ForumC-Klasse
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. Vorsicht bei MERCEDES-Gebrauchtwagengarantie

Vorsicht bei MERCEDES-Gebrauchtwagengarantie

Mercedes C-Klasse
Themenstarteram 1. Dezember 2012 um 11:45

Vorsicht bei Übernahme des Mercedes – Fahrzeugs nach Beendigung des „Privat – Leasing plus – Vertrags“ !!

Meinen Wagen, MB – B200, erwarb ich im Dezember 2008 im Rahmen eines „Privat – Leasing plus – Vertrags“. Da ich mit dem Wagen sehr zufrieden war, kaufte ich den Wagen nach Ablauf des Leasingzeitraums zum vorher festgelegten Kaufpreis.

Bei Abschluss meines „Privat – Leasing plus – Vertrags“ wurde mir zugesichert, dass ich nach Ablauf des 3-jährigen Leasingvertrags eine 12-monatige Gebrauchtwagen – Garantie bei Fahrzeugübernahme erhalten soll. Dies ist u.a. auch dokumentiert in der Broschüre der „Mercedes – Bank Kundeninformation“ Seite 43 und im Internetauftritt

http://www.mercedes-benz.de/.../europe_guarantee.html

Hier heißt es u.a.

Die Mercedes-Benz Gebrauchtfahrzeuggarantie hat eine Laufzeit von 12 bzw. 24 Monaten. Innerhalb des Garantiezeitraums reparieren wir Ihren Wagen, ohne dass Sie für Lohnkosten und – bis 100.000 km Laufleistung – für Materialkosten aufkommen müssen. Mit unserem Garantie-Paket können Sie Ihren Garantieanspruch ganz nach Wunsch verlängern.

Was ist alles in der Mercedes-Benz Gebrauchtfahrzeuggarantie enthalten?

Die Mercedes-Benz Gebrauchtfahrzeuggarantie umfasst alle mechanischen und elektrischen Teile des Gebrauchtfahrzeuges. Egal, ob es ein Mercedes ist oder nicht. Ausgeschlossen sind dabei nur Unfallschäden, Betriebs- und Hilfsstoffe, Verschleißteile und Kundendienstarbeiten.

Wo und wie lange gilt sie?

Die Garantie gilt ohne Kilometerbegrenzung mit einer Laufzeit von 12 bzw. 24 Monaten in allen Ländern Europas. Im Falle eines Schadens wenden Sie sich einfach an den nächsten Mercedes-Benz Partner.

Vor einiger Zeit bemerkte ich an der linken Vorderachse ein Knacken, das sporadisch dann auftritt, wenn ich im nach rechts eingeschlagenen Lenkzustand über eine Unebenheit fahre. Meine DB – NL machte mir den Vorschlag, ich solle mich zu 50% an den Reparaturkosten beteiligen. Dies lehnte ich mit Hinweis auf die oben geschilderten Garantieversprechen ab. Der Serviceleiter fragte bei Daimler Fleet Management GmbH in Stuttgart über eine Kostenregelung nach, hier wurde auf einmal von der Daimler Fleet Management GmbH in Stuttgart auf eine MB80 – Garantieregelung verwiesen, die diverse zur Reparatur notwendige Teile ausschließt. Von einer MB 80 – Gebrauchtfahrzeuggarantie steht allerdings in den oben angeführten Garantieversprechen nichts.

Ich habe mich dann anwaltlich vertreten lassen und mit dessen Hilfe um Klärung ersucht. Es mußte zunächst die Zuständigkeit geklärt werden. Beteiligt waren dabei 1. Daimler AG in Stuttgart, 2. Mercedes Benz Leasing GmbH. in Saarbrücken und 3. Daimler Fleet Management GmbH in Stuttgart – ein heilloses Durcheinander für die Zuständigkeit in diesem Fall.

Nun teilte die Daimler Fleet Management GmbH in Stuttgart meinem Anwalt mit, dass die Reparatur auf Kosten der Mercedes-Benz Leasing GmbH ausgeführt werden soll. Es wird aber weiter davon - ausgegangen, dass ich keinen Anspruch auf die Reparatur des gemeldeten Schadens aufgrund der Garantie habe – man steht also weiterhin nicht zu den oben angeführten und veröffentlichten Garantieversprechungen!

Abschließend kann ich nur warnen, sich auf eine 12-monatige Mercedes – Benz Gebrauchtwagengarantie ( auch 24 Monate für „Junge Sterne“) zu verlassen, ohne von vorne herein die genauen Details geklärt und nochmals vom Verkäufer schriftlich fixiert zu haben.

Hat jemand auch diese Erfahrung gemacht - bitte mitteilen

Gruß

White200

Ähnliche Themen
8 Antworten
am 2. Dezember 2012 um 4:24

Zitat:

Original geschrieben von White200

Vorsicht bei Übernahme des Mercedes – Fahrzeugs nach Beendigung des „Privat – Leasing plus – Vertrags“ !!

Meinen Wagen, MB – B200, erwarb ich im Dezember 2008 im Rahmen eines „Privat – Leasing plus – Vertrags“. Da ich mit dem Wagen sehr zufrieden war, kaufte ich den Wagen nach Ablauf des Leasingzeitraums zum vorher festgelegten Kaufpreis.

Bei Abschluss meines „Privat – Leasing plus – Vertrags“ wurde mir zugesichert, dass ich nach Ablauf des 3-jährigen Leasingvertrags eine 12-monatige Gebrauchtwagen – Garantie bei Fahrzeugübernahme erhalten soll. Dies ist u.a. auch dokumentiert in der Broschüre der „Mercedes – Bank Kundeninformation“ Seite 43 und im Internetauftritt

http://www.mercedes-benz.de/.../europe_guarantee.html

Hier heißt es u.a.

Die Mercedes-Benz Gebrauchtfahrzeuggarantie hat eine Laufzeit von 12 bzw. 24 Monaten. Innerhalb des Garantiezeitraums reparieren wir Ihren Wagen, ohne dass Sie für Lohnkosten und – bis 100.000 km Laufleistung – für Materialkosten aufkommen müssen. Mit unserem Garantie-Paket können Sie Ihren Garantieanspruch ganz nach Wunsch verlängern.

Was ist alles in der Mercedes-Benz Gebrauchtfahrzeuggarantie enthalten?

Die Mercedes-Benz Gebrauchtfahrzeuggarantie umfasst alle mechanischen und elektrischen Teile des Gebrauchtfahrzeuges. Egal, ob es ein Mercedes ist oder nicht. Ausgeschlossen sind dabei nur Unfallschäden, Betriebs- und Hilfsstoffe, Verschleißteile und Kundendienstarbeiten.

Wo und wie lange gilt sie?

Die Garantie gilt ohne Kilometerbegrenzung mit einer Laufzeit von 12 bzw. 24 Monaten in allen Ländern Europas. Im Falle eines Schadens wenden Sie sich einfach an den nächsten Mercedes-Benz Partner.

Vor einiger Zeit bemerkte ich an der linken Vorderachse ein Knacken, das sporadisch dann auftritt, wenn ich im nach rechts eingeschlagenen Lenkzustand über eine Unebenheit fahre. Meine DB – NL machte mir den Vorschlag, ich solle mich zu 50% an den Reparaturkosten beteiligen. Dies lehnte ich mit Hinweis auf die oben geschilderten Garantieversprechen ab. Der Serviceleiter fragte bei Daimler Fleet Management GmbH in Stuttgart über eine Kostenregelung nach, hier wurde auf einmal von der Daimler Fleet Management GmbH in Stuttgart auf eine MB80 – Garantieregelung verwiesen, die diverse zur Reparatur notwendige Teile ausschließt. Von einer MB 80 – Gebrauchtfahrzeuggarantie steht allerdings in den oben angeführten Garantieversprechen nichts.

Ich habe mich dann anwaltlich vertreten lassen und mit dessen Hilfe um Klärung ersucht. Es mußte zunächst die Zuständigkeit geklärt werden. Beteiligt waren dabei 1. Daimler AG in Stuttgart, 2. Mercedes Benz Leasing GmbH. in Saarbrücken und 3. Daimler Fleet Management GmbH in Stuttgart – ein heilloses Durcheinander für die Zuständigkeit in diesem Fall.

Nun teilte die Daimler Fleet Management GmbH in Stuttgart meinem Anwalt mit, dass die Reparatur auf Kosten der Mercedes-Benz Leasing GmbH ausgeführt werden soll. Es wird aber weiter davon - ausgegangen, dass ich keinen Anspruch auf die Reparatur des gemeldeten Schadens aufgrund der Garantie habe – man steht also weiterhin nicht zu den oben angeführten und veröffentlichten Garantieversprechungen!

Abschließend kann ich nur warnen, sich auf eine 12-monatige Mercedes – Benz Gebrauchtwagengarantie ( auch 24 Monate für „Junge Sterne“) zu verlassen, ohne von vorne herein die genauen Details geklärt und nochmals vom Verkäufer schriftlich fixiert zu haben.

Hat jemand auch diese Erfahrung gemacht - bitte mitteilen

Gruß

White200

Moin,

das ist so nicht ganz korrekt...

Es gibt schon seit ach und je eine MB 100 ( Basic 100 ) und eine MB 80 ( Basic 80 ) Garantie... Welche man nimmt hängt entweder von der eigenen Auswahl oder von der Auswahl des Verkäufers ab...

Fakt ist:

Die MB 80 Basic 80 deckt sozusagen 80 % der Fhzg. Komponenten ab... Hauptsächlich Aggregate wie Motor, Getriebe, Differenzial...

Die MB 100 deckt eigentlich 100 % der anfallenden Reparaturarbeiten ab, außer Verschleißteile oder Wartungs-/ bzw. Pflegemittel ab...

Flüssigkeiten werden grundsätzlich nicht übernommen und sind immer vom Kunden zu tragen...

Wenn Sie die Garantiekarte mal genau betrachten, fällt ihnen auf, das unten rechts ein Schriftzug steht ( BASIC 80 )

Somit ist die Sache eig. klar... Dafür sind die Kosten für diese Garantie auch wesentlich günstiger... Man hat also hier ganz klar am falschen Ende gespart... Gewinnmaximierung für den verkaufenden Betrieb;-)

Rechtlich wird da nicht sehr viel machbar sein... Denn ein Vertrag ist ein Vertrag...

Gruß

Ich kann die Zusatzgarantie nach wie vor empfehlen, da bisher viele Kosten eingespart werden konnten...

Themenstarteram 16. Januar 2013 um 9:31

Zitat:

Original geschrieben von dex87

Moin,

das ist so nicht ganz korrekt...

Es gibt schon seit ach und je eine MB 100 ( Basic 100 ) und eine MB 80 ( Basic 80 ) Garantie... Welche man nimmt hängt entweder von der eigenen Auswahl oder von der Auswahl des Verkäufers ab...

Fakt ist:

Die MB 80 Basic 80 deckt sozusagen 80 % der Fhzg. Komponenten ab... Hauptsächlich Aggregate wie Motor, Getriebe, Differenzial...

Die MB 100 deckt eigentlich 100 % der anfallenden Reparaturarbeiten ab, außer Verschleißteile oder Wartungs-/ bzw. Pflegemittel ab...

Flüssigkeiten werden grundsätzlich nicht übernommen und sind immer vom Kunden zu tragen...

Wenn Sie die Garantiekarte mal genau betrachten, fällt ihnen auf, das unten rechts ein Schriftzug steht ( BASIC 80 )

Somit ist die Sache eig. klar... Dafür sind die Kosten für diese Garantie auch wesentlich günstiger... Man hat also hier ganz klar am falschen Ende gespart... Gewinnmaximierung für den verkaufenden Betrieb;-)

Rechtlich wird da nicht sehr viel machbar sein... Denn ein Vertrag ist ein Vertrag...

Gruß

Ich kann die Zusatzgarantie nach wie vor empfehlen, da bisher viele Kosten eingespart werden konnten...

Hallo,

ich finde es schön, daß mir auf meinen Hinweis zur Vorsicht bei Gewährung einer Gebrauchtwagengarantie bei Kauf des Fahrzeugs nach Ende der Leasingzeit eine 12-monatige Gebrauchtwagengarantie zugesagt wurde, laufend die MB80 bzw.MB100 erklärt wird. Im Schadenfall aber beruft sich MB auf die MB80 - und damit hat der Kunde gar nichts zu tun, da niergendwo steht, dass die gewährte Gebrauchtwagengarantie nach Kauf des Wagens am Ende der Leasingzeit nur in Verbindung mit der MB80 gilt . Außerdem hätte ich diese MB80-Garantie auch bezahlen müssen - habe ic haber nicht.

Bei Abschluss meines „Privat – Leasing plus – Vertrags“ wurde mir zugesichert, dass ich nach Ablauf des 3-jährigen Leasingvertrags eine 12-monatige Gebrauchtwagen – Garantie bei Fahrzeugübernahme erhalten soll. Dies ist u.a. auch dokumentiert in der Broschüre der „Mercedes – Bank Kundeninformation“ Seite 43 und im Internetauftritt

http://www.mercedes-benz.de/.../europe_guarantee.html

Hier heißt es u.a.

Die Mercedes-Benz Gebrauchtfahrzeuggarantie hat eine Laufzeit von 12 bzw. 24 Monaten. Innerhalb des Garantiezeitraums reparieren wir Ihren Wagen, ohne dass Sie für Lohnkosten und – bis 100.000 km Laufleistung – für Materialkosten aufkommen müssen. Mit unserem Garantie-Paket können Sie Ihren Garantieanspruch ganz nach Wunsch verlängern.

Mittlerweile hat mein Anwalt bei der MB Leasing GmbH und der Daimler Fleet Management GmbH die kostelose Reparatur aufgrund der zugesicherten Gebrauchwagengarantie nach Übernahme des Leasingfahrzeugs durchgeboxt mit dem Ergebnis, daß in Zukunft in den Broschüren der MB-Bank und Internetauftritt der Zusatz "gem. MB80" angehängt wird.

Gruß White200

 

Das ist doch schön zu hören, dann hat sich hier ja der rechtliche Beistand gelohnt...

Aber was steht denn auf der Karte ( Garantiekarte unten rechts ) drauf, da müsste ja eig. Basic 80 stehen oder???

MFG

Themenstarteram 16. Januar 2013 um 17:50

Zitat:

Original geschrieben von dex87

Das ist doch schön zu hören, dann hat sich hier ja der rechtliche Beistand gelohnt...

Aber was steht denn auf der Karte ( Garantiekarte unten rechts ) drauf, da müsste ja eig. Basic 80 stehen oder???

MFG

Ich habe keine Garantiekarte odgl. bekommen, man hat mir lediglich die Broschüre der Mercedes-Bank gegeben, wo auf Seite 43 die Garantie erklärt wird - daran haben wir die MB-Leasing festgenagelt - mit Erfolg.

Themenstarteram 16. Januar 2013 um 17:54

Zitat:

Original geschrieben von White200

Zitat:

Original geschrieben von dex87

Das ist doch schön zu hören, dann hat sich hier ja der rechtliche Beistand gelohnt...

Aber was steht denn auf der Karte ( Garantiekarte unten rechts ) drauf, da müsste ja eig. Basic 80 stehen oder???

MFG

Ich habe keine Garantiekarte odgl. bekommen, man hat mir lediglich die Broschüre der Mercedes-Bank gegeben, wo auf Seite 43 die Garantie erklärt wird - daran haben wir die MB-Leasing festgenagelt - mit Erfolg.

Du kannst Dir auch diesen Link durchlesen, ein Hinweis auf MB80 oder MB100 fehlt auch hier.

http://www.mercedes-benz.de/.../europe_guarantee.html

Genau... Wenn ich da auf dem Link auf Download garantiebstimmungen klicke:

http://www.mercedes-benz.de/.../gurantee_package.0002.html

Dann steht dort ja auch die MB 100 beschrieben, also die Basic 100, wonach diese bauteile alle inbegriffen sind.

Aber ist doch schön, dass die das jetzt auch anerkennen.Die Transparenz ist sowieso dahin, wenn man sich das ansieht...

Habe mal die garantiebedingungen im PDF Format und hänge Sie an...

Der erste Satz sagt aus: Diese garantiebdingungen gelten, sofern nicht anders vereinbart... ( MB 100 )

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Mercedes
  5. C-Klasse
  6. Vorsicht bei MERCEDES-Gebrauchtwagengarantie