VW-Abgasaffäre

VW

Da MT hinter her zu hinken scheint, poste ich es mal:

Süddeutsche Zeitung: Abgasaffäre - Vertuschungsaktion bei VW
http://www.sueddeutsche.de/.../...e-vertuschungsaktionbei-vw-1.3025299

NTV: Bericht über Vertuschungsversuch - VW-Mitarbeiter sollen Daten gelöscht haben
http://www.n-tv.de/.../...n-Daten-geloescht-haben-article17890936.html

Beste Antwort im Thema

Nur Einzelfälle und niemandem ein Schaden entstanden? 😉
http://diepresse.com/.../Neue Software neue Probleme

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Zwar ein interessanter Artikel. Das einzige, was ich als die angebliche Rechtsverdrehung sehe, ist diese Interpretation durch den Verfasser des Artikels. Für mich unseriös wie nur etwas! Man muss wohl was für den Umsatz tun.

Zitat:

Volkswagen verhöhnt das Recht

Der Dieselskandal überfordert nicht nur das VW-Management, sondern auch den gesamten Aufsichtsrat und die Hauptaktionäre: Sie schreiben ihr eigenes Recht und wähnen sich dabei im Recht - eine Groteske treibt ihrem Höhepunkt zu. ...

Mehr dazu dort:
http://www.manager-magazin.de/.../...rporate-governance-a-1142222.html

Wenn es geht, doch bitte die Beiträge vorher lesen. Durch Wiederholungen ist uns allen nicht geholfen!

Oh, sorry, wegen des "Seitenumbruchs" habe ich den neuen Beitrag nicht bemerkt. Es lag wirklich keine Absicht darin, hier etwas zu wiederholen, aber das kann ja mal passieren, oder?

Etwas anderes:
Die Urteilsbegründung zu LG Arnsberg, 24.03.2017 - I-2 O 254/16 - liegt nun im Volltext vor. Das Urteil wird auch in der Liste von test.de aufgeführt:

Zitat:

Land­gericht Arns­berg, Urteil vom 24.03.2017
Aktenzeichen: I-2 O 254/16 (nicht rechts­kräftig)
Kläger­vertreter: Rechtsanwälte Dr. Lehnen & Sinnig, Trier
Besonderheit: Das Gericht verurteilte einen Händler dazu, ein Skandal­auto zurück­zunehmen und den Kauf­preis abzüglich Nutzungs­entschädigung zu erstatten. Nach­erfüllung zu fordern und eine Frist zu setzen, sei nicht erforderlich. Käufern sei nicht zuzu­muten, unter Umständen monate­lang zu warten, bis VW eine Lösung entwickelt hat.
[neu 24.03.2017]

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Anbei ein Update zur Sendung "Kontraste" nach deren Ausstrahlung am 06.04.2017 in der ARD:
https://www.rbb-online.de/.../freistaat-bayern-gegen-vw-konzern.html

Zitat:

Alexander Dobrindt, CSU, Bundesverkehrsminister:
"Wir gehen davon aus, dass alle Fahrzeuge eine Umrüstung bekommen, aber die letzte Möglichkeit ist natürlich dann auch, dass Fahrzeuge nicht mehr fahren dürfen."

Und Dobrindt macht tatsächlich ernst: Umrüstungs-Verweigerer wie die bayerische Polizei bekommen nach Kontraste-Recherchen künftig Ärger bei der Hauptuntersuchung. Stellen TÜV oder Dekra fest, dass noch die Betrugssoftware aufgespielt ist, gibt es keine neue Plakette.

Der Dachverband des TÜV bestätigt gegenüber Kontraste, dass ab August bei den ersten Modellen durchgegriffen und:

"…eine fehlende Umrüstung als erheblicher Mangel gewertet wird."

Hier der Link zur Sendung:

Freistaat Bayern gegen VW-Konzern

Am besten sind echt die 600 geschwärzten Seiten zu den KBA eigenen Tests des Updates ... also Sorry unseriöser gehts doch gar nicht mehr!

Der Minister muss selbst dann erst einmal die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Prüfdienste durch Versagen der Plakette schaffen.
Das dürfte nur über die rechtlich einwandfreie vollständige Rücknahme der Betriebserlaubnis für die betroffenen Modelle gehen. Dann wäre endlich auch Rechtssicherheit gegeben, könnte aber VW kopf und Kragen kosten.

Zitat:

@UliBN schrieb am 7. April 2017 um 20:28:08 Uhr:


Der Minister muss selbst dann erst einmal die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Prüfdienste durch Versagen der Plakette schaffen.
Das dürfte nur über die rechtlich einwandfreie vollständige Rücknahme der Betriebserlaubnis für die betroffenen Modelle gehen. Dann wäre endlich auch Rechtssicherheit gegeben, könnte aber VW kopf und Kragen kosten.

Unserem Minister traue ich dort alles zu. Wirklich alles. 😉

LG Paderborn - 2 O 118/16:

"Klage: Kunde siegt über VW -
Landgericht Paderborn: Die Wolfsburger müssen einen Diesel-Tiguan zurücknehmen. ..."

Mehr dazu dort:
http://www.nw.de/.../21744487_Klage-Kunde-siegt-ueber-VW.html

Nicht übersehen:
Keine Rechtskraft!

Jaja, die haben alle keine Rechtskraft, bei allen geht es zum OLG - ist doch logisch, dass VW Berufung einlegt. Ich erinnere mich aber an ein Versäumnisurteil des LG Stuttgart gegen einen Händler. Falls der keinen Einspruch eingelegt hat, ist es rechtskräftig. Az. kann man bei test.de nachlesen.

"Dieselautos: Ist Ihre Stadt auch vom Fahrverbot bedroht?

Das erste Fahrverbot für Dieselautos kommt - in Stuttgart. Doch Umweltschützern und der EU reicht das nicht: Sie fordern Maßnahmen gegen die Luftverschmutzung auch in 15 weiteren Städten. ..."

Mehr dazu dort:
http://www.spiegel.de/.../...sen-staedten-klagt-die-duh-a-1135799.html

Passend dazu:

Zitat:

Doch keine Fahrverbote in Stuttgart?

Einfahrverbote für ältere Dieselautos in Stuttgart galten als beschlossene Sache. Doch jetzt rudert Baden-Württembergs Ministerpräsident Kretschmann zurück: 'Vielleicht kommen sie nicht.' ...

Mehr dazu dort:
http://www.spiegel.de/.../...hrverbote-fuer-dieselautos-a-1142430.html

Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 8. April 2017 um 20:08:59 Uhr:


Jaja, die haben alle keine Rechtskraft, bei allen geht es zum OLG - ist doch logisch, dass VW Berufung einlegt. Ich erinnere mich aber an ein Versäumnisurteil des LG Stuttgart gegen einen Händler. Falls der keinen Einspruch eingelegt hat, ist es rechtskräftig. Az. kann man bei test.de nachlesen.

Genauso nicht aussagekräftig wie bisher alle anderen Urteile. Vielleicht sollten wir mal ein rechtskräftigen Urteil abwarten und nicht alles hier nur immer wieder unvollständig füllen, erst recht nicht mit dem Werbemüll bestimmter Kanzleien. Wäre bestimmt aussagekräftiger.

Zitat:

@UliBN schrieb am 8. April 2017 um 21:07:26 Uhr:



Zitat:

@AlphaOmega schrieb am 8. April 2017 um 20:08:59 Uhr:


Jaja, die haben alle keine Rechtskraft, bei allen geht es zum OLG - ist doch logisch, dass VW Berufung einlegt. Ich erinnere mich aber an ein Versäumnisurteil des LG Stuttgart gegen einen Händler. Falls der keinen Einspruch eingelegt hat, ist es rechtskräftig. Az. kann man bei test.de nachlesen.

Genauso nicht aussagekräftig wie bisher alle anderen Urteile. Vielleicht sollten wir mal ein rechtskräftigen Urteil abwarten und nicht alles hier nur immer wieder unvollständig füllen, erst recht nicht mit dem Werbemüll bestimmter Kanzleien. Wäre bestimmt aussagekräftiger.

Da VW bevor es zu einem Rechtskrftigen Urteil immer sich mit dem Kunden ausgerrichtlich einigt (und das sicherlich nciht zum Nachteil für den Kunden), werden wir wohl lange auf ein rechtskräftiges Urteil warten können. Nicht desto trotz bekommen viele der Klagenden in den außergerichtlichen Einigungen einges mehr zugesprochen also sie es ohne die Klage von VW bekommen hätten.

Also wieso nicht klagen? Im schlimmsten Fall bekommt man nichts (wie auch ohne Klage), aber immer öfter doch mehr als gedacht.

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