Vorwurf des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort
Hallo zusammen,
der Vorwurf steht seit Anfang Juni 2021 im Raum. Ich soll an einem Wagen entlanggeschrammt sein und einen Schaden auf der Beifahrerseite aufweisen. Der geschädigte saß im Auto und sah mein Auto aus dem Rückspiegel und schrieb mein Kennzeichen auf. So wurde es zur Anzeige gebracht. Kaum war ich zuhause klingelte auch schon die Polizei und wollte meinen Wagen sehen, also ging ich mit den Beamten in die Garage und zeigte mein Auto, an dem kein Schaden festzustellen war. Um eine bessere Sicht auf den Lack zuhaben fuhr ich den Wagen aus der Garage und es wurden Fotos von der Polizei erstellt und man sagte mir, dass ich in 4-6 Wochen einen Brief bekomme dass die Anzeige gegen mich auf unbekannt geändert wird, da ich es nicht gewesen sein kann. Die Polizei vermutet, dass sich der andere ev. das falsche Kennzeichen aufgeschrieben hat oder in dem Moment wo der andere in den Rückspiegel geschaut hat, der tatsächliche Verursacher schon aus dem Blickfeld war und derjenige mein Kennzeichen nur sehen konnte anders können sich es die Beamten nicht erklären. Nun aber 2 Monate später hab ich immer noch nicht den Brief erhalten, der mich entlasten soll. Sondern wie ich durch Anruf bei der Polizei erfahren habe, der Fall bei der Staatsanwaltschaft liegt, geht also weiter und ich frage mich wo das Problem liegt.
Hat jemand schon so etwas erlebt? Was kann ich tun außer warten?
74 Antworten
Hallo, ohboy,
wenn Du tatsächlich dort gewesen bist, sieht das Ganze etwas anders aus.
Möglichkeit 1: Das Fahrzeug, das den Unfall verursacht hat, sah Deinem sehr ähnlich und Du warst mit Deinem PKW gerade ebenfalls direkt am Unfallort (vorbeigefahren oder was auch immer).
Es wäre möglich, dass der Geschädigte die beiden Fahrzeuge verwechselt und Dein Kennzeichen als Verursacher genannt hat. Das wäre für Dich zwar ärgerlich und problematisch, wie man ja hier sehen kann, aber keine strafbare Handlung vom Geschädigten.
Möglichkeit 2: Du hast den Geschädigten tatsächlich gestreift, aber so, dass Du den Unfall nicht bemerkt und zusätzlich an Deinem Fahrzeug keinen sichtbaren Schaden verursacht hast.
Das ist zwar recht unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.
Um dies genauer beurteilen zu können, müsste man beide Fahrzeuge sehen und vor allem die Schäden am beschädigten PKW.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
Hallo, ohboy,
wenn Du tatsächlich dort gewesen bist, sieht das Ganze etwas anders aus.
Möglichkeit 1: Das Fahrzeug, das den Unfall verursacht hat, sah Deinem sehr ähnlich und Du warst mit Deinem PKW gerade ebenfalls direkt am Unfallort (vorbeigefahren oder was auch immer).
Es wäre möglich, dass der Geschädigte die beiden Fahrzeuge verwechselt und Dein Kennzeichen als Verursacher genannt hat. Das wäre für Dich zwar ärgerlich und problematisch, wie man ja hier sehen kann, aber keine strafbare Handlung vom Geschädigten.
Möglichkeit 2: Du hast den Geschädigten tatsächlich gestreift, aber so, dass Du den Unfall nicht bemerkt und zusätzlich an Deinem Fahrzeug keinen sichtbaren Schaden verursacht hast.
Das ist zwar recht unwahrscheinlich, aber nicht ausgeschlossen.
Um dies genauer beurteilen zu können, müsste man beide Fahrzeuge sehen und vor allem die Schäden am beschädigten PKW.
Viele Grüße,
Uhu110
Hi Uhu,
naja das Ding mit den Schäden vergleichen ist doch nun, nach 2 Monaten, vorbei. Innerhalb dieser zwei Monate können ja sonst noch Schäden passiert sein. Aber ja, ich mache mir keine Gedanken da die Fotos der Polizei mich entlasten.
Das jetzt noch die Aufforderung von der Staatsanwaltschaft kommt, ein „Gutachten“, Spurensicherung der Lacke etc… kommt, halte ich für unwahrscheinlich.
Hallo, ohboy,
Zitat:
@ohboy schrieb am 15. August 2021 um 08:03:54 Uhr:
Das jetzt noch die Aufforderung von der Staatsanwaltschaft kommt, ein „Gutachten“, Spurensicherung der Lacke etc… kommt, halte ich für unwahrscheinlich.
Du verstehst es anscheinend nicht: Es
kannsein, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft ein Gutachter eingeschaltet wurde, der anhand der Beschädigungen an dem anderen Fahrzeug und der Bilder, die von Deinem PKW gemacht wurden, prüfen soll, ob Du tatsächlich an dem Unfall beteiligt sein könntest oder nicht.
Bis so ein Gutachten erstellt ist und bis dann die Staatsanwaltschaft das Verfahren weiterführt oder abschließt, können unter Umständen einige Monate vergehen.
Sollte der Gutachter feststellen, dass es so ist, kann es zwar trotzdem sein, dass der Staatsanwalt das Verfahren wegen der Unfallflucht gegen Dich einstellt, weil er Dir den Vorsatz nicht nachweisen kann, aber Deine Versicherung müsste trotzdem haften.
Da Du diese aber nicht über den möglichen Unfall informiert hast, könnte es im schlimmsten Fall sein, dass Du im Endeffekt auf den Kosten für den Fremdschaden sitzen bleibst.
Letztendlich musst Du aber selber wissen, wie Du weiter verfährst.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@uhu110 schrieb am 15. August 2021 um 14:56:38 Uhr:
Hallo, ohboy,
Zitat:
@uhu110 schrieb am 15. August 2021 um 14:56:38 Uhr:
Zitat:
@ohboy schrieb am 15. August 2021 um 08:03:54 Uhr:
Das jetzt noch die Aufforderung von der Staatsanwaltschaft kommt, ein „Gutachten“, Spurensicherung der Lacke etc… kommt, halte ich für unwahrscheinlich.
Du verstehst es anscheinend nicht: Es kann sein, dass von Seiten der Staatsanwaltschaft ein Gutachter eingeschaltet wurde, der anhand der Beschädigungen an dem anderen Fahrzeug und der Bilder, die von Deinem PKW gemacht wurden, prüfen soll, ob Du tatsächlich an dem Unfall beteiligt sein könntest oder nicht.Bis so ein Gutachten erstellt ist und bis dann die Staatsanwaltschaft das Verfahren weiterführt oder abschließt, können unter Umständen einige Monate vergehen.
Sollte der Gutachter feststellen, dass es so ist, kann es zwar trotzdem sein, dass der Staatsanwalt das Verfahren wegen der Unfallflucht gegen Dich einstellt, weil er Dir den Vorsatz nicht nachweisen kann, aber Deine Versicherung müsste trotzdem haften.
Da Du diese aber nicht über den möglichen Unfall informiert hast, könnte es im schlimmsten Fall sein, dass Du im Endeffekt auf den Kosten für den Fremdschaden sitzen bleibst.
Letztendlich musst Du aber selber wissen, wie Du weiter verfährst.
Viele Grüße,Uhu110
Hallo Uhu,
ok jetzt weiß ich wie du es meinst, verstehe es soweit. Ok nehmen wir an es wurde ein Gutachten vom anderen Fahrzeug gemacht. Dieses hat eine Delle. Mein Auto hat laut Polizei und den Fotos kein Schaden.
Fall erledigt aber ich verstehe nicht warum meine Versicherung für den Schaden des anderen haften soll bzw. ich auf diese Kosten sitzen bleibe? Das verstehe ich nicht.
Also dein Tipp ist, ich soll meine Versicherung über einen möglichen Schaden den ich nicht verursacht habe, informieren?
VG
ohboy
Ähnliche Themen
Zitat:
@ohboy schrieb am 15. August 2021 um 15:05:28 Uhr:
Zitat:
@uhu110 schrieb am 15. August 2021 um 14:56:38 Uhr:
Hallo, ohboy,
[qu.
Also dein Tipp ist, ich soll meine Versicherung über einen möglichen Schaden den ich nicht verursacht habe, informieren?
VG
ohboy
Sicherheitshalber ja.
Solange nichts gezahlt wird, hast Du ja auch mit den SFR kein Problem.
Aber da ja Ansprüche gegen Dich gestellt werden bzw. es versucht wird, solltest Du Deinen Versicherer informieren und den "Schaden" melden.
Hallo, ohboy,
Zitat:
@ohboy schrieb am 15. August 2021 um 15:05:28 Uhr:
Also dein Tipp ist, ich soll meine Versicherung über einen möglichen Schaden den ich nicht verursacht habe, informieren?
zumindest könntest Du mal anfragen, ob der Unfallgegner sich bei Deiner Versicherung gemeldet hat, um Ansprüche geltend zu machen.
Nur, weil Du den Unfall nicht bemerkt hast und der Polizeibeamte vor Ort keinen sichtbaren Schaden an Deinem Fahrzeug feststellen konnte, heißt das nicht zwingend, dass es keinen Zusammenstoß gegeben hat.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@uhu110 schrieb am 15. August 2021 um 17:00:10 Uhr:
zumindest könntest Du mal anfragen, ob der Unfallgegner sich bei Deiner Versicherung gemeldet hat, um Ansprüche geltend zu machen.
Wozu?
Der TE bleibt nicht auf dem Fremdschaden sitzen weil er keine rechtzeitige Schadenmeldung eingereicht hat von einem Schaden von dem er nichts wusste.
Zitat:
@ohboy schrieb am 15. August 2021 um 15:05:28 Uhr:
Also dein Tipp ist, ich soll meine Versicherung über einen möglichen Schaden den ich nicht verursacht habe, informieren?
Mein Tipp hingegen ist, dies bleiben zu lassen. Der Unfall (wenn es denn einer war) ist schon mehrere Monate her und somit ist die Frist sowieso abgelaufen. Insofern würde ich einfach warten, ob die Versicherung sich meldet. Dann ist es aber sehr wichtig sofort zu reagieren. Insofern würde ich mir schon jetzt zusammenschreiben, was ich der Versicherung dann antworten werde.
Es ist richtig, die Versicherung kann dich in Regress nehmen, die Summe ist allerdings begrenzt. Dennoch machen die meisten Versicherungen es nicht. Wenn du allerdings ein unangenehmer Kunde bist, der in letzter Zeit viele Schäden verursacht hat, kann das anders aussehen, denn die Versicherung ist nicht traurig, wenn sie dich als Versicherten verliert.
Gruß
Uwe
Hallo, Rasanty,
Zitat:
@Rasanty schrieb am 15. August 2021 um 17:10:12 Uhr:
Der TE bleibt nicht auf dem Fremdschaden sitzen weil er keine rechtzeitige Schadenmeldung eingereicht hat von einem Schaden von dem er nichts wusste.
allein schon durch die Ermittlungen der Polizei und der Anzeige gegen ihn wusste der TE, was ihm vorgeworfen wird.
Die Aussage des Beamten, dass er keinen Schaden am Fahrzeug des TE festgestellt hat, ist zwar ganz schön, heißt aber nicht, dass er den Unfall definitiv nicht verursacht hat und somit wäre es nach den gängigen Obliegenheitsvorschriften der Versicherungen seine Pflicht gewesen, diese über den möglichen Unfall zu informieren.
Dies allein schon deshalb, damit die Versicherung die Möglichkeit hat, ggf. gegen unberechtigte Forderungen umgehend anzugehen.
Viele Grüße,
Uhu110
Zitat:
@uhu110 schrieb am 15. August 2021 um 22:52:51 Uhr:
Dies allein schon deshalb, damit die Versicherung die Möglichkeit hat, ggf. gegen unberechtigte Forderungen umgehend anzugehen.
Es wäre für mich neu, dass eine Versicherung eine Forderung begleicht ohne mit dem eigentlichen Versicherungsnehmer Kontakt aufzunehmen.
Deine Panikmache gegenüber dem TE ist schon atemberaubend.
Wie Uwe Mettmann schon richtigerweise sagte, ist es für einen Haftpflichtschaden unerheblich ob dies von einem Versicherungsnehmer angemeldet wird oder nicht. Max. würde die Versicherung sich an ihren Versicherungsnehmer wenden (was aber sehr begrenzt möglich ist)
Zitat:
@uhu110 schrieb am 15. August 2021 um 17:00:10 Uhr:
Nur, weil Du den Unfall nicht bemerkt hast und der Polizeibeamte vor Ort keinen sichtbaren Schaden an Deinem Fahrzeug feststellen konnte, heißt das nicht zwingend, dass es keinen Zusammenstoß gegeben hat.
In heutigen Zeiten und den verwendeten Materialien ist die Wahrscheinlichkeit, dass ein Zusammenstoß zwischen zwei Fahrzeugen bei einem Fahrzeug ohne jegliche Spuren endet gleich Null. Besonders, wenn es auf der anderen Seite eindeutige Zeichen gibt die dem Unfallgegner zugeordnet werden kann.
Die Aussage des pot. Unfallgegners wird durch ein vollkommen schadenfreies Fahrzeug ziemlich entkräftet.
Dann kennst Du dich mit Direktansprüchen an Versicherungen im Rahmen von Pflichtversicherungen scheinbar nicht aus 🙂
Zitat:
@NDLimit schrieb am 16. August 2021 um 08:27:53 Uhr:
Dann kennst Du dich mit Direktansprüchen an Versicherungen im Rahmen von Pflichtversicherungen scheinbar nicht aus 🙂
Doch. Dazu muss jedoch ein Beleg des Direktanspruchs vorliegen und da reicht die Nennung eine Kennzeichens nicht aus. Wenn dem so wäre, dann werde ich zukünftig jeden Parkrempler an meinem Fahrzeug der vom Verursacher nicht bei mir gemeldet wurde dem nächstbesten Parknachbarn ankreiden und sein Kennzeichen nutzen.😁
(werde ich natürlich nicht machen)
Zitat:
@NDLimit schrieb am 16. August 2021 um 08:53:43 Uhr:
Du vergisst, dass es in diesem Fall eine polizeiliche Ermittlungsakte gibt.
Die, Stand jetzt, kein Ergebnis hat. Ich kann bei meinem Beschriebenen auch eine Anzeige bei der Polizei auf den Weg bringen. Somit liegt auch da eine Ermittlungsakte vor. Darf ich dann auch sofort bei der gegnerischen Versicherung abrechnen?
Ich denke nein.
Die Versicherung wird, bei Forderungen, den eigenen Versicherungsnehmer um Stellungnahme bitten und bei unklaren Sachverhalten das Ergebnis der Ermittlungsakte abwarten.
und dann kommt das dabei raus:
https://www.motor-talk.de/.../...ich-privat-zu-verklagen-t7138214.html