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Vorwurf des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort

Themenstarteram 12. August 2021 um 7:19

Hallo zusammen,

der Vorwurf steht seit Anfang Juni 2021 im Raum. Ich soll an einem Wagen entlanggeschrammt sein und einen Schaden auf der Beifahrerseite aufweisen. Der geschädigte saß im Auto und sah mein Auto aus dem Rückspiegel und schrieb mein Kennzeichen auf. So wurde es zur Anzeige gebracht. Kaum war ich zuhause klingelte auch schon die Polizei und wollte meinen Wagen sehen, also ging ich mit den Beamten in die Garage und zeigte mein Auto, an dem kein Schaden festzustellen war. Um eine bessere Sicht auf den Lack zuhaben fuhr ich den Wagen aus der Garage und es wurden Fotos von der Polizei erstellt und man sagte mir, dass ich in 4-6 Wochen einen Brief bekomme dass die Anzeige gegen mich auf unbekannt geändert wird, da ich es nicht gewesen sein kann. Die Polizei vermutet, dass sich der andere ev. das falsche Kennzeichen aufgeschrieben hat oder in dem Moment wo der andere in den Rückspiegel geschaut hat, der tatsächliche Verursacher schon aus dem Blickfeld war und derjenige mein Kennzeichen nur sehen konnte anders können sich es die Beamten nicht erklären. Nun aber 2 Monate später hab ich immer noch nicht den Brief erhalten, der mich entlasten soll. Sondern wie ich durch Anruf bei der Polizei erfahren habe, der Fall bei der Staatsanwaltschaft liegt, geht also weiter und ich frage mich wo das Problem liegt.

Hat jemand schon so etwas erlebt? Was kann ich tun außer warten?

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74 Antworten

Zitat:

@Rigero schrieb am 12. August 2021 um 14:41:16 Uhr:

Zitat:

@ohboy schrieb am 12. August 2021 um 09:44:24 Uhr:

Wenn du eine Anzeige gemacht hast, warum wurde diese [von der Staatsanwaltschaft] eingestellt? War es nicht eindeutig?

Strafverfahren können auch gegen Zahlung eines drei- bis vierstelligen Eurobetrags an die Justizkasse des jeweiligen Bundeslandes eingestellt werden.

Das passiert nach Absprache zwischen deinem Anwalt und der Staatsanwaltschaft. Dafür muss es aber eine Begründung geben. Einfach Geld zahlen uns der Bankraub is aus der Welt geschafft, das klappt in den seltensten Fällen.

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 12. August 2021 um 11:43:31 Uhr:

Wenn man Hobbyjurist wäre, könnte man den Typ ja wegen übler Nachrede, falscher Anschuldigung oder Vortäuschung einer Straftat verklagen. Aber ob man sich das antun sollte?

Dafür müsste man den Typ kennen, dann würde ich das sofort machen

Die Rennleiter werden aber bei ihrem Besuch den Namen nicht genannt haben., wer die Anzeige gemacht hat.

Hallo, Windelexores,

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. August 2021 um 18:57:30 Uhr:

Dafür müsste man den Typ kennen, dann würde ich das sofort machen

genau, um dann postwendend eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung zu bekommen, die im Gegensatz zu Deiner Anzeige möglicherweise von der Staatsanwaltschaft sogar verfolgt würde.

Der Geschädigte im Fall des TE wird mit großer Wahrscheinlichkeit bei der Polizei angerufen und mitgeteilt haben, dass es einen Parkplatzrempler gegeben hat und dass er das Kennzeichen XY-ZZ4711/12 abgelesen hat und vielleicht hat er noch Fahrzeugtyp und Farbe genannt.

Strafbar würde er sich mit dieser Anzeige nur machen, wenn er wider besseren Wissens falsche Angaben zum Beispiel zum Kennzeichen gemacht hätte; ein simpler Zahlendreher oder etwas in der Art wäre aber nicht strafbar, es sei denn, die Polizei stellt eindeutig fest, dass seine Angaben nicht passen können und er beharrt trotzdem weiter auf der Anzeige.

Wenn Du (nehmen wir mal an, dass Du der vermeintliche Verursacher wärst) nach dem Besuch der Polizei und deren Hinweis, dass es hier vermutlich einen Ablesefehler gab, eine Anzeige gegen den anderen Fahrer erstattest, handelst Du nachweislich wider besseren Wissens und machst Dich selber strafbar.

Hallo, Ohboy,

hast Du eigentlich Post von Deiner Versicherung zu diesem Unfall bekommen oder hast Du mal nachgefragt, ob sich der Geschädigte bzw. irgendein angeblicher Geschädigter wegen diesem Unfall bei denen gemeldet hat?

Sollten die von nichts wissen, wäre das ein Indiz, dass der Geschädigte nach den Ermittlungen der Polizei selber davon ausgeht, dass Du nichts mit dem Unfall zu tun hast und des Weiteren wäre dies ein Indiz dafür, dass die Polizei Dich wirklich nicht als Unfallverursacher sieht.

Wie schon geschrieben wurde, kann der Polizeibeamte selber das Verfahren gegen Dich nicht einstellen, so dass Du auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft warten musst. Möglicherweise hat der Kollege Dich aber so oder so gar nicht als Beschuldigter geführt, sondern in der Ermittlungsakte lediglich darauf hingewiesen, dass zuerst der Verdacht Deiner Beteiligung bestand, diese aber schnell ausgeräumt werden konnte. Hier könnte es sich lohnen, mal direkt bei dem Beamten nachzufragen.

Zu der Verzögerung: Es ist gut möglich, dass der Vorgang noch in Bearbeitung ist, weil der Kollege noch den tatsächlichen Verursacher sucht und wenn dazu z. B. Lackuntersuchungen, KBA -Abfragen oder ähnliches notwendig sind, kann sich das hinziehen.

Viele Grüße,

Uhu110

Themenstarteram 13. August 2021 um 5:01

Zitat:

@uhu110 schrieb am 13. August 2021 um 00:47:44 Uhr:

Hallo, Windelexores,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 13. August 2021 um 00:47:44 Uhr:

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. August 2021 um 18:57:30 Uhr:

Dafür müsste man den Typ kennen, dann würde ich das sofort machen

genau, um dann postwendend eine Gegenanzeige wegen falscher Verdächtigung zu bekommen, die im Gegensatz zu Deiner Anzeige möglicherweise von der Staatsanwaltschaft sogar verfolgt würde.

Der Geschädigte im Fall des TE wird mit großer Wahrscheinlichkeit bei der Polizei angerufen und mitgeteilt haben, dass es einen Parkplatzrempler gegeben hat und dass er das Kennzeichen XY-ZZ4711/12 abgelesen hat und vielleicht hat er noch Fahrzeugtyp und Farbe genannt.

Strafbar würde er sich mit dieser Anzeige nur machen, wenn er wider besseren Wissens falsche Angaben zum Beispiel zum Kennzeichen gemacht hätte; ein simpler Zahlendreher oder etwas in der Art wäre aber nicht strafbar, es sei denn, die Polizei stellt eindeutig fest, dass seine Angaben nicht passen können und er beharrt trotzdem weiter auf der Anzeige.

Wenn Du (nehmen wir mal an, dass Du der vermeintliche Verursacher wärst) nach dem Besuch der Polizei und deren Hinweis, dass es hier vermutlich einen Ablesefehler gab, eine Anzeige gegen den anderen Fahrer erstattest, handelst Du nachweislich wider besseren Wissens und machst Dich selber strafbar.

Hallo, Ohboy,

hast Du eigentlich Post von Deiner Versicherung zu diesem Unfall bekommen oder hast Du mal nachgefragt, ob sich der Geschädigte bzw. irgendein angeblicher Geschädigter wegen diesem Unfall bei denen gemeldet hat?

Sollten die von nichts wissen, wäre das ein Indiz, dass der Geschädigte nach den Ermittlungen der Polizei selber davon ausgeht, dass Du nichts mit dem Unfall zu tun hast und des Weiteren wäre dies ein Indiz dafür, dass die Polizei Dich wirklich nicht als Unfallverursacher sieht.

Wie schon geschrieben wurde, kann der Polizeibeamte selber das Verfahren gegen Dich nicht einstellen, so dass Du auf die Entscheidung der Staatsanwaltschaft warten musst. Möglicherweise hat der Kollege Dich aber so oder so gar nicht als Beschuldigter geführt, sondern in der Ermittlungsakte lediglich darauf hingewiesen, dass zuerst der Verdacht Deiner Beteiligung bestand, diese aber schnell ausgeräumt werden konnte. Hier könnte es sich lohnen, mal direkt bei dem Beamten nachzufragen.

Zu der Verzögerung: Es ist gut möglich, dass der Vorgang noch in Bearbeitung ist, weil der Kollege noch den tatsächlichen Verursacher sucht und wenn dazu z. B. Lackuntersuchungen, KBA -Abfragen oder ähnliches notwendig sind, kann sich das hinziehen.

Viele Grüße,

Uhu110

Hallo Uhu,

vielen Dank für den ausführlichen Post. Was ich von dem geschickten Polizisten weiß ist, der geschädigte saß im Auto, ich fuhr angeblich entlang seines Wagens (keine Spuren auf meinem Auto). Dann rief er nicht die Polizei an sondern fuhr zur nächsten Wache und erstattete Anzeige gegen mich. Farbe, Kennzeichen Autotyp stimmen, es ist definitiv mein Auto aber ich bin nicht entlang seines Autos geschrammt.

Das komische an der Sache, er hat ausgesagt, dass nachdem ich an seinem Auto entlanggeschrammt bin, er eine Delle in seinem Fahrzeug hat.

Den Beamten kam es auch schon komisch vor. Entlangschrammen und dann Delle?

Ich habe von keiner Versicherung etwas gehört. Aber wie soll er auch meine Versicherung kontaktieren? Kann er ja nicht wissen, wo ich versichert bin.

Für Lackuntersuchungen ist es nun auch etwas spät denk ich, das Thema ist nun über 2 Monate alt.

VG

Zitat:

@ohboy schrieb am 13. August 2021 um 07:01:03 Uhr:

 

Ich habe von keiner Versicherung etwas gehört. Aber wie soll er auch meine Versicherung kontaktieren? Kann er ja nicht wissen, wo ich versichert bin.

Wenn der Geschädigte dein Kennzeichen hat, bekommt er über den Zentralruf der Autoversicherer auch deine Versicherung heraus und kann dann versuchen dort den Schaden ersetzt zu bekommen. Allerdings meldet sich üblicherweise dann deine Versicherung bei Dir mit der Aufforderung den Schaden zu melden, sofern du dies noch nicht vorsichtshalber getan hast.

Themenstarteram 13. August 2021 um 5:48

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 13. August 2021 um 07:43:47 Uhr:

Zitat:

@ohboy schrieb am 13. August 2021 um 07:01:03 Uhr:

 

Ich habe von keiner Versicherung etwas gehört. Aber wie soll er auch meine Versicherung kontaktieren? Kann er ja nicht wissen, wo ich versichert bin.

Wenn der Geschädigte dein Kennzeichen hat, bekommt er über den Zentralruf der Autoversicherer auch deine Versicherung heraus und kann dann versuchen dort den Schaden ersetzt zu bekommen. Allerdings meldet sich üblicherweise dann deine Versicherung bei Dir mit der Aufforderung den Schaden zu melden, sofern du dies noch nicht vorsichtshalber getan hast.

Danke für die Info und nein meine Versicherung hat sich nicht gemeldet und ich habe ihr auch nichts gemeldet da es aus meiner Sicht nichts zu melden gibt :)

"Ich möchte melden, dass ich am XY. Juni um XY Uhr keinen Unfall hatte. Bitte nehmen Sie dies auf. Ein detaillierter Nicht-Unfallbericht folgt." :D

Einer Meldung bei der KFZ-Haftpflicht-Versicherung steht nichts im Wege. Ganz im Gegenteil. Aufgabe einer Haftpflichtversicherung ist es nicht nur Schäden zu regulieren, sondern auch unberechtigte Ansprüche abzuwehren, notfalls auf Versicherungskosten vor Gericht.

am 13. August 2021 um 7:28

Zitat:

@windelexpress schrieb am 12. August 2021 um 18:57:30 Uhr:

Zitat:

@Handschweiß schrieb am 12. August 2021 um 11:43:31 Uhr:

Wenn man Hobbyjurist wäre, könnte man den Typ ja wegen übler Nachrede, falscher Anschuldigung oder Vortäuschung einer Straftat verklagen. Aber ob man sich das antun sollte?

Dafür müsste man den Typ kennen, dann würde ich das sofort machen

Die Rennleiter werden aber bei ihrem Besuch den Namen nicht genannt haben., wer die Anzeige gemacht hat.

Es wurde doch dargelegt, dass das (auch warum) Quatsch ist.

Was möchtest damit sagen, oder einfach durch unqualifiziertes geposte für das nächste Thread-Schloss sorgen

Zitat:

@Goify schrieb am 13. August 2021 um 09:18:11 Uhr:

"Ich möchte melden, dass ich am XY. Juni um XY Uhr keinen Unfall hatte. Bitte nehmen Sie dies auf. Ein detaillierter Nicht-Unfallbericht folgt." :D

Dann lies mal die AKB deiner KFZ-Haftpflichtversicherung:

"Sie sind verpflichtet, uns jedes Schadensereignis, dass zu einer Leistung durch uns führen kann, unverzüglich zu melden"

"Ermittelt die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder eine andere Behörde im Zusammenhang mit dem Schadensereignis, sind sie verpflichtet, uns dies unverzüglich anzuzeigen"

Ob es sich um ein Schadensereignis handelt oder nicht, entscheidet letztlich nicht der Versicherungsnehmer, sondern die Staatsanwaltschaft bzw. ein Richter. Deswegen empfehle ich, auch schon den Vorwurf, einen Schaden verursacht zu haben, der Versicherung zu melden mit dem Hinweis, dass man das selber anders sieht.

Hallo, Ohboy,

Zitat:

@ohboy schrieb am 13. August 2021 um 07:01:03 Uhr:

Was ich von dem geschickten Polizisten weiß ist, der geschädigte saß im Auto, ich fuhr angeblich entlang seines Wagens (keine Spuren auf meinem Auto).

Zitat:

Farbe, Kennzeichen Autotyp stimmen, es ist definitiv mein Auto aber ich bin nicht entlang seines Autos geschrammt.

mal eine grundsätzliche Frage: Warst Du zum Tatzeitpunkt überhaupt an der besagten Unfallstelle?

Zitat:

Dann rief er nicht die Polizei an sondern fuhr zur nächsten Wache und erstattete Anzeige gegen mich.

Dagegen ist grundsätzlich mal nichts zu sagen. Es hat sogar gewisse Vorteile, denn auf der Dienststelle kann sich ein einzelner Beamter mit der Unfallaufnahme beschäftigen (sofern jemand gerade verfügbar ist), während ansonsten extra eine Streife mit zwei oder drei Beamten anfahren müsste.

Zitat:

Das komische an der Sache, er hat ausgesagt, dass nachdem ich an seinem Auto entlanggeschrammt bin, er eine Delle in seinem Fahrzeug hat.

Den Beamten kam es auch schon komisch vor. Entlangschrammen und dann Delle?

So abwegig ist das gar nicht. Es reicht schon, wenn beim Rückwärtsfahren das Lenkrad ein wenig eingeschlagen wurde, um eine Delle zu verursachen.

Dieses frühzeitige Einschlagen der Räder ist übrigens einer der Hauptgründe für solche Parkplatzrempler: Man schaut rückwärts, um zu sehen, ob es hinter einem ein Hindernis gibt und sieht dabei nicht, dass man immer weiter nach links oder rechts kommt.

Zitat:

Ich habe von keiner Versicherung etwas gehört. Aber wie soll er auch meine Versicherung kontaktieren? Kann er ja nicht wissen, wo ich versichert bin.

Wie schon geschrieben wurde: Dem Unfallgegner reicht das Kennzeichen, um über den GDV die Versicherung des Verursachers herauszubekommen.

Ebenso ist der obige Hinweis richtig, dass Du als möglicher Verursacher die Obliegenheitspflicht hast, Deine Versicherung über den angeblichen Unfall zu informieren.

Im schlimmsten Fall kann es sein, dass diese nach so einer langen Zeit ohne Mitteilung die Regulierung verweigert.

Zitat:

Für Lackuntersuchungen ist es nun auch etwas spät denk ich, das Thema ist nun über 2 Monate alt.

Ich meinte damit die möglichen Lackspuren am Geschädigtenfahrzeug. Wenn es da z. B. kleine Lackpartikel vom Verursacher gab, hätte man diese sichern und durch eine aufwendige Analyse zumindest mal die genaue Farbe (weiß ist nicht gleich weiß), den Hersteller und ggf. sogar den Fahrzeugtyp herausfinden können.

Das kann für den angeblichen Verursacher be - oder entlastend sein, wenn festgestellt wird, dass die Lacksplitter zu seinem Fahrzeugtyp passen oder such nicht.

Viele Grüße,

Uhu110

Themenstarteram 13. August 2021 um 9:45

Zitat:

@uhu110 schrieb am 13. August 2021 um 11:17:48 Uhr:

Hallo, Ohboy,

Zitat:

@uhu110 schrieb am 13. August 2021 um 11:17:48 Uhr:

Zitat:

@ohboy schrieb am 13. August 2021 um 07:01:03 Uhr:

Was ich von dem geschickten Polizisten weiß ist, der geschädigte saß im Auto, ich fuhr angeblich entlang seines Wagens (keine Spuren auf meinem Auto).

Zitat:

@uhu110 schrieb am 13. August 2021 um 11:17:48 Uhr:

Zitat:

Farbe, Kennzeichen Autotyp stimmen, es ist definitiv mein Auto aber ich bin nicht entlang seines Autos geschrammt.

mal eine grundsätzliche Frage: Warst Du zum Tatzeitpunkt überhaupt an der besagten Unfallstelle?

Zitat:

@uhu110 schrieb am 13. August 2021 um 11:17:48 Uhr:

Zitat:

Dann rief er nicht die Polizei an sondern fuhr zur nächsten Wache und erstattete Anzeige gegen mich.

Dagegen ist grundsätzlich mal nichts zu sagen. Es hat sogar gewisse Vorteile, denn auf der Dienststelle kann sich ein einzelner Beamter mit der Unfallaufnahme beschäftigen (sofern jemand gerade verfügbar ist), während ansonsten extra eine Streife mit zwei oder drei Beamten anfahren müsste.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 13. August 2021 um 11:17:48 Uhr:

Zitat:

Das komische an der Sache, er hat ausgesagt, dass nachdem ich an seinem Auto entlanggeschrammt bin, er eine Delle in seinem Fahrzeug hat.

Den Beamten kam es auch schon komisch vor. Entlangschrammen und dann Delle?

So abwegig ist das gar nicht. Es reicht schon, wenn beim Rückwärtsfahren das Lenkrad ein wenig eingeschlagen wurde, um eine Delle zu verursachen.

Dieses frühzeitige Einschlagen der Räder ist übrigens einer der Hauptgründe für solche Parkplatzrempler: Man schaut rückwärts, um zu sehen, ob es hinter einem ein Hindernis gibt und sieht dabei nicht, dass man immer weiter nach links oder rechts kommt.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 13. August 2021 um 11:17:48 Uhr:

Zitat:

Ich habe von keiner Versicherung etwas gehört. Aber wie soll er auch meine Versicherung kontaktieren? Kann er ja nicht wissen, wo ich versichert bin.

Wie schon geschrieben wurde: Dem Unfallgegner reicht das Kennzeichen, um über den GDV die Versicherung des Verursachers herauszubekommen.

Ebenso ist der obige Hinweis richtig, dass Du als möglicher Verursacher die Obliegenheitspflicht hast, Deine Versicherung über den angeblichen Unfall zu informieren.

Im schlimmsten Fall kann es sein, dass diese nach so einer langen Zeit ohne Mitteilung die Regulierung verweigert.

Zitat:

@uhu110 schrieb am 13. August 2021 um 11:17:48 Uhr:

Zitat:

Für Lackuntersuchungen ist es nun auch etwas spät denk ich, das Thema ist nun über 2 Monate alt.

Ich meinte damit die möglichen Lackspuren am Geschädigtenfahrzeug. Wenn es da z. B. kleine Lackpartikel vom Verursacher gab, hätte man diese sichern und durch eine aufwendige Analyse zumindest mal die genaue Farbe (weiß ist nicht gleich weiß), den Hersteller und ggf. sogar den Fahrzeugtyp herausfinden können.

Das kann für den angeblichen Verursacher be - oder entlastend sein, wenn festgestellt wird, dass die Lacksplitter zu seinem Fahrzeugtyp passen oder such nicht.

Viele Grüße,

Uhu110

Ja ich war an dem besagten Tag und Uhrzeit dort, genau wie hundert andere Autos. Es war ein Samstag in einem Gewerbegebiet mit Möbelhäusern und einen McDonalds, da war ich nicht alleine.

Mal schauen was rauskommt, ich vermute wie die Polizisten schon gesagt haben, dass da nichts weiter passieren. Weil eben so viel dort los ist eben die Vermutung dass einer vor mir den Wagen geschrammt hat aber ich "gesehen" wurde. Komisch so ein langwieriger Aufriss ohne Schaden und Fotos die mich entlasten. In der kurzen Zeit hätte ich den Wagen auch nicht reparieren können, ich fuhr nach Hause und 10min später klingelten schon die Beamten.

Bei angezeigter Unfallflucht auch gut so,dass sie schnell beim Verdächtigen aufschlagen.

Hier mussten die Rennleiter mal 45 min an der Tür warten,bis der Flüchtling die 3 km durchs Maisfeld nach Haus zurück gelegt hatte. Die Promille wurden dann zurück gerechnet.

Themenstarteram 13. August 2021 um 10:00

Zitat:

@windelexpress schrieb am 13. August 2021 um 11:55:48 Uhr:

Bei angezeigter Unfallflucht auch gut so,dass sie schnell beim Verdächtigen aufschlagen.

Hier mussten die Rennleiter mal 45 min an der Tür warten,bis der Flüchtling die 3 km durchs Maisfeld nach Haus zurück gelegt hatte. Die Promille wurden dann zurück gerechnet.

Ja da waren die mal schnell und ich war noch am Burger Essen... Der wo mich angezeigt hat, schuldet mir einen warmen BigMac und Pommes. Nach der ganzen Aufnahme war alles kalt...

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