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Vorsicht vor AKB der VHV Versicherung

Themenstarteram 26. November 2014 um 9:27

Sollte jemand vorhaben sein Fahrzeug bei der VHV zu versichern, die auf vielen Vergleichsportalen empfohlen wird, sollte er vorher die AKB gut lesen. Die VHV übernimmt angeblich Tierbissschäden mit Folgeschäden bis 2.000 €. In den AKB unter Abzug neu für alt, wird ein Abzug für Folgeschäden bei Tierbiss gemacht. Schnell ist die schöne Gutscheinwelt mancher Versicherungsportale für den Verbraucher dahin.

Steht unter A.2.7.3 der AKB.

Beste Antwort im Thema

ja ja, Versicherungen sind doch alles Abzocker und Verbrecher und sollten sowieso gesteinigt werden...

*gähn*...

Wenn es Dir nicht passt such Dir halt eine für Dich passende Versicherung. Bist doch des lesens mächtig und hast die freie Auswahl aus zig Versicherungen am Markt.

Aber halt, ist ja einfacher sein eigenes Unvermögen als Schuld des anderen darzustellen...

Sorry, musste mal gesagt werden nach dem lesen von zig Themen hier mit dem gleichen Tenor.

Tut mir leid wenn Du es nun grad abkriegst. Ich bin mir sicher Du stehst drüber und wirst daran nicht zerbrechen.

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Grundsätzlich gebe ich Dir bezüglich des Artikels Recht. Aber hier irrst Du:

Zitat:

Was soll ich mit einem Kaskoprodukt, das eine Marderfolgeschadendeckung bis 5000€ beinhaltet, die ich über die Versicherungsprämie automatisch mitbezahle, wenn mein Fahrzeug nur 3000€ Wert ist; ich also eh in die WBW-Grenze "reinlaufe".

 

Das gleiche kannst Du generell einer Kaskodeckung andienen. Der Beitrag unterscheidet nie zwischen Fahrzeug ist niegelnagelneu oder 5 Jahre alt. Trotzdem ist der Beitrag gleich. Der Versicherer kalkuliert den Marderbissfolgeschaden ja nicht auf einen immer eintretenden Schaden von 5.000.- Euro. Wahrscheinlich liegt der Schadenbedarf eher in der Mitte oder sogar darunter.

Sicher unterscheidet sich der Beitrag, das alte ist sogar teurer, wenn man annimmt, ich lasse beide Autos heute auf mich zu

am 19. März 2016 um 15:41

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 19. März 2016 um 14:17:08 Uhr:

Grundsätzlich gebe ich Dir bezüglich des Artikels Recht. Aber hier irrst Du:

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 19. März 2016 um 14:17:08 Uhr:

Zitat:

Was soll ich mit einem Kaskoprodukt, das eine Marderfolgeschadendeckung bis 5000€ beinhaltet, die ich über die Versicherungsprämie automatisch mitbezahle, wenn mein Fahrzeug nur 3000€ Wert ist; ich also eh in die WBW-Grenze "reinlaufe".

 

Das gleiche kannst Du generell einer Kaskodeckung andienen. Der Beitrag unterscheidet nie zwischen Fahrzeug ist niegelnagelneu oder 5 Jahre alt. Trotzdem ist der Beitrag gleich. Der Versicherer kalkuliert den Marderbissfolgeschaden ja nicht auf einen immer eintretenden Schaden von 5.000.- Euro. Wahrscheinlich liegt der Schadenbedarf eher in der Mitte oder sogar darunter.

Da widerspreche ich. Kaskoprodukte haben unterschiedlichen Umfänge, die (bei sonst gleichen Tarifmerkmale) entsprechend teurer / günstiger sind.

Zwar ist der Beitrag unabhängig vom Fahrzeugalter (@Celica: Es wird nicht um versicherungstechnischen Fahrzeugalter gesprochen), jedoch ist das nicht der Punkt: Der Punkt ist, dass das Kaskoprodukt selber dem Umfang nach nicht dem Fahrzeugtyp / Fahrzeugwert Rechnung trägt:

Ein drei Jahre alter Dacia Sandero (NW Liste 7TEUR) bekommt und bezahlt genauso die 5000€ Marderfolgeschadendeckung, wie der drei Jahre alter Audi A8 (NW 81TEUR) (ergänzt: oder auch ein ein Jahr alter Dacia), mit dem Unterschied, dass sie beim Dacia (WBW<5000 angenommen!) nicht mehr greift, da woher der WBW erreicht wird.

Die Kalkulation hat hiermit nichts zu tun! Sicherlich kalkuliert der Versicherer nicht nach worst-case szenario. Aber das ist bei jeder VS so. Also auch bei einer VS von 2000€ wird der Versicherer nicht kalkulieren, dass immer 2000€ eintreten oder wolltest Du damit sagen, dass eine 5000€ Marderfolgeschadenversicherung genauso teurer ist wie eine 5000€ Deckung? Ich denke nicht. Also wird man erkennen das die Differenz im Zweifel umsonst mitbezahlt wird.

Du hast es Dir aber selbst auch schwer gemacht: am einfachsten ist es eigentlich zu erkennen, wenn du das andere Beispiel genommen hättest mit der NW Entschädigung. Da sieht man nämlich ganz klar, dass bem Kauf eines zweijährigen Gebrauchtwagens eine NW-Entschädigung, die nie greifen wird, (für andere: Risikoausgleich im Kollektiv) mitbezahlst wird.

Ich möchte ja nur sagen, dass es nicht eine optimale Kaskodeckung gibt. Man muss individuell schauen, welche Leistungen enthalten sind und wie sie zu meinem Fahrzeug-(Wert) passen.

Gruß

Zitat:

Da widerspreche ich. Kaskoprodukte haben unterschiedlichen Umfänge, die (bei sonst gleichen Tarifmerkmale) entsprechend teurer / günstiger sind.

Ein drei Jahre alter Dacia Sandero (NW Liste 7TEUR) bekommt und bezahlt genauso die 5000€ Marderfolgeschadendeckung, wie der drei Jahre alter Audi A8 (NW 81TEUR) (ergänzt: oder auch ein ein Jahr alter Dacia), mit dem Unterschied, dass sie beim Dacia (WBW<5000 angenommen!) nicht mehr greift, da woher der WBW erreicht wird.

 

Weißt Du eigentlich ganz genau, wie die Versicherungsbeiträge kalkuliert werden? Mit diesen Sätzen disqualifizierst Du Dich aber gnadenlos.

Glaubst Du allen Ernstes, dass ein Marderbissfolgeschaden bei einem Audi A8 genau so teuer ist, wie bei einem Dacia? Hast Du jemals über die Systematik der Typklasseneinordnung nachgedacht? Schau Dir einfach einmal die Beitragsgrunddifferenz nur dieser beiden Typklassen an. Geht einfach, indem man mal einen Blick auf die Indexwerte wirft. Geh mal zu dem Aktuar des viertgrößten Versicherers. Der wird Dir das erklären. Auch ganz bestimmt die Unlogik Deiner Ausführungen.

Wir haben die Marderbissfolgeschäden 2006 eingeführt. Bisher gab es weniger als 10 Fälle. Frag mal bei Euch, wieviele Ihr hattet. Sicherlich mehr, weil Ihr ja der viertgrößte Versicherer seid.

am 19. März 2016 um 18:00

Zitat:

@gammoncrack schrieb am 19. März 2016 um 17:11:12 Uhr:

Zitat:

Da widerspreche ich. Kaskoprodukte haben unterschiedlichen Umfänge, die (bei sonst gleichen Tarifmerkmale) entsprechend teurer / günstiger sind.

Ein drei Jahre alter Dacia Sandero (NW Liste 7TEUR) bekommt und bezahlt genauso die 5000€ Marderfolgeschadendeckung, wie der drei Jahre alter Audi A8 (NW 81TEUR) (ergänzt: oder auch ein ein Jahr alter Dacia), mit dem Unterschied, dass sie beim Dacia (WBW<5000 angenommen!) nicht mehr greift, da woher der WBW erreicht wird.

 

Weißt Du eigentlich ganz genau, wie die Versicherungsbeiträge kalkuliert werden?

ja, weil ich es selber schon gemacht habe und du?

Mit diesen Sätzen disqualifizierst Du Dich aber gnadenlos.

wohl eher anders herum, aber gut

Glaubst Du allen Ernstes, dass ein Marderbissfolgeschaden bei einem Audi A8 genau so teuer ist, wie bei einem Dacia? Hast Du jemals über die Systematik der Typklasseneinordnung nachgedacht? Schau Dir einfach einmal die Beitragsgrunddifferenz nur dieser beiden Typklassen an. Geht einfach, indem man mal einen Blick auf die Indexwerte wirft. Geh mal zu dem Aktuar des viertgrößten Versicherers. Der wird Dir das erklären. Auch ganz bestimmt die Unlogik Deiner Ausführungen.

Nein hab ich auch nie behauptet. Lesen hilft.

Wir haben die Marderbissfolgeschäden 2006 eingeführt. Bisher gab es weniger als 10 Fälle. Frag mal bei Euch, wieviele Ihr hattet. Sicherlich mehr, weil Ihr ja der viertgrößte Versicherer seid.

Das wieder mal so ein Post, der von dir kommt, wenn man nicht mehr weiter weiß schade. Null Besserung in sicht. Alles im allem komplett an meinem Post vorbeigeschrieben.

Daher Note Sechs - Setzen.

und tschüß

So wie ich das sehe, könntet Ihr gut der drittgrößte Versicherer sein, wenn Du die Beiträge nicht kalkuliert hättest. Da stecken scheinbar genügend Fehler drin, wenn man die Typklassensystematik in diesem Zusammenhang einfach ignoriert.

Tschüss ist natürlich akzeptiert und wohl auch gut so, bevor Du weiterhin ins offene Messer läufst.

Du hast doch, wenn das mit dem viertgrößten Versicherer stimmt, einen richtig guten Chef (KFM) gehabt. Und dann nichts gelernt. Da muss ich ihn mal ansprechen. Ist ja einfach herauszufinden, wer Du bist, wenn Du dort verantwortlich die Kalkulation gemacht hast oder noch machst.

am 21. März 2016 um 14:17

Bitte auch beachten, dass viele Versicherer mehrere Tarife am Start haben.

Die einen nennen die Basis und Exklusiv oder auch Klassik, Top Drive usw.

Ausschlüsse gibt es bei so ziemlichen jedem Versicherer.

Also vorne alles drinnen und hinten dann aber...

Die Verbraucherinformationen und ihre Struktur sind übrigens eine GDV-Empfehlung und sollen Verbraucherfreundlich sein.

Grundsätzlich ist es hier aus meiner Sicht auch nachvollziehbar, dass man hier den Abzug vornimmt.

Ist bei Reifen in den meisten Fälle auch so, außer bei Totalschaden des Fahrzeugs.

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