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VW 0% Finanzierung nur mit KSB?

Themenstarteram 31. Juli 2020 um 20:26

Hallo,

ich habe heute online bei einem VW Vertragshändler einen gebrauchten Tiguan gekauft. Mir ging es dabei um die heute auslaufende O% Finanzierung. Deshalb ging das heute etwas überstürzt.

Jedenfalls war plötzlich in den zu unterzeichnenden Formularen KSB angekreuzt mit „ja“ und „Abschluss“. Daraufhin mailte ich dem Verkäufer, dass ich das nicht möchte (kostet über 1.700€). Daraufhin schrieb er mir, dass die KSB plus Pflicht sei für die 0% Finanzierung.

Ich hatte dann alles unterschrieben, gescannt und zurückgesendet. Die Finanzierungszusage habe ich auch. Dort steht „Annahme mit Auflagen“. Was auch immer das bedeutet.

Es steht nirgends etwas davon, dass eine KSB Plus Pflicht ist. Die normale KSB würde ich ja noch verstehen. Aber fast 1.800€ sind schon ein Brocken.

Im Netz finde ich leider keine Bedingungen zu der O% Finanzierung. Wenn dann nur, dass eine KSB freiwillig ist.

Was stimmt denn nun?

Kann ich nur die KSB widerrufen?

Irgendwie kommt mir das alles merkwürdig vor. Es war vorher auch nie die Rede davon.

 

Ich danke euch!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Bloedbaer schrieb am 4. August 2020 um 09:22:05 Uhr:

Wer das durch irgendwelche taktischen Winkelzüge doch durchzusetzen weiß, schädigt damit irgendeinen Geschäftspartner. Gewöhnlich ist das der Händler, denn Hersteller und Bank wissen an ihr Geld zu kommen.

Ich lasse es dahingestellt ob es moralisch vertretbar ist, einen Geschäftspartner so auszupressen dass er nichts mehr verdient. Aber dann bitte auch nicht bei nächster Gelegenheit einen guten Service erwarten und/oder kostenlose Zusatzleistungen. All das kostet Geld das irgendwie erwirtschaftet werden muss.

Dazu muss ich nun doch nochmal was sagen. Ein Autohändler scheut sich keine Sekunde davor, dem Kunden ins Gesicht zu lügen.

- RSV ist Pflicht für guten Zins

- Vorschäden sind nicht bekannt

- die Bank hat den Vertrag gekündigt

- TÜV ist nur einmal pro Woche da

- Post hat die Unterlagen verschlampt

- Brief versehentlich an falsche Adresse geschickt

- Werkstatt ausgelastet

Und was es da noch so alles gibt. Du fährst etliche Kilometer weil in der Anzeige unfallfrei und scheckheftgepflegt steht. Im Vertrag steht das plötzlich dann doch nicht mehr drin. Diese Geschichten könnten ein ganzes Forum füllen.

Und solange man mir so begegnet habe ich überhaupt kein schlechtes Gewissen von meinem Recht Gebrauch zu machen. Wäre der Händler von Anfang an offen und würde mir seine Position darlegen, dann könnte ich damit leben und man einigt sich. Stattdessen versucht man den Kunden dumm zu halten, lügt ihn an und redet sich raus bzw schiebt die Schuld auf andere.

Nach wie vor verdienen sich Banken und Händler dumm und dämlich an den Versicherungen, die sowieso nie regulieren müssen. Bei mir waren das 10% vom Kaufwert, völlig abgehoben. Und wenn man mich dann noch anlügt, dann verfasse ich den Widerruf mit einem Lächeln auf dem Gesicht. Nicht mein Problem, wenn das Autohaus dann drauf legt, sobald ein Kunde etwas Ahnung hat und sich nicht verarschen lässt. Spiel dumme Spiele, gewinn dumme Preise.

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Zitat:

@tobi911 schrieb am 2. November 2022 um 13:52:38 Uhr:

Danke für diesen Thread. Ich werde jetzt das gleiche machen müssen.

 

Habe 1.022€ KSB .. ich warte ab bis ich das Auto habe und widerrufe die KSB dann. Bin gespannt.

 

Das Auto können sie mir ja dann wahrscheinlich nicht mehr einfach wegnehmen, weil es unabhängige Geschäfte sind, richtig?

Genau. Wenn im Vertrag- wie üblich - vermerkt ist, dass die Geschäfte unabhängig sind, dann können sie dir das Auto natürlich nicht nach einem Widerruf der RSV wegnehmen. Wäre ja noch schöner…

Danke, ja ist vermerkt.

 

Dann halte ich erst mal die Finger still und warte bis ich das Auto habe. Zu verlieren habe ich so oder so nichts

Ja aber nur innerhalb der Widerrufsfrist!

Schönen guten Tag , habe heute meine KSB schriftlich widerrufen aber das Auto steht noch im Autohaus da tüv ect noch gemacht werden muss . Besteht die Möglichkeit dass mir das Autohaus die Auslieferung verweigert sobald der Verkäufer die Mail bekommt vom Widerruf ?

Die Möglichkeit besteht immer. Wäre aber nicht rechtens. Auch hier: nur schriftlich kommunizieren, nicht telefonieren.

Weiß jemand ob die Widerrufsfrist erst mit Auslieferung anfängt oder ab dem Moment wo ich unterschrieben habe? Hintergrund: Ich habe ein Fahrzeug bestellt welches erst in 4-6 Monaten kommt aber habe natürlich schon den Kreditvertrag unterschrieben. Ab wann kann ich diese RSV jetzt kündigen?

Ich denke ab Unterschrift. Bekommst ja dann auch die Belehrung.

Zitat:

@Marki_M. schrieb am 2. September 2024 um 21:56:45 Uhr:

Ich denke ab Unterschrift. Bekommst ja dann auch die Belehrung.

Aber das Fahrzeug kommt erst in ein paar Monaten? Das wäre ja heftig, dann müsste ich ja jetzt schon widerrufen obwohl das Fahrzeug noch garnicht da ist.

So denke ich, sollte es sein.

 

Wurde mir mal gesagt. Steht doch in der Widerrufsbelehrung drin. Schon mal da nachgeschaut?

Und falls die nächste Frage kommt... ohne Widerrufsbelehrung läuft noch keine Widerrufsfrist! :)

Die Frage ist auch, ob dann evtl mein Kredit platzt da ich den günstigen Zins nur aufgrund dieser RSV bekommen habe

Nein tut er nicht. Steht auch so ausdrücklich im Vertrag. Mündlich wird freilich gerne was anderes erzählt..

Was wäre wenn ich den kündige nachdem die erste Rate abgezogen worden ist, dann würde ich doch den Betrag abzüglich des ersten Beitrages zurück bekommen oder? Wäre so ähnlich wie ein Widerruf bis auf den gezahlten einen Beitrag oder habe ich da einen Denkfehler?

Ausschnitt aus dem Vertrag habe ich angehangen

Vertrag
Widerrufsbelehrung

Bei einer Kündigung sind die Vertriebs- und Abschlusskosten verdient. Das bedeutet du bekommst deutlich weniger zurück. Eine Option die nur dem Verkäufer dient. Wenn du die Versicherung nicht willst, dann widerrufe diese innerhalb der 30 Tage. Du hast ja löblicherweise erst im Forum gesucht, bevor du doch noch einen neuen Beitrag zu dem Thema aufgemacht hast. Der Tenor ist aber doch immer der gleiche: Ein Widerruf der Versicherung führt nicht zum automatischen Widerruf des Kredit-/Leasingvertrages. Manche berichten von Horrorszenarien das Händler/Verkäufer einem was anderes erzählen. Wenn dein Händler das auch macht, dann lass dich da nicht drauf ein. Dein Ansprechpartner für die Finanzierung ist der Leasinggeber und nicht der Händler.

Auf jeden Fall widerrufen und nicht kündigen!

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