Vorübergehende Tachomanupulation?

Volvo V60 2 (F)

Hallo zusammen,

mir ist ein Ding passiert, das glaubt man erst gar nicht und deshalb stelle ich mal die Frage hier: Ist es möglich, beim Volvo den Tacho-sprich Kilometerstand- so zu manipulieren, dass das nur für ca. 2 Wochen anhält? Hört sich komisch an, ist mir aber passiert und ich weiß jetzt nicht wie ich mich weiter verhalten soll. Musste mich notgedrungen nach einem neuen Elch umsehen, da mein V70 Bj 2009 nach Crash total geschrottet wurde.🙂

Also musste mich auf die Suche machen und als begeisterter Volvo-Fahrer ist mir ein V60 D3 ins Auge gesprungen. Bin da hingefahren und habe mir das Auto angesehen. Super gepflegt, gut ausgestattet, durfte ein Probefahrt machen und das Gefühl war Klasse, Volvo eben. Vor allem Bj 2011 mit 45.500 km gelaufen, perfekt. Also Auto gekauft, die Frage nach dem Serviceheft natürlich gestellt, da keins vorhanden war. Die Antwort war, dass dies jetzt elektronisch durch Volvo geführt würde, da ja eh die Daten ausgelesen würden. Okay dachte ich, kann so sein. Bin jetzt 2 Wochen mit dem Auto unterwegs und neben der Ankündigung zum Wartungsintervall zeigte mir plötzlich der Tacho nun einen Kilometerstand von 186.695 km an?????!!!!!????!

Wie geht so was? Ich kann mir das nur so erklären, dass der Tacho manipuliert wurde, aber völlig dilettantisch und die Elektronik des Volvo nun durch die Wartungsankündigung diesen Betrug rückgängig gemacht hat.

Was mich interessieren würde, ist die rechtliche Lage. Ich habe das Auto zwar bei einem Händler gekauft, der dies aber nur in Vermittlung im Kundenauftrag gemacht hat. Das heißt somit gekauft wie gesehen , aber ich habe das Auto mit dem viel niedrigen Kilometerstand gesehen und gekauft und bin einem Betrug aufgesessen, der nie aufgedeckt worden wäre, wenn das Phänomen nicht aufgetreten wäre.

Kann mir einer mal einen Tipp oder Rat geben.😕

Beste Antwort im Thema

Hallo zusammen, ich möchte euch mitteilen, dass meine Geschichte ein gutes Ende genommen hat. Ich habe den Kaufvertrag gewandelt und das Auto zurückgegeben. Jetzt wird in aller Ruhe ein neues Auto in Form eines V60 gesucht. Solltet ihr noch einmal mein "altes" Auto entdecken mit viel weniger Laufleistung, denkt euch euren Teil.🙂 Bis bald mal Euer Elchfreund!!!

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@ Elchfreund... Man man, da hast Du ja ganz schön ins Klosett gegriffen..🙁

Aber ein gewiefter Rechtsverdreher, wird Dir da sicherlich helfen können. Denke ich...

Vielleicht hilft Dir dieser Bericht weiter...
Beschaffenheitsangabe

Ich wünsche Dir auf jeden Fall viel Glück!!

Gruß,

UnsTotti

Also das Zitieren von Gerichtsentscheidungen in denen passende Stichwörter erwähnt werden, hilft dem TE nicht richtig weiter! Man sollte immer die Besonderheiten des Einzelfalls beachten! Hier ist die Begründung von Ansprüchen rechtlich trivial. Soll heißen die Rechtslage ist einfach, die Beweislage leider nicht. Recht haben und Recht bekommen sind die berühmten unterschiedlichen Paar Schuhe.

Das vorgetäuschte Agenturgeschäft ist in der anwaltlichen Praxis des Verkehrsrechtlers keine Seltenheit mehr. Das kannst du mir glauben! 😉 Zu verlockend ist es für windige Händler, Fahrzeuge unter Ausschluss der Gewährleistung zu verkaufen. Wenn man dann noch am Tacho manipuliert und/oder Unfallschäden verschweigt, kann man die Gewinnmarge mächtig steigern.

Natürlich kann man auch an die Erstattung einer Strafanzeige denken, verbunden mit der Hoffnung, die Ermittlungsbehörden klären schon die Verkaufskette des Fahrzeugs. Dazu raten wir mittlerweile nicht mehr, weil es in 99% der Fälle nichts bringt und die Ermittlungsverfahren eingestellt werden. Mit dem Einstellungsbeschluss wedeln Verkäufer und Händler dann gerne im Zivilprozess und können sich das Grinsen dabei nicht verkneifen.

Also schön selbst Informationen zum Fahrzeug (Historie, Verkaufskette etc.), zum Händler und zum vermeintlichen Verkäufer ermitteln und gegen den Richtigen vorgehen.

Es erübrigt sich der Hinweis auf die Nützlichkeit einer Rechtsschutzversicherung. Gegenstandswert ist der Kaufpreis des Fahrzeugs. Ohne Rechtsschutzversicherung wird es schnell teuer. Eine Vorabeinschätzung/Beratung zu den Erfolgsaussichten ist daher ratsam.

Chigurh

Supi Statement. Wollt eigentlich nur helfen.
Ich persönlich lebe nach folgendem Aphorismus:
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

Und wenn ich mein Recht haben will, gibt es kein "NEIN".
Betrug bleibt Betrug, auch wenn der Gesetzgeber oder "Richter Wunderlich" das anders sehen!

Zitat:

@UnsTotti schrieb am 18. November 2014 um 17:18:51 Uhr:


Supi Statement. Wollt eigentlich nur helfen.
Ich persönlich lebe nach folgendem Aphorismus:
Wo Recht zu Unrecht wird, wird Widerstand zur Pflicht.

Und wenn ich mein Recht haben will, gibt es kein "NEIN".
Betrug bleibt Betrug, auch wenn der Gesetzgeber oder "Richter Wunderlich" das anders sehen!

ja, aber kaufen kannst dir dann auch nichts von, wenn du auf den Prozesskosten und Schaden sitzen bleibst...

Zitat:

@foodtek schrieb am 18. November 2014 um 18:14:54 Uhr:



ja, aber kaufen kannst dir dann auch nichts von, wenn du auf den Prozesskosten und Schaden sitzen bleibst...

Also, ich möchte jetzt keine Grundsatzdiskussion beginnen. Sorry, war wohl ein bißchen übereifrig...!

Aber... Betrug bleibt Betrug. Wenn ich für eine Kiste 20k bezahle und das Ding nur 5k wert ist, dann kann man das vergessen, muß man aber nicht!!

Und ob ich nun 15k verliere oder mit weiteren 5k (für den Anwalt) meine 15k zurückbekomme, ist reine Ermessenssache und liegt immer im Auge des Betrachters. Vielleicht sind dann aber auch die 5k weg 🙄 aber ich kann dann sagen, ich habe alles probiert.

Meines Erachtens ist das eine Straftat und muß gerichtlich geklärt werden.

In diesem Sinne, allen einen schönen Abend, den Deutschen einen Sieg und Elchfreund sein Geld zurück..🙄

...da bin ich baff.

Was hat der Wagen denn gekostet wenn ich fragen darf? War das weit unter Marktwert?

Du willst doch jetzt sicher vom Kaufvertrag zurücktreten. Ich denke, eine Teilrückzahlung aufgrund Wertminderung kommt ja nicht in Frage (wenn ich ein Auto bis 50tkm suche will ich keins mit 180tkm haben......egal wie gut das aussieht)

wie gesagt, Straftat ist klar aber wichtiger ist jetzt, wie der Elchfreund da jetzt heile wieder rauskommt.

...bin aber baff, dass der Wagen noch so gut aussieht. Kaufe regelmäßig Leasingrückläufer um 150tkm.........da muss ich meist die Scheibe erneuern (Mikrosteinschläge.......gegen Licht extrem bemerkbar) und die Haube ggf. neu lacken.
LG

Hallo zusammen, ich finde es toll, dass hier soviele konstruktive Beiträge zusammengekommen sind und sie machen mir Mut. Am Donnerstag habe ich noch einmal einen Termin mit meinem Meister, wo wir uns das Ding noch einmal ganz genau anschauen werden. Am kommenden Mittwoch trabe ich dann zu meinem Anwalt, der auch von der Rechtsschutzversicherung der Syndikus ist. Und dann sehen wir weiter... Mein Meister meinte allerdings, dass das "Autohaus" schon hinter die Fichte geführt sein könnte. Denn jetzt mal ehrlich in die Runde: was hat man von einem Geschäftsmodell, wo eigentlich alles "für den A*****" ist, wenn man einmal auffliegt? Die Welle hier hat ja schon ihr übriges dazu beigetragen, dass der nächste Volvo nicht in der Ruhrstadt gekauft wird... Was ich nur nicht verstehe ist, warum man als Agentur dermaßen auftritt und selbst vor dem Weiterverkauf auf Nummer sicher geht und so ein Auto auf dessen Plausibilität durchcheckt. In seinem Fall hätte ich nach Scheckheft gefragt um die das Auto mit ruhigem Gewissen verkaufen zu können. Was mich wundert ist auch, dass das Auto dermaßen leicht durch die deutsche HU gekommen ist...

Einige haben ja gefragt, wer als Verkäufer auftritt. Tja da habe ich wirklich die A*****karte gezogen. Den Typen werde ich nicht in Holland ausfindig machen können, bzw. das würde schwierig werden. Spätestens hier -da habt ihr alle sowas von recht- hätten die Alarmglocken schrillen müssen. Aber Leute ganz ehrlich, habe vorher das Auto gesehen, bin ihn probegefahren und es war ein gutes Gefühl, also war der Kaufvertrag eigentlich Formsache, ein teurer unverzeihlicher Fehler, den man dann im Leben nur einmal macht.

Aber eins kann ich euch sagen: meine bisherigen Fahreindrücke sind einfach Klasse und ich gebe den nur sehr ungerne wieder ab. Auch von der Ausstattung (selten aber sowas von Vorteil inklusive Schiebedach) bin ich angetan. Ein Teilnehmer sagte ja schon, dass ich trotzdem nicht weich werden sollte, wenn einer sagt, mit. 190.000 km ist ein Volvo eingefahren. Wenn der Freundliche mir am Donnerstag signalisiert, dass das Auto an sich in einem guten Zustand ist und mit regelmäßiger Wartung und Pflege mit dem Auto noch lange Freude hat, würde ich bei entsprechender Minderung des Kaufpreises auf den tatsächlichen Wert doch ins Überlegen kommen, weil man diese Zusammenstellung so schnell nicht wiederfinden wird., außer man zahlt den astronomischen Neuwagenpreis, wenn man sich den V60 so zusammenstellt. Bei meiner jährlichen Fahrleistung < 20.000 km p.a käme ich mittelfristig auf die doppelte Fahrleistung in den nächsten 10 Jahren. Ist also doppelt doof.

Ich werde weiter berichten.

Habe heute erfahren, dass 4/2013 das Auto ein km-Stand von ca. 104.000 km hatte

Zitat:

@Elchfreund70 schrieb am 18. November 2014 um 21:23:59 Uhr:


Aber eins kann ich euch sagen: meine bisherigen Fahreindrücke sind einfach Klasse und ich gebe den nur sehr ungerne wieder ab. Auch von der Ausstattung (selten aber sowas von Vorteil inklusive Schiebedach) bin ich angetan. Ein Teilnehmer sagte ja schon, dass ich trotzdem nicht weich werden sollte, wenn einer sagt, mit. 190.000 km ist ein Volvo eingefahren.

Also, wenn Du das Auto trotz des gefälschten KM-Standes behalten willst, geht auch das: Dann muss der Händler einfach die Wertminderung wegen der zu hohen Kilometerleistung zurückerstatten. 😉

Ansonsten - was "gut eingefahren" betrifft: Ich fahre als Zweitwagen einen Mercedes, der ebenfalls gerade "gut eingefahren" ist. Dieses Auto wird von mir gepflegt, von daher ist das ok. Aber wenn die Kilometerleistung nicht nachvollziehbar ist, kannst Du "gut eingefahren" eher als "gut in die Tonne getreten" bezeichnen. Das Problem ist, dass durch die Manipulationen das Vertrauen u.U. komplett weg ist.

Da gebe ich dir recht, das zerstörte Vertrauen ist die Kehrseite der Medaille. Daher ist Rückgabe zur Zeit die erste Option und ich muss halt wieder auf die Suche gehen. Meine 🙂-Werkstatt repariert nur noch und vertreibt keine Volvos mehr, sonst wäre es einfach gewesen...

Wie ich schon mal weiter oben geschrieben hab: wenn der Laden im Auftrag der Importfirma verkauft und die ihrerseits wiederum im Auftrag des Besitzers verkauft hat, welcher sagen wir mal in Russland sitzt, dann ist rechtlich sehr schwer zu beweisen, dass dies alles nur zum Schein existiert, denn auf dem Papier ist das ein saubers Agenturgeschäft. Und alle greifbaren Beteiligten werden mit den Schultern zucken, was die Tachomanipulation betrifft.

Wenn man mal ein wenig durch die angebotenen Volvos klickt, dann findet sich wirklich immer das gleiche Bild:
- immer auffallend wenig km, meist weit unter 100t km
- immer als Agenturgeschäft deklariert
- kein einziges Fahrzeug wird als "scheckheftgepflegt" deklariert

Schon merkwürdig, oder?

>17k <17,5k

Gebe ich Dir recht! Aber wie oben eingangs erwähnt und meinen Kenntnissen aus den Niederlanden wirst du dort aufgrund der völlig komischen Steuergesetze diese Autos nicht los. Und für mich war das ein Leasingfahrzeug, der seine vertraglich vereinbarten 15.000 km p.a innerhalb der drei Jahre am Start hatte und drüben keine Abnehmer gefunden hat... Nun bin ich schlauer und eigentlich sind das alles Elche für Osteuropa, denen sowieso alles sch****egal ist. Wenn ich bedenke für was ein Riesenzaster mein demolierter V70 nach Polen gegangen ist, da war ich nur baff...

Hi,

da die Aussichten auf Erfolg nicht so gut aussehen, ist vor allem bei Nichterfolg einer (in meinen Augen bevorzugten) Rückgabe oder Wertminderung es dann ja eh deine einzige Alternative, den Wagen weiter zu fahren. 😮

Wuillst du mir mal per PN deine genaueren Daten (EZ, reale KM, genaue Ausstattung usw.) inkl. deiner E-Mail-Adresse senden, dann kann ich mal eine Schwackebewertung erstellen.

Schönen Gruß
Jürgen

Hallo Elchfreund70, wir Elchfahrer müssen ja zusammenhalten; deswegen lasse ich einmal die ungeordneten Gedanken vom Stapel, die mir nach der Lektüre des Threads durch den Kopf gegangen sind.
Die entscheidende Frage ist auch meines Erachtens, ob sich der Verkauf des Autos an Dich im Wege des sogenannten Agenturgeschäfts als eine Umgehung bestimmter, den Verbraucher schützenden Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs darstellt. Hätte Dir nämlich der Händler das Auto "direkt" verkauft, hätte er die Gewährleistung nicht ausschließen dürfen. Die Beantwortung dieser Frage richtet sich nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2005 danach, wer bei wirtschaftlicher Betrachtungsweise als Verkäufer anzusehen ist - der Händler oder der im Kaufvertrag genannte Verkäufer. Näheres - auch zu damit verbundenen Beweisproblemen, die wohl leider Dich treffen - weiß dann hoffentlich Dein Anwalt. Wenn Du tatsächlich eine Rechtsschutzversicherung hast, würde ich auf jeden Fall klagen; zur Vorbereitung auf den Rechtsstreit solltest Du vielleicht Screenshots von der Website und nach Möglichkeit von allen dort angebotenen Fahrzeugen - die ja wohl alle im Kundenauftrag verkauft werden - machen. Viele Grüße Rieslingelch