Vorwurf wegen fahrerflucht
Ich habe mit meinem Auto einen parkrempler verursacht. Der Schaden am fremden Auto beträgt 900€ ist jedoch schlecht sichtbar. Das fremde Auto gehört einem Baumarkt und der Unfall ist vor ladenöffnung geschehen. Mir ist der Schladen am fremden Auto nicht aufgefallen und ich habe meine Auto direkt neben das Auto gestellt, welches ich angerempelt habe. Ich arbeite direkt gegenüber. Meine Gedanke war, das ich in der Pause rüber gehe und das kläre, aber die Polizei kahm mir zuvor und wirft mit fahrerflucht vor. Ich habe dem Polizisten die Situation erklärt und er hat meine Aussage aufgenommen. Darin habe ich erklärt, das mir der Schaden nicht aufgefallen ist und ich wissentlich mein Auto neben das angerempelte gestellt habe. Meine Frage ist: Was kann ich noch tun, um klar zu machen, das ich nicht vorsätzlich fahrerflucht begehen wollte? Kann ich irgendwie eine Strafmilderung nach der Verurteilung erwirken?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@JZ2000 schrieb am 9. November 2018 um 11:28:05 Uhr:
Meine Frage ist: Was kann ich noch tun, um klar zu machen, das ich nicht vorsätzlich fahrerflucht begehen wollte?
Nichts. Du hast Fahrerflucht begangen und die ist immer eine Vorsatztat. Deine Verpflichtung wäre gewesen, den Geschädigten oder die Polizei über den Unfall zu informieren. Das hast du nicht getan.
145 Antworten
Was soll der Anwalt denn für dich machen?
Die Sache wegreden"?
Das Ganze ungeschehen machen?
Zitat:
@JZ2000 schrieb am 12. November 2018 um 10:59:38 Uhr:
Wäre es sinnvoll zu warten, bis ich eine Mitteilung bekomme bevor ich zum Anwalt renne? Oder hätte ich es dann schwerer was zu bewirken?.
Je früher der Anwalt im Verfahren dabei ist, desto effektiver ist das. Warten bringt dabei eher Nachteile. Am besten überlässt Du das komplett dem Anwalt.
Es wird aber kein Verfahren geben, das liegt alles im Bereich der Ordnungswidrigkeit.
Das kann man unereinander gut klären.
Das Ermittlungsverfahren läuft doch bereits und seine Personalien wurden aufgenommen. Was Du meinst ist die Schadenersatzfrage. Da hier ggf. ein Regress droht, sollte auch das mit dem Anwalt abgestimmt werden.
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Nein, es muss mit dem Eigentümer geklart sein. Der kann dann entscheiden, ob das vor Gericht MUSS.
Die Personalien sind lediglich für die Rückverfolgbarkeit aufgenommen.
Du denkst irgendwie nicht mit. Die HP-Versicherung des TE hat den Schaden zu regulieren und da ist die Regressfrage zu prüfen. Den Schaden muss er auch melden. Das hängt alles miteinander zusammen.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 12. November 2018 um 11:33:00 Uhr:
Nein, es muss mit dem Eigentümer geklart sein. Der kann dann entscheiden, ob das vor Gericht MUSS.
Und das hat er doch schon.
Gruß Metalhead
Ja klar, er muss aber nicht alles bis zum Gericht bringen und einen Anwalt beauftragen.
Der Geschädigte kann doch mitregeln, wenn ich mit ihm rede.
Es lag wohl keine Absicht vor die bis zum Gericht gehen muss.
Sag mal Bernd, wieso glaubst Du, dass Anwalt immer gleich bedeutet, dass was vor Gericht gezerrt wird? Es geht um korrekte Beratung und Lenkung eines solchen Falles. Das hat mit den Gerichten erstmal nichts zu tun.
In diesem Fall liegt das aber anders, der THemenstarter hat sich auch nur am Anfagng dazu gemeldet, danach nicht mehr.
Wir können uns aber jetzt auch nicht hinstellen und irgenwas konstruieren, was nicht ist.
Und ständig nur schreiben: "Geh zum Anwalt" ist für die Situation komplett Fehl am Platz.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 12. November 2018 um 11:25:54 Uhr:
Es wird aber kein Verfahren geben, das liegt alles im Bereich der Ordnungswidrigkeit.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 12. November 2018 um 11:33:00 Uhr:
Nein, es muss mit dem Eigentümer geklart sein. Der kann dann entscheiden, ob das vor Gericht MUSS.
Du schreibst zwar viel, aber immer nur unglaublichen Stuss. Falls sich Obiges auf den Vorwurf der Unfallflucht bezieht, kann der Geschädigte jetzt nicht mehr mitreden, denn § 142 StGB ist ein Offizialdelikt. Man kann wirklich nur zu einem Anwalt raten, anderenfalls kommt der TE noch auf die Idee, auf deine Tipps zu hören.
Na gut Bernd, dann sehen wir das eben recht verschieden. Macht ja nix.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 12. November 2018 um 11:48:55 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 12. November 2018 um 11:25:54 Uhr:
Es wird aber kein Verfahren geben, das liegt alles im Bereich der Ordnungswidrigkeit.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 12. November 2018 um 11:48:55 Uhr:
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 12. November 2018 um 11:33:00 Uhr:
Nein, es muss mit dem Eigentümer geklart sein. Der kann dann entscheiden, ob das vor Gericht MUSS.Du schreibst zwar viel, aber immer nur unglaublichen Stuss. Falls sich Obiges auf den Vorwurf der Unfallflucht bezieht, kann der Geschädigte jetzt nicht mehr mitreden, denn § 142 StGB ist ein Offizialdelikt. Man kann wirklich nur zu einem Anwalt raten, anderenfalls kommt der TE noch auf die Idee, auf deine Tipps zu hören.
Ich mach das Gleiche wie andere hier.
Jeder hat eine Meinung und sucht nach Lösungen.
Ich bleibe aber bei der Sache und konstruiere nicht was neues.
Frag doch den Themenstarter, wie es ausgegangen ist.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 12. November 2018 um 11:53:08 Uhr:
Frag doch den Themenstarter, wie es ausgegangen ist.
Wie soll es denn ausgegangen sein, wenn er doch den Thread erst am Freitag erstellt hat, dann das Wochenende kam und heute Montag ist?