VW-Abgasaffäre
Da MT hinter her zu hinken scheint, poste ich es mal:
Süddeutsche Zeitung: Abgasaffäre - Vertuschungsaktion bei VW
http://www.sueddeutsche.de/.../...e-vertuschungsaktionbei-vw-1.3025299
NTV: Bericht über Vertuschungsversuch - VW-Mitarbeiter sollen Daten gelöscht haben
http://www.n-tv.de/.../...n-Daten-geloescht-haben-article17890936.html
Beste Antwort im Thema
Nur Einzelfälle und niemandem ein Schaden entstanden? 😉
http://diepresse.com/.../Neue Software neue Probleme
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Ob man ihn nun am Popo hat ?
Artikel
Früherer VW-Chef besaß offenbar Zeugenaussagen zu Abgasskandal
http://www.faz.net/.../...zeugenaussagen-zu-abgasskandal-14964468.html
UliBN, überlasse es bitte mir zu entscheiden, was ich hier schreiben will. Wenn Dir die Urteile nicht rechtskräftig genug sind, die verlinkten Artikel zu viel Werbung diverser Kanzleien beinhalten etc., lies gerne einfach darüber hinweg.
Es gibt m.E. ausreichend genug Leser hier, welche die Artikel lesen möchten und sich auch ggf. sogar (wie ich) die Mühe machen, die Urteile zu bekommen, den Inhalt zu lesen und zu verdauen und mit ihren Anwälten eine Strategie abstimmen, wie in ihrem jeweiligen Fall am besten vorzugehen ist. Ich selbst habe anhand der Lektüre schon viel dazugelernt, und mein Anwalt freut sich über entsprechende Hinweise ebenso. Daher auch meinen herzlichen Dank an andere Mitstreiter hier zu interessanten Meldungen und Gerichtsentscheidungen.
Man sollte bedenken, dass alle Kanzleien die Mitteilungen zu neuen Urteilen selbstverständlich auch zur Werbung nutzen. Daran ist m.E. nichts Verwerfliches. Man muss sie ja nicht mandatieren. Genausowenig zwingt jemanden zum Kauf in einem bestimmten Baustoffzentrum, wenn er dessen Werbung jeden Abend kurz vor der Tagesschau sieht.
Die Urteile zeigen an, auf was geklagt wurde und ob/warum eine Klage abgewiesen wurde. Man kann zumindest versuchen, denselben Fehler zu vermeiden. Mir ist klar, dass die Gerichte (teils sogar die Kammern ein und desselben Gerichts) teils sehr konträr sehr ähnliche Fälle bescheiden, aber trotzdem bieten sie auch interessieren Laien Anhaltspunkte.
Zitat:
VW-Abgasskandal: Jede 4. Kunden-Klage erfolgreich
Volkswagen rüstet sich für eine juristische Schlacht mit der deutschen Justiz. Am Freitag [Anm.: 07.04.2017] empfing der Autobauer rund 40 Verteidiger der Beschuldigten im Dieselskandal am Frankfurter Flughafen. In einer Business-Lounge sicherte VW-Anwalt Daniel Krause den Tatverdächtigen volle Unterstützung aus Wolfsburg zu. Der Konzern bilde die „erste Verteidigungslinie“ gegen die Ermittlungen.
...
Mehr dazu dort:
http://www.bild.de/.../...e-kundenklage-erfolgreich-51215942.bild.html
Es gibt nicht rechtskräftig genug, sondern nur rechtskräftig oder nicht rechtskräftig.
Und natürlich überlasse ich Dir gerne auch weiterhin die Entscheidung, zumal ich hier gar keine Möglichkeit einer Entscheidungsbeeinflussung habe, erst recht nicht Dir gegenüber, was ich auch gar nicht gefordert habe! Ebenso wenig maße ich mir an, hier irgendeine Aussage darüber zu treffen, ob genug Leser das alles lesen wollen.
Sorry, aber die Vermengung von Rechtsprechung der Gerichten mit der offensichtlichen Werbung von Kanzleien (So etwas machen übrigens nicht, wie behauptet, alle!) und erst recht der ganz konkrete Vergleich mit Werbung im TV hilft kaum weiter und bekommt schnell ein Gschäckle.
Es war aufgrund der fehlenden Aussagekraft der Urteile nur ein kleiner und vor Allem allgemeiner, nicht personenbezogener Vorschlag, da bei der Vielfalt der noch zu erwartenden tausenden Urteile einfach keine Vollständigkeit und damit Objektivität mehr möglich ist, insbesondere nicht bei den feinen Nuancen in den Begründungen.
Gerade durch die Verlinkung auf Seiten der Pseudo-Medien entsteht ganz schnell nicht nur hier der Eindruck von Manipulation.
Leider gibt es aber noch keine weiterführenden Urteile und dann muss man wohl weiterhin mit einer Flut rechnen.
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Ok, sorry, dass ich evtl. überreagiert habe - so ist auch das "rechtskräftig genug" entstanden. Natürlich machen nicht alle Kanzleien so eine Werbung, aber ich überlasse es gerne den Lesern hier selbst, Dinge aufmerksam zu lesen und selbst die relevanten Infos herauszufiltern - und zu entscheiden, was Werbung ist. Keinesfalls bedeuten meine Beiträge mit Links zu Artikeln, dass ich mir deren Inhalt zu eigen mache oder deren Inhalt unbesehen und kritiklos für gut (oder schlecht) befinde. Meine Beiträge sollen nicht bewerten, sondern Hinweise auf mögliche Lektüre geben.
Als Betroffener und Klagewilliger muss man nicht darauf warten, bis endlich ein rechtskräftiges Urteil gegen die VW AG oder einen Händler ergangen ist - das kann noch Jahre dauern (siehe Kredit-Widerrufsjoker), weil VW kein Interesse daran hat, dass die gefällt und publik werden. Das Klumpenrisiko ist einfach zu groß. Aber wie geschrieben: M.E. muss man nicht warten. Mit RSV im Rücken ist das Prozesskostenrisiko gering, ohne sollte man m.E. Chancen und Risiken (ggf. mit seinem Anwalt) sehr genau abwägen. Denn auch wenn immer möglich kundenfreundliche Urteile fallen, ist das kein Selbstläufer, und die Fälle teils auch sehr verschieden (z.B. ob der Kunde zuvor eine - ausreichende - Frist zur Nachbesserung gesetzt hat, ob dann überhaupt schon die Freigabe des KBA für die Umrüstung vorhanden war, ob eine Fristsetzung ggf. entbehrlich ist, uvm.). Aber wenn es einen ärgert, sollte man die Flinte auch nicht zu früh ins Korn werfen.
Zitat:
Jede 4. Kunden-Klage erfolgreich
Dort wird das Verhältnis von VW ebenso dargestellt:
Zitat:
In der vertraulichen Sitzung hätten die VW-Anwälte zudem eine Zwischenbilanz zu den rechtlichen Auseinandersetzungen mit Verbrauchern gegeben. Demnach seien derzeit 2000 Klagen von Kunden gegen den Konzern oder Händler anhängig. In 211 Fällen habe es eine erstinstanzliche Entscheidung gegeben. Davon seien 162 Klagen abgewiesen oder zurückgezogen worden. In 49 Fällen hätten Richter den Verbrauchern Recht gegeben.
Nachzulesen in diesem Artikel:
Zitat:
Früherer VW-Chef besaß offenbar Zeugenaussagen zu Abgasskandal
Hatte Martin Winterkorn Zugriff auf interne Papiere der Staatsanwaltschaft? Ein Durchsuchungsfund beim ehemaligen VW-Konzernchef soll heikle Fragen aufwerfen.
...
Mehr dazu dort:
http://www.faz.net/.../...zeugenaussagen-zu-abgasskandal-14964468.html
Leider differenzieren eben nicht alle Leser sorgfältig genug.
Und ich stimme vollkommen zu: Klagen und nicht klein beigeben. Und auch ein Vergleich kann für den Einzelnen positiv sein, insbesondere, wenn man nicht weiß, was spätere Instanzen sagen.
2.000 Klagen und 25 % Erfolgsquote für Käufer halte ich jetzt aber ingesamt gesehen für wenig.
Mag ja für den einzelnen durchaus über Vergleiche ein positives Ergebnis sein, aber in der Breite hat ja eher das System gesiegt. Die meisten interessiert es vielleicht auch gar nicht mehr sonderlich. Irgendwie alles prima gelaufen. Wenn ich den Dobby da in die Kamera grinsen sehe, na ja ...
Genauso wie keine anderen. Zumindest sind mir keine bekannt. Ich kann mir aber vorstellen, dass Einzelne nicht in die nächste Instanz gegangen sind.
Zitat:
@bobbymotsch schrieb am 9. April 2017 um 22:14:44 Uhr:
2.000 Klagen und 25 % Erfolgsquote für Käufer halte ich jetzt aber ingesamt gesehen für wenig. ...
Bitte lies den Text noch einmal:
Zitat:
Demnach seien derzeit 2000 Klagen von Kunden gegen den Konzern oder Händler anhängig. In 211 Fällen habe es eine erstinstanzliche Entscheidung gegeben. Davon seien 162 Klagen abgewiesen oder zurückgezogen worden. In 49 Fällen hätten Richter den Verbrauchern Recht gegeben.
Du kannst nicht die 2000 anhängigen(!) Klagen mit den 49 verbraucherfreundlichen Urteilen ins Verhältnis setzen. Vielmehr musst Du von den gefallenen erstinstanzlichen Entscheidungen (211, davon 49 verbraucherfreundlich, also tatsächlich nur 23%) ausgehen, wobei man davon ausgehen kann, dass bei den Klageabweisungen die Kläger wohl ebenfalls in Berufung gehen werden; und unter den 162 teils zurückgezogenen Klagen dürften sich auch Vergleiche befinden.
Zitat:
@bobbymotsch schrieb am 9. April 2017 um 22:14:44 Uhr:
...
Mag ja für den einzelnen durchaus über Vergleiche ein positives Ergebnis sein, aber in der Breite hat ja eher das System gesiegt. Die meisten interessiert es vielleicht auch gar nicht mehr sonderlich. Irgendwie alles prima gelaufen. Wenn ich den Dobby da in die Kamera grinsen sehe, na ja ...
Es kämpft jeder für sich selbst, das ist klar. Aber es geht hier auch nicht darum, dass ich die Anzahl kundenfreundlicher Urteile an sich hervorheben, sondern dazu anregen will, sich - sofern mehr Interesse und den Mumm/die Zeit hat - die Urteile selbst einmal durchzulesen. Das hilft einem durchaus weiter, auch wenn ich mir nicht anmaßen will, als juristischer Laie alles zu verstehen. Es soll ja nur Mut machen, sich der Sache zu stellen - wie gesagt: wenn es einem wichtig genug ist. Wer sich von Politikern oder VW-freundlichen Urteilen abschrecken lässt, hat schon verloren.
Zitat:
@Micha112233 schrieb am 9. April 2017 um 22:22:46 Uhr:
Bitte zeigt mir dir 160 rechtskräftigtigen Urteile in welchen der Händler oder VW gewonnen hat.
Du hast die Zahlen wohl missverstanden... ansonsten siehe auch mein Beitrag vorher und
diese Liste bei test.de.
Zitat:
OLG München billigt Rücktritt vom Kaufvertrag
Peinliche Panne für den VW-Konzern in einem Rechtsstreit um einen Skandaldiesel: Ein Händler lässt sich einen Vergleich im Berufungsverfahren viel Geld kosten und dann entscheidet das Oberlandesgericht München doch noch: Autos mit Motoren, die im Betrieb mehr Schadstoffe ausstoßen als auf dem Prüfstand, sind mangelhaft. Der Käufer kann zurücktreten. Der Händler muss den Kaufpreis abzüglich Nutzungsentschädigung erstatten. test.de erklärt den Hintergrund.
...
Mehr dazu dort:
https://www.test.de/.../
Nein, ich habe es richtig verstanden.M.E. suggeriert die von VW genannte Zahl, dass die Chancen vor Gericht schlecht sind. Dies wäre bei einer größeren Zahl von rechtskräftigen Entscheidung auch nachvollziehbar.
@AlphaOmega
Leider ist der Sachverhalt in Deinem Zitat unvollständig und aus dem Zusammenhang gerissen. Es ist kein Urteil, sondern die Begründung für die übliche Kostenentscheidung nach Erledigung einer Klage durch Vergleich. Damit ohne jegliche Rechtswirkung.
Ich meine, dass das hier auch schon mal stand.