ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung Haftpflichtschaden + Vorschaden vom Vorbesitzer

Versicherung Haftpflichtschaden + Vorschaden vom Vorbesitzer

Themenstarteram 14. Oktober 2022 um 16:39

Moin ich hatte mit meinem Auto nun leider einen Unfall. Gegner hatte schuld hatte mich von rechts nicht kommen sehen und mich dann gestreift an einer kleinen Kreuzzug. Die Schuld hat er auch vor der Polizei zugegeben. Bis dahin alles okey

 

Gestreift hat er mich vorne rechts also Stoßstange und Scheinwerfer wurden zerkratzt und müssten erneuert werden.

 

Nun habe ich ein Gutachten erstellen lassen und es der gegnerischen Versicherung weitergeleitet.

 

Der Wagen hatte aber wohl bereits einen Vorschaden vom Vorbesitzer. Dies wurde auch vom Gutachter gesehen und ich habe es ihm auch gesagt genauso wie im Schadenformular der geg. Versicherung mitgeteilt. Laut Kaufvertrag damals von privat stand rechter also Beifahrer Seite Scheinwerfer defekt diesen hatte ich selber dann gekauft und ersetzt und vorne rechts Unfall gehabt etc welcher aber lackiert wurde.

Anscheinend wurde aber bis zur Mitte lackiert und gespachtelt da auf der Unfallseite auch Spachtelmasse zu sehen war.

 

Der Gutachter hat dann ca. 90€ abgezogen wegen dem Vorunfall. Nun nach zwei Wochen rief ich die Versicherung an und diese forderten von mir den Kaufvertrag und Rechnungen zur Behebung des Vorschadens. Habe da aber so eine Rechnung nicht erhalten gehabt beim Kauf. Und weiß auch nicht wo die Verkäufer das machen lassen hatten.

 

Was kann jetzt von der Versicherung auf mich zukommen sie sagten es ist in Prüfung und Ermittlung und es wurde von der Vorversicherung das Gutachten von damals angefordert etc.

Ist es so schlimm wenn sich der schaden überlappt ? Kann da viel abgezogen werden von der Summe die im Gutachten steht oder sind das nur Tricks der Versicherung? Habe schon direkt gesagt wenn sie mir vieles runterrechnen wollen das ich zum Anwalt gehen werde. Wollte es eigentlich ohne klären. Nun kann ich den Wagen nicht fahren aufgrund Scheinwerfer, will ihn verkaufen und warte auf deren Erstattung. Gäbe es da überhaupt Schadensersatz Nutzungsausfall für diese ganze Zeit in der ich nichts machen kann wenn ich den Wagen verkaufen will und fiktiv abreche ?

 

Ähnliche Themen
22 Antworten
Themenstarteram 14. Oktober 2022 um 16:40

Er hat mich vorne links also Beifahrer Seite gestreift nicht rechts das war falsch geschrieben. Der Vorunfall vom Vorbesitzer war aber rechts also Beifahrerseite.

Du hättest sofort einen Anwalt beauftragen sollen.

Dessen Honorar richtet sich nach der Streitsumme und nachher hat da keiner gesteigertes Interesse, die Krümel aufzulecken.

Der Streitwert hat sich bislang nicht verändert da keine Zahlungen geleistet wurden.

Bei der Sachlage würde ich auch zu einem Anwalt tendieren. Möglichst einer der sonst nicht nur Familienrecht macht.

Dafür ist es noch nicht zu spät.

am 14. Oktober 2022 um 19:04

Hallo Rahim,

Du hast Anspruch auf:

- Schadensersatz für den objektiven Mehrschaden

- Nutzungsausfall oder einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur (des Mehrschadens)

- Übernahme der Kosten für einen von Dir beauftragten Sachverständigen

- Übernahme der Kosten für einen von Dir beauftragten Rechtsanwalt

- eine Unkostenpauschale zwischen 25-30€.

Wenn der Schaden sach- und fachgerecht repariert wurde, ist der Vorschaden unerheblich.

Wenn der Schaden nicht oder nur teilweise sach- und fachgerecht repariert wurde, werden die Reparaturkosten entsprechend gekürzt.

Nicht ganz korrekter Merksatz: Kaputter als kaputt geht nicht.

Nach den Ausführungen des von Dir gewählten Sachverständigen sind EUR 90,00 für den Vorschaden in Abzug zu bringen. Ich gehe erstmal davon aus, dass die Angaben des Sachverständigen korrekt sind. Wenn nicht und das Gutachten hier falsch, also untauglich ist, kann es auch Probleme mit den Sachverständigenkosten geben. Dafür gibt es in Deinem Eingangspost aber keine Aussage.

Du kannst Dir auch jetzt noch rechtlichen Rat holen. Liegt die Schuld alleinig beim Unfallgegner, wie Du schreibst, werden die Kosten hierfür durch den Versicherer übernommen werden müssen.

Nutzungsausfall gibt es für die Dauer der Reparatur.

vG

Themenstarteram 14. Oktober 2022 um 22:50

Zitat:

@Kfz_Guru schrieb am 14. Oktober 2022 um 21:04:23 Uhr:

Hallo Rahim,

Du hast Anspruch auf:

- Schadensersatz für den objektiven Mehrschaden

- Nutzungsausfall oder einen Ersatzwagen für die Zeit der Reparatur (des Mehrschadens)

- Übernahme der Kosten für einen von Dir beauftragten Sachverständigen

- Übernahme der Kosten für einen von Dir beauftragten Rechtsanwalt

- eine Unkostenpauschale zwischen 25-30€.

Wenn der Schaden sach- und fachgerecht repariert wurde, ist der Vorschaden unerheblich.

Wenn der Schaden nicht oder nur teilweise sach- und fachgerecht repariert wurde, werden die Reparaturkosten entsprechend gekürzt.

Nicht ganz korrekter Merksatz: Kaputter als kaputt geht nicht.

Nach den Ausführungen des von Dir gewählten Sachverständigen sind EUR 90,00 für den Vorschaden in Abzug zu bringen. Ich gehe erstmal davon aus, dass die Angaben des Sachverständigen korrekt sind. Wenn nicht und das Gutachten hier falsch, also untauglich ist, kann es auch Probleme mit den Sachverständigenkosten geben. Dafür gibt es in Deinem Eingangspost aber keine Aussage.

Du kannst Dir auch jetzt noch rechtlichen Rat holen. Liegt die Schuld alleinig beim Unfallgegner, wie Du schreibst, werden die Kosten hierfür durch den Versicherer übernommen werden müssen.

Nutzungsausfall gibt es für die Dauer der Reparatur.

vG

Danke für die ausführliche Antwort. Ich denke das das Gutachten in Ordnung ist vom unabhängigen Gutachter, er hat auch nur die mittleren Stundensätze genommen was in Ordnung ist.

 

Ich Frage mich nur weil ich keine Belege vom Vorschaden bzw Reparatur dessen habe, und außer das auf dem Kaufvertrag stand das der Wagen einen Vorschaden vorne Beifahrerseite hatte welche ich der Versicherung auch mitgeschickt hatte. Ob die Versicherung mir jetzt einen Strick daraus drehen könnte da ich keine Reparaturbelege liefern kann. Vor paar Tagen hieß es alles okey und gestern auf einmal Prüfung und Ermittlung etc.

Ich könnte wenn denn die Entscheidung kommt immer noch zu einem Anwalt gehen richtig ?

Du kannst theoretisch auch nach der Entscheidung zum Anwalt gehen. Das Problem ist dann eher einen Anwalt zu finden. Wenn es nur noch um einen kleinen Betrag geht um den du streiten willst werden viele Anwälte abwinken.

Außerdem sind Anwälte nie begeistert wenn du schon selbst mit der Versicherung verhandelt hast, sei es auch nur telefonisch.

am 15. Oktober 2022 um 11:21

Hallo Rahim,

eine Auto kann auch ohne Reparaturbelege sach- und fachgerecht repariert werden.

Kann ja sein, dass der Vorbesitzer z.B. selber Werkstattmeister war oder das Handwerk versteht.

Solange der Vorschadenabzug korrekt bemessen, brauchst Du Dir aus meiner Sicht keine Gedanken machen. Wenn Du keine Belege oder Fotos hast, kann es jedoch sein, dass die Gegenseite das Fahrzeug besichtigen will. Um wieviel Euro geht es denn?

Du kannst auch nach der Entscheidung zum Rechtsanwalt gehen. Das Problem ist, wie Gerry geschildert hat, dass der Rechtsanwalt nach Streitwert bezahlt wird.

Wenn es z.B. um 5.000 € geht und die Versicherung zahlt jetzt 3.000€, beträgt der Streitwert lediglich noch 2.000€ und ein Anwalt verdient deutlich weniger. Das war gemeint von vwpassat mit dem Satz:

Zitat:

Dessen Honorar richtet sich nach der Streitsumme und nachher hat da keiner gesteigertes Interesse, die Krümel aufzulecken.

Anwälte mögen es (zurecht) auch nicht, wenn Ihr Streitfall zunächst von anderen begonnen wurde. Hier kann viel kaputt gemacht werden. Zumindest aus Sicht des Anwalts - teilweise zurecht.

Insofern könnte es in der Tat schwierig werden einen Anwalt zu finden, der zum "Hungerlohn" für Dich den aus seiner Sicht "verhunsten" Sachverhalt zu Ende austrägt.

vG

Themenstarteram 17. Oktober 2022 um 15:39

Zitat:

@Kfz_Guru schrieb am 15. Oktober 2022 um 13:21:00 Uhr:

Hallo Rahim,

eine Auto kann auch ohne Reparaturbelege sach- und fachgerecht repariert werden.

Kann ja sein, dass der Vorbesitzer z.B. selber Werkstattmeister war oder das Handwerk versteht.

Solange der Vorschadenabzug korrekt bemessen, brauchst Du Dir aus meiner Sicht keine Gedanken machen. Wenn Du keine Belege oder Fotos hast, kann es jedoch sein, dass die Gegenseite das Fahrzeug besichtigen will. Um wieviel Euro geht es denn?

Du kannst auch nach der Entscheidung zum Rechtsanwalt gehen. Das Problem ist, wie Gerry geschildert hat, dass der Rechtsanwalt nach Streitwert bezahlt wird.

Wenn es z.B. um 5.000 € geht und die Versicherung zahlt jetzt 3.000€, beträgt der Streitwert lediglich noch 2.000€ und ein Anwalt verdient deutlich weniger. Das war gemeint von vwpassat mit dem Satz:

Zitat:

@Kfz_Guru schrieb am 15. Oktober 2022 um 13:21:00 Uhr:

Zitat:

Dessen Honorar richtet sich nach der Streitsumme und nachher hat da keiner gesteigertes Interesse, die Krümel aufzulecken.

Anwälte mögen es (zurecht) auch nicht, wenn Ihr Streitfall zunächst von anderen begonnen wurde. Hier kann viel kaputt gemacht werden. Zumindest aus Sicht des Anwalts - teilweise zurecht.

Insofern könnte es in der Tat schwierig werden einen Anwalt zu finden, der zum "Hungerlohn" für Dich den aus seiner Sicht "verhunsten" Sachverhalt zu Ende austrägt.

vG

Das mit dem Anwalt verstehe ich nun vielen Dank euch. Beim nächsten Mal gehe ich direkt zu einem.

 

Es ging um einen schaden in Höhe von ca 3500 netto Stoßfänger und Scheinwerfer vl Fahrerseite wurden beschädigt, und es wurden ca 90 Euro wegen dem Vorschaden abgezogen. Sodass ich fiktiv 3400 erhalten sollte laut Gutachten. Ich wollte den Wagen sowieso schon verkaufen und hatte ihn eingestellt somit Bilder drumherum gemacht vor dem Schaden.

 

Dann kam der Unfall nun möchte ich es natürlich fiktiv abgerechnet und den Wagen dennoch verkaufen natürlich um einiges günstiger als gedacht.

 

 

 

Themenstarteram 19. Oktober 2022 um 15:48

Heute schreibt die Versicherung folgendes

 

"uns liegt ein Vorschadengutachten aus Juni 2020 mit einem Schaden an der Front vor. Sollte uns eine Reparatur hierzu nicht nachgewiesen werden können, kann kein Schadenausgleich unsererseits für die Stoßstange erfolgen."

 

Habe angerufen und diese sagten mir wenn sie keinen Beleg für einen neuen Stoßfänger haben dann würde der Posten und einige weiter zwecks Dämpfer etc auf dem Gutachten komplett entfallen.

 

Ich glaube ich gehe am Freitag zu einem Anwalt.

Nicht glauben, sondern tun!

Bist du Rechtsschutzversichert?

Themenstarteram 19. Oktober 2022 um 16:41

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 19. Oktober 2022 um 17:53:30 Uhr:

Bist du Rechtsschutzversichert?

Nein aber der Gegner hat schuld. Zahlt die Versicherung nicht den Anwalt komplett.

Zitat:

@Rahim67 schrieb am 19. Oktober 2022 um 18:41:17 Uhr:

Zitat:

@BerndMaili schrieb am 19. Oktober 2022 um 17:53:30 Uhr:

Bist du Rechtsschutzversichert?

Nein aber der Gegner hat schuld. Zahlt die Versicherung nicht den Anwalt komplett.

Das hat in dem Falle nichts mit dem Verschulden zu tun.

Es geht ja hier um die Haftung zur Höhe.

Wenn die Versicherung verklagt wird und sich das Gericht der Auffassung der Versicherung anschließt, bleibst Du auf den Kosten sitzen.

Wenn das Gericht Dir einen Teil zuspricht werden die Kosten in das Verhältnis des eingeklagten Betrages gesetzt und Du zahlst einen entsprechenden Anteil.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Versicherung Haftpflichtschaden + Vorschaden vom Vorbesitzer