VW-Abgasaffäre

VW

Da MT hinter her zu hinken scheint, poste ich es mal:

Süddeutsche Zeitung: Abgasaffäre - Vertuschungsaktion bei VW
http://www.sueddeutsche.de/.../...e-vertuschungsaktionbei-vw-1.3025299

NTV: Bericht über Vertuschungsversuch - VW-Mitarbeiter sollen Daten gelöscht haben
http://www.n-tv.de/.../...n-Daten-geloescht-haben-article17890936.html

Beste Antwort im Thema

Nur Einzelfälle und niemandem ein Schaden entstanden? 😉
http://diepresse.com/.../Neue Software neue Probleme

1554 weitere Antworten
1554 Antworten

Artikel
Abgas-Razzia bei Volkswagen-Anwälten: VW will Verwendung beschlagnahmter Dokumente verhindern
http://www.automobilwoche.de/.../...schlagnahmter-dokumente-verhindern

Schlappe für Volkswagen und Audi im Streit mit Strafverfolgern
http://www.finanzen.net/.../...i-im-streit-mit-strafverfolgern-5403383

VW Skandal: Super-GAU für Volkswagen in Deutschland: erstmals bestätigt ein Oberlandesgericht die Rechte der Autokäufer - VW-Prozesstaktik grandios gescheitert
http://www.finanznachrichten.de/.../...ozesstaktik-grandios-ge-007.htm

Nochmals vielen Dank! Allerdings wird die Entscheidung nach Angaben der Staatsanwaltschaft nun noch einmal vom Landgericht überprüft, d.h. es könnte noch passieren, dass das LG München die Verwertung der bei Jones Day beschlagnahmten Unterlagen untersagt. Es bleibt spannend.

Schön wäre es, wenn man die Aktenzeichen hierzu beim AG und LG München wüsste!

VW und seine Händler lassen es sich viel Geld kosten, verbraucherfreundliche Ober­landes­gerichts­urteile zu verhindern. Das Ober­landes­gericht München macht öffent­lich, was die Anwälte hinter den Kulissen verhandelt haben: Der Käufer eines VW Golf Bluemotion TDI soll gegen Rück­gabe des schon 80000 Kilo­meter alten Wagens den Kauf­preis abzüglich von nur 2000 Euro Nutzungs­entschädigung zurück bekommen. Weitere Einzel­heiten und Hintergrund in der test.de-Meldung: OLG München billigt Rücktritt

"Das Arbeitsgericht entblößt Audis Abwehrstrategie

In Heilbronn läuft ein Prozess, der für Audi-Chef Stadler gefährlich werden könnte. Der Entwicklungschef der Dieselmotoren wehrt sich mit neuen Dokumenten gegen seine Entlassung. Besonders eine Mail dürfte brisant sein.
..."

Mehr dazu dort:
https://www.welt.de/.../...richt-entbloesst-Audis-Abwehrstrategie.html

Ähnliche Themen

Nur mal wieder die leidige werbeträchtige Berichterstattung zugunsten einer bestimmten Kanzlei in dem Artikel der Finanznachrichten. Sollte besser Finanzwerbung heißen.

Und einen Gau mit der Kostenentscheidung zu Verfahrenskosten sehe ich überhaupt nicht. Ist üblich und von VW besser zu verschmerzen als eine Entscheidung in der Sache.

Wenn Justizia nicht bestimmte Verfahrensweisen und Laufzeiten hätte, könnte ein höchstrichterliches Urteil hilfreich und notwendig sein.

Artikel
DIESELGATE - Das Arbeitsgericht entblößt Audis Abwehrstrategie
https://www.welt.de/.../...richt-entbloesst-Audis-Abwehrstrategie.html

VW-Abgasskandal - Winterkorn und Stadler droht Millionenforderung
http://www.spiegel.de/.../...r-droht-millionenforderung-a-1141287.html

VW-Abgasskandal: EU-Parlament verlangt Entschädigung für VW-Fahrer
http://www.zeit.de/.../...asskandal-eu-parlament-entschaedigung-kunden

Entschädigung im Dieselskandal #Demandjustice bündelt Klagen gegen VW
http://www.n-tv.de/.../...uendelt-Klagen-gegen-VW-article19780124.html

"VW-Abgasskandal"-Rechtsstreit mit anderer Fragestellung:
OLG Hamm, 28 U 106/16 - Verhandlung am 04.04.2017

Presse-Info: http://www.justiz.nrw.de/.../index.php

Auszug aus einem Artikel:

Zitat:

Bei dem Gerichtstermin am Dienstag (4.04.2017) wurde deutlich, dass das beklagte Autohaus und nicht der Kläger nachzuweisen haben könnte, dass der Kläger vor dem Kauf über die Betroffenheit des Fahrzeugs vom "VW-Abgasskandal" zutreffend informiert wurde. Beide Seiten hielten es auf Anregung des Gerichts daraufhin für angemessen, über eine gütliche Einigung zu reden. Über die Einzelheiten verhandeln sie bis zum 16. Mai. Sollten sie sich bis dahin nicht einigen können, entscheidet das Oberlandesgericht Hamm.

Knapp 30.000 Euro zahlte der Mann im Oktober 2015 für seinen VW Passat. Ein Modell, das auch über die Software verfügt, mit der Abgaswerte manipuliert wurden. Der VW-Kunde möchte, dass das Autohaus den Wagen zurücknimmt und ihm den Kaufpreis erstattet. Denn angeblich hatte ihm der Verkäufer versichert, der Wagen sei nicht vom Abgasskandal betroffen. Das wäre eine arglistige Täuschung. Die erste Instanz, das Landgericht Bielefeld [Anm.: Bielefeld ist falsch - es war das LG Paderborn, Urteil vom 02.05.2016 - 4 O 33/16], hatte entschieden, der Käufer müsse diese Täuschung nachweisen.

Quelle:

http://www1.wdr.de/.../vw-prozess-olg-hamm-100.html

D.h., dass hier die Situation etwas anders war als wohl in den meisten Fällen.

Zitat:

EU-Parlament verlangt Entschädigung für VW-Fahrer

Auch europäische Kunden von VW sollen nach dem Abgasskandal entschädigt werden, fordert das Parlament in Straßburg. Bisher haben nur Fahrer in den USA Geld bekommen.
...

Mehr dazu dort:
http://www.zeit.de/.../...asskandal-eu-parlament-entschaedigung-kunden

Zitat:

#Demandjustice bündelt Klagen gegen VW

Verbraucherschützer aus Italien, Spanien, Belgien und Portugal fordern gemeinsam Gerechtigkeit von VW. Mit Sammelklagen wollen sie in der Abgas-Affäre die gleichen Entschädigungen wie für US-Kunden erreichen. Das könnte VW ruinieren.
...

Mehr dazu dort:

http://www.n-tv.de/.../...uendelt-Klagen-gegen-VW-article19780124.html

LG Karlsruhe, 22.03.2017 -

4 O 118/16

:

Zitat:

Soweit ein Rückruf des KBA angeordnet worden sei, bestehe keine rechtliche Verpflichtung hierzu, der Anordnung des KBA werde nur aus Grundsätzen der Kundenpflege nachgekommen.

Achtung, das ist keine Satire, sondern der aus dem o.g. Urteil zitierte Vortrag der beiden Beklagten (die VW AG und ein VW-Vertragshändler).

Nach dem bestehe nicht nur für die VW AG und deren Vertragshändler keine rechtliche Verpflichtung hierzu (Anordnung des Rückrufs durch das KBA), sondern logischerweise auch keine entsprechende Verpflichtung der betroffenen Fahrzeughalter, dem Rückruf zur Umrüstungsmaßnahme zu folgen.

Aber genau das droht VW dann denen an, die nicht umrüsten lassen wollen:

Zitat:

Wir möchten Sie zudem darauf hinweisen, dass bei Nicht-Teilnahme an der Rückrufaktion eine Betriebsuntersagung gem. §5 FZV durchgeführt werden kann. Außerdem kann bei der nächsten Hauptuntersuchung die Teilnahme überprüft und die Plakette nicht erteilt werden.

Quelle:

http://www.focus.de/.../...muessen-kunden-jetzt-wissen_id_6604228.htmlhttp://p5.focus.de/.../image1.jpgDa passt nichts zusammen

- siehe auch folgende Meldung bei test.de mit einem Hinweis auf einen Artikel bei Focus Online:

Zitat:

09.02.2017 Verwirrung um die Prüfplaketten von Tüv, Dekra und Co. für Skandal­autos: Zunächst hatte es geheißen, dass es ab Juli 2017 ohne Nach­rüstung keine Plakette mehr gibt. Dann war der Tüv Nord zurück­gerudert und hatte das wieder dementiert (siehe Eintrag 03.02.2017). Jetzt berichtet der Focus: Tüv-Plaketten werden Skandal­autos nur noch dann bekommen, wenn sie inner­halb der 18-monatigen Frist nachgerüstet wurden. Wer sein Auto nach Ablauf dieser Frist bei Tüv, Dekra oder einer anderen Prüf­stelle vorstellt, bekommt keine Plakette mehr, wenn der Wagen nicht die neue Motorsteuerung hat. Die Frist beginnt ab dem Zeit­punkt, an dem der Halter eines Skandal­autos vom Hersteller die Aufforderung erhalten hat, zur Nach­rüstung einen Werk­statt­termin zu vereinbaren.

Zurück zum EU-Parlament:
Und genau diese Versager haben bis heute keine klaren EU-weiten verbindlichen Regelungen geschaffen. Und jetzt treten sie auch noch dumm-populistisch auf und fordern!

Der Focus-Artikel ist schon länger her!

Zunächst einmal müsste die Betriebserlaubnis insgesamt für die betroffenen Fahrzeuge mit Rückwirkung widerrufen werden. Und erst anschließend kann man dann aufgrund der unterbliebenen Umrüstung etwas machen.

Und wie sollen Millionen von betroffenen Pendlern zur Arbeit kommen, wenn die Betriebserlaubnis derer Fahrzeuge entzogen wurde? Das wäre der Supergau - auch wirtschaftlich gesehen und nicht auf die Autobranche beschränkt. M.E. sollten die Kunden zuerst von VW entschädigt werden (Neuwagen als Ersatz oder Kaufpreis zurück ohne Wertersatz des Kunden an VW für gefahrene km oder Umrüstung mit Schadenersatz an den Kunden für einen zu bestimmenden Wertverlust, der auch an umgerüsteten Autos hängenbleibt). Und bei den Verantwortlichen sollte man auch das Privatvermögen pfänden, bevor es weg ist in irgendwelchen Holdings und ähnlichen Konstrukten, damit man das Geld an noch zur Deckung der Kosten nutzen kann - und ich möchte natürlich wirklich nur diejenigen, denen man gerichtlich festgestellt Beteiligung am Betrug nachweisen kann.

Heute (06.04.2017) in der

Sendung "Kontraste" in der ARD

ab 21:45 wird es u.a. um dieses Thema gehen:

Zitat:

Freistaat Bayern gegen VW-Konzern: Polizei verweigert Dieselumrüstung

Keine Umrüstung ohne Garantiezusage, diese Position vertritt die Polizei in Bayern. Und deshalb werden gut 500 VW-Diesel der eigenen Flotte nicht mit der neuen Software ausgerüstet. Bayerns Innenminister Herrmann geht damit auf Konfrontationskurs zu VW - und zum CSU-Freund Bundesverkehrsminister Dobrindt. Der kontert nun: Halter, die sich der Umrüstung verweigern, sollen künftig keine neue TÜV-Plakette mehr bekommen.

Hoffentlich wird es wirklich relevante Infos in der Sendung geben - ich bin gespannt.

Entsprechende Mitteilungen mit Hinweis auf die ARD-Sendung sowie Hintergrund-Infos finden sich u.a. dort:
http://www.wallstreet-online.de/.../...-verweigerern-droht-tuev-entzug
http://www.onvista.de/.../...b-ard-kontraste-vw-dieselskandal-59123311

Oberlandesgericht Hamm, Informeller Hinweis vom 04.04.2017
Aktenzeichen: 28 U 106/16
Klägerinvertreter: noch unbekannt, bitte melden
Besonderheit: Gestritten wurde darum, ob ein Autohändler beim Verkauf eines Skandalautos nach Bekanntwerden des Skandals im September 2015 von sich aus drüber informieren muss, dass bei dem Wagen die Abgasreinigung nur im Prüfstand korrekt funktioniert. Das Landgericht Paderborn hatte das noch verneint. Die Richter im 28. Senat am Oberlandesgericht in Hamm ließen erkennen: Sie sind anderer Meinung. Der Händler hätte den Käufer von sich informieren müssen und hat im Zweifel zu beweisen, dass dies geschehen ist. Ein Urteil fiel noch nicht. Es wird Mitte Mai verkündet, wenn sich die Parteien nicht zwischenzeitlich noch gütlich einigen. Die wollen jetzt verhandeln Einige weitere Details in der Pressemitteilung des Gerichts und in der Ankündigung des Verhandlungstermins.
[neu 06.04.2017]

Quelle: https://www.test.de/.../

Weitere Hintergrund-Infos im Bericht des Westfälischen Anzeigers:
https://www.wa.de/hamm/vw-abgasskandal-thema-hamm-8102881.html

Eine interessante Zusammenfassung der Rechtsverbiegungen in Wolfsburg:
http://www.manager-magazin.de/... volkwagen-verhoehnt-das-recht-und-die-corporate-governance-a-1142222.html

Ähnliche Themen