Vorsatz bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung von 52 km/h auf der Autobahn

Hallo Liebe Community sehr schamvoll erbitte ich euch um Rat.

Ich wurde Ende letzten Jahres auf der Autobahn mit einer Geschwindigkeit von 152 km/h von einem mobilen Blitzer in der 100 Zone erfasst worden. Da ich meinem Fehlverhalten bewusst bin, wollte ich das Bußgeld von 480 Euro ohne jeglichen Anwalt, Einspruch etc. bezahlen und daraus lernen.

Nun kam heute der Bußgeldbescheid mit einer verdoppelten Summe von 960 Euro. Mir war zu Beginn nicht bewusst, wie diese Summe zustande kam, bis ich gelesen habe, dass mir Vorsatz vorgeworfen wurde.

Ich möchte die Ordnungswidrigkeit in keinster Weiße schön reden, jedoch finde ich diese Annahme des Vorsatzes sehr unverschämt. Auf der Autobahn, auf der ich geblitzt wurde, bestand bis zu dem Blitzer keine Geschwindigkeitsbegrenzung, einige Meter nach dem Blitzer war die AB ebenfalls wieder unbegrenzt. Ich war an diesem Sonntag Morgen mit meiner Volleyballmannschaft auf dem Weg zu einem Turnier und habe schlichtweg das 100er Schild durch die gute Gesellschaft übersehen/ nicht bemerkt. Die AB war leer, weshalb ich keinen Grund hatte langsam zu fahren. Ich wurde zuvor noch nie in meinem Leben geblitzt und bin aktuell etwas ratlos. Zahle ich einfach das Bußgeld oder sollte ich in so einem Einfall Einspruch gegen "Vorsatz" einlegen?

Über konstruktive Beiträge würde ich mich sehr freuen!

Viele Grüße

58 Antworten

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 18. Februar 2023 um 11:54:42 Uhr:


@KbHZorrO
Und da war sicher kein Geschwindigkeitstrichter? Seltsam. Meine Empfehlung: Strecke noch mal abfahren. Wenn da doch ein Trichter war: abhaken. Wenn nicht: widersprechen und Anwalt aufsuchen.

Wenn Du widersprechen willst, dann würde ich das mit professioneller Hilfe tun...

Leider kann ich es nicht zu 100% bestätigen. Hatte mich damit auch abgefunden und bin daher die Strecke nicht nochmal entlang gefahren. Nun mache ich das wohl wirklich nochmal...

Geblitzt wurde ich auf der A63 bei Mehlingen, KM 70,9 in Fahrtrichtung Kaiserslautern. Angehängt habe ich einen Screenshot von der vermeintlichen Stelle auf Google Maps.

Ungefähre Blitzerposition

Zitat:

@KbHZorrO schrieb am 18. Februar 2023 um 11:50:14 Uhr:


Eine andere Frage, es kam der "Tipp" die Sachbearbeiterin anzurufen und die Situation zu schildern. Ist das tatsächlich ein legitimer Weg? Ich möchte aus einem Fehler meinerseits keinen Rechtssreit erzwingen, da ich ja ganz klar Mist gebaut habe. Für wie sinnvoll würdet ihr es halten die nette Sachbearbeiterin anzurufen und die Situation zu erklären?

Durch den Anruf entsteht doch kein Rechtsstreit. Entweder die Sachbearbeiterin sagt nein, dass sie deinen Einwand nicht anerkennt oder sie sagt, dass sie das schriftlich brauch und du offiziell Einspruch erheben sollst.

Mehr kann nicht passieren.

Wenn die Sachbearbeiterin deinen Einwand nicht anerkennt, kannst du einfach das Bußgeld zahlen und somit ist das Ganze rechtskräftig oder du erhebst trotzdem schriftlich Einspruch. Im zweiten Fall musst du allerdings davon ausgehen, dass der schriftliche Einspruch abgelehnt wird. Auch dann kannst du immer noch den Einspruch zurückziehen und das Bußgeld zahlen.

Ich habe schon zweimal den Telefonweg gewählt und in beiden Fällen waren die Sachbearbeiterinnen nett und wollten mir keinen Strick drehen. Das eine Mal wurde das Verfahren eingestellt (war auch korrekt so) und das andere Mal wurde mir geraten schriftlich Einspruch zu erheben, der dann von ihrem Vorgesetzten abgelehnt wurde. Ich habe das Ganze dann nicht weiterverfolgt, weil es nur im ein paar Euro ging.

Gruß

Uwe

Ich würde telefonisch tatsächlich einmal nachfragen.

Das Bußgeld ist ja nicht gerade niedrig, dazu Punkte und Fahrverbot. D.h. der Gesetzgeber hat schon berücksichtigt, dass >50 km/h außerorts darüber für gewöhnlich nicht leicht fahrlässig, sondern meist grob fahrlässig begangen wird.

Ich würde mich tatsächlich erkundigen, warum der Sachbearbeiter trotzdem auf "vorsätzlich begangen" hochgestuft hat.

Das kann man machen bei beharrlicher Pflichtverletzung (mehrfache Verstöße eines Fahrzeugführers), bei starkem Verkehr oder wenn ein Zeuge noch etwas beobachtet hat (besonders rücksichtsloses Verhalten).
Das kennt man öfter von Motorradfahrern auf Landstraßen. Oder wenn jemand einen leistungsstarken Wagen ausgeliehen hat, also ausnahmsweise nicht seinen eigenes Kfz führt.

Von alledem ist in der Schilderung nichts zu erkennen,
Ich halte nach einigem Nachdenken den "Vorsatz" für nicht angemessen.

Zitat:

@Uwe Mettmann schrieb am 18. Februar 2023 um 12:14:50 Uhr:



Zitat:

@KbHZorrO schrieb am 18. Februar 2023 um 11:50:14 Uhr:


Eine andere Frage, es kam der "Tipp" die Sachbearbeiterin anzurufen und die Situation zu schildern. Ist das tatsächlich ein legitimer Weg? Ich möchte aus einem Fehler meinerseits keinen Rechtssreit erzwingen, da ich ja ganz klar Mist gebaut habe. Für wie sinnvoll würdet ihr es halten die nette Sachbearbeiterin anzurufen und die Situation zu erklären?

Durch den Anruf entsteht doch kein Rechtsstreit. Entweder die Sachbearbeiterin sagt nein, dass sie deinen Einwand nicht anerkennt oder sie sagt, dass sie das schriftlich brauch und du offiziell Einspruch erheben sollst.

Mehr kann nicht passieren.

Wenn die Sachbearbeiterin deinen Einwand nicht anerkennt, kannst du einfach das Bußgeld zahlen und somit ist das Ganze rechtskräftig oder du erhebst trotzdem schriftlich Einspruch. Im zweiten Fall musst du allerdings davon ausgehen, dass der schriftliche Einspruch abgelehnt wird. Auch dann kannst du immer noch den Einspruch zurückziehen und das Bußgeld zahlen.

Ich habe schon zweimal den Telefonweg gewählt und in beiden Fällen waren die Sachbearbeiterinnen nett und wollten mir keinen Strick drehen. Das eine Mal wurde das Verfahren eingestellt (war auch korrekt so) und das andere Mal wurde mir geraten schriftlich Einspruch zu erheben, der dann von ihrem Vorgesetzten abgelehnt wurde. Ich habe das Ganze dann nicht weiterverfolgt, weil es nur im ein paar Euro ging.

Gruß

Uwe

Vielen Dank für deine Erfahrungen. Dann werde ich das nächsten Woche doch so machen. Eine weitere Frage hätte ich dennoch. Angenommen die Dame lehnt dein Einwand am Telefon ab und ich setzt einen schriftlichen Einspruch auf, kann das dann ebenfalls zu einer Verhandlung vor Gericht führen? Denn dazu möchte ich es nicht kommen lassen. Vielen Dank im Vorraus!

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Zitat:

@Deloman schrieb am 18. Februar 2023 um 12:56:07 Uhr:


Ich würde telefonisch tatsächlich einmal nachfragen.

Das Bußgeld ist ja nicht gerade niedrig, dazu Punkte und Fahrverbot. D.h. der Gesetzgeber hat schon berücksichtigt, dass >50 km/h außerorts darüber für gewöhnlich nicht leicht fahrlässig, sondern meist grob fahrlässig begangen wird.

Ich würde mich tatsächlich erkundigen, warum der Sachbearbeiter trotzdem auf "vorsätzlich begangen" hochgestuft hat.

Das kann man machen bei beharrlicher Pflichtverletzung (mehrfache Verstöße eines Fahrzeugführers), bei starkem Verkehr oder wenn ein Zeuge noch etwas beobachtet hat (besonders rücksichtsloses Verhalten).
Das kennt man öfter von Motorradfahrern auf Landstraßen. Oder wenn jemand einen leistungsstarken Wagen ausgeliehen hat, also ausnahmsweise nicht seinen eigenes Kfz führt.

Von alledem ist in der Schilderung nichts zu erkennen,
Ich halte nach einigem Nachdenken den "Vorsatz" für nicht angemessen.

Verstehe ich das dann richtig, dass das "Vorsätzliche Handeln" von der Sachbearbeiterin festgelegt wird? Oder ist diese dazu nicht "befähigt" genug?

War das hier?

https://www.blitzer.de/bilder/a63-talbruecke-eselsbachtal-mehlingen-2

Zitat:

@KbHZorrO schrieb am 18. Februar 2023 um 13:29:41 Uhr:


Angenommen die Dame lehnt dein Einwand am Telefon ab und ich setzt einen schriftlichen Einspruch auf, kann das dann ebenfalls zu einer Verhandlung vor Gericht führen?

Darauf bin ich doch schon in meinem letzten Beitrag ausführlich eingegangen, bitte lesen.

Gruß

Uwe

..... ich gehe höre noch zu der Generation, wo man nach dem Motto gehandelt hat: Nur Sprechenden kann geholfen werden .
Deswegen würde ich auf jeden Fall auch zunächst telefonisch den Kontakt suchen;
dann kannst du immer noch entscheiden ob du das Ganze weiter verfolgst oder akzeptierst.

Der Vorsatz könnte darauf beruhen, dass dort vorab eine Beschränkung auf 130 steht und dann zwei Querschnitte jeweils mit 100. Kann man sich hier anschauen:

https://www.mapillary.com/app/?...

Zitat:

@KbHZorrO schrieb am 18. Februar 2023 um 12:14:29 Uhr:



Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 18. Februar 2023 um 11:54:42 Uhr:


@KbHZorrO
Und da war sicher kein Geschwindigkeitstrichter? Seltsam. Meine Empfehlung: Strecke noch mal abfahren. Wenn da doch ein Trichter war: abhaken. Wenn nicht: widersprechen und Anwalt aufsuchen.

Wenn Du widersprechen willst, dann würde ich das mit professioneller Hilfe tun...

Leider kann ich es nicht zu 100% bestätigen. Hatte mich damit auch abgefunden und bin daher die Strecke nicht nochmal entlang gefahren. Nun mache ich das wohl wirklich nochmal...

Geblitzt wurde ich auf der A63 bei Mehlingen, KM 70,9 in Fahrtrichtung Kaiserslautern. Angehängt habe ich einen Screenshot von der vermeintlichen Stelle auf Google Maps.

Den Blitzer kennt jeder Einheimische und diejenigen die öfters dort fahren, steht fast jeden Tag abwechselnd auf beiden Seiten.
Soweit ich mich Erinnere hast du 2 Schilder vor dem Blitzer übersehen, achte da nicht mehr darauf weil ich Automatisch dort 100 Kmh fahre

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 18. Februar 2023 um 14:49:26 Uhr:


War das hier?

https://www.blitzer.de/bilder/a63-talbruecke-eselsbachtal-mehlingen-2

Ja richtig, das war an genau der Stelle.

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 18. Februar 2023 um 14:58:34 Uhr:


Der Vorsatz könnte darauf beruhen, dass dort vorab eine Beschränkung auf 130 steht und dann zwei Querschnitte jeweils mit 100. Kann man sich hier anschauen:

https://www.mapillary.com/app/?...

Vielen Dank!!
Dann muss ich die Strecke nicht mehr abfahren, dann habe ich wohl wirklich zwei Schilder übersehen. Noch unangenehmer...

Da die beidseitig stehen sogar 6 ;-)

Zitat:

@KbHZorrO schrieb am 18. Februar 2023 um 13:30:52 Uhr:


Verstehe ich das dann richtig, dass das "Vorsätzliche Handeln" von der Sachbearbeiterin festgelegt wird? Oder ist diese dazu nicht "befähigt" genug?

Im Programm für den Versand der Bußgeldbescheide muss man wahrscheinlich aktiv einen Haken setzen.
Allerdings gibt es dafür sicherlich interne Verwaltungsanweisungen.
Das entscheidet der/die Sachbearbeiter/in nicht, weil ihm das Foto nicht gefällt.

Man kann da durchaus mal nach den Gründen fragen.

Selbst wenn es vor Gericht ginge: das kostet weniger als 50.-€ Gerichtskosten und verschlimmern wird sich Dein Bußgeld selbst im Worst Case auch nicht.

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