Vorschaden Nachweis
Hallo zusammen,
im September 2012 ist mir beim Zurücksetzen jemand gegen die Front meines PKW gefahren. Der Schaden wurde von der gegnerischen Versicherung anstandslos gemäß Gutachten reguliert.
Habe die Reparatur bei einem Bekannten in seiner Werkstatt selber repariert.
Im Januar dieses Jahres passierte das gleiche wieder. Zwar nicht so stark, aber lt. Gutachter der gegenerischen VS immerhin EUR 650,- netto. In diesesm Gutachten steht, dass weder reparierte noch unreparierte Vorschäden in diesem Bereich sichtbar sind.
Die gegnerische VS will aber nun von mir einen Nachweis über die Reparatur aus 2012.
Diese gibt es logischerweise nicht.
1. Kann die VS dieses trotz des Gutachtens verlangen?
2. welchen Abzug könnte die VS in der Regulierung gesetzlich vornehmen?
3. Anwalt einschalten - oder VS schriftlich auf das Gutachten hinweisen?
Vielen Dank für Antwort und Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Sag ich doch die ganze Zeit.
Ein KVA ist für den Geschädigten immer viel besser, als ein Gutachten.
Klar dass Pelle das natürlich anders sieht. Wer sägt schon gerne den Ast ab, auf dem man sitzt 😉
Aber mich als unfähig bezeichnen 😁😁😁
Es dauert nicht mehr lange, dann platzt mir der Arsch du Nullnummer.....
Deine Empfehlungen zum Betrug haben hier im Versicherungsform bald ein Ende.
Das glaub mal...
50 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von KSV
@TE
mal eine ganz andere Frage, warum hast Du beim zweiten Schaden nicht den gleichen Sachverständigen wie beim ersten Schaden beauftragt? Dann hättest du jetzt kein Problem.
Jedem anderen Sachverständigen hättest du über den Schaden informieren müssen und ihm im Idealfall eine Ausfertigung des Gutachtens vorlegen sollen.
Er schreibt doch, dass der zweite SV von der gegnerischen VS war. Den konnte er sich vermutlich nicht aussuchen...
Zitat:
dass der zweite SV von der gegnerischen VS war
Bei einem Haftpflichtschaden, der hier nach TE vorliegt, entscheidet der Geschädigte welcher Sachverständige sein Auto besichtigt.
Zitat:
Original geschrieben von VolkerRacho2013
Woher nimmst du denn das Wissen?Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Deine Empörung hier ist fast schon lustig. Du verschweigst hier bewusst einen Vorschaden, schiebst den Sachverständigen vor das Loch und wunderst dich über die Reaktion der Versicherung?
Davon steht in dem Fred doch gar nichts...
das steht doch eigentlich außer Frage.
Und das mit "Ich habe keine Ahnung, bin ja nur ein Laie, wenn mich keine fragt, woher soll ixh das Wissen" wird auch nicht funktionieren.
Wer steht denn wohl im ersten Gutachten als Auftragger und Anspruchsteller?
Also hat er Kenntniss vom Vorschaden und diesen gegenüber der Versicherung nicht angegeben.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
das steht doch eigentlich außer Frage.Zitat:
Original geschrieben von VolkerRacho2013
Woher nimmst du denn das Wissen?
Davon steht in dem Fred doch gar nichts...Und das mit "Ich habe keine Ahnung, bin ja nur ein Laie, wenn mich keine fragt, woher soll ixh das Wissen" wird auch nicht funktionieren.
Wer steht denn wohl im ersten Gutachten als Auftragger und Anspruchsteller?
Also hat er Kenntniss vom Vorschaden und diesen gegenüber der Versicherung nicht angegeben.
Dann sind wir rechtlich betrachtet aber höchstens im Bereich der Fahrlässigkeit (billigendes In-Kauf-nehmen) und nicht bei - wie von dir oben beschrieben - Vorsatz (wissen und wollen der Tat).
Das würde, wenn es hart auf hart kommt, einen gewaltigen Unterschied machen.
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Zitat:
Original geschrieben von KSV
Bei einem Haftpflichtschaden, der hier nach TE vorliegt, entscheidet der Geschädigte welcher Sachverständige sein Auto besichtigt.Zitat:
dass der zweite SV von der gegnerischen VS war
Stimmt schon. Aber meinst du, dem hätte er etwas vom dem Vorschaden erzählt. Hätte also an der Situation nichts geändert.
Hier hat er also wenigstens erst einmal nicht das SV Honorar an der Backe. Ich würde darauf sicher nicht verzichten und du wohl auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von VolkerRacho2013
Dann sind wir rechtlich betrachtet aber höchstens im Bereich der Fahrlässigkeit (billigendes In-Kauf-nehmen) und nicht bei - wie von dir oben beschrieben - Vorsatz (wissen und wollen der Tat).Zitat:
Das würde, wenn es hart auf hart kommt, einen gewaltigen Unterschied machen.
Natürlich ist das wissentliche Verschweigen ein Vorsatz.
Nein Volker, das wird so nicht funktionieren.
Wenn er fachgerecht repariert hat wird die Versicherung zahlen (müssen)
Wenn nicht, bekommt er kein Geld. Das lässt es die Versicherung auch auf einen Prozess ankommen.
Da bin ich mir ganz sicher.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Natürlich ist das wissentliche Verschweigen ein Vorsatz.Zitat:
Original geschrieben von VolkerRacho2013
Dann sind wir rechtlich betrachtet aber höchstens im Bereich der Fahrlässigkeit (billigendes In-Kauf-nehmen) und nicht bei - wie von dir oben beschrieben - Vorsatz (wissen und wollen der Tat).
Das würde, wenn es hart auf hart kommt, einen gewaltigen Unterschied machen.
Nein Volker, das wird so nicht funktionieren.
Wenn er fachgerecht repariert hat wird die Versicherung zahlen (müssen)
Wenn nicht, bekommt er kein Geld. Das lässt es die Versicherung auch auf einen Prozess ankommen.
Da bin ich mir ganz sicher.
Das streite ich ja gar nicht ab. Ich möchte nur dem TE hier nicht Vorsatz unterstellen ohne zu wissen was war.
Ansonsten hast du natürlich 100%ig Recht
Muss er die Reparatur nachweisen?
Z.B. anhand von Teilerechnungen?
Zitat:
Original geschrieben von HacklSchorsch1
Muss er die Reparatur nachweisen?Z.B. anhand von Teilerechnungen?
Wenn er die hat wäre das schonmal nicht schlecht. Ansonsten wie oben schon beschrieben kann man sich auch Zeugen bedienen, so denn welche da sind.
Und die Pflicht die Reparatur nachzuweisen liegt natürlich bei ihm. Bei wem denn sonst? Soll die Versicherung beweisen, dass der Schaden - von dem sie nichts wusste - nicht sachgemäß behoben wurde? Wohl kaum...
@all
Nun bekommt euch nicht wegen meiner kleinen Unachtsamkeit in die Köppe.
Wenn ich nicht gefragt werde, dann antworte ich auch nicht.
Auch bin ich kein Fachmann in diesem Gebiet, sonst würde ich ja nicht hier posten.
Versicherungsbetrug liegt hier nun auch gewiss nicht vor.
Hab aber dazugelernt - danke.
@KSV
Die SV habe nicht ich beauftragt, sondern die beiden VS. Zufällig ist es hier der gleiche SV.
In welcher Weise ist das nun ein Vorteil für mich?
Zitat:
Stimmt schon. Aber meinst du, dem hätte er etwas vom dem Vorschaden erzählt. Hätte also an der Situation nichts geändert.
@Dellenzähler
schau Dir mal meinen kompl. Beitrag auf der ersten Seite (ganz unten) dazu an.
Dort hatte ich den TE gefragt warum er nicht den gleichen Sachverständigen wie beim ersten Schaden beauftragt hat, dann hätte er wohl jetzt nicht dieses Problem, da dem SV dann der erste Schaden bestens bekannt gewesen wäre.
@TE
warum hast Du nicht selber einen unabhängigen SV beauftragt?
Zitat:
Zufällig ist es hier der gleiche SV.
Dann verstehe ich nicht, warum ihm das nicht spätestens bei der Dateneingabe im PC aufgefallen ist und dann hätte er doch direkt mit Dir Rücksprache halten können. So kann ich doch auch unterstellen das ihm der erste Schaden bekannt war.
Zitat:
Original geschrieben von KSV
@Dellenzähler
schau Dir mal meinen kompl. Beitrag auf der ersten Seite (ganz unten) dazu an.
Dort hatte ich den TE gefragt warum er nicht den gleichen Sachverständigen wie beim ersten Schaden beauftragt hat, dann hätte er wohl jetzt nicht dieses Problem, da dem SV dann der erste Schaden bestens bekannt gewesen wäre.
Sorry, habe ich überlesen.
Zitat:
Original geschrieben von KSV
@TE
warum hast Du nicht selber einen unabhängigen SV beauftragt?
Zitat:
Original geschrieben von KSV
Dann verstehe ich nicht, warum ihm das nicht spätestens bei der Dateneingabe im PC aufgefallen ist und dann hätte er doch direkt mit Dir Rücksprache halten können. So kann ich doch auch unterstellen das ihm der erste Schaden bekannt war.Zitat:
Zufällig ist es hier der gleiche SV.
Das sehe ich auch so.
Zitat:
Original geschrieben von VolkerRacho2013
Das streite ich ja gar nicht ab. Ich möchte nur dem TE hier nicht Vorsatz unterstellen ohne zu wissen was war.
Ansonsten hast du natürlich 100%ig Recht
Naja nun Wissen wir ja mittlerweile, dass zwei Leute von dem Vorschaden gewusst haben.....🙄
Das macht die Angelegenheit nicht gerade einfacher.