Vorwurf wegen fahrerflucht
Ich habe mit meinem Auto einen parkrempler verursacht. Der Schaden am fremden Auto beträgt 900€ ist jedoch schlecht sichtbar. Das fremde Auto gehört einem Baumarkt und der Unfall ist vor ladenöffnung geschehen. Mir ist der Schladen am fremden Auto nicht aufgefallen und ich habe meine Auto direkt neben das Auto gestellt, welches ich angerempelt habe. Ich arbeite direkt gegenüber. Meine Gedanke war, das ich in der Pause rüber gehe und das kläre, aber die Polizei kahm mir zuvor und wirft mit fahrerflucht vor. Ich habe dem Polizisten die Situation erklärt und er hat meine Aussage aufgenommen. Darin habe ich erklärt, das mir der Schaden nicht aufgefallen ist und ich wissentlich mein Auto neben das angerempelte gestellt habe. Meine Frage ist: Was kann ich noch tun, um klar zu machen, das ich nicht vorsätzlich fahrerflucht begehen wollte? Kann ich irgendwie eine Strafmilderung nach der Verurteilung erwirken?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@JZ2000 schrieb am 9. November 2018 um 11:28:05 Uhr:
Meine Frage ist: Was kann ich noch tun, um klar zu machen, das ich nicht vorsätzlich fahrerflucht begehen wollte?
Nichts. Du hast Fahrerflucht begangen und die ist immer eine Vorsatztat. Deine Verpflichtung wäre gewesen, den Geschädigten oder die Polizei über den Unfall zu informieren. Das hast du nicht getan.
145 Antworten
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 12. November 2018 um 11:53:08 Uhr:
Ich mach das Gleiche wie andere hier.
Nein, denn im Gegensatz zu anderen Leuten hier, die sich etwas auskennen, schreibst du Unsinn. Was nicht weiter schlimm wäre, wenn es um dich ginge. Da aber die Gefahr besteht, dass sich der Ratsuchende von dem Quatsch in Sicherheit wiegen lässt, muss man das deutlich herausstellen.
Also für den Threadstarter nochmal: SOFORT einen Anwalt einschalten! Du hast eine lupenreine Straftat an der Backe und die einzige Möglichkeit, das auf dem "kleinen Dienstweg" loszuwerden (nämlich über den Geschädigten, der signalisiert, kein Interesse an der Strafverfolgung zu haben) funktioniert in deinem Fall nicht. Deshalb ist die einzige Chance, glimpflich davonzukommen, eine Verfahrenseinstellung nach § 153a StPO. Und das würde ich ohne große juristische Vorbildung nicht alleine versuchen.
Der dringende Rat zum Anwalt kam schon sehr sehr früh im Thread und jetzt, da feststeht dass der Geschädigte mit Sicherheit nicht einlenken wird, ist der Gang zum Anwalt meines Erachtens unerlässlich.
Das wurde mittlerweile ja auch von mehreren sehr kompetenten Usern hier bestätigt.
@gardiner:
Ich hatte mit keiner Silbe auf den hier vorliegenden Fall abgehoben, was einfach ne allgemeine Info.
Grüße Gardiner
Dann mach bitte einen eigenen Thread unter allgemeine Infos dafür auf.
In einem Thema sollten sich Beiträge natürlich auf diesen Fall beziehen!
(Auch ich und sicher viele andere haben aus deinem Text das so herausgelesen daß du auf das "Unfall nicht Bemerken konnte" anspieltest.
Die restlichen "Nettigkeiten" von Dir zeichnen auch kein gutes Bild.)
@Lagebernd:
Der TE hat sich doch erst 40 minuten bevor du behauptetest er melde sich nicht mehr, hier zu Wort gemeldet!
Dazu das Foto mit dem Schaden und ein sehr langer Beitrag!
Ich hab fast den Eindruck du liest gar nicht alle Beiträge.
Sonst hättest Du gewusst dass der Wunsch auf gütliche Einigung und Rücknahme oder Abschwächung des Unfallfluchtvorwurfs abgelehnt wurde.
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Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. November 2018 um 10:24:52 Uhr:
Er hat niemanden im Suff überfahren sondern einen kleinen Schaden gesetzt. Passiert schon mal.
Keine Frage. Aber dafür droht ja auch keine Strafe.
Die bekommt er für unerlaubtes Entfernen und das fällt hoffentlich nicht in die Kategorie "passiert schon mal".
Zitat:
@Mosel-Manfred schrieb am 12. November 2018 um 13:03:21 Uhr:
Der dringende Rat zum Anwalt kam schon sehr sehr früh im Thread und jetzt, da feststeht dass der Geschädigte mit Sicherheit nicht einlenken wird, ist der Gang zum Anwalt meines Erachtens unerlässlich.
Das wurde mittlerweile ja auch von mehreren sehr kompetenten Usern hier bestätigt.
Ich bin da immer noch anderer Meinung!
Das hätte man auch ohne Anwalt regeln können.
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 12. November 2018 um 17:11:49 Uhr:
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. November 2018 um 10:24:52 Uhr:
Er hat niemanden im Suff überfahren sondern einen kleinen Schaden gesetzt. Passiert schon mal.Keine Frage. Aber dafür droht ja auch keine Strafe.
Die bekommt er für unerlaubtes Entfernen und das fällt hoffentlich nicht in die Kategorie "passiert schon mal".
Öhmmm .... das ist klar und was anderes hatte ich auch nicht sagen wollen.
So ich habe mit einem verkehrsrechts Anwalt telefoniert. Er meint ich solle jetzt einfach abwarten bis ich was mitgeteilt bekomme.
Zitat:
@berlin-paul schrieb am 12. November 2018 um 11:31:08 Uhr:
Das Ermittlungsverfahren läuft doch bereits und seine Personalien wurden aufgenommen. Was Du meinst ist die Schadenersatzfrage. Da hier ggf. ein Regress droht, sollte auch das mit dem Anwalt abgestimmt werden.
Ein "Ermittlungsverfahren" bedeutet nicht, dass ein Straf- oder Owi-Verfahren eingeleitet wird.
peso
Zitat:
@JZ2000 schrieb am 12. November 2018 um 17:23:54 Uhr:
So ich habe mit einem verkehrsrechts Anwalt telefoniert. Er meint ich solle jetzt einfach abwarten bis ich was mitgeteilt bekomme.
Wie gesagt, Fortsetzung der Fehlerkette.
Fehler 1 das Entfernen vom Unfallort, Fehler 2 ggü. der Polizei Angaben zur Sache machen, Fehler 3 nicht umgehend zum RA gehen.
Das gute an der Sache ist, dass die Kette irgendwann von selbst ihr Ende findet.
Zitat:
@JZ2000 schrieb am 12. November 2018 um 17:23:54 Uhr:
So ich habe mit einem verkehrsrechts Anwalt telefoniert. Er meint ich solle jetzt einfach abwarten bis ich was mitgeteilt bekomme.
Das sage ich doch schon die ganze Zeit.
peso
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 12. November 2018 um 17:31:05 Uhr:
Wie gesagt, Fortsetzung der Fehlerkette.Zitat:
@JZ2000 schrieb am 12. November 2018 um 17:23:54 Uhr:
So ich habe mit einem verkehrsrechts Anwalt telefoniert. Er meint ich solle jetzt einfach abwarten bis ich was mitgeteilt bekomme.Fehler 1 das Entfernen vom Unfallort, Fehler 2 ggü. der Polizei Angaben zur Sache machen, Fehler 3 nicht umgehend zum RA gehen.
Das gute an der Sache ist, dass die Kette irgendwann von selbst ihr Ende findet.
Fehler 3 ist ein unsinniger Punkt, ohne jeden Hintergrund.
Nur mal so am Rande: ich habe seit 42 Jahren den Führerschein und bin wohl so ca. 600.00 km gefahren.
Wie oft glaubt ihr, musste ich einen Anwalt bemühen?
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 12. November 2018 um 18:18:56 Uhr:
Zitat:
@weiss-blau schrieb am 12. November 2018 um 17:31:05 Uhr:
Wie gesagt, Fortsetzung der Fehlerkette.Fehler 1 das Entfernen vom Unfallort, Fehler 2 ggü. der Polizei Angaben zur Sache machen, Fehler 3 nicht umgehend zum RA gehen.
Das gute an der Sache ist, dass die Kette irgendwann von selbst ihr Ende findet.
Fehler 3 ist ein unsinniger Punkt, ohne jeden Hintergrund.
Nur mal so am Rande: ich habe seit 42 Jahren den Führerschein und bin wohl so ca. 600.00 km gefahren.
Wie oft glaubt ihr, musste ich einen Anwalt bemühen?
ca 84 mal?
peso
ich erhöhe auf 1.896.987,87 mal und bin dann hier raus.
Bernd ich bin ja stets begeistert wenn du mal wieder einen Thread für dich entdeckt hast und mit deinen an die Grenzen des genialen stoßenden Beiträgen bereicherst, aber wie oft DU einen Anwalt gebraucht hast interessiert wen ?
Da gibts genung Anhänger hier, die nur sagen können: "Geh zu einem Anwalt".
Das weißt du doch, oder?
Schmeiß mal die Suche an ....