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Überlagerter vorschaden, altschaden aber noch nicht reguliert gewesen

Themenstarteram 18. September 2022 um 18:18

Guten Abend, ich habe einen komplizierten Fall.

Mir ist September 2018 vorn rechts einer reingefahren, und die Versicherung hat erst Anfang November 21 reguliert weil die Rechtslage unklar war.

Am 10.11.21 ist wieder jemand vorne rechts reingefahren beim spurwechsel, wobei der vorherige Schaden aufgrund der mangelnden Regulierung nicht vollständig repariert war. Stoßstange und achsteile wurden gewechselt, Kotflügel und Scheinwerfer nur instandgesetzt.

Zufällig ist der unfallgegner wieder bei der gleichen Versicherung wie damals.

Jetzt wollen die nicht regulieren wegen dem vorschaden.

Wie ist da die Rechtslage? Jemand Erfahrungen?

Alter schaden
Neuer Schaden
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15 Antworten

Du hast Anspruch auf den wirtschaftlich messbaren Mehrschaden.

Da ist die Beauftragung eines eigenen ö.b.u.v. Sachverständigen und des Anwalts ratsam um das korrekt abzuwickeln.

Themenstarteram 18. September 2022 um 18:48

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. September 2022 um 20:46:16 Uhr:

Da ist die Beauftragung eines eigenen ö.b.u.v. Sachverständigen und des Anwalts ratsam um das korrekt abzuwickeln.

Schaden wurde von der dekra begutachtet, Anwalt ist ohnehin dran.

Themenstarteram 18. September 2022 um 18:49

Zitat:

@germania47 schrieb am 18. September 2022 um 20:38:31 Uhr:

Du hast Anspruch auf den wirtschaftlich messbaren Mehrschaden.

Hört sich schon mal positiv an,

Gibt's dazu Urteile oder Paragraphen?

Zitat:

@Adam2112 schrieb am 18. September 2022 um 20:49:23 Uhr:

Zitat:

@germania47 schrieb am 18. September 2022 um 20:38:31 Uhr:

Du hast Anspruch auf den wirtschaftlich messbaren Mehrschaden.

Hört sich schon mal positiv an,

Gibt's dazu Urteile oder Paragraphen?

Lies Dir den Thread durch, der unter diesem steht.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 18. September 2022 um 20:46:16 Uhr:

Da ist die Beauftragung eines eigenen ö.b.u.v. Sachverständigen und des Anwalts ratsam um das korrekt abzuwickeln.

Was passiert mit diesen Kosten, wenn gar kein weiterer Schaden entstanden ist am Fahrzeug, als der, der schon vorhanden war?

Muss diese die gegnerische Versicherung trotzdem zahlen?

Zitat:

@Adam2112 schrieb am 18. September 2022 um 20:49:23 Uhr:

Gibt's dazu Urteile oder Paragraphen?

Ich gehe davon aus das:

- über den ersten Schaden ein Gutachten vorliegt

und

- du dieses dem Gutachter der den zweiten Schaden bewertet hat vorgelegt hast.

Wenn ja siehe Beitrag von @germania47

Wenn nein wird das ein Problem.

 

Da du richtigerweise einen RA beauftragt hast, warum fragst du hier nach Rechtslage, Urteilen und Paragrafen?

Themenstarteram 24. September 2022 um 10:45

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 19. September 2022 um 01:01:45 Uhr:

Zitat:

@Adam2112 schrieb am 18. September 2022 um 20:49:23 Uhr:

Gibt's dazu Urteile oder Paragraphen?

Ich gehe davon aus das:

- über den ersten Schaden ein Gutachten vorliegt

und

- du dieses dem Gutachter der den zweiten Schaden bewertet hat vorgelegt hast.

Wenn ja siehe Beitrag von @germania47

Wenn nein wird das ein Problem.

 

Da du richtigerweise einen RA beauftragt hast, warum fragst du hier nach Rechtslage, Urteilen und Paragrafen?

Der vorschaden wurde selbstverständlich berücksichtigt und ist belegbar teilrepariert (achsvermessumg, neue Stoßstange, querlenker etc)

Dann sollte ein Mehrschaden nachweisbar bw. zu beziffern und einzutreiben sein.

Wichtig ist das von Anfang an mit offenen Karten gespielt wird was Vorschäden und Reparaturen betrifft.

Themenstarteram 27. September 2022 um 4:20

Hierzulande ist ja alles sehr frei interpretierbar. Es wurde wirklich alles erwähnt. Ob das reicht? Ich verlasse mich da gern auf Erfahrungen Dritter bevor ich langjährige und kosten produzierende verfahren führe.

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 24. September 2022 um 20:00:49 Uhr:

Dann sollte ein Mehrschaden nachweisbar bw. zu beziffern und einzutreiben sein.

Wichtig ist das von Anfang an mit offenen Karten gespielt wird was Vorschäden und Reparaturen betrifft.

Auszug Gutachten

"erwähnen" ist nicht das was ich meine.

Ich rede von Vorlage des ersten Gutachtens und der Rechnung über die Teilreparatur ggü. dem Gutachter der den Mehrschaden bzw. eine Schadenserweiterung feststellen soll.

Hinsichtlich zu führender Verfahren müsste drr Anwalt weiterhelfen können.

Zitat:

@Adam2112 schrieb am 18. September 2022 um 20:48:32 Uhr:

Schaden wurde von der dekra begutachtet

Und was sagt das Gutachten?

Sowohl für dich, wie aber auch die Versicherung wird es schwierig, eine andere Position durchzusetzen, als im Gutachten genannt wird.

Themenstarteram 29. September 2022 um 6:53

Zitat:

@LKunz2022 schrieb am 27. September 2022 um 12:11:56 Uhr:

"erwähnen" ist nicht das was ich meine.

Ich rede von Vorlage des ersten Gutachtens und der Rechnung über die Teilreparatur ggü. dem Gutachter der den Mehrschaden bzw. eine Schadenserweiterung feststellen soll.

Hinsichtlich zu führender Verfahren müsste drr Anwalt weiterhelfen können.

Wurde alles berücksichtigt, aber ohne Gutachten vorzulegen. Der vorschaden wurde auch kurz vor der Verjährung nur zu 70% reguliert.

Der Knackpunkt ist hier ja, dass erst eine Woche vor dem neuen Schaden der alte teilweise bezahlt wurde. Wie soll der da 101% repariert worden sein?

Zitat:

@Adam2112 schrieb am 29. September 2022 um 08:53:05 Uhr:

Wurde alles berücksichtigt, aber ohne Gutachten vorzulegen.

Warum wurde das nicht vorgelegt? Das war alles andere als schlau.

Und der Reparaturnachweis, lag der vor? Gibts überhaupt einen?

Du drückst dich um klare Antworten herum, so dass man davon ausgehen könnte du suchst nach Wegen die Schäden möglichst zweimal reguliert zu bekommen.

Zitat:

@Adam2112 schrieb am 29. September 2022 um 08:53:05 Uhr:

Der Knackpunkt ist hier ja, dass erst eine Woche vor dem neuen Schaden der alte teilweise bezahlt wurde. Wie soll der da 101% repariert worden sein?

Das ist kein "Knackpunkt."

Es spielt bei der jetzigen Fragestellung keine Rolle wann und zu welchen Anteilen oder ob überhaupt jemand reguliert hat.

Die Fragestellung ist: Teilreparatur nachweisbar ja/nein und gibt es einen bezifferbaren Mehrschaden ja/nein.

Niemand hätte dich daran gehindert unabhängig von einer Regulierung vollständig sach- und fachgerecht zu reparieren, mit Abwicklung entweder über die Vollkasko oder eigenen Mitteln.

Das vorgebrachte Argument ist daher keins, selbst wenn du einwenden würdest dass dir die Mittel fehlten.

Aber nochmal: Kann dir das alles dein Anwalt nicht erklären?

 

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