Vorversicherung geschlampt ? Selbst geschlampt ? Versicherung will mehr Geld

Guten Tag,

ich hoffe, dass mir jemand weiterhelfen kann.
Folgendes Problem:

Ich habe einen 3seitigen Brief von meiner neuen Verischerung bekommen (ADAC)
Man verlangt jetzt 300 Euro mehr von mir, da mein Vorversicherer 0 schadenfreie Jahre beim ADAC angeben hat.
Dies entspricht beim ADAC jetzt SF 0 100%.

Vorversicherung ist AllSecur.
Wie gesagt, der Brief ist 3 Seiten lang und ich werde nicht wirklich schlau daraus, wie die jetzt auf eine so hohe Nachzahlung kommen.

Falls sich hier ein Experte in sowas findet, bin ich gern bereit, den Fall auch per PN zu besprechen und ggf Kopien dieses Briefes hochladen.

Ich bedanke mich schon einmal im Voraus

Beste Antwort im Thema

Wende dich an die Vorversicherung und lass dir das erklären.
Die neue Versicherung kann nur das übernehmen, was die Vorversicherung bestätigt.
Vermutlich lag eine Sondereinstufung vor oder es gab Schäden.

PS: mit der ADAC-Versicherung kann man auch telefonieren

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Das wird aber erst einmal nicht funktionieren, das ja eine SF mit SF0 vorliegt, somit gibt es dann keine FS-Regelung.
Vielleicht solltest du zurückgehen. Teurer kann es da auch nicht sein?

Also: Wenn der Vorversicherer hier eine Sondereinstufung ohne Kenntnis der Dauer der Fahrerlaubnis zugesagt hat, werden die in ihrem System natürlich eine KL 0 als (echten) SFR hinterlegt haben.

Hieraus folgt natürlich, dass aufgrund des Wechsels auch nur eine KL 0 bestätigt wird.

Wenn nun die ADAC-Versicherung anhand der Vorversichererdaten erkennt, dass diese KL 0 nicht aufgrund eines Schadens erreicht wurde, können sie natürlich die SF ½ einräumen.

Alternativ kann der TE allerdings auch dem Vorversicherer die Dauer seiner Fahrerlaubnis mitteilen und um Bestätigung an den Nachversicherer der Klasse SF ½ bitten. Dem muss der Versicherer dann folgen.

Ich halte es auch für möglich, dass der Vorversicherer versehentlich die KL 0 statt SF ½ hinterlegt hat (Sachbearbeiterfehler). Dann werden sie natürlich auch korrigieren.

Ich gebe Dir Recht, dass das wohl der bessere Weg ist. Allerdings kann die ADAC-Versicherung anhand der übermittelten VWB-Daten und der Fahrerlaubnisdaten schon erkennen, ob beim Vorversicherer fehlerhaft eingestuft wurde. Ob die das dann tatsächlich korrigieren, ist eine andere Frage.

Schäden gab es (2 unfälle)
Allerdings beide unverschuldet , wo meine Versicherung nichts mir zu tun hatte

Dann würde ich an Deiner Stelle vorsichtshalber erst einmal bei der ADAC-Versicherung anrufen und nachfragen, ob seitens des Vorversicherers irgendwelche Schäden angeführt wurden. Das mit dem "unverschuldet" ist immer so eine Sache. Denn, wenn der Schädiger der Meinung war oder ist, dass er nur eine Teilschuld hat und bei Deinem Versicherer Ansprüche anmeldet, packt der erst einmal eine Rückstellung auf Deinen Vertrag. So etwas passiert schon mal. Wenn das der Grund ist und hier kein Verfahren (mehr) läuft, könnten die diese auflösen und schicken dann normalerweise automatisch eine korrigierte VBW raus.

Ich könnte mir vorstellen, dass das die Erklärung hier wäre.

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Offensichtlich haben alle folgenden Satz auf Seite 1 des eingescannten Schreibens überlesen:
"Laut Information derAllSecur wurde Ihr Schadenfreiheitsrabatt am 15.02.2016 an die
DEVK Allg. Vers.-AG abgegeben."
Heißt also, der ursprünglich bei der AllSecur vorhandene SFR wurde von der DEVK abgerufen und liegt jetzt dort.

Schon richtig. Aber wieso wurde dann der Vertrag auf KL 0 umgestellt, wenn der TE doch schon mehr als 3 Jahre die Fahrerlaubnis besitzt? Also sind wir doch wieder da, wo wir schon einmal waren.

Aber zugegebenmaßen habe ich das auch überlesen.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 18. März 2016 um 11:35:28 Uhr:


Schon richtig. Aber wieso wurde dann der Vertrag auf KL 0 umgestellt, wenn der TE doch schon mehr als 3 Jahre die Fahrerlaubnis besitzt? Also sind wir doch wieder da, wo wir schon einmal waren.

Aber zugegebenmaßen habe ich das auch überlesen.

Weil der ADAC hier einfach nach seinen Bedingungen tarifiert:
I.2.1 Ersteinstufung in Klasse 0
Beginnt Ihr Vertrag ohne Übernahme eines Schadenverlaufs nach I.6, wird er in
Klasse 0 eingestuft.
I.2.2.1 Sonderersteinstufung in die Schadenfreiheitsklasse SF 1/2
– wenn Sie nachweisen, dass Sie aufgrund einer gültigen Fahrerlaubnis, die von
einem Mitgliedstaat der EU, der Schweiz, der USA oder Norwegen erteilt wurde,
seit mindestens drei Jahren zum Führen von Pkw oder von Zweirädern, die ein
amtliches Kennzeichen führen müssen, berechtigt sind.
Da der TE von seinem bestehenden SFR ausging, hat er natürlich den Fahrerlaubnisbesitz nicht nachgewiesen.

Eben! Aber das kann er natürlich nachholen - wie von mir geschrieben.

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 18. März 2016 um 12:02:54 Uhr:


Eben! Aber das kann er natürlich nachholen - wie von mir geschrieben.

Er sollte lieber seinen SFR bei der DEVK abrufen lassen.

Aber selbstverständlich doch! Klappt, wenn der dort ungenutzt rumliegt. Dazu schreibt der TE leider an keiner Stelle etwas.

Dann werde ich mal die devk kontaktieren und anschließend nochmal den adac

Der beste Weg!

Wobei ich mir immer noch nicht erklären kann wie die devk da jetzt "reingerutscht" ist, da das ja für ein ganz anderes Fahrzeug galt.

Du musst die Versicherungsverträge samt SF-Rabatten den jeweiligen Fahrzeugen zuordnen.
Dann wird sich das vermutlich aufklären.

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