VW-Abgasaffäre
Da MT hinter her zu hinken scheint, poste ich es mal:
Süddeutsche Zeitung: Abgasaffäre - Vertuschungsaktion bei VW
http://www.sueddeutsche.de/.../...e-vertuschungsaktionbei-vw-1.3025299
NTV: Bericht über Vertuschungsversuch - VW-Mitarbeiter sollen Daten gelöscht haben
http://www.n-tv.de/.../...n-Daten-geloescht-haben-article17890936.html
Beste Antwort im Thema
Nur Einzelfälle und niemandem ein Schaden entstanden? 😉
http://diepresse.com/.../Neue Software neue Probleme
1554 Antworten
Fang doch bitte nicht wieder damit hier an. Ich habe Dir schon einmal die richtigen Ansprechstellen der EU hier genannt, wo Du nachfragen kannst. Etwa noch nicht gemacht?
Und für D ist und bleibt das KBA zuständig.
Juristen arbeiten zusammen.
Baum als Aushängeschild. Er sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen eigentlich kennen.Ob er von seinem Geld als EX-Minister nicht mehr leben kann? Oder aber das Alter?
Moral ist eine Seite, Recht die andere.
Artikel:
Europaweite Sammelklagen - Anwälte verbünden sich gegen Volkswagen
http://www.n-tv.de/.../...n-sich-gegen-Volkswagen-article19928962.html
Staatsanwaltschaft Stuttgart - Ermittlungen gegen Porsche wegen möglichen Abgasbetruges
http://www.zeit.de/.../...gart-porsche-ermittlungen-abgas-manipulation
VW-Dieselaffäre - Anwälte gehen von tausend Mitwissern aus
http://www.spiegel.de/.../...von-tausend-mitwissern-aus-a-1157052.html
Bericht über Motorenentwickler - Verhafteter Audi-Manager will aussagen
http://www.spiegel.de/.../...will-laut-bericht-aussagen-a-1156929.html
Zitat:
@AlphaOmega schrieb am 10. Juli 2017 um 13:17:45 Uhr:
Wie ist das in der EU? Ist die sog. Typengenehmigung nicht Kraft Gesetzes unmittelbar erloschen aufgrund der Manipulation?Wenn dem so ist, ändert auch die Umrüstung daran nichts, und die Zustimmung des KBA auch nicht (welche man wohl eher als Sondererlaubnis einstufen muss - aber überhaupt vom Gesetz abgedeckt?).
RA Marco Rogert scheint jedenfalls dieser Ansicht zu sein, wenn man diverse "Gast-Beiträge" von ihm bei Focus online liest.
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http://www.ardmediathek.de/.../Video?...
Man beachte die Durchführungsvorschrift "Verordnung (EG) Nr. 692/2008 der Kommission vom 18. Juli 2008"! (im Video ab Minute 10:00)
Wortlaut der Verordnung:
Zitat:
10. BETRIEBSBEDINGUNGEN DES ABGASNACHBEHANDLUNGSSYSTEMS
Der Hersteller muss gewährleisten, dass das Emissionsminderungssystem unter allen auf dem Gebiet der Europäischen Union regelmäßig anzutreffenden Umgebungsbedingungen und insbesondere bei niedrigen Umgebungstemperaturen seine Emissionsminderungsfunktion erfüllt. Dies umfasst auch Maßnahmen gegen das vollständige Einfrieren des Reagens bei einer Parkdauer von bis zu 7 Tagen bei 258 K (–15 °C) und 50 %iger Tankfüllung. Ist das Reagens gefroren, muss der Hersteller gewährleisten, dass es innerhalb von 20 Minuten, nachdem das Fahrzeug bei einer im Reagensbehälter gemessenen Temperatur von 258 K (–15 °C) angelassen wurde, zur Verwendung bereitsteht, damit das Emissionsminderungssystem ordnungsgemäß arbeiten kann.
Bei einer durchschnittlichen Jahrestemperatur in DE von ca. 9.5 °C muss man davon ausgehen, dass die Emissionsminderungssysteme bei den diversen Hersteller-Fabrikaten und Fahrzeug-Modellen aufgrund der "motorschützenden" Maßnahmen ("Thermofenster"😉 in der Hälfte der Zeit gar nicht aktiv sind - trotz der o.g. Durchführungsvorschrift.
Wenn diese Vorschrift umgangen wird, war die Typengenehmigung Kraft Gesetz doch gleich erloschen, oder nicht? Und wenn sie erloschen ist, nützt auch die Umrüstung (juristisch betrachtet) nichts, weil sie die nicht erteilte (bzw. erteilte und Kraft Gesetz erloschene) Typengenehmigung nicht "heilen" kann - so zumindest mein völlig laienhaftes Verständnis. Gibt's hier Juristen, die sich dazu äußern mögen?
Frag doch bei den zuständigen Stellen nach! Du solltest Dich als Laie nicht mit EU-Recht beschäftigen! Und nicht immer wieder aufs Neue hier im Forum.
Und was interessiert ein profitgieriger Anwalt mit seiner persönlichen Werbung mit Hilfe vom Focus und von Dir? Kannst ja auch bei dem ne Anfrage stellen. Frag aber vorher nach dem individuellen Stundensatz einer Einzelberatung in besonders schwierigem Fall.
Zur Verkokung anbei der Wortlaut
ab Minute 13:46:
Zitat:
... durch die erneute Verbrennung von Abgas entsteht weniger NOx. Allerdings enthält das zurückgeleitete Abgas Ruß. Und der macht Probleme. "Dieses Teil haben wir vor 2 Wochen gereinigt und deshalb ist es auch so schön sauber." Vorher sah es so aus: Rußablagerungen überall. Der Ruß wird im Laufe der Zeit steinhart. Das nennt man Verkokung. Ein Problem, das der Experte auch schon im Bundestagsuntersuchungsausschuss erklärte: "Irgendwann sind die Kanäle zugesetzt. Das führt dazu, dass der Motor unrund läuft und dann muss man zur Reparatur. Das kann schnell im vierstelligen Bereich enden, dass man hier eine Reparatur um die 1000 Euro zu erledigen hat.
Leider habe ich nicht mitbekommen, welcher Experte es ist. Aber er muss wichtig sein, denn immerhin war er auch im Auftrag des Uuntersuchungsausschusses des Bundestags zum Abgasskandal tätig. Falls also jemand noch den Namen des Experten nennen kann, wäre das prima. Den Verweis auf die Sendung sowie die Darstellung der verkokten AGR sollte man seinem Händler bzw. VW mal vorlegen.
Auch nach diesem ganz neuen Urteil (nicht rechtskräftig) sieht ein Gericht ein Softwareupdate als unzumutbar an:
Landgericht Krefeld, Urteil vom 05.07.2017
Aktenzeichen: 7 O 169/16 (nicht rechtskräftig)
Klägervertreter: KMP3G Klamert + Partner, München
Besonderheit: Die Klage richtete sich gegen einen VW Vertragshändler. Es ging um einen Eos Sport & Style Bluemotion 2.0 TDI. Das Gericht verurteilte den Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer auf der Grundlage einer Gesamtfahrleistung von 300 000 Kilometern errechneten Nutzungsentschädigung. Das Landgericht führt in seinem Urteil aus, dass eine Fristsetzung zur Nachbesserung unzumutbar ist aufgrund von Zweifeln über die Wirksamkeit des Updates sowie aufgrund des zerstörten Vertrauensverhältnis zum Hersteller.
Das Gericht hat erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit des Software-Updates. Diese Zweifel führen zur Unzumutbarkeit einer Fristsetzung. Das Gericht verweist unter anderem auch auf einen Bericht des ZDF Zoom. Zitat aus dem Urteil: „Auch verdichten sich bis heute die zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits vorliegenden Hinweise darauf, dass allein das von der Beklagten angebotene Software-Update den NO X-Ausstoß nicht zuverlässig unter die gesetzliche Höchstgrenze bringt.“
Eine Frist zur Nachbesserung bleibt auch unzumutbar, wenn eine Freigabe des Software-Updates durch das Kraftfahrtbundesamt (KBA) schon vorliegt. Zur Genehmigung des Kraftfahrtbundesamtes heißt es in der Urteilsbegründung: „Schließlich dürfte die Genehmigung des KBA allein auf öffentlich-rechtliche Belange hin erteilt worden sein (die Abgasvorschriften), aus ihr ergibt sich jedenfalls nicht, ob und gegebenenfalls inwieweit ein Fahrzeug mit dem Softwareupdate von dem kaufrechtlich geschuldeten abweicht. Zuletzt ergeben sich (...) deutliche Hinweise dafür, dass das KBA aber bei der Erteilung der Genehmigung in Kenntnis der Tatsache gehandelt hat, dass das Software-Updates nicht zu einer Verbesserung der Abgaswerte im Sinne der einzuhaltenden Euro 5 Norm führt, so dass selbst dann, wenn sich die Einhaltung aus der Genehmigung ergeben würde, diese Angaben in ihrer Glaubwürdigkeit durch das zu Tage tretende Gesamtverhalten des KBA in diesem Skandal erschüttert sind.“
[neu 06.07.2017]
Quelle: https://www.test.de/.../
Wenn das keine klaren Ansagen sind, ist den Zweiflern nicht mehr zu helfen... 🙄
Einfach nur mal den Anteil der nicht rechtskräftigen Urteile zählen und man erkennt, welchen Unsinn der User hier weiterhin verbreitet. Und einige Namen der Rechtsvertreter kommen einem arg bekannt vor.
Komisch, dass der User immer wieder betont, in keinerlei Beziehung zu ihnen zu stehen. Eine bessere Werbung kann man nicht schalten!
Bisher habe ich alle diese "Beiträge" einfach überlesen, aber jetzt muss ich das kommentieren:
Ich soll für alle diese Kanzleien Werbung machen? Für Kanzleien, welche gegenseitig in Konkurrenz stehen. 🙄 Ich kann die Links zu den Kanzleien zukünftig gerne weglassen (sie sind nunmal auf der Seite von test.de - für die ich auch keine Werbung mache - mit enthalten). Mir sind diese Kanzleien - mit Verlaub - völlig scheißegal (die Moderatoren und Leser mögen mir den Kraftausdruck bitte verzeihen, aber wie sonst sollte ich das deutlich genug machen?). Mir geht es um Information. Klar, dass die von mir pro Verbraucher gefärbt (und meinetwegen einseitig) ist, aber es gilt Gott sei Dank weiterhin Meinungsfreiheit, und ich lass mir hier von niemandem einen Maulkorb verpassen mit windigen Begründungen, es wäre Werbung.
Von diesem User kommt in der ganzen Thematik nichts oder wenig Brauchbares - zumindest nicht pro Verbraucher. Das lässt darauf schließen, dass er VW und deren Handlanger vertritt. Das sollte man beim Lesen seiner "Beiträge" im Blick behalten...
Und jetzt packe ich ihn entgültig auf meine Ignorier-Liste - sonst wird mir noch übel von seinen erbärmlichen Versuchen, vom Thema abzulenken...
Artikel:
Rückruf im Abgas-Skandal - Bundesregierung erpresst VW-Besitzer: Ohne Update wird Ihr Auto stillgelegt
http://www.focus.de/.../...e-wird-ihr-auto-stillgelegt_id_7342104.html
Handel droht Beweislast-Umkehr - Risiko für VW: Richter bezweifeln Wirksamkeit des Software-Updates
http://www.focus.de/.../...amkeit-des-software-updates_id_7340807.html
Bitt poste mir NUR 10 rechtskräftige Urteile in denen der Händler/ VW obsiegt hat. Bei 70% gewonnene Verfahren aus über 400 sollte das einfach sein. Ich poste dann gerne drei rechtskräftige Verfahren der Kunden!
Danke für diesen schönen Vorschlag! 😁
Den Zahlen, die von VW immer mal wieder kolportiert werden, darf man genau so wenig trauen wie den Beteuerungen, dass alles legal sei. VW hat nicht nur die Kunden betrogen, sondern auch das KBA (möge es weiterhin in Frieden ruhen). Weshalb sollten die von VW angegebenen Zahlen bzgl. anhängiger und abgeschlossener Verfahren und der Anteil an gewonnenen Prozessen (nicht einmal rechtskräftig) stimmen?
Außerdem lassen sich Statistiken mit etwas Geschick auch für einen selbst hübsch darstellen, selbst wenn sie es gar nicht sind. So meint VW z.B., dass soundso viele Klagen zurückgenommen worden seien. Dass das aber nicht gleichbedeutend mit Obsiegen seitens VW zu setzen ist, wird verschwiegen. Auch wird nicht erwähnt, dass üblicherweise (ich kenne das von den Fällen der widerrufenen Immobilienkreditverträge) Vergleiche unter Vereinbarung von Stillschweigen geschlossen werden, weil die Beklagte (hier die VW AG bzw. die Händler) kein Interesse an publikumswirksamen negativen Urteilen haben. Die legen dann lieber noch eine Schippe drauf, damit die Kläger seine Klage zurückzieht - was einem Schuldeingeständnis gleich kommen dürfte. Klar, dass es auch Fälle gibt, wo das Gericht selbst diverse Zweifel an den Vorträgen beider Seiten hat und daher einen Vergleich anregt. Aber niemand von uns weiß, in wie vielen Prozessen der Gesamtzahl die Gerichte die Chancen eher auf Seiten von VW bzw. auf Seiten der Kläger sahen. Jedenfalls erscheinen mir die von VW genannten Zahlen auch sehr einseitig dargestellt zu werden, was aber nicht wirklich überrascht, denn jede Seite kämpft natürlich mit den ihr zur Verfügung stehenden Mitteln (innerhalb des juristisch Erlaubten). Da eine falsche Pressemitteilung wohl nicht justiziabel ist (man möge mich bitte korrigieren), kann VW sich bei den Zahlen natürlich auch entsprechende Freiheiten herausnehmen, was die Wahrheit anbelangt. Mein Vertrauen hat dieser Konzern schon längst verloren, und ich werde mir von denen nun definitiv kein Fahrzeug mehr kaufen (obwohl ich diesbzgl. eigentlich ein pragmatisch veranlagter Mensch bin).
Anders ist diesem Gebahren eigentlich nicht wirklich beizukommen - die Käufer/Kunden haben es in der Hand.
Wer weiterhin Gammelfleisch kaufen und konsumieren möchte, kann das - analog - ja gerne auch tun, aber damit ändert sich - analog - nicht viel. Guten Appetit!
Verzweifelte VW-Mitarbeiter und Whisteblower aufgepasst:
Zitat:
11.07.2017 Die Rechtsanwaltskanzleien Baum Reiter & Collegen aus Düsseldorf und Gansel Rechtsanwälte aus Berlin verschärfen ihre Gangart in der Auseinandersetzung zwischen rund 2 000 Skandalautobesitzern, die sich über das Portal www.vw-verhandlung.de an die Anwälte gewendet haben, und dem VW-Konzern. Die Anwälte haben jetzt zusätzlich noch eine Anlaufstelle für Whistleblower eingerichtet, um an gerichtsverwertbare interne Informationen und Dokumente zu kommen. „In Anbetracht von Wertverlust und drohenden Fahrverboten sehen es die betroffenen VW-Fahrer berechtigterweise nicht ein, auf dem Schaden sitzenzubleiben“, erklärte Rechtsanwalt Gerhart Baum, früher Bundesinnenminister, das Engagement der Rechtsanwälte. Die beiden Rechtsanwaltskanzleien kooperieren mit „Cobin Claims“, einer österreichischen Plattform für Sammelaktionen und Massenschäden. Sie wollen dadurch den VW-Konzern unter Druck setzen. Nach Darstellung der Kanzleien können sich vom VW-Skandal Betroffene ohne Prozesskostenrisiko an der Aktion beteiligen. Sie sollen wie bei www.myright.de nur, wenn ihnen die Bemühungen der Anwälte einen zählbaren Erfolg bringen, einen Teil des von den Rechtsanwälten erstrittenen Vorteils abgeben. Ansonsten bleibe die Teilnahme kostenlos, versprechen die Anwälte.
Quelle: https://www.test.de/.../
LG Mannheim, Urteil vom 18.05.2017 - 10 O 14/16:
https://dejure.org/2017,23144
http://lrbw.juris.de/.../document.py?Gericht=bw&%3Bnr=22485
Zitat:
Leitsätze
Ein Gebrauchtwagenkauf über ein VW-Dieselfahrzeug mit unzulässiger Abgassoftware ist aufgrund Rücktrittserklärung nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nacherfüllungsfrist von sechs Monaten nach Erlass des Bescheids des Kraftfahrtbundesamts zur Herstellung der Vorschriftsmäßigkeit des betroffenen Motortyps rückabzuwickeln.Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 20.323,98 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 19.07.2016 Zug-um-Zug gegen Übereignung des Pkw VW Golf mit der Fahrzeugidentifikationsnummer WVW zu bezahlen.Es wird festgestellt, dass sich die Beklagte mit der Rücknahme des in Antrag Ziffer 1 genannten PKWs in Verzug befindet.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 13% und die Beklagte 87%.
Das Urteil ist für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrags abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Beschluss
Der Streitwert wird bis zum 18.07.2016 auf auf 24.680,00 EUR und ab dem 19.07.2016 auf 21.776,00 EUR festgesetzt.