Vorschaden Nachweis
Hallo zusammen,
im September 2012 ist mir beim Zurücksetzen jemand gegen die Front meines PKW gefahren. Der Schaden wurde von der gegnerischen Versicherung anstandslos gemäß Gutachten reguliert.
Habe die Reparatur bei einem Bekannten in seiner Werkstatt selber repariert.
Im Januar dieses Jahres passierte das gleiche wieder. Zwar nicht so stark, aber lt. Gutachter der gegenerischen VS immerhin EUR 650,- netto. In diesesm Gutachten steht, dass weder reparierte noch unreparierte Vorschäden in diesem Bereich sichtbar sind.
Die gegnerische VS will aber nun von mir einen Nachweis über die Reparatur aus 2012.
Diese gibt es logischerweise nicht.
1. Kann die VS dieses trotz des Gutachtens verlangen?
2. welchen Abzug könnte die VS in der Regulierung gesetzlich vornehmen?
3. Anwalt einschalten - oder VS schriftlich auf das Gutachten hinweisen?
Vielen Dank für Antwort und Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Sag ich doch die ganze Zeit.
Ein KVA ist für den Geschädigten immer viel besser, als ein Gutachten.
Klar dass Pelle das natürlich anders sieht. Wer sägt schon gerne den Ast ab, auf dem man sitzt 😉
Aber mich als unfähig bezeichnen 😁😁😁
Es dauert nicht mehr lange, dann platzt mir der Arsch du Nullnummer.....
Deine Empfehlungen zum Betrug haben hier im Versicherungsform bald ein Ende.
Das glaub mal...
50 Antworten
um mal aufs thema zurückzukommen....
welche pflichten man in solch einem fall hat das wissen die fachleute ggf. aber der laie? ICH währe auch hier genauso reingefallen.
wie geht man den im diesem falle vor? ich repariere meinen schaden selbst fachgerecht weil ich sowas vielleicht berufliche machen. dann gehe ich nochmals zum selben gutachter und sage "hier schau...hab ich gemacht"?
bzw als beispiel:
war als vorschaden sagen wir vorne alles platt und man bräuchte stosstange, motorhaube, grill, lichter etc alles neu. und der neue schaden ist als beispiel nur vorne recht. dann sieht man doch anhand der bilder vom ersten unfall das hier neue teile verbaut worden sind?
Zitat:
Original geschrieben von onkel-howdy
um mal aufs thema zurückzukommen....welche pflichten man in solch einem fall hat das wissen die fachleute ggf. aber der laie? ICH währe auch hier genauso reingefallen.
wie geht man den im diesem falle vor? ich repariere meinen schaden selbst fachgerecht weil ich sowas vielleicht berufliche machen. dann gehe ich nochmals zum selben gutachter und sage "hier schau...hab ich gemacht"?
bzw als beispiel:
war als vorschaden sagen wir vorne alles platt und man bräuchte stosstange, motorhaube, grill, lichter etc alles neu. und der neue schaden ist als beispiel nur vorne recht. dann sieht man doch anhand der bilder vom ersten unfall das hier neue teile verbaut worden sind?
Genau diese Frage interessiert mich eigentlich, aber ich befürchte, dieser thread ist "verbrannt", so dass ich besser einen neuen aufmachen sollte...
...Trotzdem:
Ich fahre mit einem von mir selbst reparierten Totalschaden (Umfangreicher Frontschaden) durch die Gegend. Die Teile hab ich teils gebraucht und teils neu gekauft und stundenlang geschraubt. Nur den Stoßfänger hab ich bisher nicht gewechselt, sondern den alten - so gut es ging - in die alte Form gebracht.
Was passiert im Fall der Fälle? Für mich hat das Auto natürlich einen höheren Wert als den seinerzeitigen Restwert; jetzt ist der Wagen aber in der Zentraldatei als "abgerechneter wirtschaftlicher Totalschaden" gelistet. Bin ich jetzt Freiwild? Es ist mir klar, dass ich z.B. den Stoßfänger allenfalls nur anteilig ersetzt bekommen würde, aber was passiert, wenn mir jemand z.B. in die Seite fährt?
Ich bin bisher nicht auf die Idee gekommen, dem Gutachter das Auto nochmal vorzuführen, aber vielleicht sollte ich das wohl tun...
@ Devil
Jeder Gutachter wird bei einen zurecht gebogenen Stoßfänger feststellen, dass dieser bereits einen Schaden hatte und somit wird wohl nur ein Zeitwert bzw ein gebrauchtes Teil von der gegnerischen Haftplicht ersetzt werden.
Wenn Du weitere Fragen hast, solltest Du Dich an Delle wenden oder warten, bis er was dazu sagt.
Vielleicht kann das hier weiterhelfen: http://www.ra-dr-gross.de/.../...gsstrategie_in_Vorschadensfaellen.pdf