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

... daher wird es bei dieser Eintragung (Räder und Spurplatten) eine Einzelabnahme werden nach §19.2, zuzüglich die Anbauabnahme der Federn welche seperat berechnet werden.

Nein, warum denn eine Einzelabnahme? Ich habe doch schon selbst erlebt und hier geschrieben, dass eine einfache Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO auch bei mehreren gleichzeitigen Änderungen möglich ist. (Zum Beweis: siehe Anhang.)

Möglich ist dies durchaus, widerspreche ich dir doch gar nicht.

Aber wenn die aufgeführete Radkombination des TE mit dem im Gutachten der Spurplatten aufgeführten Kombinationen nicht aufgeführt sind, dann ist nur eine Einzelabnahme möglich.

(siehe Anhang) :)

GTÜ darf eine Abnahme nach §19.2 zudem gar nicht durchführen, dies darf in den alten Bundesländern nur der TÜV, und in den neuen Bundesländern nur die Dekra.

In deinem Fall wo du die Distanzscheiben mit den Serienbereifung eingetragen hast, und die Sonderradgröße ebenfalls zu 100% im Gutachten der Distanzscheibe aufgeführt sind, ist eine reine Anbaubestätigung nach §19.3 völlig ausreichend und darf auch von der GTÜ durchgeführt werden.

Dies kann aber im Fall des TE eventuell gar nicht zutreffen, oder kennst du vom TE das Gutachten der Spurplatten und die Räder welche montiert werden ?

Ich gehe hier beim TE gehe erst mal davon aus, dass im Gutachten der Spurverbreiterung nicht die zu montierende Felgengröße aufgeführt ist und dadurch ist eine Abnahme nach §19.2 nötig.

Du gehst von einer Anbaubestätigung nach 19.3 aus, um genaueres zu sagen worum es sich handelt, muss Ich sowie DU in die jeweiligen Gutachten schauen, und wissen um welche Rädergröße es sich letzendlich handelt.

Wenn die Räder im Gutachten der Spurplatten erwähnt werden und es sich um eine Anbaubestätigung nach §19.3 handelt, dann soll der TE halt wie im Posting von mir erwähnt den Tank voll hauen und glücklich sein, ich gebe aber lieber erst mal den Ratschlag von dem was im Schnitt MAXIMAL möglich ist, als den eventuell günstigsten Preis zu erwähnen.

Der TE kann ja nach erfolgter Abnahme den Preis, und um welche Abnahme es sich handelte hier nennen.

Zitat:

Ja, ich bin recht glücklich, auch wenn ich mehrere Anläufe gebraucht habe und dafür viel Lehrgeld bezahlen durfte.

Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle hat aber bisher nicht stattgefunden, es gab keinen Grund dafür.

("Abnahme" und "Eintragung" sind zwei paar Schuhe.)

Das ist ein für manche Fahrer wichtiger Punkt, vor allem dann, wenn die Fahrzeugpapiere nicht oder nur schwer geändert werden können oder dürfen (Firmenwagen, Leasingfahrzeuge,...). Der "magische" Satz im Abnahmeprotokoll ist:

Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich.

Die "nächste Gelegenheit" ist z.B. der Wechsel des Halters oder des Zulassungsbereichs. Das kann Jahre dauern...

Auch dies ist bei einer Anbaubestätigung nach §19.3 wie bei dir der Regelfall, bei einer Abnahme nach §19.2 ist dies im Regelfall unverzüglich zu erfolgen.

7 weitere Antworten
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7 Antworten

Mit dem zu den Felgen zugehörigen TÜV Gutachten musst du die Felgen eintragen lassen.

Anbauabnahme nach 19.2 etwa 50€

Änderungsabnahme nach 19.3 (Einzelabnahme) ab 50€ Preis variiert je nach Aufwand nach oben.

Themenstarteram 11. April 2009 um 18:00

Danke!

Das bleibt mir dann nur bei originalfelgen erspart, richtig? Muss ich für Spurplatten und evtl. Federn noch jeweils 50€ mit einkalkulieren oder wird der Preis nicht so wahnsinnig höher sein?

Gruß

Spurplatten trägst du zusammen mit den Felgen per Einzelabnahme ein, rechne mit etwa 60€ aufwärts bis etwa max. 100 € je nach Prüfaufwand (Schätzung von mir)

Federn ist wieder eine seperate Anbaubestätigung für sich, und wird evt. wenn du alles auf einmal machen lässt im Preis ein wenig nach unten tendieren.

Also einmal 60 bis 100€ für die Felgen mit Distanzen

und einmal etwa 50€ für die Abnahme der Tieferlegung, rechne grob mit 150€, wenn es dann billiger wird hauste den Tank einmal von dem Rest voll ;)

am 12. April 2009 um 5:36

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Mit dem zu den Felgen zugehörigen TÜV Gutachten musst du die Felgen eintragen lassen.

Anbauabnahme nach 19.2 etwa 50€

Änderungsabnahme nach 19.3 (Einzelabnahme) ab 50€ Preis variiert je nach Aufwand nach oben.

.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Spurplatten trägst du zusammen mit den Felgen per Einzelabnahme ein, rechne mit etwa 60€ aufwärts bis etwa max. 100 € je nach Prüfaufwand (Schätzung von mir)

Federn ist wieder eine seperate Anbaubestätigung für sich, und wird evt. wenn du alles auf einmal machen lässt im Preis ein wenig nach unten tendieren.

Also einmal 60 bis 100€ für die Felgen mit Distanzen

und einmal etwa 50€ für die Abnahme der Tieferlegung, rechne grob mit 150€, wenn es dann billiger wird hauste den Tank einmal von dem Rest voll ;)

.

Kai70, so sehr ich Deine Beiträge im diesem Forum bisher geschätzt habe, hier stehst Du mit Deinen Behauptungen auf sehr glattem Eis!

Deutlicher Widerspruch!

  • Eine Änderungsabnahme gemäß §19.3 StVZO lässt sich mit passenden Teilegutachten bzw. ABEsen mit fahrzeugspezifischer Anlage für mehrere Änderungen gleichzeitig erreichen.
  • Eine Einzelabnahme gemäß §21 StVZO in Verbindung mit §19.2 StVZO ist erforderlich, wenn ein fahrzeugspezifisches Gutachten für ein Fahrzeugteil nicht vorliegt.
  • Der Preis für die gleichzeitige Abnahme von mehreren Fahrzeugteilen (Stichwort: "Gesamtbewertung") hängt nicht unbedingt von der Anzahl der Änderungen ab.

Ich selbst habe dieses erreicht, nach guter Vorplanung:

Änderungsabnahme gemäß §19.3 StVZO mit zurückgestellter Eintragung in die Fahrzeugpapiere für

  • Tieferlegungsfedern
  • Distanzscheiben
  • Werksfelgen
  • Sonderfelgen
  • Sonderradschrauben

Alles in einem Aufwasch, für 49€.

Zeit dafür: 75 Minuten.

Eine (erfolgreiche) Einzelabnahme habe ich auch schon hinter mir, ähnlich wie oben, aber ohne fahrzeugspezifisches Gutachten für die Distanzscheiben. Die Kosten dafür: 76€.

 

Gruß

Alpha Lyrae

 

P.S.: Obama-Prinzip: "Yes, we can!"

Die Kosten scheinen stark zu variieren, habe hier in Nordhessen die Erfahrung gemacht, dass für eine Änderungsabnahme also Einzelabnahme nach §19.2 (habe mich oben verschrieben und 19.3 erwähnt) Felgen in Verbindung mit Distanzscheiben etwa ~90€ kosten (je nach Prüfaufwand), und dies will der TE ja schließlich durchführen, eine Einzelabnahme Räder plus Spurplatten und dann noch eine Anbauabnahme der Federn.

Denke nicht das die vom TE erwähnten Distanzscheiben im Gutachten der Felgen aufgeführt sind, daher wird es bei dieser Eintragung (Räder und Spurplatten) eine Einzelabnahme werden nach §19.2, zuzüglich die Anbauabnahme der Federn welche seperat berechnet werden.

Das der Preis nach unten variieren kann, habe ich aber doch oben erwähnt, nur etwas genaues kann weder Ich noch Du sagen, wie Du siehst kommst Du mit 49€ aus, Ich habe da völlig andere und teurere Erfahrungen beim TÜV gemacht.

Die 150€ ist ein hoch angesetzter Betrag von mir, auch das sollte deutlich rübergekommen sein, da eine Einzelabnahme beim TE (Felgen und Spurplatten) je nach Aufwand berechnet werden und dies hier keiner genau kalkulieren kann.

Wenn du dazu noch Federn, Sonderschrauben und Werksfelgen alles für 49€ eingetragen bekommen hast nach §19.3 also reiner Anbaubestätigung, dann kann dies sein, und du kannst dich sehr glücklich schätzen ;)

 

Schöne Osterfeiertage noch.

Hallo zusammen!

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Die Kosten scheinen stark zu variieren,...

Ja, und das reichlich. Für eine Änderungsabnahme gemäß §19.3 StVZO steht der Preis zwar ziemlich fest, bei Einzelabnahmen kann das aber auch in 4-stellige €-Höhen gehen. (Wenn z.B. der Prüfer meint, eine fahrdynamische Prüfung auf einem Testgelände vorschreiben zu müssen.)

Dass man mit weniger Aufwand auskommen kann, habe ich ja schon geschrieben. Es gilt also, das zu optimieren.

Leider ist es so, dass Unterschiede von Prüfstelle zu Prüfstelle und von Prüfingenieur zu Prüfingenieur bestehen. Von einheitlicher Vorgehensweise kann keine Rede sein. Deshalb empfehle ich immer wieder persönliche Vorgespräche in freundlicher Form, mit möglichst viel Papier in der Hand (Gutachten, etc.).

Trotzdem kann es sein, dass man mehrere Anläufe bei verschiedenen Prüfstellen machen muss, um zum gewünschten Ergebnis zu kommen.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Denke nicht das die vom TE erwähnten Distanzscheiben im Gutachten der Felgen aufgeführt sind, ...

Das wäre auch sehr ungewöhnlich, es sei denn, es handelt sich um Adapterfelgen, bei denen die Distanzscheiben vom Felgenhersteller mitgeliefert werden. In Felgengutachten findet man sonst höchstens den Satz:

Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

... daher wird es bei dieser Eintragung (Räder und Spurplatten) eine Einzelabnahme werden nach §19.2, zuzüglich die Anbauabnahme der Federn welche seperat berechnet werden.

Nein, warum denn eine Einzelabnahme? Ich habe doch schon selbst erlebt und hier geschrieben, dass eine einfache Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO auch bei mehreren gleichzeitigen Änderungen möglich ist. (Zum Beweis: siehe Anhang.)

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Wenn du dazu noch Federn, Sonderschrauben und Werksfelgen alles für 49€ eingetragen bekommen hast nach §19.3 also reiner Anbaubestätigung, dann kann dies sein, und du kannst dich sehr glücklich schätzen ;)

Ja, ich bin recht glücklich, auch wenn ich mehrere Anläufe gebraucht habe und dafür viel Lehrgeld bezahlen durfte.

Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle hat aber bisher nicht stattgefunden, es gab keinen Grund dafür.

("Abnahme" und "Eintragung" sind zwei paar Schuhe.)

Das ist ein für manche Fahrer wichtiger Punkt, vor allem dann, wenn die Fahrzeugpapiere nicht oder nur schwer geändert werden können oder dürfen (Firmenwagen, Leasingfahrzeuge,...). Der "magische" Satz im Abnahmeprotokoll ist:

Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich.

Die "nächste Gelegenheit" ist z.B. der Wechsel des Halters oder des Zulassungsbereichs. Das kann Jahre dauern...

 

Auch von mir noch schöne Osterfeiertage

Alpha Lyrae

Zitat:

Original geschrieben von Alpha Lyrae

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

... daher wird es bei dieser Eintragung (Räder und Spurplatten) eine Einzelabnahme werden nach §19.2, zuzüglich die Anbauabnahme der Federn welche seperat berechnet werden.

Nein, warum denn eine Einzelabnahme? Ich habe doch schon selbst erlebt und hier geschrieben, dass eine einfache Änderungsabnahme nach §19.3 StVZO auch bei mehreren gleichzeitigen Änderungen möglich ist. (Zum Beweis: siehe Anhang.)

Möglich ist dies durchaus, widerspreche ich dir doch gar nicht.

Aber wenn die aufgeführete Radkombination des TE mit dem im Gutachten der Spurplatten aufgeführten Kombinationen nicht aufgeführt sind, dann ist nur eine Einzelabnahme möglich.

(siehe Anhang) :)

GTÜ darf eine Abnahme nach §19.2 zudem gar nicht durchführen, dies darf in den alten Bundesländern nur der TÜV, und in den neuen Bundesländern nur die Dekra.

In deinem Fall wo du die Distanzscheiben mit den Serienbereifung eingetragen hast, und die Sonderradgröße ebenfalls zu 100% im Gutachten der Distanzscheibe aufgeführt sind, ist eine reine Anbaubestätigung nach §19.3 völlig ausreichend und darf auch von der GTÜ durchgeführt werden.

Dies kann aber im Fall des TE eventuell gar nicht zutreffen, oder kennst du vom TE das Gutachten der Spurplatten und die Räder welche montiert werden ?

Ich gehe hier beim TE gehe erst mal davon aus, dass im Gutachten der Spurverbreiterung nicht die zu montierende Felgengröße aufgeführt ist und dadurch ist eine Abnahme nach §19.2 nötig.

Du gehst von einer Anbaubestätigung nach 19.3 aus, um genaueres zu sagen worum es sich handelt, muss Ich sowie DU in die jeweiligen Gutachten schauen, und wissen um welche Rädergröße es sich letzendlich handelt.

Wenn die Räder im Gutachten der Spurplatten erwähnt werden und es sich um eine Anbaubestätigung nach §19.3 handelt, dann soll der TE halt wie im Posting von mir erwähnt den Tank voll hauen und glücklich sein, ich gebe aber lieber erst mal den Ratschlag von dem was im Schnitt MAXIMAL möglich ist, als den eventuell günstigsten Preis zu erwähnen.

Der TE kann ja nach erfolgter Abnahme den Preis, und um welche Abnahme es sich handelte hier nennen.

Zitat:

Ja, ich bin recht glücklich, auch wenn ich mehrere Anläufe gebraucht habe und dafür viel Lehrgeld bezahlen durfte.

Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsstelle hat aber bisher nicht stattgefunden, es gab keinen Grund dafür.

("Abnahme" und "Eintragung" sind zwei paar Schuhe.)

Das ist ein für manche Fahrer wichtiger Punkt, vor allem dann, wenn die Fahrzeugpapiere nicht oder nur schwer geändert werden können oder dürfen (Firmenwagen, Leasingfahrzeuge,...). Der "magische" Satz im Abnahmeprotokoll ist:

Eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere ist bei nächster Gelegenheit erforderlich.

Die "nächste Gelegenheit" ist z.B. der Wechsel des Halters oder des Zulassungsbereichs. Das kann Jahre dauern...

Auch dies ist bei einer Anbaubestätigung nach §19.3 wie bei dir der Regelfall, bei einer Abnahme nach §19.2 ist dies im Regelfall unverzüglich zu erfolgen.

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