Vorwurf des Unerlaubten Entfernens vom Unfallort
Hallo zusammen,
der Vorwurf steht seit Anfang Juni 2021 im Raum. Ich soll an einem Wagen entlanggeschrammt sein und einen Schaden auf der Beifahrerseite aufweisen. Der geschädigte saß im Auto und sah mein Auto aus dem Rückspiegel und schrieb mein Kennzeichen auf. So wurde es zur Anzeige gebracht. Kaum war ich zuhause klingelte auch schon die Polizei und wollte meinen Wagen sehen, also ging ich mit den Beamten in die Garage und zeigte mein Auto, an dem kein Schaden festzustellen war. Um eine bessere Sicht auf den Lack zuhaben fuhr ich den Wagen aus der Garage und es wurden Fotos von der Polizei erstellt und man sagte mir, dass ich in 4-6 Wochen einen Brief bekomme dass die Anzeige gegen mich auf unbekannt geändert wird, da ich es nicht gewesen sein kann. Die Polizei vermutet, dass sich der andere ev. das falsche Kennzeichen aufgeschrieben hat oder in dem Moment wo der andere in den Rückspiegel geschaut hat, der tatsächliche Verursacher schon aus dem Blickfeld war und derjenige mein Kennzeichen nur sehen konnte anders können sich es die Beamten nicht erklären. Nun aber 2 Monate später hab ich immer noch nicht den Brief erhalten, der mich entlasten soll. Sondern wie ich durch Anruf bei der Polizei erfahren habe, der Fall bei der Staatsanwaltschaft liegt, geht also weiter und ich frage mich wo das Problem liegt.
Hat jemand schon so etwas erlebt? Was kann ich tun außer warten?
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74 Antworten
Zitat:
@ktown schrieb am 16. August 2021 um 09:45:46 Uhr:
Zitat:
@NDLimit schrieb am 16. August 2021 um 08:53:43 Uhr:
Du vergisst, dass es in diesem Fall eine polizeiliche Ermittlungsakte gibt.
Die Versicherung wird, bei Forderungen, den eigenen Versicherungsnehmer um Stellungnahme bitten und bei unklaren Sachverhalten das Ergebnis der Ermittlungsakte abwarten.
Ist das so?

Also ich habe eben erneut mit der Polizei gesprochen, die Anzeige läuft bereits auf unbekannt. Somit wird sich das im Sande verlaufen. Ich meine warum soll auch weiter gegen mich ermittelt werden, wenn die Polizei schon sagt, dass ich es nicht gewesen sein kann. Ende gut alles gut.
Und ja, siehe vorletzten Post, wenn er mich privat verklagen will, dann bitte. Dann versuche ich die Kosten so hoch zu treiben dass er darauf sitzen bleibt...
Hallo, Ohboy,
siehst Du, ein Telefonat mit der Polizei und das Thema ist geklärt.
Wenn von Seiten der Polizei gegen Unbekannt ermittelt wird, bist Du aus dem Schneider und der Unfallgegner wird Dich weder über die Versicherung noch privat belangen.
Viele Grüße,
Uhu110
Außer man heißt Herr Unbekannt...
Hmmm, die Polizei hat also das Verfahren eingestellt...
Hallo, Rasanty,
der Polizeibeamte selber kann das Verfahren nicht einstellen.
Man kann aber bei der Staatsanwaltschaft anfragen, ob gegen den offensichtlich unschuldigen Fahrer weiter ermittelt, bzw. eine Anzeige vorgelegt werden soll, oder ob es reicht, wenn man gegen "Unbekannt" ermittelt oder, wenn man den wahren Verursacher hat, gegen diesen und in der Unfallanzeige dann darauf hinweist, dass nach Rücksprache mit dem Staatsanwalt XY keine weiteren Maßnahmen gegen den YZ getroffen wurden.
Das spart allen Beteiligten unnötige Arbeit.
Viele Grüße,
Uhu110
Ja so wird es wohl gewesen sein.
- Anzeige bei an Polizei dass ich das Auto geschrammt habe.
- Polizei kommt, findet keine Schäden.
- Rücksprache mit der Staatsanwaltschaft die Anzeige auf Unbekannt zu ändern.
- Ändern der Anzeige auf Unbekannt und Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft.
Zu viele Gedanken um nichts aber durch einige Kommentare dennoch sehr lehrreich.
Ev. sind hier auch einige Polizisten, Juristen sowie Mitarbeiter von Versicherungen unterwegs die fleißig kommentieren.
Zitat:
@ohboy schrieb am 17. August 2021 um 07:36:36 Uhr:
Ev. sind hier auch einige Polizisten, Juristen sowie Mitarbeiter von Versicherungen unterwegs die fleißig kommentieren.
Ganz bestimmt sogar.
Hallo zusammen, nun ist es offiziell. Das Schreiben kam obwohl ich nicht mehr damit gerechnet hatte, da die die Polizei mir am Telefon sagte, dass die Anzeige auf unbekannt läuft.
Nun gut jetzt ist es amtlich und ich kann mir den Brief einrahmen...
Hoffe das nun Ruhe ist denn ich hab keine Ahnung wie kreativ die Gegenseite ist.
Na siehste. Viel Wind um nichts.
Aber danke für die Info.
FInd ich gut, dass in dem Schreiben explizit der Halbsatz "dass Sie unschuldig sind." steht. Wenn mal alle behördlichen Schreiben so eindeutig formuliert wären
Hallo Leute, es geht weiter. Eben rief mich meine Versicherung an und der Anwalt des Geschädigten stellt Ansprüche an meine Versicherung... Ich sagte, dass ich es nicht war und ein Schreiben der Staatsanwaltschaft erhielt. Dieses wollte meine Versicherung nun haben. Das habe ich denen per Email zukommen lassen und meine Versicherung sagte, sie werde auch das Protokoll der Polizei anfordern. Langsam nervt der Typ ungemein. Was will er denn noch haben bzw. was kann ich von meiner Seite machen? Er hat doch auch ein Schreiben bzgl. Einstellung des Verfahrens bekommen oder? mfg
Dein schreiben hat er nicht zur Kenntnis bekommen.
Deine Versicherung ist zur Abwehr unberechtigter Ansprüche angehalten und wird dies auch tun.
Eindeutiger als mit der Einstellung der StA geht's ja nun nicht.
Man muss hier unterscheiden, nur weil der TE unschuldig in Bezug auf das unerlaubte Entfernen vom Unfallort ist, bedeutet dies nicht automatisch, dass er den Schaden nicht verursacht hat.
Beim unerlaubten Entfernen vom Unfallort ist neben der Schadenverursachung auch die Bemerkbarkeit des Schadeneintritts für den Schädiger relevant. Hat der Schädiger den Schaden verursacht, konnte ihn aber weder visuell, noch taktil, noch akustisch bemerken, so ist er ebenfalls unschuldig, da das unerlaubte Entfernen eine reine Vorsatztat ist. D.h. wenn man den Schadeneintritt nicht bemerkt, kann man sich auch nicht vorsätzlich entfernen. Der Schädiger hat den Schaden aber tatsächlich verursacht. Daher wäre der Schädiger, wenn auch strafrechtlich unschuldig, zum Schadensersatz verpflichtet, bzw. in direkter Folge die Versicherung.
Für den Fall des TE wäre daher relevant, warum die StA auf unschuldig erkannt hat. Weil es keine kompatiblen Schäden gibt, oder weil er den Schadeneintritt nicht bemerken konnte.
Richtig.
Nun ist es aber Sache der Versicherung des TE, die Ansprüche des Geschädigten abzuwehren, sofern sie unberechtigt sind.