VW 0% Finanzierung nur mit KSB?

Hallo,
ich habe heute online bei einem VW Vertragshändler einen gebrauchten Tiguan gekauft. Mir ging es dabei um die heute auslaufende O% Finanzierung. Deshalb ging das heute etwas überstürzt.

Jedenfalls war plötzlich in den zu unterzeichnenden Formularen KSB angekreuzt mit „ja“ und „Abschluss“. Daraufhin mailte ich dem Verkäufer, dass ich das nicht möchte (kostet über 1.700€). Daraufhin schrieb er mir, dass die KSB plus Pflicht sei für die 0% Finanzierung.

Ich hatte dann alles unterschrieben, gescannt und zurückgesendet. Die Finanzierungszusage habe ich auch. Dort steht „Annahme mit Auflagen“. Was auch immer das bedeutet.
Es steht nirgends etwas davon, dass eine KSB Plus Pflicht ist. Die normale KSB würde ich ja noch verstehen. Aber fast 1.800€ sind schon ein Brocken.
Im Netz finde ich leider keine Bedingungen zu der O% Finanzierung. Wenn dann nur, dass eine KSB freiwillig ist.
Was stimmt denn nun?
Kann ich nur die KSB widerrufen?
Irgendwie kommt mir das alles merkwürdig vor. Es war vorher auch nie die Rede davon.

Ich danke euch!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 4. August 2020 um 09:22:05 Uhr:


Wer das durch irgendwelche taktischen Winkelzüge doch durchzusetzen weiß, schädigt damit irgendeinen Geschäftspartner. Gewöhnlich ist das der Händler, denn Hersteller und Bank wissen an ihr Geld zu kommen.

Ich lasse es dahingestellt ob es moralisch vertretbar ist, einen Geschäftspartner so auszupressen dass er nichts mehr verdient. Aber dann bitte auch nicht bei nächster Gelegenheit einen guten Service erwarten und/oder kostenlose Zusatzleistungen. All das kostet Geld das irgendwie erwirtschaftet werden muss.

Dazu muss ich nun doch nochmal was sagen. Ein Autohändler scheut sich keine Sekunde davor, dem Kunden ins Gesicht zu lügen.
- RSV ist Pflicht für guten Zins
- Vorschäden sind nicht bekannt
- die Bank hat den Vertrag gekündigt
- TÜV ist nur einmal pro Woche da
- Post hat die Unterlagen verschlampt
- Brief versehentlich an falsche Adresse geschickt
- Werkstatt ausgelastet

Und was es da noch so alles gibt. Du fährst etliche Kilometer weil in der Anzeige unfallfrei und scheckheftgepflegt steht. Im Vertrag steht das plötzlich dann doch nicht mehr drin. Diese Geschichten könnten ein ganzes Forum füllen.

Und solange man mir so begegnet habe ich überhaupt kein schlechtes Gewissen von meinem Recht Gebrauch zu machen. Wäre der Händler von Anfang an offen und würde mir seine Position darlegen, dann könnte ich damit leben und man einigt sich. Stattdessen versucht man den Kunden dumm zu halten, lügt ihn an und redet sich raus bzw schiebt die Schuld auf andere.

Nach wie vor verdienen sich Banken und Händler dumm und dämlich an den Versicherungen, die sowieso nie regulieren müssen. Bei mir waren das 10% vom Kaufwert, völlig abgehoben. Und wenn man mich dann noch anlügt, dann verfasse ich den Widerruf mit einem Lächeln auf dem Gesicht. Nicht mein Problem, wenn das Autohaus dann drauf legt, sobald ein Kunde etwas Ahnung hat und sich nicht verarschen lässt. Spiel dumme Spiele, gewinn dumme Preise.

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Habe mir Heute die Widerrufsbelehrung angesehen von dem Kreditvertrag und von den Versicherungen:

Folgendes steht beim Kreditvertrag:

"Besonderheiten bei weiteren Verträgen
– Steht dem Darlehensnehmer in Bezug auf den Kfz-Kaufvertrag ein Widerrufsrecht zu, so sind im Fall des wirksamen Widerrufs des Kfz-Kaufvertrags Ansprüche des Darlehensgebers auf Zahlung von
Zinsen und Kosten aus der Rückabwicklung des Darlehensvertrags gegen den Darlehensnehmer ausgeschlossen.
– Steht dem Darlehensnehmer in Bezug auf den Safe Plus Versicherungsvertrag ein Widerrufsrecht zu, so sind im Fall des wirksamen Widerrufs des Safe Plus Versicherungsvertrags Ansprüche des
Darlehensgebers auf Zahlung von Zinsen und Kosten aus der Rückabwicklung des Darlehensvertrags gegen den Darlehensnehmer ausgeschlossen.
– Steht dem Darlehensnehmer in Bezug auf den RSV Plus Versicherungsvertrag ein Widerrufsrecht zu, so sind im Fall des wirksamen Widerrufs des RSV Plus Versicherungsvertrags Ansprüche des
Darlehensgebers auf Zahlung von Zinsen und Kosten aus der Rückabwicklung des Darlehensvertrags gegen den Darlehensnehmer ausgeschlossen.
– Ist der Darlehensnehmer auf Grund des Widerrufs dieses Darlehensvertrags an den Kfz-Kaufvertrag nicht mehr gebunden, so sind insoweit die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
– Ist der Darlehensnehmer auf Grund des Widerrufs dieses Darlehensvertrags an den Safe Plus Versicherungsvertrag nicht mehr gebunden, so sind insoweit die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren.
– Ist der Darlehensnehmer auf Grund des Widerrufs dieses Darlehensvertrags an den RSV Plus Versicherungsvertrag nicht mehr gebunden, so sind insoweit die beiderseits empfangenen Leistungen
zurückzugewähren.
– Der Darlehensnehmer ist nicht verpflichtet, die Sache zurückzusenden, wenn der an dem Kfz-Kaufvertrag beteiligte Unternehmer angeboten hat, die Sachen abzuholen. Grundsätzlich trägt der
Darlehensnehmer die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren. Dies gilt nicht, wenn der an dem Kfz-Kaufvertrag beteiligte Unternehmer sich bereit erklärt hat, diese Kosten zu tragen,
oder er es unterlassen hat, den Verbraucher über die Pflicht, die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen, zu unterrichten. Bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen,
bei denen die Waren zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses zur Wohnung des Verbrauchers gebracht worden sind, ist der Unternehmer verpflichtet, die Waren auf eigene Kosten abzuholen, wenn
die Waren so beschaffen sind, dass sie nicht per Post zurückgesandt werden können.
Wenn der Darlehensnehmer die aufgrund des Kfz-Kaufvertrags überlassene Sache nicht oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren kann, so hat er insoweit
Wertersatz zu leisten. Dies kommt allerdings nur in Betracht, wenn der Wertverlust auf einen Umgang mit den Waren zurückzuführen ist, der zur Prüfung der Beschaffenheit, der Eigenschaften und
der Funktionsweise der Waren nicht notwendig war.
– Wenn der Darlehensnehmer infolge des Widerrufs des Darlehensvertrags nicht mehr an den weiteren Vertrag gebunden ist oder infolge des Widerrufs des weiteren Vertrags nicht mehr an den
Darlehensvertrag gebunden ist, so gilt ergänzend Folgendes: Ist das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs dem Vertragspartner des Darlehensnehmers aus dem Kfz-Kaufvertrag bereits
zugeflossen, so tritt der Darlehensgeber im Verhältnis zum Darlehensnehmer hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs in die Rechte und Pflichten des Vertragspartners aus dem weiteren Vertrag
ein.
– Wenn der Darlehensnehmer infolge des Widerrufs des Darlehensvertrags nicht mehr an den weiteren Vertrag gebunden ist oder infolge des Widerrufs des weiteren Vertrags nicht mehr an den
Darlehensvertrag gebunden ist, so gilt ergänzend Folgendes: Ist das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs dem Vertragspartner des Darlehensnehmers aus dem Safe Plus Versicherungsvertrag
bereits zugeflossen, so tritt der Darlehensgeber im Verhältnis zum Darlehensnehmer hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs in die Rechte und Pflichten des Vertragspartners aus dem weiteren
Vertrag ein.
– Wenn der Darlehensnehmer infolge des Widerrufs des Darlehensvertrags nicht mehr an den weiteren Vertrag gebunden ist oder infolge des Widerrufs des weiteren Vertrags nicht mehr an den
Darlehensvertrag gebunden ist, so gilt ergänzend Folgendes: Ist das Darlehen bei Wirksamwerden des Widerrufs dem Vertragspartner des Darlehensnehmers aus dem RSV Plus Versicherungsvertrag
bereits zugeflossen, so tritt der Darlehensgeber im Verhältnis zum Darlehensnehmer hinsichtlich der Rechtsfolgen des Widerrufs in die Rechte und Pflichten des Vertragspartners aus dem weiteren
Vertrag ein."

Und das bei der Versicherung:

"Widerrufsbelehrung
Abschnitt 1

Widerrufsrecht, Widerrufsfolgen und besondere Hinweise

Widerrufsrecht

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 30 Tagen ohne Angabe
von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen.
Die Widerrufsfrist beginnt, nachdem Ihnen
• der Versicherungsschein,
• die Vertragsbestimmungen, einschließlich der für das Vertragsverhältnis geltenden
Allgemeinen Versicherungsbedingungen, diese wiederum einschließlich der
Tarifbestimmungen.
• dieser Belehrung
• das Informationsblatt zu Versicherungsprodukten
• und die weiteren in Abschnitt 2 aufgeführten Informationen
jeweils in Textform zugegangen sind.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
Der Widerruf ist zu richten an:
CNP Santander Insurance Europe DAC, 2nd Floor, Three Park Place, Hatch Street
Upper, Dublin, Irland

Widerrufsfolgen:

Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz und der
Versicherer hat Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil
der Prämie zu erstatten, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz
vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis
zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten;
der sich wie folgt errechnet: Anzahl der Tage, an denen Versicherungsschutz
bestanden hat, d. h. bis zum Zugang des Widerrufs, geteilt durch die ursprüngliche
(vertraglich vereinbarte gesamte) Versicherungsdauer in Tagen, multipliziert mit
dem Einmalbeitrag. Der Versicherer hat zurückzuzahlende Beträge unverzüglich,
spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs, zu erstatten.
Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, so hat der
wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückgewähren und
gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben sind.
Haben Sie Ihr Widerrufsrecht hinsichtlich des Versicherungsvertrages wirksam
ausgeübt, so sind Sie auch an einem mit dem Versicherungsvertrag
zusammenhängenden Vertrag nicht mehr gebunden. Ein zusammenhängender
Vertrag liegt vor, wenn er einen Bezug zu dem widerrufenen Vertrag aufweist und eine Dienstleistung des Versicherers oder einer Dritten auf der Grundlage einer
Vereinbarung zwischen dem Dritten und dem Versicherer betrifft. Eine
Vertragsstrafe darf weder vereinbart noch verlangt werden.
Besondere Hinweise

Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch
sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr
Widerrufsrecht ausgeübt haben.
Abschnitt 2

Auflistung der für den Fristbeginn erforderlichen weiteren Informationen
Hinsichtlich der in Abschnitt 1 Satz 2 genannten weiteren Informationen werden die
Informationspflichten im Folgenden im Einzelnen aufgeführt."

Hier steht einerseits:

"Der Abschluss der Versicherung(en) ist nicht Voraussetzung für die Gewährung des Darlehens durch die Hyundai Capital Bank
Europe GmbH."

und andererseits steht da
''Steht dem Darlehensnehmer in Bezug auf den Safe Plus Versicherungsvertrag ein Widerrufsrecht zu, so ist er mit wirksamem Widerruf des Safe Plus Versicherungsvertrags auch an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden. Für die Rechtsfolgen des Widerrufs sind die in dem Safe Plus Versicherungsvertrag getroffenen Regelungen und die hierfür erteilte Widerrufsbelehrung maßgeblich."

Ist das nicht ein Widerspruch ? Einerseits wird gesagt, dass die Versicherungen NICHT Pflicht sind, andererseits ist man an den Darlehensvertrag nicht mehr gebunden, falls die Versicherungen widerrufen werden.

Du als Konsument darfst damit alles widerrufen. Der Hersteller bzw. die Bank nicht. Wenn du explizit die Versicherungen widerrufst und nicht das Darlehen an sich, so bleibt dieses bestehen.

Zitat:

@asphyx89 schrieb am 3. September 2024 um 13:37:13 Uhr:


Du als Konsument darfst damit alles widerrufen. Der Hersteller bzw. die Bank nicht. Wenn du explizit die Versicherungen widerrufst und nicht das Darlehen an sich, so bleibt dieses bestehen.

Danke für deine Nachricht. Bist Du dir da absolut sicher? Ich möchte nicht dass das Darlehen deswegen platzt. Vg

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Schreib in den Widerruf ausdrücklich rein, dass du nur die Versicherungen widerrufst und nicht den Kredit, damit das klar ist. Du könntest dich (wie du ja gerade selbst zitiert hast) auch von allen Verträgen verabschieden, musst das aber nicht.

Zitat:

@Lattementa schrieb am 3. September 2024 um 14:06:49 Uhr:


Schreib in den Widerruf ausdrücklich rein, dass du nur die Versicherungen widerrufst und nicht den Kredit, damit das klar ist. Du könntest dich (wie du ja gerade selbst zitiert hast) auch von allen Verträgen verabschieden, musst das aber nicht.

Dann bliebe nur noch die Frage ob die Bank aufgrund des Widerrufs den Zinssatz anheben kann wovon ich aber so nichts gelesen habe

Nein, kann sie nicht. Steht ja ausdrücklich im Vertrag, dass die beiden Verträge unabhängig sind.

Vielen Dank

Oh, der Verkäufer wird sich ärgern 😁

Ist aber nicht Dein Problem.

Doch, der Verkäufer macht es zu seinem Problem, indem er ihn anruft und ihm die Lügengeschichte auftischt, dass er gerade den ganzen Vertrag widerrufen hat, der Vertrag jetzt neu aufgesetzt werden muss usw. usf., so wie es hier überall schon steht. "Die Bank hat angerufen, alles wurde widerrufen", aber schriftlich gibts da komischerweise keine Infos zu. 😉

Bleibt Hawk3 dabei nicht ruhig, hart und besteht auf sein Recht, dann hat er bald einen neuen Vertrag mit den Versicherungen. 😁

Einfach nicht ans Telefon gehen..

Ob unser aufgeregter Kollege Hawk3 stark bleibt? 😉
Die Verkäufer haben Übung in ihrem Handeln. Insbesondere wenn die Kunden sich hier im Forum ihre unterschriebenen Verträge erklären lassen, das selbst aber nicht verstehen, haben die Verkäufer oft noch eine Chance...
Daher empfehle ich immer, lesen + selbst verstehen. Das stärkt das Selbstbewusstsein.

Ganz ehrlich nervt es sowieso, es ist mehrfach hier erklärt. Immer wieder die selbe Leier...
Verträge unterschreiben - nix verstehen.
Hier fragen - nix verstehen.
Zu faul hier zu lesen, oder meinen das der eigene Fall besonders und anders ist.

Zitat:

@Thinky123 schrieb am 4. September 2024 um 07:29:27 Uhr:


Ob unser aufgeregter Kollege Hawk3 stark bleibt? 😉
Die Verkäufer haben Übung in ihrem Handeln. Insbesondere wenn die Kunden sich hier im Forum ihre unterschriebenen Verträge erklären lassen, das selbst aber nicht verstehen, haben die Verkäufer oft noch eine Chance...
Daher empfehle ich immer, lesen + selbst verstehen. Das stärkt das Selbstbewusstsein.

Ich habe nachgeschaut, auf den digitalen Unterlagen steht keine Versicherungsnummer drauf evtl kommt die erst dann wenn ich die Verträge nach Hause bekomme, wann immer das auch sein wird

Zitat:

@benprettig schrieb am 4. September 2024 um 08:25:33 Uhr:


Ganz ehrlich nervt es sowieso, es ist mehrfach hier erklärt. Immer wieder die selbe Leier...
Verträge unterschreiben - nix verstehen.
Hier fragen - nix verstehen.

Ich denke Ich habe es jetzt verstanden, und sorry dass ich dich genervt habe

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