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Vorschaden Nachweis

Themenstarteram 22. April 2013 um 11:03

Hallo zusammen,

im September 2012 ist mir beim Zurücksetzen jemand gegen die Front meines PKW gefahren. Der Schaden wurde von der gegnerischen Versicherung anstandslos gemäß Gutachten reguliert.

Habe die Reparatur bei einem Bekannten in seiner Werkstatt selber repariert.

Im Januar dieses Jahres passierte das gleiche wieder. Zwar nicht so stark, aber lt. Gutachter der gegenerischen VS immerhin EUR 650,- netto. In diesesm Gutachten steht, dass weder reparierte noch unreparierte Vorschäden in diesem Bereich sichtbar sind.

Die gegnerische VS will aber nun von mir einen Nachweis über die Reparatur aus 2012.

Diese gibt es logischerweise nicht.

1. Kann die VS dieses trotz des Gutachtens verlangen?

2. welchen Abzug könnte die VS in der Regulierung gesetzlich vornehmen?

3. Anwalt einschalten - oder VS schriftlich auf das Gutachten hinweisen?

Vielen Dank für Antwort und Gruß

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Sag ich doch die ganze Zeit.

 

Ein KVA ist für den Geschädigten immer viel besser, als ein Gutachten.

 

Klar dass Pelle das natürlich anders sieht. Wer sägt schon gerne den Ast ab, auf dem man sitzt ;)

 

Aber mich als unfähig bezeichnen :D:D:D

Es dauert nicht mehr lange, dann platzt mir der Arsch du Nullnummer.....

 

Deine Empfehlungen zum Betrug haben hier im Versicherungsform bald ein Ende.

 

Das glaub mal...

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am 22. April 2013 um 11:27

Woher wissen die von dem Vorschaden?

Ist es die selbe Versicherung?

Themenstarteram 22. April 2013 um 11:34

es sind nicht die gleichen VS

es gibt einen Zentralverband der Kfz-VS, dort sind alle Fälle verzeichnet.

Hat dich der Gutachter nicht nach Vorschäden gefragt?

Themenstarteram 22. April 2013 um 12:05

der hat zwar zig Fragen gestellt, aber diese nicht

und warum gibst du dem Sachverständigen bei der Besichtigung über diesen Vorschaden keine Informationen?

Vorschäden sind auch ungefragt zu offenbahren. Das war schon mal ganz schlecht.

Du bist hier in der Beweispflicht, dass der Unfallschaden ordnungsgemäß beseitigt wurde.

Da dein Auto im HIS gespeichert ist, wird die Versicherung auch dein damaliges Gutachten vorliegen haben.

Auf den Bildern kan man den alten Schaden dann sicher erkennen.

Es liegt also an dir zu Beweisen, dass du ordungsgemäß repariert hast.

Wenn dir das nicht gelingt, wirst du kein Geld bekommen.

Auch ein Anwalt wird dir hier nicht weiterhelfen.

am 22. April 2013 um 12:13

Erklär denen wie das gelaufen ist (Schaden selbst behoben) und weis nochmal darauf hin, dass der Gutachter ja nichtmal gemerkt hat, dass ein Vorschaden da war.

Und dann guck mal was die dazu sagen.

Alles andere als hier wahrheitsgemäß zu antworten bringt dich nicht weiter. Und nen Versicherungsbetrug zahlt im Endeffekt die Allgemeinheit mit ihren Beiträgen.

Themenstarteram 22. April 2013 um 12:24

Das kann doch nicht mit rechten Dingen zugehen!

Wenn denen beim HIS die Fotos vom ersten Schaden und das Gutachten vorliegen und

auf den Fotos beim 2. sowie Gutachten der leichte Schaden zu sehen ist, dann ist doch klar, dass der 1.

repariert wurde.

Wie können die dann die Regulierung verweigern?

am 22. April 2013 um 12:39

Zitat:

Original geschrieben von yodash

Das kann doch nicht mit rechten Dingen zugehen!

Wenn denen beim HIS die Fotos vom ersten Schaden und das Gutachten vorliegen und

auf den Fotos beim 2. sowie Gutachten der leichte Schaden zu sehen ist, dann ist doch klar, dass der 1.

repariert wurde.

Wie können die dann die Regulierung verweigern?

Naja das geht eben schon mit rechten Dingen zu.

Hättest du den SV von dem Vorschaden in Kenntnis gesetzt, hätte er aufführen können, dass der Schaden fachgerecht behoben ist.

So wird aber ggf. ein erneuter SV-Besuch notwendig, den du ggf. selbst zahlen müsstest, da die Beweislast, dass der Schaden einwandfrei behoben ist bei dir liegt und du dies ja nicht mit Rechnungen belegen kannst.

Aber wie schon gesagt, ich würde mal mit der Versicherung telefonieren. Sprechenden Menschen kann geholfen werden...

1. Reparaturbestätigung immer machen lassen vom Gutachter wenn ein Unfallschaden repariert wurde

Hilft dir jetzt zwar nicht mehr aber für das nächste mal. ;-)

Ich würde an deiner Stelle Zeugen bennen die bestätigen können das der Wagen vorher keine Schäden mehr hatte. Das der Gutachter nicht nach Vorschäden gefragt hat ist blöd aber diese Angabe sollte man grundsätzlichen machen.

Für dich bleibt jetzt nur noch der Weg über Zeugen die bestätigen können, dass das Fahrzeug repariert wurde.

Einen Ähnlichen Fall haben wir gerade. Kunde verschweigt nicht repariert Vorschadne und behauptet vorher gab es keinen Schaden. Da war aber einer der aber kleiner war und daher nicht mehr zu erkennen. Der erste Schaden war schon ein Totallschaden und nun wurde noch ein Totallschaden festgestellt. Versicherung zahlt nun weder das Gutachten noch sonst irgendwas. Nun darf der Kunde das Gutachten voll aus eigener Tasche bezahlen.

 

MfG

Mike

am 22. April 2013 um 12:52

Zitat:

Original geschrieben von e30lion

Einen Ähnlichen Fall haben wir gerade. Kunde verschweigt nicht repariert Vorschadne und behauptet vorher gab es keinen Schaden. Da war aber einer der aber kleiner war und daher nicht mehr zu erkennen. Der erste Schaden war schon ein Totallschaden und nun wurde noch ein Totallschaden festgestellt. Versicherung zahlt nun weder das Gutachten noch sonst irgendwas. Nun darf der Kunde das Gutachten voll aus eigener Tasche bezahlen.

 

MfG

Mike

Ganz so schlimm ist es hier ja nicht, der TE hat ja nicht gesagt, dass es keinen Vorschaden gab. Auf Nachfrage hätte er es ja vermutlich erzählt.

Daher würde ich eben die Versicherung anrufen, das schildern und mal sehen was die sagen.

am 22. April 2013 um 13:07

Zitat:

Original geschrieben von HacklSchorsch1

Woher wissen die von dem Vorschaden?

Ist es die selbe Versicherung?

Am Anfang mal ne kleine persönliche Frage:

Du arbeitest auch was oder wie schaffst du es (fast) immer einer der ersten bei den Antworten zu sein?

Dann zur Sache zurück:

Bei deinem Sachverstand beim Thema VS müsstest du doch wissen, dass die Vorschäden nachvollziehbar gespeichert sind nd JEDE deutsche Versicherung Zugriff auf die Datenbank hat!

Zitat:

Original geschrieben von yodash

Das kann doch nicht mit rechten Dingen zugehen!

Wenn denen beim HIS die Fotos vom ersten Schaden und das Gutachten vorliegen und

auf den Fotos beim 2. sowie Gutachten der leichte Schaden zu sehen ist, dann ist doch klar, dass der 1.

repariert wurde.

Wie können die dann die Regulierung verweigern?

Du sieht doch, dass das geht. Die Versicherung muss dir gar nichts beweisen. 

 

Du willst etwas von Versicherung und daher hast du auch den Nachweis der ordnungsgemäßen Reparatur zu erbringen.

 

Wenn du ordentlich repariert hast, dürfte das eigentlich auch kein Problem darstellen.

 

Deine Empörung hier ist fast schon lustig. Du verschweigst hier bewusst einen Vorschaden, schiebst den Sachverständigen  vor das Loch und wunderst dich über die Reaktion der Versicherung?

 

Völlig normal und nachvollziebar das Verhalten der Versicherung hier.

 

am 22. April 2013 um 13:40

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler

 

Deine Empörung hier ist fast schon lustig. Du verschweigst hier bewusst einen Vorschaden, schiebst den Sachverständigen  vor das Loch und wunderst dich über die Reaktion der Versicherung?

Woher nimmst du denn das Wissen?

Davon steht in dem Fred doch gar nichts...

@TE

mal eine ganz andere Frage, warum hast Du beim zweiten Schaden nicht den gleichen Sachverständigen wie beim ersten Schaden beauftragt? Dann hättest du jetzt kein Problem.

Jedem anderen Sachverständigen hättest du über den Schaden informieren müssen und ihm im Idealfall eine Ausfertigung des Gutachtens vorlegen sollen.

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